Prekäre Eheschließungen

Prekäre Eheschließungen
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Описание книги

In der Vergangenheit haben viele historische Studien Ehe und Sexualität auf kommunaler Ebene thematisiert. Dabei blieben die sich während der sogenannten 'Sattelzeit' rasant wandelnden Haltungen der übergeordneten Zentralgewalten jedoch vernachlässigt. Letztere rissen in einem gipfelnden Staatsbildungsprozess das Gewaltmonopol immer vehementer an sich und wiesen Interessen von Partikularmächten zunehmend energisch zurück. Die vorliegende Arbeit begegnet dem genannten Desiderat, indem sie Eheschließungen als Aushandlungsprozesse zwischen ehewilligem Eigensinn, kommunaler und familiärer Ressourcenpolitik sowie obrigkeitlicher Biopolitik analysiert. Exemplarischer Untersuchungsraum ist das Gebiet der ehemals großen Stadtrepublik Bern, die sich am Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert in einer Transformation von einem der mächtigsten alteidgenössischen Bundesglieder zu einem gleichberechtigten bundesstaatlichen Kanton befand. Die Quellengrundlage für die Erforschung des wechselseitigen Beziehungsdreiecks von ehebegehrenden Paaren, sozialem Umfeld (Familien, Verwandte, Gemeinden sowie Korporationen) und obrigkeitlichem Ehegericht bilden Ehegerichtsakten und Petitionen um Eheerlaubnis, aber auch Ehegesetze und bevölkerungspolitische Debatten, die die Aushandlungsprozesse beeinflussten.

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Arno Haldemann. Prekäre Eheschließungen

Inhalt

Dank

A Einleitung. 1 Relevanz: Die Gegenwart der Eheschließung

2 Perspektive: Eheschließung als historischer Aushandlungsprozess

3 Gegenstand: ‚Von den Rändern‘ der Gesellschaft in die Mitte der Staatsbildung

3.1 Theorie: Eigensinn, Strategie und Taktik

3.2 Begriffliches: Prekär

3.3 Quellen: Rekursmanuale, Petitionen und Konsistorialmanuale

3.4 Erkenntnisinteresse: Verhandelter Wandel

4 Aufbau und Gliederung

B Das ausgehende Ancien Régime (1742–1798)

Reformatorische Vorgeschichte

Disziplinarische Konsequenzen des reformatorischen Eheverständnisses

Zwischen religiösem Anspruch und sozialer Ordnung

Gesteigerte soziale Distinktion durch repressive Ehepolitik

1 Normen und Debatten: Ehegesetze und bevölkerungspolitische Diskussionen

1.1 Die revidierte Ehegerichtssatzung von 1743: ‚Heyl und Wolfahrt‘ unter ‚abgeänderte[r] lebens-manier der menschen‘

1.2 Entvölkerungsdebatte, Volkszählung und Populationismus: Berner Biopolitik

Die Oekonomische Gesellschaft von Bern und die Furcht vor der Entvölkerung

1.3 Die politische Sprengkraft des Populationismus bei Jean-Louis Muret

1.4 Von der Angst vor der Entvölkerung zur Angst vor der Überbevölkerung

1.5 Die letzte total revidierte Ehegesetzordnung unter dem Ancien Régime (1787)

Die verzögerte Ausschreibung der Preisfrage

2 Taktiken: Prekäre Heiratsbegehren vor dem Berner Oberchorgericht, 1742–1798

2.1 Soziale Vielfalt heiratswilliger AkteurInnen

2.2 Opponierende Parteien: Väter und Verwandte

2.3 Ressourcen, Taktiken und Einwände

2.3.1 Hartnäckiger Eigensinn

2.3.2 Alter, Körper, Geist. Minderjährig und ‚leichtsinnig‘

Alte, ‚blödsinnige‘ Körper

2.3.3 Sexualität

2.3.4 Ökonomie

2.3.5 Leidenschaften und Gefühle

Liebe

Glück

3 Strategien: Die praktische Normierung prekärer Eheschließungen im ausgehenden Ancien Régime

3.1 Mehrstimmigkeit und der Ermessenspielraum der Gnade

3.2 Quantitative Tendenzen

3.3 Widerstreitende Urteilslogiken

3.3.1 Das reformorientierte ehepolitische Lager

3.3.2 Das ständisch-patriarchale Lager

C Die Helvetik (1798–1803) Ereignisse

Historiographische Beurteilung

Eheschließung und Sexualität

1 Normen und Debatten: Säkularisierung und Demokratisierung der Ehe. 1.1 Helvetische Verfassung

1.2 Volkszählung

1.3 Zwischenzeitliche Aufhebung der Ehegerichte

1.4 Petitionsrecht

2 Taktiken: Petitionen in punkto prekäre Heiratsbegehren

2.1 Heiratswillige PetentInnen

2.1.1 Gesetzeswirksamer Eigensinn

2.1.2 Soziale Profile der PetentInnen

2.2 Alte Gründe der Prekarität und neue Taktiken der Aufklärung

2.2.1 Die Rügerituale der unaufgeklärten Opponenten als vernünftiges Argument

2.2.2 Schicksalshafte Gefühle, natürliche Sexualität, empfindsamer Staat

2.2.3 Gleichheitsforderungen aus Routine und Tradition

2.2.4 Haushaltsökonomie, wirtschaftliches Glück und ‚fortschreitende‘ Zeit

3 Strategien: Der Umgang der helvetischen Regierung mit den Ehebittschriften

D Die nachhelvetische Zeit bis zur Bundesstaatsgründung (1803–1848)

Das Ende der Helvetik (1802/03)

Die Mediationsakte und Bern (1803–1813/15)

Die Restauration in Bern (1813/15–1830)

Berns Regeneration (1830–1848)

1 Normen und Debatten: Status quo ante?

1.1 Die Restitution der alten Ehegerichtsordnung. Die ‚Unordnung‘ der helvetischen Ehegesetzgebung

1.2 Wachsende religiös-konfessionelle Toleranz. Gemischtkonfessionelle Eheschließungen

Verwandtenehen

1.3 Der Versuch der Armutsbekämpfung durch Ehepolitik

1.4 Neue Gesetze ohne Folgen? Zivilgesetzbuch (1824/26) und Verfassungsrevision (1830/31)

2 Taktiken: Prekäre Heiratsbegehren vor dem Berner Oberehegericht und dem Amtsgericht, 1803–1848

2.1 Anhaltend vielfältig und exogam, zunehmend mittellos und kriminell

2.2 Opponierende Parteien: Gemeinden und Korporationen statt Väter und Verwandte

2.3 Verengte rechtliche Handlungsspielräume und Abnahme der Taktiken. 2.3.1 Hartnäckig eigensinnig

2.3.2 Die Zurückdrängung der Taktiken durch Formalisierung des Rechtsanspruchs

2.3.3 Emotionslose Urkunden

3 Strategien: Die ehepolitische Urteilspraxis der Richter im Umgang mit prekären Eheschließungen im nachhelvetischen Zeitraum

3.1 Gerichtsorganisation: Vom Oberehegericht zum Amtsgericht

3.2 Zunehmende Einstimmigkeit und einheitliche Gerichtslogik

E Resultate

1 Kontinuitäten

2 Wandel

F Quellen- und Literaturverzeichnis. 1 Ungedruckte Quellen. 1.1 Staatsarchiv Bern

1.2 Schweizerisches Bundesarchiv

1.3 Archives cantonales vaudoises

2 Gedruckte Quellen. 2.1 Verwaltungsquellen

2.2 Schriften

3 Forschungsliteratur

4 Online-Ressourcen

Fußnoten. 1 Relevanz: Die Gegenwart der Eheschließung

2 Perspektive: Eheschließung als historischer Aushandlungsprozess

3 Gegenstand: ‚Von den Rändern‘ der Gesellschaft in die Mitte der Staatsbildung

3.1 Theorie: Eigensinn, Strategie und Taktik

3.2 Begriffliches: Prekär

3.3 Quellen: Rekursmanuale, Petitionen und Konsistorialmanuale

3.3 Quellen: Rekursmanuale, Petitionen und Konsistorialmanuale

3.4 Erkenntnisinteresse: Verhandelter Wandel

4 Aufbau und Gliederung

B Das ausgehende Ancien Régime (1742–1798)

Reformatorische Vorgeschichte

Disziplinarische Konsequenzen des reformatorischen Eheverständnisses

Zwischen religiösem Anspruch und sozialer Ordnung

Zwischen religiösem Anspruch und sozialer Ordnung

Gesteigerte soziale Distinktion durch repressive Ehepolitik

1 Normen und Debatten: Ehegesetze und bevölkerungspolitische Diskussionen

1.1 Die revidierte Ehegerichtssatzung von 1743: ‚Heyl und Wolfahrt‘ unter ‚abgeänderte[r] lebens-manier der menschen‘

1.2 Entvölkerungsdebatte, Volkszählung und Populationismus: Berner Biopolitik

Die Oekonomische Gesellschaft von Bern und die Furcht vor der Entvölkerung

Die Oekonomische Gesellschaft von Bern und die Furcht vor der Entvölkerung

1.3 Die politische Sprengkraft des Populationismus bei Jean-Louis Muret

1.4 Von der Angst vor der Entvölkerung zur Angst vor der Überbevölkerung

1.5 Die letzte total revidierte Ehegesetzordnung unter dem Ancien Régime (1787)

Die verzögerte Ausschreibung der Preisfrage

Die verzögerte Ausschreibung der Preisfrage

2.1 Soziale Vielfalt heiratswilliger AkteurInnen

2.2 Opponierende Parteien: Väter und Verwandte

2.3.1 Hartnäckiger Eigensinn

2.3.1 Hartnäckiger Eigensinn

Minderjährig und ‚leichtsinnig‘

Alte, ‚blödsinnige‘ Körper

Alte, ‚blödsinnige‘ Körper

2.3.3 Sexualität

2.3.4 Ökonomie

2.3.4 Ökonomie

2.3.5 Leidenschaften und Gefühle

Liebe

Glück

Glück

3 Strategien: Die praktische Normierung prekärer Eheschließungen im ausgehenden Ancien Régime

3.1 Mehrstimmigkeit und der Ermessenspielraum der Gnade

3.2 Quantitative Tendenzen

3.3 Widerstreitende Urteilslogiken

3.3.1 Das reformorientierte ehepolitische Lager

3.3.2 Das ständisch-patriarchale Lager

Ereignisse

Historiographische Beurteilung

Historiographische Beurteilung

Eheschließung und Sexualität

1.1 Helvetische Verfassung

1.2 Volkszählung

1.3 Zwischenzeitliche Aufhebung der Ehegerichte

1.4 Petitionsrecht

2 Taktiken: Petitionen in punkto prekäre Heiratsbegehren

2 Taktiken: Petitionen in punkto prekäre Heiratsbegehren

2.1.1 Gesetzeswirksamer Eigensinn

2.1.2 Soziale Profile der PetentInnen

2.2 Alte Gründe der Prekarität und neue Taktiken der Aufklärung

2.2.1 Die Rügerituale der unaufgeklärten Opponenten als vernünftiges Argument

2.2.1 Die Rügerituale der unaufgeklärten Opponenten als vernünftiges Argument

2.2.2 Schicksalshafte Gefühle, natürliche Sexualität, empfindsamer Staat

2.2.3 Gleichheitsforderungen aus Routine und Tradition

2.2.3 Gleichheitsforderungen aus Routine und Tradition

2.2.4 Haushaltsökonomie, wirtschaftliches Glück und ‚fortschreitende‘ Zeit

3 Strategien: Der Umgang der helvetischen Regierung mit den Ehebittschriften

D Die nachhelvetische Zeit bis zur Bundesstaatsgründung (1803–1848)

Das Ende der Helvetik (1802/03)

Die Mediationsakte und Bern (1803–1813/15)

Die Restauration in Bern (1813/15–1830)

Berns Regeneration (1830–1848)

1 Normen und Debatten: Status quo ante?

Die ‚Unordnung‘ der helvetischen Ehegesetzgebung

Gemischtkonfessionelle Eheschließungen

Verwandtenehen

Verwandtenehen

1.3 Der Versuch der Armutsbekämpfung durch Ehepolitik

1.4 Neue Gesetze ohne Folgen? Zivilgesetzbuch (1824/26) und Verfassungsrevision (1830/31)

2.1 Anhaltend vielfältig und exogam, zunehmend mittellos und kriminell

2.1 Anhaltend vielfältig und exogam, zunehmend mittellos und kriminell

2.2 Opponierende Parteien: Gemeinden und Korporationen statt Väter und Verwandte

2.3.1 Hartnäckig eigensinnig

2.3.2 Die Zurückdrängung der Taktiken durch Formalisierung des Rechtsanspruchs

2.3.2 Die Zurückdrängung der Taktiken durch Formalisierung des Rechtsanspruchs

2.3.3 Emotionslose Urkunden

3.1 Gerichtsorganisation: Vom Oberehegericht zum Amtsgericht

3.2 Zunehmende Einstimmigkeit und einheitliche Gerichtslogik

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Dieses Buch ist das Ergebnis einer ungeheuren Gelegenheit, die mir in Form meiner Promotion zu Teil geworden ist. Finanziert wurde diese Gelegenheit vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und anschließend von der Dr. Joséphine de Karmann-Stiftung. Die materielle Existenzsicherung ist ein sehr wesentlicher Bestandteil unabhängiger Forschung – insbesondere in den Geisteswissenschaften. Dazu kommt die Infrastruktur – Archive, Bibliotheken und Universitäten, deren Qualität stets von den Menschen abhängig ist, die sie ausmachen. Den Mitarbeiter*innen des Staatsarchivs Bern und des Bundesarchivs in Bern gilt mein Dank für die Hilfe beim Zurechtfinden in den Archivstrukturen und den entsprechenden Findmitteln und das geduldige Bereitstellen der Akten. Ohne sie wäre ich anfänglich wortwörtlich verloren gewesen. Der Belegschaft der Universitätsbibliothek Bern, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus der Basisbibliothek Unitobler (BTO), gilt mein Dank für die Unterstützung bei unzähligen Ausleihen und Buchbestellungen. Die Universität Bern ist nicht nur ein ausgezeichneter Studienort gewesen, sondern hat sich auch als Arbeitgeber bewährt.

Das angesprochene Privileg wurde selbstverständlich nicht nur institutionell abgestützt, sondern vor allem von vielen unterschiedlichen Menschen in meinem akademischen und privaten Umfeld ermöglicht. Sie haben mir vier enorm bereichernde und intensive Jahre beschert. Ich durfte erfahren, dass ‚fröhliche Wissenschaft‘ stets das Ergebnis von Kooperation, Austausch, gegenseitiger Stimulation, der Unterstützung und der Kritik von Menschen aus unterschiedlichen Lebensbereichen ist. Somit ist sie stets ein kollektives Ereignis, bei dem sich im besten Fall ‚öffentliche‘ und ‚private‘ Sphären in fruchtbarer und freudvoller Weise zu überlagern beginnen.

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Die Verteilung von geistlichen und weltlichen Gerichtssitzen und die Stellvertretungsregelung des Präsidenten zeigen, wer in Bern das Sagen hatte: Die Kirchendiener befanden sich deutlich in der Minderheit.9 Die Stellung der Kirche drückte sich auch darin aus, dass nicht nur die weltlichen Assessoren den Eid auf die Kammer zu schwören hatten, sondern auch die kirchlichen Vertreter dazu angehalten wurden.10 Die Regierung schien den Geistlichen im Allgemeinen nicht uneingeschränkt zu trauen. In diesem Zusammenhang verdient eine Instruktion aus dem Jahr 1776 besondere Aufmerksamkeit. In dieser Anweisung wird das Oberchorgericht aufgrund eines konkreten Falls angehalten, sich nicht von Schreiben von Pfarrern, die in ihrem eigenen Namen oder in eigener Sache das Oberchorgericht adressierten, beeinflussen zu lassen.11 Die Ergänzung des Ehegerichts, die durch Kooptation geschah, sollte halbjährlich um zwei Sitze erfolgen. Die Geistlichen konnten sich bestätigen lassen.12 Sofern mehrere Stellen ledig zu werden drohten, sollten die beiden jüngeren Assessoren für eine weitere Amtsperiode in ihrer Funktion als Eherichter verbleiben.13

In den meisten Fällen wurden die Gerichtsurteile lediglich in summarischer Weise im Chorgerichtsmanual protokolliert. Weil es sich allerdings um Urteile handelte, gegen die rekurriert wurde, erfahren wir darin sowohl die Meinung der Befürworter als auch der Gegner der Ehen – vom Schreiber meist in indirekter Rede wiedergegeben, selten mittels Zitaten vom direkten Wortlaut der Meinungsträger durchzogen – und nicht einfach nur den zusammengefassten Urteilsspruch des Gerichts. Außerdem dokumentieren die Urkunden in den meisten Fällen, wie sich die Richter zu den Argumenten der Ehewilligen und ihren Opponent-Innen positionierten. Es ist aus ihnen zu erfahren, ob sich das Gericht einstimmig oder mehrstimmig für oder gegen die Eheschließung entschieden hatte. Das heißt, wenn die Stimmen der Richter in zwei oder drei voneinander abweichende Meinungen zerfielen, wurden alle Urteilslogiken in der Rekursurkunde protokolliert. Erst im abschließenden Urteil, das einem Mehrheitsentscheid entsprach, wurden die unterschiedlichen Meinungen der anwesenden Richter wieder austariert und in einem Spruch vereinigt. Dadurch werden ehepolitische Mehrheits- und Minderheitenpositionen unter den Richtern erkennbar, aus denen sich bevölkerungspolitische Trends innerhalb des Gerichts ableiten lassen. Es sind aber auch die Argumente der Ehewilligen, der OpponentInnen und der richterlichen Lager im Rahmen des Gerichts zugänglich, die es dem Berner Rat beziehungsweise Appellationsgericht und noch später dem Obergericht erleichtern sollten, sein abschließendes, rechtfertigungsloses Urteil zu fällen. Somit ist es möglich, die Fälle im Spannungsfeld zwischen ehewilligen Paaren, einsprechenden OpponentInnen und urteilenden Richtern, und entsprechend zwischen Eigensinn, gemeinschaftlichen Interessen und obrigkeitlicher Ehepolitik, zu betrachten. Auf diese Weise geben die Quellen trotz ihrer spezifischen herrschaftlichen Entstehungskontexte und -logiken im Gericht Aufschluss über kreative Aneignungsversuche von ehebegehrenden Paaren. Sie legen taktische Zurückdrängungsversuche von Opponierenden offen, die auf wirtschaftliche und sittliche Moralvorstellungen rekurrieren. Und sie offenbaren die oftmals uneinigen bevölkerungspolitischen, moralischen und ehegesetzlichen Bewertungen der Eheschließungsvorhaben aus den Reihen der Richter, wie zu zeigen sein wird.

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