Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier
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Eine Erbengemeinschaft ist weder eine freiwillige Zusammenkunft, noch eine Interessengemeinschaft, die an einem gemeinsamen Strang zieht. Fakt ist: Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden.
Dies ist eine wahre Geschichte: Anne nahm, mit 25 weiteren Erben, eine Erbengemeinschaft an.
Lesen Sie, was Anne mit Behörden, Nachlassgericht und schrägen Verwandten erlebt hat. Begeben Sie sich auf die sechsjährige andauernde Reise. Erfahren Sie, wie unser Rechtsstaat mit Gesetzen und Paragraphen umgeht. Der Leser wird erkennen, dass der Begriff „Auslegungssache“ bei vielen Gutachtern und Rechtsanwälten zum Sprachgebrauch gehört. Damit wird der laufende Prozess, von dem man glaubt, dass dieser schon beendet ist, immer wieder neu entfacht.
Anne nimmt den Kampf mit unliebsamen Verwandten, Gerichten und Anwälten auf. Nebenbei lernt sie, dass Beharrlichkeit zum Erfolg führt.
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Anne Schröder. Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier
Kapitel 1. Cousins- und Cousinen-Treffen
Kapitel 2. Besichtigung des Anwesens
Kapitel 3. Besprechung, Vorgehensweise
Kapitel 4. Kontakte zu unbekannten Verwandten und Behörden
Kapitel 5. Wiederhören nach 40 Jahren
Kapitel 6. Akteneinsicht
Kapitel 7. Beschwerdebrief und Besuch bei Kerstin
Kapitel 8. Notar Erbscheinvorbereitung
Kapitel 9. Sterbefall mit Folgen
Kapitel 10. Blockierer
Kapitel 11. Erbscheinantrag und Makler
Kapitel 12. Ortstermin Teppach
Kapitel 13. Zwangsvollstreckung
Kapitel 14. Einsprüche
Kapitel 15. Rücknahme mit neuen Auflagen
Kapitel 16. Nachlassverzeichnis und Verkauf
Kapitel 17. Notar und Traktoren
Kapitel 18. Anfechtung
Kapitel 19. Einsprüche der Anfechtung
Kapitel 20. Rücknahme der Anfechtung
Kapitel 21. Grundbuchamt und Pacht