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Achim Bönninghaus. Sachenrecht I
Sachenrecht I
Impressum
Liebe Leserinnen und Leser,
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller. mit Online-Wissens-Check
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Tipps vom Lerncoach. Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Wie lernen Menschen?
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Lernthema 9 Allgemeine Hinweise zur Prüfungsvorbereitung
Lerntipps
Verteiltes Lernen mit Wiederholungen hat eine sehr hohe Lerneffektivität!
Für die Aneignungsphase brauchen Sie die meiste Zeit!
In der Vertiefungsphase wiederholen Sie!
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1. Teil Der Eigentums- und Besitzschutz im Überblick
A. Allgemeines zur Einführung
I. Eigentum und Besitz
II. Vorgehensweise in der sachenrechtlichen Klausur
Anmerkungen
B. Überblick zum Eigentumsschutz
I. Schutz vor Eigentumsstörungen
II. Schutz vor Besitzentziehung
III. Ersatz bei unbefugter Nutzung
IV. Ersatz bei Beschädigung und Unmöglichkeit der Herausgabe
V. Schutz bei unberechtigter Verfügung
VI. Schutz vor Unrichtigkeit des Grundbuchs
Anmerkungen
C. Überblick zum Besitzschutz
I. Schutz vor Entziehung des Besitzes
1. Possessorischer Besitzschutz (§§ 861, 869)
2. Petitorischer Besitzschutz
II. Schutz vor Besitzstörung
2. Teil Die Anspruchsgrundlagen zum Eigentumsschutz
A. Schutz vor Eigentumsstörungen nach § 1004
I. Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1
a) Eigentum des Anspruchstellers
b) (Aktuelle) Beeinträchtigung des Eigentums. aa) Abgrenzung zu den anderen dinglichen Abwehransprüchen
bb) Beeinträchtigung des Eigentums
(1) Ausgangspunkt
(2) Beeinträchtigung der rechtlichen Herrschaftsmacht
(3) Besonderheiten bei Grundstücken
(a) Grenzüberschreitende Immissionen
(b) „Negative“ Beeinträchtigungen/Vorenthaltung von Stoffen
(c) Ideelle Beeinträchtigungen
c) Störereigenschaft des Anspruchsgegners
aa) Handlungsstörer
(1) Unmittelbarer Handlungsstörer
(2) Mittelbarer Handlungsstörer
bb) Zustandsstörer
(1) Sachherrschaft
(2) Willentliche Aufrechterhaltung
d) Keine Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2) aa) Ausgangspunkt
bb) Rechtsgeschäftlich begründete Duldungspflichten
cc) Gesetzlich begründete Duldungspflichten (z.B. §§ 904–906, 912, 917)
(1) Die Duldungspflicht nach § 906
(2) Der Überbau, § 912
dd) Duldungspflicht aus § 242 (nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis)
e) Umfang der Beseitigungspflicht (§ 1004 Abs. 1 S. 1)
f) (Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
a) Wegfall der Beeinträchtigung
b) Erfüllung
c) Änderungen auf Störerseite
d) Sonstige Ausschlussgründe. aa) Verwirkung nach § 242
bb) Rechtsmissbrauch
3. Durchsetzbarkeit
4. Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen
II. Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2
1. Anspruchsentstehung
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
3. Durchsetzbarkeit
1. Anspruch aus direkter Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2
a) Anspruchsentstehung. aa) Von einem anderen Grundstück ausgehende Immission
bb) Wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks des Anspruchstellers durch Emission
cc) Störereigenschaft des Eigentümers oder Besitzers des anderen Grundstücks
dd) Duldungspflicht des Anspruchstellers nach § 906 Abs. 2 S. 1
ee) Beeinträchtigung des Grundstücks des Anspruchstellers über das zumutbare Maß hinaus
ff) Anspruchsumfang
b) Rechtsvernichtende Einwendungen
c) Durchsetzbarkeit
2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 analog
IV. Anwendung des § 1004 auf andere absolute Rechte
1. Entsprechende Anwendung kraft Verweises
2. Analoge Anwendung
V. Übungsfall Nr. 1
„Der böse Nachbar“
Lösung. A. Anspruch des E gegen N auf Abstützung des Weges aus § 1004 Abs. 1 S. 1
I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des Anspruchstellers
2. Aktuelle Beeinträchtigung des Eigentums
3. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2
4. Störereigenschaft des Anspruchsgegners
a) Handlungsstörer
b) Zustandsstörer
5. Umfang: Beseitigung der Beeinträchtigung
II. Rechtsvernichtende Einwendungen
III. Durchsetzbarkeit
1. Erhebung der Einrede
2. Dauer der Verjährung
3. Beginn der Verjährung
B. Anspruch des E gegen N auf Entfernung der Birken aus § 1004 Abs. 1 S. 1
I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des Anspruchstellers
2. Aktuelle Beeinträchtigung des Eigentums
3. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2
4. Störereigenschaft des Anspruchsgegners
a) Handlungsstörer
b) Zustandsstörer
II. Ergebnis:
C. Anspruch des E gegen N auf Entsorgung des kontaminierten Bodens, Wiederauffüllung des Bodens und Wiederanbau der Pflanzen. I. Anspruch nach § 823 Abs. 1
1. Rechtsgutsverletzung
2. Durch ein rechtswidrig schuldhaftes Verhalten des N
a) Aktives Handeln des N
b) Pflichtwidriges Unterlassen des N
II. Anspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1. 1. Anspruchsentstehung. a) Eigentumsstörung
b) Duldungspflicht
c) Störereigenschaft des Anspruchsgegners
aa) Handlungsstörer
bb) Zustandsstörer
d) Anspruchsumfang
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
3. Durchsetzbarkeit
Anmerkungen
B. Der Herausgabeanspruch aus § 985
a) Grundregel
b) Besonderheiten im Prozess
a) Grundregel
b) Besonderheiten im Prozess
3. (Kein) Recht zum Besitz
a) Eigenes Recht zum Besitz (§ 986 Abs. 1 S. 1, 1. Fall)
aa) Eigenes Recht an der Sache („dingliches“ Besitzrecht)
bb) Schuldrechtliches Recht zum Besitz („Relatives Besitzrecht“)
b) Abgeleitetes Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 S. 1, 2. Fall)
c) Drittwirkung obligatorischer Besitzrechte, § 986 Abs. 2
4. Inhalt des Herausgabeanspruchs aus § 985
II. Rechtsvernichtende Einwendungen
1. Zurückbehaltungsrecht des Besitzers nach § 1000
2. Verjährung
IV. Gegenrechte des Besitzers wegen Verwendungen
1. Anspruch aus § 994 Abs. 1
a) Anspruchsentstehung. aa) Verwendungen des Besitzers
(1) Arbeitszeit als Verwendung
(2) Einsatz der Arbeitskraft Dritter für den Besitzer
(3) Abgrenzung zwischen Verwendungen und Schäden
(4) Enger oder weiter Verwendungsbegriff
(5) Abgrenzung zu den nicht sachbezogenen Aufwendungen
bb) Vindikationslage (1) Maßgeblicher Zeitpunkt
(2) Rechtslage bei Wegfall des Besitzrechts nach Vornahme der Verwendungen
(3) Anspruchsbeschränkung beim Fremdbesitzer
cc) Besitzer gutgläubig und unverklagt
dd) Notwendigkeit der Verwendungen
ee) Keine Beschränkung durch § 994 Abs. 1 S. 2 (1) Einschränkung bei gewöhnlichen Erhaltungskosten
(2) Behandlung unerwünschter Verwendungen (aufgedrängte Verwendungen)
ff) Keine Beschränkung durch § 995 S. 2
gg) Rechtsnachfolge in die Vindikationslage nach § 999
b) Rechtsvernichtende Einwendungen
c) Durchsetzbarkeit. aa) Zurückbehaltungsrecht nach § 1000 S. 1
bb) Klage auf Verwendungsersatz
cc) Pfandähnliches Befriedigungsrecht, § 1003
2. Anspruch aus §§ 994 Abs. 2
a) Anspruchsentstehung. aa) Voraussetzungen
bb) Unterschiede zu § 994 Abs. 1
cc) Bedeutung des partiellen Rechtsfolgenverweises auf die GoA
b) Keine rechtsvernichtenden Einwendungen und Durchsetzbarkeit
3. Anspruch aus § 996
4. Anspruch aus §§ 999, 994, 996
5. Konkurrenzen der Verwendungsersatzansprüche mit anderen Ersatzansprüchen
a) Verhältnis zu vertraglichen Abwicklungsregeln
b) Verwendungsersatzansprüche bei Besitzerlangung durch Vertrag mit einem Dritten
c) Verhältnis zur GoA
d) Anwendbarkeit der §§ 951, 812 ff
V. Übungsfall Nr. 2
„Baufällige Hütte“
Lösung. Anspruch des E gegen B auf Herausgabe des Grundstücks
A. Anspruch auf Herausgabe aus § 346 Abs. 1. I. Rücktrittserklärung gem. § 349
II. Rücktrittsrecht
B. Anspruch auf Herausgabe aus § 985
I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des E
2. Besitz des B
3. Fehlendes Recht zum Besitz i.S.v. § 986. a) Besitzrecht auf Grund des Kaufvertrages
b) Aus der Absprache vom 1.1. aa) Besitzrechtsentstehung
bb) Erlöschen des Besitzrechts
c) Besitzrecht aus Zurückbehaltungsrecht
II. Erlöschen des Anspruchs
III. Durchsetzbarkeit
1. Erhebung der Einrede
2. Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts. a) Nach § 1000 wegen der Reparaturkosten
aa) Anwendbares Recht
bb) Voraussetzungen der §§ 994 ff., 1000
(1) § 994 Abs. 1 bis Zustellung der Klage
(a) Vindikationslage
(b) W redlich und unverklagt
(c) Verwendungen
(aa) Sachaufwendungen
(bb) eigene Arbeitskraft des Verwenders
(cc) Arbeitskraft dritter Personen
(d) Notwendige Verwendungen
(e) Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten
(2) § 994 Abs. 2 ab Klagezustellung
b) Zurückbehaltungsrecht B nach § 273 Abs. 1
aa) Etwas erlangt
bb) Durch Leistung des B
cc) Ohne Rechtsgrund
dd) Rechtsfolge
C. Herausgabeanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
VI. Konkurrenzen zwischen § 985 und anderen Ansprüchen
1. Zu §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1
2. Zu vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen
Anmerkungen
C. Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers
I. Der Anspruch aus § 987 (ggf. i.V.m. § 990)
a) Nutzungsziehung durch den Besitzer
aa) Sachfrüchte
bb) Rechtsfrüchte
cc) Gebrauchsvorteile
dd) Unternehmensgewinn als Nutzung?
ee) Verbrauch keine Nutzung
ff) Besonderheit bei Sachfrüchten
b) Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung
c) Besitzer bösgläubig oder auf Herausgabe verklagt
d) Keine Beschränkung durch § 991 Abs. 1
e) Anspruchsinhalt. aa) Tatsächlich gezogene Nutzungen
bb) Schuldhaft nicht gezogene Nutzungen
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
3. Durchsetzbarkeit
II. Der Anspruch aus § 988
1. Anspruchsentstehung
a) Nutzungsziehung durch den Besitzer
b) Vindikationslage
c) gutgläubiger und unverklagter Besitzer
d) Unentgeltliche Besitzerlangung
aa) Unmittelbarer Anwendungsbereich
bb) Analogiefälle (1) Analoge Anwendung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht
(2) Analoge Anwendung bei Selbstverschaffung des Besitzes
(3) Analoge Anwendung bei rechtsgrundlosem Erwerb
e) Rechtsfolgenverweis auf §§ 818 ff
2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
III. Der Anspruch aus § 993
IV. Konkurrenzen
1. Verhältnis zum Bereicherungsrecht
2. Verhältnis zur GoA
Anmerkungen
D. Schadensersatzansprüche im EBV, §§ 989–992
I. Problemstellung und Konkurrenzfragen
a) Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV
b) Anwendbarkeit des § 281 im EBV
c) Anwendbarkeit des § 283 im EBV
d) Anwendbarkeit des § 284 im EBV
e) Anwendbarkeit des § 285 im EBV
2. Anwendbarkeit der §§ 823 ff. im EBV
a) Grundsatz: Sperrwirkung des § 993
b) Gesetzliche Ausnahme § 992
c) Nicht geregelte Ausnahme Fremdbesitzerexzess
II. Anspruch aus § 989
a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses
b) Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
c) Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit
d) Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers
aa) Eigenverschulden (1) Maßgeblicher Verschuldensmaßstab
(2) Haftungsmilderungen
(3) Haftungsverschärfungen?
bb) Zurechenbares Fremdverschulden
e) Schaden des Eigentümers
aa) Ersatzfähige Schäden
bb) Art und Umfang des Schadensersatzes
2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
III. Anspruch nach §§ 990, 989
a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses
b) Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses
aa) Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb, § 990 Abs. 1 S. 1
bb) Bösgläubigkeit nach Besitzerwerb, § 990 Abs. 1 S. 2
cc) Bösgläubigkeit unredlicher Hilfspersonen
dd) Bösgläubigkeit beim Aufschwingen vom Fremd- zum Eigenbesitzer
ee) Bösgläubigkeit Minderjähriger
c) Verschlechterung/Untergang/Herausgabeunmöglichkeit/Verschulden
d) Schaden des Eigentümers
2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit
IV. Anspruch aus § 992 i.V.m. §§ 823 ff
1. Anspruchsentstehung
a) Voraussetzungen des §§ 992
aa) Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch Straftat
bb) Verbotene Eigenmacht
b) Tatbestand des § 823 Abs. 1
aa) Eigentumsverletzung
bb) Rechtswidrigkeit
cc) Schuld
dd) Schaden und Zurechnungszusammenhang zwischen Eigentumsverletzung und Schaden
2. Rechtsvernichtende Einwendungen
3. Durchsetzbarkeit
V. Ansprüche gegen den redlichen und unverklagten Besitzer
1. Sonderfall: Deliktischer Besitzer
2. Sonderfall: Fremdbesitzerexzess des Besitzmittlers
3. Sonstiger Fremdbesitzerexzess
VI. Zusammenfassung zu den Konkurrenzen
1. Zusätzliche Anspruchsgrundlagen bei Vorsatz
2. Anwendung des § 823 bei Fremdbesitzerexzess
3. Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2
4. Problemfall: Anwendung des § 823 auf den (nur) bösgläubigen Besitzer?
5. Zusammenfassende Übersicht zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften im EBV
Anmerkungen
E. Der Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894)
1. Unrichtigkeit des Grundbuchs
2. Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers
3. Verpflichteter
II. Rechtsvernichtende Einwendungen
1. Verjährung
2. Zurückbehaltungsrechte
a) Zurückbehaltungsrecht aus § 273
b) Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 analog
3. Arglisteinwand
IV. Konkurrierende Ansprüche
Anmerkungen
F. Grundbuchverfahren nach § 22 GBO
Anmerkungen
G. Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899)
H. Übungsfall Nr. 3
Geschäftsunfähiger Eigentümer
Lösung. A. Ansprüche des E gegen D. I. Auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung. 1. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung nach § 894
a) Anspruchsvoraussetzungen
b) Zurückbehaltungsrecht des D nach § 1000
aa) Anspruch des D aus § 994 Abs. 1
(1) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Vindikationslage)
(2) Verwendungen
(a) Grundsteuer
(b) Notarkosten
(c) Heizungsreparatur
(3) Notwendigkeit der Verwendungen (a) Grundsteuer
(b) Heizungsreparatur
(4) Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten
(5) Gutgläubigkeit des D
bb) Weitere Gegenansprüche des D
2. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
a) Anwendbarkeit
b) Anspruchsvoraussetzungen
aa) Etwas erlangt
bb) Durch Leistung des E
cc) Ohne Rechtsgrund
c) Rechtsfolge
3. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung als Naturalrestitution gemäß §§ 992, 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1
4. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung nach § 1004
II. Herausgabeansprüche des E gegen D. 1. Anspruch auf Herausgabe nach § 985
2. Anspruch auf Herausgabe nach § 861
3. Anspruch auf Herausgabe nach § 1007 Abs. 1 und/oder § 1007 Abs. 2
4. Anspruch auf Herausgabe nach § 812
III. Ansprüche auf Herausgabe der Miete. 1. Anspruch auf Herausgabe der Miete aus §§ 987, 990 Abs. 1
2. Anspruch auf Herausgabe der Miete nach § 988
a) Anspruch aus direkter Anwendung des § 988. aa) Anspruchsgegner hat Sachnutzungen i.S.d. § 100 gezogen
bb) EBV (Vindikationslage) im Zeitpunkt der Nutzungsziehung
cc) Der Anspruchsgegner hat den Besitz unentgeltlich erlangt
b) Anspruch aus analoger Anwendung des § 988
IV. Ansprüche auf Ersatz des Schadens an der Wohnung. 1. Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 989, 990
2. Andere Anspruchsgrundlagen
B. Ansprüche des E gegen T. I. Anspruch auf Herausgabe der Wohnung aus § 985. 1. Anspruchsvoraussetzungen
2. Zurückbehaltungsrecht nach § 1000
a) Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1
b) Anspruch auf Verwendungsersatz nach § 996
II. Ansprüche auf Nutzungsersatz. 1. Anspruch auf Nutzungsersatz aus §§ 987 Abs. 1, 990
2. Anspruch auf Nutzungsersatz aus § 988
3. Sonstige Ansprüche auf Nutzungsersatz
III. Ansprüche auf Schadensersatz des E gegen T. 1. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 989, 990
2. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 991 Abs. 2, 989
3. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1
Anmerkungen
I. Schutz vor unberechtigter rechtsgeschäftlicher Verfügung
J. Schadensersatzansprüche
K. Erlösherausgabeansprüche
I. Anspruch aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667
II. Anspruch aus § 816 Abs. 1
Anmerkungen
3. Teil Besitz und Besitzschutz
A. Possessorischer Anspruch bei Besitzentziehung
I. Anspruch auf Herausgabe aus § 861
a) Früherer umittelbarer Besitz des Anspruchstellers
b) Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz des Anspruchsgegners
c) Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1
aa) Eigenmacht
bb) Fehlende Rechtfertigungsgründe
(1) Besitzkehr, § 859 Abs. 2–4
(2) Selbsthilfe des Besitzdieners
(3) Sonstige Rechtfertigungsgründe
d) Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2
e) Kein Anspruchsausschluss nach § 861 Abs. 2
a) Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2
b) § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage
3. Durchsetzbarkeit
II. Anspruch des mittelbaren Besitzers auf Herausgabe aus §§ 869, 861
Anmerkungen
B. Anspruch auf Beseitigung einer Besitzstörung, § 862
1. Der Anspruchsteller ist unmittelbarer Besitzer
2. Besitzstörung beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1
3. Der Anspruchsgegner ist Störer
4. Kein Ausschluss nach § 862 Abs. 2
1. Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2
2. § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage
III. Durchsetzbarkeit
Anmerkungen
C. Besitzwehr, § 859 Abs. 1
Anmerkungen
D. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1
1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache
2. Besitz des Anspruchsgegners
a) Objektiv fehlendes Besitzrecht
b) Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon
4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1
II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
1. Verjährung
2. Zurückbehaltungsrecht
Anmerkungen
E. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 2
1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache
2. Besitz des Anspruchsgegners
3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen
4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und 3
5. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 2
6. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1
II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen
III. Durchsetzbarkeit
Anmerkungen
F. Deliktischer Besitzschutz
Anmerkungen
G. Besitzschutz im Bereicherungsrecht
Anmerkungen
H. Übungsfall Nr. 4
„Inkasso Brutal“
Lösung. Frage 1: Konnte P von R die Entfernung des Fahrzeugs verlangen?
I. Ursprünglich unmittelbarer Besitz des P
II. Der Anspruchsgegner ist (unmittelbarer- oder mittelbarer) Besitzer
III. Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1
IV. Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2
Frage 2: Hatte P ein Selbsthilferecht? I. Selbsthilferecht aus § 859 Abs. 3
1. Voraussetzungen des § 859 Abs. 3
a) Theorie der „warmen Motorhaube“
b) Wenige Stunden – Theorie
c) Stellungnahme
2. Ausschluss oder Begrenzung des Selbsthilferechts nach § 242
a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
b) Einschränkung wegen Geringfügigkeit der Beeinträchtigung
c) Unzulässigkeit der Entscheidungsüberlassung an Dritte
II. Selbsthilferecht nach § 859 Abs. 1
Frage 3: Kann R von P die Erstattung der Abschleppkosten verlangen? Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
I. Etwas erlangt
II. Durch Leistung des R
III. Ohne Rechtsgrund
1. Erstattungsanspruch aus GoA, §§ 677, 683, 670
a) Voraussetzungen des § 677
aa) Geschäftsbesorgung durch P
bb) Für einen Anderen
cc) Tätigwerden des P ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (1)
(2)
b) Voraussetzungen des § 683
aa) Übernahme der Geschäftsbesorgung
bb) Im Einklang mit dem tatsächlichen Willen des Geschäftsherrn
cc) Alternativ: Dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprechend
(1)
(2)
(3)
c) Voraussetzungen des § 670
2. Schadensersatzanspruch aus §§ 823 Abs. 2, 858
a) Schutzgesetzverletzung
b) Daraus entstandener Schaden des P
c) Haftungsausfüllende Kausalität des Verstoßes gegen § 858 und dem Schaden
(1) Adäquater Kausalzusammenhang
(2) Schutzzweck der Norm
Gesamtergebnis:
Anmerkungen
Sachverzeichnis
Register der Gesetzesverweise
BauGB. Baugesetzbuch (BauGB) [1]
Anmerkungen
BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [2]
Anmerkungen
GBO. Grundbuchordnung
GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
HGB. Handelsgesetzbuch (HGB)
StGB. Strafgesetzbuch (StGB)
StPO. Strafprozessordnung (StPO)
ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)