Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO
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Die Gesundheitsbranche befindet sich stärker denn je in einer Umbruchphase und wird seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zunehmend digitalisiert. Die massenhafte Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning verspricht viele Potentiale, birgt aber für die betroffenen Personen auch datenschutzrechtliche Risiken.
Die Autorin befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Einwilligungskriterien im Gesundheitsbereich, insbesondere im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung und klinischen Studien unter Einbeziehung der rechtlichen Besonderheiten in Deutschland. Eine der Rechtsgrundlagen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist die datenschutzrechtliche Einwilligung, deren Wirksamkeit an eine Vielzahl von komplexen Bedingungen geknüpft wird. Dies gilt nicht nur für die wirksame Einholung der Einwilligung, sondern auch für Handlungsmöglichkeiten nach einem Widerruf. Die Neuerungen im Datenschutzrecht sind geprägt von Interpretationsschwierigkeiten, unklaren Regelungsreichweiten und einer bislang überschaubaren Rechtsprechung. Darüber hinaus verbleiben den Mitgliedstaaten über sogenannte Öffnungsklauseln gestalterische Spielräume insbesondere für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, genetischen Daten und biometrischen Daten. Aus diesem Grund findet über die Einwilligungskriterien der DSGVO hinaus eine Betrachtung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im nationalen Gesundheitsrecht, insbesondere im Arzneimittelgesetz, Sozialgesetzbuch V, Medizinproduktegesetz, Gendiagnostikgesetz und im Landeskrankenhausgesetz sowie Krebsregistergesetz in Baden-Württemberg statt.

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Anna-Lena Hoffmann. Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

Die datenschutzrechtliche. Einwilligung im Gesundheitsbereich. unter der DSGVO. Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen. Vorgaben in Deutschland

Danksagung

Zusammenfassung

Inhaltsverzeichnis

A. Praktisches Problem und Ziel der Dissertation

B. Struktur und Umfang der Dissertation

C. Methodologie

Teil 1: Datenschutzrecht in der EU und in Deutschland

A. Datenschutzrecht in der EU

I. Die Entwicklung des Datenschutzrechts in der EU

1. Entwicklung und Ziele der Datenschutzrichtlinie

2. Artikel-29-Datenschutzgruppe

3. EuGH-Rechtsprechung im Datenschutzbereich

II. Allgemeines zur DSGVO

1. Entwicklung und Ziele der DSGVO

2. Öffnungsklauseln als Besonderheit der DSGVO

a) Obligatorische und Fakultative Öffnungsklauseln

b) Allgemeine und spezifische Öffnungsklauseln

c) Unterscheidung von Öffnungsklauseln anhand ihrer Funktionen

d) Interpretationsansätze zu den europäischen Öffnungsklauseln

aa) Autonome Interpretation von Öffnungsklauseln

bb) Restriktive oder weite Interpretation

e) Ausgewählte Öffnungsklauseln

aa) Öffnungsklauseln in Art. 6 DSGVO (1) Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

(2) Ausnahme vom Grundsatz der Zweckbindung

bb) Öffnungsklauseln in Art. 9 DSGVO (1) Grenzen der Einwilligung in die Verarbeitung sensibler Daten

(2) Verarbeitung sensibler Daten im Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit, Sozialschutz

(3) Verarbeitung sensibler Daten zu Zwecken der<unk/>Gesundheitsvorsorge und Arbeitsmedizin

(4) Verarbeitung sensibler Daten zu Zwecken der öffentlichen Gesundheit

(5) Archivzwecke, Forschungszwecke und statistische Zwecke als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten

(6) Bedingungen und Beschränkungen für die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten oder Gesundheitsdaten

cc) Öffnungsklauseln in Art. 89 DSGVO (1) Ausnahmen von Betroffenenrechten bei Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder statistischen Zwecken oder zu Archivzwecken

(2) Keine Ausnahme vom Recht auf Löschung oder für die Einwilligung

3. Ausgewählte Begriffsdefinitionen der DSGVO

a) Der Begriff der personenbezogenen Daten

b) Der Begriff der Verarbeitung

c) Der Begriff der genetischen Daten

d) Der Begriff der biometrischen Daten

e) Der Begriff der Gesundheitsdaten

aa) Bezug zur körperlichen oder geistigen Gesundheit

(1) Weite Auslegung

(2) Unmittelbarer oder mittelbarer Bezug zur Gesundheit am Beispiel von Ortsdaten und Biobanken

bb) Personenbezogene Daten, aus denen Gesundheitsinformationen hervorgehen

(1) Weite Auslegung

(2) Unmittelbares oder mittelbares Hervorgehen

(3) Mangelnder Kontextbezug

(4) Raum für mitgliedstaatliche Spezifizierungen

cc) Vorteile einer weiten Auslegung von Gesundheitsdaten

4. Der übergeordnete Begriff der sensiblen Daten

III. Zusammenfassung

B. Datenschutzrecht in Deutschland

I. Die Entwicklung des Datenschutzrechts in Deutschland

1. Die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts in Deutschland

2. Relevanz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Anwendbarkeit der DSGVO

a) Beschluss des BVerfG zur Anwendbarkeit von Grundrechten im Mehrebenensystem – Recht auf Vergessen I

b) Beschluss des BVerfG zur Anwendbarkeit von Grundrechten im Mehrebenensystem – Recht auf Vergessen II

c) Informationelle Selbstbestimmung als Unionsgrundrecht

3. Das BDSG bis zum 25. Mai 2018

4. Die Umsetzung des neuen BDSG in Deutschland

a) Entwürfe des Umsetzungsgesetzes

b) Die Endfassung des Umsetzungsgesetzes

c) Anpassung des Umsetzungsgesetzes

5. Definitionen und Begriffe im neuen BDSG

a) Die Interpretation der Begriffe „öffentliche und nichtöffentliche Stellen“

aa) Der Begriff der öffentlichen Stelle

bb) Der Begriff der nichtöffentlichen Stelle

b) Die Interpretation der Begriffe zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im BDSG

aa) Der Begriff der Gesundheitsvorsorge

bb) Der Begriff der medizinischen Diagnostik

cc) Der Begriff der Vorsorge oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich

dd) Begriff der Verwaltung von Systemen im Gesundheits- oder Sozialbereich

ee) Der Begriff des Gesundheitsberufs

ff) Der Begriff der Geheimhaltungspflicht

II. Zusammenfassung

Teil 2: Die datenschutzrechtliche Einwilligung in der EU und in Deutschland

A. Der Begriff des Gesundheitsbereichs in der EU und in Deutschland

I. Europäische Zuständigkeit für den Gesundheitsbereich

II. Begriff des Gesundheitsbereichs in der DSGVO

1. Wortlaut

a) Enge Auslegung des Begriffs

b) Weite Auslegung des Begriffs

2. Auslegung anhand des Schutzzwecks

3. Gesundheitsbereich in der Forschung

III. Gesundheitsbereiche in Deutschland

1. Bereiche der öffentlichen Gesundheit

2. Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes

3. Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder

4. Privatwirtschaftlicher Gesundheitsbereich

IV. Digitaler Gesundheitsbereich

V. Zusammenfassung

B. Die datenschutzrechtliche Einwilligung in der EU

I. Einordnung der datenschutzrechtlichen Einwilligung nach dem Unionsrecht

1. Rechtsnatur der datenschutzrechtlichen Einwilligung

2. Die Einwilligung im Mehrebenensystem

II. Die historische Entwicklung der Einwilligung in DSRL und DSGVO. 1. Die Einwilligung in den Entwürfen und in der finalen Version der DSRL

2. Die Einwilligung in den Entwürfen und der finalen Version der DSGVO

a) Die Definition der Einwilligung im Vorschlag der EU-Kommission

b) Die Definition der Einwilligung in der ersten Lesung des Parlaments

c) Die Definition der Einwilligung in der Allgemeinen Ausrichtung des Rates

d) Die Definition der Einwilligung in der finalen Fassung der DSGVO

III. Bestandteile und allgemeine Anforderungen an die Einwilligung

1. Die betroffene Person. a) Die direkt betroffene Person als einwilligende Person

b) Die mittelbar betroffene Person als einwilligende Person

2. Die Willensbekundung der Einwilligung

a) Unmissverständlichkeit

b) Erklärung oder eindeutig bestätigende Handlung des Einverständnisses

3. Die ausdrückliche Einwilligung

a) Ausdrückliche Einwilligung im analogen Kontext

b) Ausdrückliche Einwilligung im digitalen Kontext

4. Die Freiwilligkeit der Einwilligung

a) Echte Wahlfreiheit

b) Machtgefälle

c) Negative Folgen

d) Koppelungsverbot. aa) Kopplungsverbot bei nicht sensiblen Daten

bb) Koppelungsverbot bei Gesundheitsdaten

e) Unsachgemäße Beeinflussung und Täuschung

5. Die Einwilligung für den bestimmten Fall

a) Bedeutung des Wortlauts

b) Anforderungen an die Bestimmtheit

c) Das Kriterium der festgelegten Zwecke

d) Ausnahmen für die wissenschaftliche Forschung

6. Die Erklärung der Einwilligung in informierter Weise

a) Inhalt der Informiertheit

aa) Objektive und subjektive Informiertheit

bb) Mindestmaß an Informationen

cc) Informiertheit und Informationspflichten

b) Informiertheit in der Wissenschaft und Forschung

c) Informiertheit im Gesundheitsbereich

IV. Bedingungen und Modalitäten für die Einwilligung

1. Nachweisbarkeit der Einwilligung

2. Die Einwilligung im Rahmen einer schriftlichen Erklärung

a) Das Kriterium der Betroffenheit anderer Sachverhalte

b) Die Unterscheidbarkeit von anderen Sachverhalten

aa) Verständliche und leicht zugängliche Form der Einwilligung

bb) Die klare und einfache Sprache der Einwilligung

3. Die Widerrufbarkeit der Einwilligung

a) Bedeutung des Widerrufs

b) Modalitäten des Widerrufs

c) Folgen nach einem Widerruf

aa) Kumulatives Bestehen der Einwilligung mit anderen Rechtsgrundlagen

bb) Weiterverarbeitung durch nachträglichen Wechsel auf eine andere Rechtsgrundlage nach Einwilligungswiderruf

cc) Löschung der Daten nach einem erfolgten Widerruf

4. Zeitpunkt und Dauer der Einwilligung

V. Zweckänderung bei der Einwilligung

1. Die (zusätzliche) Einwilligung bei einer Zweckänderung

2. Öffnungsklausel

3. Kompatibilitätstest

a) Prüfkatalog für die Zweckkompatibilität

b) Systematik

c) Einwilligung und Kompatibilitätstest

VI. Rechtsfolge bei Verstößen gegen Einwilligungsbedingungen

1. Bußgelder und Schadensersatz

2. Unverbindlichkeit oder Unwirksamkeit der Einwilligung

VII. Klinische Studien und klinische Prüfungen im Gesundheitsbereich

1. Verhältnis der DSGVO zur Verordnung über klinische Prüfungen

2. Erforderlichkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung bei klinischen Prüfungen

3. Unterscheidbarkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung von der Einwilligung in klinische Prüfungen

4. Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung bei klinischen Studien

5. Widerruf der Einwilligung im Rahmen von klinischen Prüfungen

VIII. Zusammenfassung

C. Die datenschutzrechtliche Einwilligung in Deutschland

I. Auswirkungen der Öffnungsklausel für genetische Daten, biometrische Daten und Gesundheitsdaten auf die Einwilligung

II. Besondere Regelung in Deutschland nach dem BDSG

1. Besonderheiten bei der Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen

2. Einwilligung zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen

III. Die Einwilligung in speziellen Bundesgesetzen im Gesundheitsbereich

1. Die Einwilligung für klinische Prüfungen

a) Datenschutzrechtliche Einwilligung im AMG (bis zur Anwendbarkeit der Verordnung über klinische Prüfungen)

b) Datenschutzrechtliche Einwilligung (ab der Anwendbarkeit der Verordnung über klinische Prüfungen)

2. Die Einwilligung im Sozialgesetzbuch

a) Die Einwilligung im Zusammenhang mit der elektronische Gesundheitsakte

b) Die Einwilligung im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte

c) Die Einwilligung im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte

d) Die Einwilligung im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen

e) Bewertung

3. Die Einwilligung bei Medizinprodukten

4. Die Einwilligung im Infektionsschutzgesetz

5. Die Einwilligung für Gendiagnostik

a) Die Einwilligung in § 8 GenDG

b) Die Einwilligung in § 11 Abs. 3 GenDG

c) Einwilligung durch eine Vertretungsperson

d) Verarbeitungsverbote im GenDG

e) Konsequenzen einer fehlenden Einwilligung

f) Bewertung

6. Die Einwilligung bei Transfusionen

a) Spendeentnahme

b) Anwendung von Blutprodukten

c) Rückverfolgung

d) Koordiniertes Meldewesen

e) Gesetzesbegründung zur Anpassung des TFG an die DSGVO

f) Bewertung

IV. Regelung der Einwilligung in Landesgesetzen im Gesundheitsbereich

1. Die Einwilligung im Landeskrankenhausgesetz in Baden-Württemberg

2. Die Einwilligung im Krebsregistergesetz in Baden-Württemberg

V. Zusammenfassung

A. Bewertung der aktuellen Rechtslage („Anwendungskaskade“)

B. Vorschläge zur Verbesserung der Regelungen

I. Definition von Gesundheitsdaten

1. Verarbeitungszweck

2. Verarbeitungskontext

3. Vorteile einer neuen Definition von Gesundheitsdaten

II. Gewichtung der Kriterien einer wirksamen Einwilligung

1. Unverzichtbare Kriterien

2. Verzichtbare Kriterien

C. Fazit und Ausblick

Abkürzungen

A. Kommentare, Bücher und Kapitel

B. Doktorarbeiten und Diplomarbeiten

C. Artikel/Aufsätze

D. Gutachten, Studien, Deklarationen, Programme und Mitteilungen

E. Sonstige Quellen. I. Artikel-29-Datenschutzgruppe

II. Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)

III. Der Europäische Datenschutzbeauftragte

IV. Rat der Europäischen Union und Europäischer Rat

V. Europäische Kommission

VI. Europäisches Parlament

VII. Europäische Union

VIII. Deutscher Bundestag

IX. Deutscher Bundesrat

X. Landtag von Baden-Württemberg

XI. Heise Online

XII. Pressemitteilung

XIII. Blogs

XIV. The New York Times

XV. The Economist

XVI. Ärzteblatt

XVII. Sonstige Internetquellen

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Anna-Lena Hoffmann

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

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Nachdem es aufgrund von Art. 9 Abs. 4 DSGVO zulässig ist, die hinsichtlich genetischer, biometrischer Daten oder Gesundheitsdaten zusätzliche Bedingungen und Beschränkungen einzuführen, haben Mitgliedstaaten faktisch einen erheblichen Freiraum für eigene Regelungen im Bereich der Gesundheit.161 Dies deutet auch darauf hin, dass eine Vollharmonisierung im Bereich der besonderen Kategorien personenbezogener Daten gescheitert ist.162

Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten kann gem. Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO in Verbindung mit mitgliedstaatlichem Recht insbesondere dann legitim sein, wenn die Verarbeitung aus Gründen des öffentlichen Interesses zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung, bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich ist. Insoweit zielt die Norm auf Gefahren- und Sicherheitsaspekte ab.163

.....

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