Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären

Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären
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Описание книги

Seit Einführung der §§ 299a, b StGB hat das Thema Korruption im Gesundheitswesen zunehmend Beachtung gefunden. Die Verhinderung entsprechender Straftaten stellt eine zentrale Herausforderung für die Compliance im Krankenhaus dar. Im Buch werden neben rechtlichen Risiken auch Präventionsmöglichkeiten dargestellt und auf das Krankenhaus als Organisation abgestimmt. Dies gilt sowohl in Bezug auf präventive Maßnahmen (Richtlinien, Prozesse, Zuständigkeiten, Audits) als auch auf repressive Maßnahmen (Aufklärung von Vorwürfen durch interne Untersuchungen, Kooperation mit den Ermittlungsbehörden, Vertretung der Interessen des Krankenhauses im Strafverfahren).

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Hendrik Schneider. Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1 Risiko Korruption. 1.1 Bedeutung der Korruptionsdelikte in der Praxis. 1.1.1 Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers und deren Bedeutung für das Krankenhaus. Reformen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997

Schließung strafrechtlicher Lücken durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 30. Mai 2016

Reformen durch Einführung sozialrechtlicher Verbotstatbestände

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung, AG Landsberg, Urt. v. 16.01.2013 – 6 Ls 200 Js 141129/08:

Professionalisierung der Strafverfolgung durch Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und andere Reformen

Zielkonflikte in einzelnen Regelungsmaterien

Konsequenzen für das Krankenhaus-Management

1.1.2 Kriminalstatistik

1.1.3 Struktur der Risiken: Straftaten aus Unkenntnis der Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten, Kontrolldefizite und »harte« Vertriebskorruption

Fallbeispiel aus der Praxis zur Fallgruppe der Straftaten aus Unkenntnis der Grenzen des Rechts:

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung: Kick-Back für die Auftragserteilung (BGH, Beschl. v. 31.03.2011 – 4 StR 657/10):

1.2 Ablauf der Strafverfahren, Beschuldigte. 1.2.1 Im Krankenhaus beschäftigte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Mitarbeitende des Einkaufs als Beschuldigte

Praxistipp: Einhaltung der Prinzipien der Antikorruption

1.2.2 Mitglieder der Geschäftsführung des Krankenhauses als Beschuldigte

1.2.3 Risiken für andere Berufsgruppen im Krankenhaus

1.2.4 Verfahren gegen die Krankenhausbetreibergesellschaft

Weitergehende Haftungsrisiken und ihre Vermeidung

1.2.5 Ermittlungsverfahren und Abschlussverfügung. Der Anfangsverdacht

Hintergrundinformation zum Anfangsverdacht – »Der Thüringer Sonderweg«

Durchsuchung und Beschlagnahme, Vernehmungen

Einnahme der Schildkrötenformation der römischen Legionäre

Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft

1.2.6 Übernahme der Kosten der Verteidigung. Voraussetzungen der Kostenübernahme

Umfang der Kosten für die Verteidigung

1.2.7 Übernahme der Kosten für Zeugenbeistände

1.2.8 Übernahme von Geldauflagen und Geldstrafen durch die Krankenhausbetreibergesellschaft

2 Rechtliches Basiswissen im Korruptionsstrafrecht. 2.1 Struktur der Korruptionsdelikte

Überblick über die Strafrahmen im Bereich der Korruptionsdelikte

2.2 Der Aufbau von Dankbarkeitsdruck als generelles Merkmal der Korruption

2.3 Die Korruptionsdelikte im Einzelnen. 2.3.1 Gemeinsame Tatbestandsmerkmale aller Korruptionsdelikte. Der Begriff des Vorteils

Praxistipp:

Tathandlungen

Praxistipp:

2.3.2 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen – §§ 299a, b StGB. Persönlicher Anwendungsbereich der Straftatbestände

Gesundheitsmarktverhalten

Die Gegenstände des Marktverhaltens: Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Medizinprodukte, Patienten bzw. Patientinnen und Untersuchungsmaterial

Das Marktverhalten im engeren Sinne: Die Begriffe Verordnung, Bezug und Zuführung. Der Begriff der Verordnung, §§ 299a Nr. 1, 299b Nr. 1 StGB

Der Begriff des Bezugs, Einschränkung des tatbestandsmäßigen Marktverhaltens, §§ 299a Nr. 2, 299b Nr. 2 StGB

Der Begriff der Zuführung, §§ 299a Nr. 3, 299b Nr. 3 StGB

Praxistipp:

Spezifischer Konnex zwischen Vorteil und Marktverhalten

Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung – Unlautere Bevorzugung im Wettbewerb

Regelbeispiele gem. § 300 StGB

Vorteil großen Ausmaßes

Gewerbsmäßiges Handeln

Mitgliedschaft in einer Bande

2.3.3 Spezifika der Amtsdelikte. Die Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Abgrenzung zwischen Dienstausübung und Nebentätigkeit

Abgrenzung zwischen Dienstausübung und Diensthandlung

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit anhand der Merkmale Dienstausübung und Diensthandlung (BGH, Urt. v. 19.10.1999 – 1 StR 264/99, Entscheidungsgründe in HRRS Rn. 1):

Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung gemäß §§ 331, 333 StGB. Begriff der (»gelockerten«) Unrechtsvereinbarung

Prüfung einer Unrechtsvereinbarung anhand einer Gesamtwürdigung der Umstände

Indizien für die Unrechtsvereinbarung aus der einschlägigen Rechtsprechung

Indizien für eine Unrechtsvereinbarung aus der einschlägigen Literatur

Die EnBW-Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Grundlegende Rechtsprechung für die Prüfung der gelockerten Unrechtsvereinbarung nach §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB: Die EnBW bzw. Utz Claassen Entscheidung, BGH, Urt. v. 14.10.2008 – 1 StR 260/08 (siehe hierzu aus neuerer Zeit: Lung 2017, 100 ff.):

Plausibilität einer anderen (legitimen) Zielsetzung der Zuwendung

Die Stellung des Amtsträgers bzw. der Amtsträgerin

Die Vorgehensweise bei dem Angebot der Zuwendung

Art und Wert der Vorteile

Praxistipp – Checkliste:

Die Genehmigung gemäß § 331 Abs. 3 StGB und § 333 Abs. 3 StGB

Relevanz der Dienstherrengenehmigung bei öffentlichen Krankenhäusern in privatrechtlicher Organisationsform

Relevanz der Dienstherrengenehmigung bei Krankenhäusern im Eigentum privater oder kirchlicher Betreibergesellschaften

Praxistipp:

Genehmigung von Nebentätigkeiten und ihre Abgrenzung zur Dienstherrengenehmigung nach §§ 331 Abs. 3 StGB

Praxistipp:

Praxistipp:

Praxistipp:

Relevanz einer nach Auffassung der Ermittlungsbehörde rechtswidrig erteilten Genehmigung

Anrufung von Clearingstellen

3 Rechtslage bei wesentlichen Risikofeldern. 3.1 Leistungsaustausch aufgrund gegenseitiger Verträge. 3.1.1 Allgemeines

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung Tarnung der Unrechtsvereinbarung durch Beratervertrag, LG Magdeburg, Urt. v. 30.06.1999 – 24 Kls 5/99 624 Js 20385/97 (zitiert nach Albus 2007, 145):

3.1.2 Grundsätzliches zur Angemessenheit der Vergütung

3.2 Einzelne Vertragstypen. 3.2.1 Rahmenverträge

Praxistipp:

3.2.2 Verträge über Anwendungsbeobachtungen und klinische Prüfungen. Arzneimittelrechtliche Grundlagen

Klinische Prüfungen

Praxistipp:

Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionelle Studien

Post-Authorisation Safety Studies

Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Studien

Praxistipp:

3.2.3 Beraterverträge

Praxistipp:

3.2.4 Verträge über Hospitationen

Praxistipp:

3.2.5 Verträge über die Entwicklung sowie Verbesserung von Medizinprodukten, Medical-Apps usw. Grundsätzliche Erwägungen

Verträge über die Entwicklung von Medical-Apps / digitalen Gesundheitsanwendungen. Relevanz der Thematik

Sponsoring der Entwicklung von Medical-Apps durch die Industrie

Entwicklung von Medical-Apps durch die Industrie zur Nutzung durch Krankenhäuser und Ärzte oder Ärztinnen

Gemeinsame Entwicklung von Medical-Apps und unternehmerische Beteiligung bzw. Joint Ventures von Industrie und ärztlichem Personal in Krankenhäusern

3.2.6 Verträge über die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Ärztinnen im Krankenhaus. Relevanz des Zuweisermarketings

Ermittlung des berechtigten Kooperationsbedarfs

Praxistipp:

Vertragliche Gestaltung

Vergütung

Nichtvorliegen einer Zuführung von Patienten oder Patientinnen

Praxistipp:

Einhaltung der Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V

Praxistipp:

3.2.7 Verträge über die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements. Gegenstand des Entlassmanagements

Vorteilsgewährung im Rahmen des Entlassmanagements

Kooperation des Krankenhauses mit Apotheken im Rahmen des Entlassmanagements

Sonstige Kooperationen im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere mit Homecare-Unternehmen

Praxistipp – Checkliste:

3.2.8 Verträge mit Patientenvermittlern, Medizintourismus. Korruptionsrisiken. Fallbeispiel aus der Rechtsprechung zur Vermittlung von Patienten über eine Vermittlungsagentur, LG Kiel, Urt. v. 18.09.2010 – 3 Kls 11/09:

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung zur Vermittlung von Patienten über eine Vermittlungsagentur LG Kiel, Urt. v. 28.10.2011 – 8O 28/11:

Praxistipp:

Compliance-Risiko Abrechnungsbetrug bei der Behandlung von Auslandspatienten und Auslandspatientinnen

Patienten aus der Europäischen Union

Artikel 4. Zuständigkeit des Behandlungsmitgliedsstaats

Patienten und Patientinnen aus Drittstaaten

Praxistipp:

Compliance-Risiko Geldwäsche

3.3 Übernahme der Kosten für die Haftpflicht- versicherung von Belegärzten und Belegärztinnen im Bereich Geburtshilfe und Belegentbindungspflegepersonal im Krankenhaus

3.4 Drittmittel zu Forschungszwecken

Praxistipp:

3.5 Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen – Sponsoring. 3.5.1 Passives Fortbildungssponsoring. Begriff und Grundlagen

Praxistipp:

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung (VG Hamburg, Urt. v. 20.09.2020 – 17 K 1326/20):

Sonderfall der sogenannten Educational Grants

3.5.2 Aktives Fortbildungssponsoring

3.5.3 Sponsoring bei digitalen Veranstaltungsformaten. Spezifika digitaler Veranstaltungen

Mögliche Gegenleistungen des Krankenhauses beim Sponsoring krankenhauseigener Veranstaltungen

Bewirtung bei digitalen Veranstaltungen

3.6 Spenden. 3.6.1 Abgrenzung von Spende und Sponsoring

3.6.2 Spenden im Gesundheitswesen als Vorteil im korruptionsstrafrechtlichen Sinne

3.6.3 Sachspenden zur Bekämpfung der Pandemie

3.7 Geschenke. 3.7.1 Begriff des Geschenks und Abgrenzung zur Spende

3.7.2 Rechtliche Grenzen der Zulässigkeit von Geschenken an Mitarbeitende des Krankenhauses im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit

3.7.3 Geschenke von Patienten und Patientinnen an das Stationspersonal

Praxistipp:

3.7.4 Eröffnung der Möglichkeit zur Teilnahme an Gewinnspielen

3.8 Einladungen zu Geschäftsessen und Bewirtungen gelegentlich von Veranstaltungen. 3.8.1 Abgrenzung zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Einladungen

3.8.2 Wertgrenzen bei Einladungen im Inland

3.8.3 Wertgrenzen bei Einladungen im Ausland

3.9 Rabatte. 3.9.1 Rabatte sind Vorteile im Sinne der Korruptionsdelikte

3.9.2 Unterscheidung der verschiedenen Rabattformen

3.9.3 Die heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit von Rabatten

3.10 Gewinnausschüttungen und sonstige Erträge aus Unternehmensbeteiligungen

3.11 Sachzuwendungen seitens der medizin- technischen und pharmazeutischen Industrie

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 23.10.2002 – 1 StR 541/01):

3.12 Arzneimittelmuster und Arzneimittelproben

3.13 Geräteleihgaben

Praxistipp:

4 Compliance-Management Korruptionsprävention. 4.1 Korruptionsprävention als Baustein eines Compliance-Management-Systems. 4.1.1 Begriff der Compliance

4.1.2 Funktionen der Compliance. Haftungsvermeidung

Prävention von Straftaten

Repressive Funktion

4.1.3 Abgrenzung zwischen Compliance und anderen Formen des Risiko- und Qualitätsmanagements

4.1.4 Abgrenzung zwischen Compliance und Unternehmensethik bzw. den Vorgaben des Unternehmensleitbildes

4.1.5 Grundlagen des Compliance-Management-Systems

Praxistipp:

Grundelemente des Compliance-Management-Systems

4.1.6 Empirische Befunde zum Vorhandensein einer Compliance-Organisation in Krankenhäusern

4.2 Das Three Lines of Defense-Modell der Compliance-Organisation. 4.2.1 Das Three Lines of Defense-Modell im Krankenhaus

Antikorruptions-Compliance: First Line of Defense – Risiken vorbeugen

Antikorruptions-Compliance: Second Line of Defense – Risiken managen

Antikorruptions-Compliance: Third Line of Defense – Verstöße erkennen

4.2.2 Im Three Lines of Defense-Modell involvierte Mitarbeitende des Krankenhauses

4.3 Personalbedarf für das Compliance-Management-System

4.4 Compliance-Verantwortliche. 4.4.1 Verankerung der Compliance-Funktion

Praxistipp:

4.4.2 Korruptionsprävention als Aufgabe von Compliance-Verantwortlichen

4.4.3 Stellenbeschreibung von Compliance-Verantwortlichen und Pflicht zur angemessenen Ausstattung durch die Geschäftsführung

Praxistipp:

4.4.4 Erfolgreiche Wahrnehmung der Gate-Keeper-Funktion

4.5 Compliance-Board

4.6 Risiko-Assessment. 4.6.1 Bestandsaufnahme: Verträge, Kooperationspartner, Umsätze

Praxistipp – Checkliste:

4.6.2 Bestandsaufnahme: Interne Regelungen, Formulare, Vertragsmuster und Prozesse zur Korruptionsprävention

4.7 Entwicklung interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention. 4.7.1 Aufbau interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention

4.7.2 Gesundheitsmarktspezifischer Inhalt interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention. Regelungen zur Annahme und Verwaltung von Drittmitteln

Praxistipp:

Regelungen in Bezug auf externe und interne Fortbildungs- veranstaltungen

Weitere Regelungsbereiche

Regelungen zu den Folgen von Compliance-Verstößen, Ansprechperson für Compliance- und Antikorruption

4.7.3 Der Prozess der Einführung von Compliance-Richtlinien

4.8 Führungsverantwortung und Schulungsmaßnahmen. 4.8.1 Führungsverantwortung

4.8.2 Schulungsmaßnahmen

Zielgruppen von Compliance-Schulungen

Inhaltliche Ausgestaltung von Schulungen

4.9 Hinweisgeber- oder Ombudssystem. 4.9.1 Entscheidung für oder gegen die Einführung eines Hinweisgebersystems (Whistleblowing-System) Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems. Aktuelle Rechtslage

Auswirkung der EU-Hinweisgeberrichtlinie

Prävalenz von Hinweisgebersystemen in deutschen Krankenhäusern

Fallbeispiel aus der Rechtsprechung, EGMR, Urt. v. 16.02.2021 – 23922/19:

Praxistipp:

4.9.2 Ausgestaltung des Hinweisgebersystems. Externe und interne Hinweisgebersysteme

Praxistipp:

Ausgestaltung der Meldekanäle

Praxistipp:

4.9.3 Einführung des Hinweisgebersystems

Rechtsprechung zur Mitbestimmungspflicht bei Einführung eines Hinweisgebersystems, BAG, Beschl. v. 22.07.2008 – 1 ABR 40/07

4.10 Interne Untersuchungen zur Aufklärung von Verdachtsfällen – der repressive Arm der Compliance. 4.10.1 Begriff der Internen Untersuchung

4.10.2 Vorgehensweise bei Internen Untersuchungen im Fall des Korruptionsverdachts. Kein »Safe-House« bei Internen Untersuchungen

Praxistipp:

Konzeption der Internen Untersuchung

4.10.3 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung Interner Untersuchungen, insbesondere bei Befragungen von Mitarbeitenden. Teilnahme und Auskunftspflicht den befragten Mitarbeitenden

Belehrungspflichten

Praxistipp:

4.10.4 Vorgehensweise bei der Befragung von Mitarbeitenden

Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis. A

A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

M

N

P

Q

R

S

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U

V

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Отрывок из книги

Der Autor

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider führt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Seit 2006 hatte er den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht u. a. an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne. Nach über 14 Jahren bat er um Entlassung aus den Diensten der Universität, um sich künftig ausschließlich der Praxis und seinen Mandanten widmen zu können.

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Soweit korruptive Sachverhalte (von einigem Gewicht) auf Grund von Kontrolldefiziten bzw. nicht vorhandenen Compliance-Strukturen in der Entstehung begünstigt wurden oder dokumentierten Verdachtsfällen nicht angemessen nachgegangen wurde, kann die Krankenhausgeschäftsführung auch mit einem Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgt werden. Im Zuge der Diskussion um die Einführung des Verbandssanktionengesetzes, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, wurde hervorgehoben, dass diese Verfahren sowie Verfahren gegen das Unternehmen selbst nach § 30 OWiG in der Praxis selten vorkommen und diesbezüglich regionale Unterschiede vorherrschen. Seitdem ist zu beobachten, dass §§ 30, 130 OWiG stärker in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt sind und Verfahren eingeleitet werden. Zudem kommt § 130 OWiG eine Auffangfunktion zu, wenn sich der Anfangsverdacht in Bezug auf eine Straftat nicht erhärtet hat.

Risiken, in ein Strafverfahren wegen Korruption im Krankenhaus hineingezogen zu werden, ergeben sich auch für andere Berufsgruppen, insbesondere Justiziare und Justiziarinnen und Compliance-Verantwortliche. Ausgangspunkt ist, dass diese nach der umstrittenen Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 17.07.2009 – 5 StR 394/08; Schneider und Gottschaldt 2009, 133 ff.) eine Garantenstellung innehaben und wegen einer Beihilfe zu einer Korruptionsstraftat durch Unterlassen verfolgt werden können.

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