CONTENT ohne EIGENTUM

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Das Urheberrecht befindet sich seit Beginn des Onlinezeitalters in einer massiven Akzeptanz- und Legitimationskrise. Dieser Krise geht es hier auf den Grund: das sind die sich radikal ändernden Eigentumsbeziehungen von Contentgütern. Sozialen Phänomenen auf den Grund gehen, heißt erkunden und erklären, warum Menschen so denken und handeln, wie sie denken und handeln. Welche gesellschaftlichen Bedingungen und Prozesse ermöglichen und befördern das betreffende Denken und Handeln? Und wie schaffen und verändern dieses Denken und Handeln gesellschaftliche Verhältnisse? Ergebnis ist eine Studie über die Contentkultur im Onlinezeitalter, die tiefgehende und lehrreiche Einsichten darüber vermittelt, was in der Contentkultur derzeit passiert und zukünftig passieren wird.

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Michael Wache. CONTENT ohne EIGENTUM

Prolog

Einleitung

Exkurs: Das (Miss-)Verstehen von Begriffen

Anmerkung

Danksagung

1 Die Grundgesetze des Eigentums

Anmerkung

1.1 Erstes Grundgesetz: Was ist Eigentum?

Anmerkung

Exkurs: Schwächen von Eigentumsbegriffen und -theorien

Exkurs: Eigentum und Besitz

Anmerkung

Anmerkung

Exkurs: Privateigentum und Gemein(schafts)eigentum

1.2 Zweites Grundgesetz: Wozu gab und gibt es Eigentum?

1.3 Drittes Grundgesetz: Wer ist der erste Eigentümer eines Guts?

Anmerkung

Anmerkung

Anmerkung

1.4 Eigentumsbeziehungen sind älter als das Menschengeschlecht

Anmerkung

1.5 Resümee

2 Eigentumsbeziehungen zu stofflichen Gütern

2.1 Ökonomische Eigentumsbeziehungen

Exkurs: Geld ist Eigentum pur

2.2 Eigentumsgüter verschaffen Teilhabemöglichkeiten und soziale Macht

2.3 Orientierungssysteme menschlicher Individuen für Eigentumsbeziehungen

Exkurs: Mentale Schemata

2.4 Mittel zum Schutz von Eigentumsrechten an stofflichen Gütern

2.5 Soziale Praktiken für den Umgang mit stofflichen Eigentumsgütern

3 Eigentumsbeziehungen zu geistigen Gütern. 3.1 Verwendungsweisen und Diskurskontexte des Begriffs geistiges Eigentum

Exkurs: Erfindungen, Entdeckungen und Plagiate

3.2 Mein Fokus: Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern

3.3 Das erste Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern

Anmerkung

3.3.1 Geist allein reicht nicht

Anmerkung

3.3.2 Ontische Zwitterwesen

Anmerkung

3.3.3 Güter und Werke

Anmerkung

3.3.4 Eigentümer und Nichteigentümer

3.4 Das zweite Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern

3.5 Das dritte Grundgesetz des Eigentums bei Contentgütern

3.5.1 Die Theorie

3.5.2 Die Praxis

3.5.2.1 Das kontinentaleuropäische Urheberrecht

Anmerkung

Anmerkung

Anmerkung

Anmerkung

3.5.2.2 Das angelsächsische Copyright

Anmerkung

Anmerkung

3.5.3 Zwei Praxisvarianten des dritten Grundgesetzes

3.5.4 Nutzer behandeln Offline-Contentgüter wie stoffliche Eigentumsgüter

3.6 Die Historie geistiger Eigentumsbeziehungen

3.6.1 Seit wann gibt es Eigentumsbeziehungen zu geistigen Gütern?

3.6.2 Die Herausbildung der ersten Urheberrechtsgesetze in Deutschland

Anmerkung

Anmerkung

Exkurs: Die utilitaristische Begründung des Copyrightsystems

3.6.3 Die Expansion geistiger Eigentumsbeziehungen in der Offlinewelt

4 Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern im Onlinezeitalter. 4.1 Das Onlinezeitalter

Anmerkung

4.2 Contentgüter werden entgrenzt

4.3 Neue Eigentumsverhältnisse

4.3.1 Produktionsmittel sind Eigentum aller Bürger

Exkurs: User generated Content und Free Content

4.3.2 Freizeit- und Berufsproduzenten

4.3.3 Urheber werden Unternehmer oder Freizeitproduzenten

Anmerkung

4.3.4 Contentgüter gratis in Hülle und Fülle – legal und illegal

Exkurs: Impressionen aus der Musikstreaming-Branche

Anmerkung

Anmerkung

4.3.5 Nutzer ignorieren Eigentumsrechte

Exkurs: Nutzerbefragungen haben geringen Erkenntniswert

Anmerkung

4.4 Ertragsmodelle für Contentgüter

4.4.1 Paid-Content und Paid-Ad

4.4.2 Technische Schutzkonstruktionen

4.4.3 Alte Medienhasen und geschäftstüchtige IT-Igel

Anmerkung

4.5 Status quo der Contentgüterwirtschaft und -kultur

4.6 Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern sterben ab

Anmerkung

Anmerkung

Exkurs: Online-Contentgüter werden Gemeingüter

4.7 Quo vadis Urheberrecht?

4.7.1 Akteure und Interessen in der Kampfzone Urheberrecht

Anmerkung

Exkurs: (Un)eigennützige Lobbyisten

Anmerkung

4.7.2 Urheberrechtliche Hemmschuhe

Anmerkung

4.7.3 Unreformierbar!

Anmerkung

Epilog

Literatur. Printpublikationen

Digitale Publikationen

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Michael Wache

Content ohne Eigentum

.....

Alle konkreten Funktionen, die Eigentumsbeziehungen im Organisationsgefüge von Gesellschaften und für die Lebensgestaltung menschlicher Individuen hatten und haben, lassen sich auf die o. g. drei Funktionen zurückführen bzw. aus ihnen ableiten. Die Antwort auf die Frage „Wozu gab und gibt es Eigentum?“ lautet demnach: Eigentumsbeziehungen gab und gibt es, weil sie die o. g. drei Funktionen in der Reproduktion sozialer Systeme erfüllen. Das kodifizierte Eigentumsrecht zur normativen Regelung von Eigentumsbeziehungen (Rechtswissenschaftler nennen das das „positive Recht“) ist der sozialen Funktion von Eigentumsbeziehungen historisch und begründungslogisch nachgeordnet. Hier gibt es keine Henne-Ei-Unklarheit: Soziale Eigentumsbeziehungen waren zuerst da. Eigentumsbeziehungen gab es, lange bevor Menschen den Umgang mit Gütern in Gesetzen regelten.

Auch wenn sich das in der Binnenperspektive von Eigentümern anders darstellt: Eigentumsbeziehungen sollen nicht primär den Eigentümern, sondern dem Funktionieren des sozialen Systems dienen. Ihre ursprüngliche und eigentliche Funktion ist es, die Produktion, Distribution und Nutzung von Gütern in sozialen Systemen zu fördern und konfliktfrei zu organisieren. Diese Systemfunktion kommt übrigens in der deutschen Verfassung klar zum Ausdruck: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

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