Wohnungseigentum 2017

Wohnungseigentum 2017
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Описание книги

Wohnungseigentum hat nicht nur Vorteile Sind Sie sich darüber im Klaren, dass Sie mit dem Wohnungskauf Miteigentum an einer Immobilie erworben haben? Sie als Wohnungseigentümer sind mit den anderen Miteigentümern in einer Gemeinschaft verbunden, die ihr Eigentum gemeinsam verwaltet und somit viele Entscheidungen gemeinsam treffen muss. Probleme sind progammiert Die rechtliche Ordnung ist kompliziert. Das Dickicht der Bürokratie wird von Jahr zu Jahr verworrener. Die Gesetzesberge wachsen stetig an. Jeder Wohnungseigentümer der Gemeinschaft hegt individuelle Ansichten und Ziele. Hinzu kommen die Hausverwaltung sowie zahlreiche andere externe Dienstleister, die unterwiesen und kontrolliert werden müssen. Antworten auf viele Fragen Dieses Buch wird Ihnen helfen, die aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentum und seiner Verwaltung nachzuvollziehen und Konsequenzen für Ihre eigene Praxis zu ziehen. Dieses Buch wird Ihnen die Trends für das Jahr 2017 verdeutlichen, so dass Sie und Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bereits frühzeitig eigene Chancen und Möglichkeiten erkennen werden. Nicht zuletzt bietet Ihnen dieses Buch eine Fülle aktuellen Praxiswissens für Ihre ganz konkrete Arbeit in der Eigentümergemeinschaft.

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Henning Lindhoff. Wohnungseigentum 2017

Impressum

Warum Sie dieses Buch lesen sollten

Baumängel

Gewährleistungsanspruch auf fehlenden aber geplanten Balkon

Betriebskosten. Umlageschlüssel kann vom Vermieter bestimmt werden

Eichgesetz. Aktualisiertes Messwesen

Eigentümerversammlung. Dürfen sich Eigentümer vertreten lassen?

Mieter in Eigentümerversammlungen: Die Teilungserklärung entscheidet

Zeit und Nerven sparen mit dem Umlaufbeschluss: Bedingungen, Verfahren, Vor- und Nachteile

Energie. Beispiel Blockheizkraftwerk: Kann eine WEG unternehmerisch tätig werden?

Neue Pflichten und Subventionen in Sachen Energieeffizienz

Gaspreis: Verbraucherschutz gilt auch für Eigentümergemeinschaft

Viele Hauseigentümer müssen in neue Heizkessel investieren

Feiern und Feste. Am Nikolaustag auf Sicherheit im Hausflur achten

Gemeinschaftliche Feste: Kosten dürfen nicht auf Mitglieder umgelegt werden

Förderung. Neue Heizung kann Kosten sparen

Reiseführer durch den Dschungel

Gebühren. Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben

GEMA: Freudige Botschaft für Eigentümergemeinschaften

Gemeinschaftseigentum. Die Abgrenzung

Türspion: Kamerafunktion nicht ohne gemeinsamen Beschluss

Gewährleistungsanspruch: Verjährung auch ohne Abnahme

Wohnungseigentümergemeinschaft darf Grundstück erwerben

Hausgeld. Zahlungspflicht besteht auch ohne neuen Wirtschaftsplan

Eigentümer müssen Vorauszahlungen nur auf ein Konto der Wohneigentümergemeinschaft leisten

Hausgeldabrechnung: Verwalter muss Gerichtskosten übernehmen

Hausordnung. Die Grundlagen

Nächtliches Türabschließen darf keine Pflicht sein

Hausverwalter. Verwalter-Einmaleins: Wer darf Verwalter werden?

Auswahlkriterien und Bedenkenswertes

Der Sachkundenachweis kommt

LG Frankfurt: Müllentsorgung ist in Jahresabrechnung klar von Hausmeistertätigkeit trennen

Bonität eines potentiellen Käufers darf überprüft werden

Wechsel der Hausverwaltung: Die ordnungsgemäße Kündigung ist der Idealfall – aber es geht auch anders

Verwalterwechsel: Wer rechnet ab?

Bestellung kann eingeklagt werden

Nach grober Pflichtverletzung ist eine Wiederwahl des Hausverwalters nicht statthaft

Jahresabrechnung: Kein Wirtschaftsplan, sondern Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Branchenbarometer des DDIV: Die Verwaltung kleiner Einheiten wird aufwendiger und teurer

Investments in Wohnungen

Die Immobilienauktion

Wohnungsverkauf: Energieausweis als Stolperstein

Die Teilungserklärung verlangt Aufmerksamkeit

Instandhaltung

Heizungsanlage: Mehrheitsbeschluss reicht in manchen Fällen

Marode Treppe: Wer haftet für Unfallschaden?

Jahresabrechnung

Kontostände sind elementarer Bestandteil

Eigentümergemeinschaft muss Methode zur Verbrauchsermittlung mehrheitlich beschließen

Mieter. AG Laufen: Vermietung an Asylbewerber ist keine Mehrbelastung

Zahlungsunwillige Mieter: Hausverwalter können haftbar gemacht werden

Pflichten

Streupflicht: Wenn der Schnee kommt

Sanierung. Grundlagen: Die energetische Sanierung

Sanierungsbeschluss: Ohne Alternativangebote ist er rechtswidrig

Gemeinschaftseigentum: Glasbausteine sind Fenstern gleichzusetzen

Mieter muss Handwerksarbeiten tagsüber dulden

Instandhaltungsanspruch gegen Eigentümergemeinschaft verjährt

Sondereigentum: Sanierungskosten trägt nicht die WEG

Instandhaltungsrücklage: Gesetzliche Vorgaben beachten

Anspruch auf Rückbau: Achten Sie auf die Fristen

Mängel: Eigentümergemeinschaft kann Ansprüche an sich ziehen

Schornsteinfeger. Nutzen Sie den geöffneten Markt

Unterlassungsanspruch. Wohneigentümergemeinschaft darf Unterlassungsansprüche geltend machen

Versicherungen. Versicherungspflicht gegen Elementarschäden rückt näher

Verwaltungsbeirat. So klappt es mit der Bestellung

Die Belegprüfung

Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan: Streitkosten besser vorab einkalkulieren

Jeder Zahlungsanspruch setzt einen Wirtschaftsplan oder eine Jahresabrechnung voraus

Über den Autor

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)

I. Teil

§ 1 Begriffsbestimmungen

1. Abschnitt

§ 2 Arten der Begründung

§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

§ 4 Formvorschriften

§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums

§ 7 Grundbuchvorschriften

§ 8 Teilung durch den Eigentümer

§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher

2. Abschnitt

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft

§ 12 Veräußerungsbeschränkung

§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers

§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15 Gebrauchsregelung

§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten

§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft

§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums

§ 19 Wirkung des Urteils

3. Abschnitt

§ 20 Gliederung der Verwaltung

§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

§ 23 Wohnungseigentümerversammlung

§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

§ 25 Mehrheitsbeschluss

§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 29 Verwaltungsbeirat

Impressum

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Titel

Impressum

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Investments in Wohnungen

Instandhaltung

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