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Die Schwierigkeit mit der Anerkennung von Gleichberechtigung im Prozess der Integration liegt darin, dass sie nicht nur Frauen den Weg ins Arbeitsleben öffnen soll, sondern dass sie das Verhältnis von Mann und Frau auch im privaten Raum betrifft, da wo sich der Staat eigentlich raushalten soll. Das kann er aber nicht immer, und er tut es auch nicht. Wir haben in Deutschland ein Familienrecht, das Ehestands-, Scheidungs- und Sorgerechtsfragen regelt. Gleichwohl zucken sowohl Frauenrechtlerinnen als auch Politiker und Verbände, die sich mit der Integration befassen, sofort zurück, wenn sie von Familienkonflikten unter Migranten hören; sie verweisen dann auf Gesetze in ihrer Allgemeinheit und sie helfen und verklagen auch, wenn es Gewaltopfer gibt, aber Sitten und Gebräuche möchten sie ungern antasten. Und das ist verständlich. Was sie aber tun können, ist, Sitten und Gebräuche, soweit sie hierzulande das Verhältnis der Geschlechter regeln, zur Messlatte zu erklären, auch und obwohl sie auch hier noch nicht immer perfekt sind.