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Es hat Zeiten gegeben, da waren unsere Sprösslinge von Lähmungserscheinungen bedroht, die sie verstärkt befallen konnten. Dann wurde ein Impfstoff entwickelt, der zuverlässig davor schützte. Noch heute aber ist es nötig, ihn zu verabreichen. Dafür bürgte lange Zeit der Amtsarzt mit behördlichem Ernst, zudem mit verlässlichen Mitteln zur Vorbeugung eventuell auftretenden Starrkrampfs infolge bestimmter Verletzungen. Das Reichsimpfgesetz schrieb gegen die Pocken Schützendes für bis zu 12-Jährige verbindlich vor, schon bald erhoben sich Debatten zur Einschränkung einer verordneten Pflicht. In der DDR wurde sie auch auf Diphtherie und Tuberkulose ausgeweitet, in der Bundesrepublik hat sie bis zu den 80er Jahren bestanden. Derzeit kennt der deutschsprachige Raum nur noch Empfehlungen, anderswo auf der Welt gelten verschiedene Regeln.