Beratungen im Wirtschaftsausschuss
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Burkard Göpfert. Beratungen im Wirtschaftsausschuss
Beratungen im. Wirtschaftsausschuss – Ein Praxisratgeber –
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Der Wirtschaftsausschuss als Teil der Gremien-Struktur der Mitbestimmung
I. Einleitung
II. Funktion, Bildung und Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses. 1. Funktion des Wirtschaftsausschusses. a) Der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats
b) Der Wirtschaftsausschuss als unternehmensbezogenes Organ
2. Bildung des Wirtschaftsausschusses. a) Voraussetzungen der Bildung des Wirtschaftsausschusses
b) Ablauf der Bildung des Wirtschaftsausschusses
c) Ersetzung des Wirtschaftsausschusses
3. Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses. a) Binnenorganisation, Rechtsstellung und Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses
b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Arbeitgeber sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat
III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat. 1. Funktion des (mitbestimmten) Aufsichtsrats
2. Bedeutung der Kompetenzen des (mitbestimmten) Aufsichtsrats für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
3. Kommunikation zwischen Wirtschaftsausschuss und (mitbestimmtem) Aufsichtsrat
IV. Sonderthema: Errichtung des Wirtschaftsausschusses bei Modifikation der Betriebsverfassung. 1. Problemstellungen in der Praxis
2. Betriebsverfassungsorganisation als beidseitig zwingendes Recht
3. Errichtung eines Wirtschaftsausschusses im Kleinunternehmen durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
4. Errichtung eines Konzernwirtschaftsausschusses durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
5. Wirtschaftsausschuss und Strukturtarifvertrag
V. Fazit
Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände
I. Einleitung
II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG. 1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers
2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
III. Besondere Beratungsgegenstände. 1. Vorbemerkung
2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten. a) Zur „wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens“ i.S.v. § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen
b) Einführung von Kurzarbeit als „wirtschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation
c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise
3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?
4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“
a) Zur Personalplanung im Zuge von „Industrie/Arbeit 4.0“
b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG
IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation. 1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt
a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern
b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation
2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation
a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte
b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten
aa) Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses bestehen unabhängig von der jeweiligen Planungs- bzw. Leitungsebene
bb) Der Kenntnisstand des Unternehmens als „Grenze“ von Beratungs- und Unterrichtungspflichten
cc) „Informationsbeschaffungspflicht“ bzw. „Informationsdurchgriff“
c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten
V. Fazit
Kapitel 3 Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens
I. Einleitung
II. Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens i.S.d. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG. 1. Grundlagen
2. Regelungsgegenstand des § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG
3. Abgrenzung zu den besonderen Beratungsgegenständen des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG
4. Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Pandemie
III. Reichweite des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses. 1. Wirtschaftliche Angelegenheiten als Angelegenheiten des Unternehmens
2. Fragerecht des Wirtschaftsausschusses
a) Unternehmen als Anknüpfungspunkt
b) Grundsätzlich kein Informationsdurchgriff bei Konzernbezug
c) Informationsdurchgriff bei Konzernbezug nur unter engen Voraussetzungen denkbar
III. Sonderthema: Abgrenzung der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG
1. Verhältnis der Beratung nach § 111 BetrVG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
a) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
b) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen
2. Verhältnis der Beratungen nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
a) Verhältnis der Beratungen zueinander
b) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
c) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen
IV. Fazit
Kapitel 4 Zeitpunkt der Beratung
I. Praktische Relevanz
II. Ein Zeitfenster ermitteln
1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh
2. Verspätung vermeiden
a) Begriff der Rechtzeitigkeit
b) Praxisrelevante Konstellationen im Einzelnen
c) Drohende Sanktionen
III. Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“
1. Rechtliches Dilemma
2. Lösungsansatz
3. Zusammenfassung
IV. Sonderthema: Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen im Konzern
1. Personalmaßnahmen auf Unternehmensebene
2. Personalmaßnahmen auf Konzernebene
3. Zusammenfassung
V. Fazit
Kapitel 5 Ablauf und Dauer
I. Grundlagen
II. Ablauf und Dauer der Beratungen effizient gestalten
1. Zeitlicher Rahmen der Beratungsdauer
a) Untergrenze
b) Obergrenze
2. Gestaltung des Sitzungsablaufs
a) Zielorientiertes Unterrichten und Beraten
b) Reihenfolge der Beratungsgegenstände
III. Fazit
IV. Sonderthema: Einberufungspflicht und Tagesordnung
1. Einberufung des Gremiums
a) Berechtigung zur Einberufung
b) Einberufungspflicht
2. Festlegung der Tagesordnung
3. Fazit
V. Sonderthema: „Beratungshemmnis“ Europäischer Betriebsrat?
1. Praktische Bedeutung
2. Die Beteiligungsrechte
a) Unterrichtung und Anhörung im gesetzlichen Modell
b) Unterrichtung und Anhörung bei bestehender Vereinbarung
3. Das Beteiligungsverfahren
a) Grundlegendes zu den Sitzungen
b) Gemeinsame Beteiligung mit nationalen Arbeitnehmervertretern
c) Fehler und ihre Konsequenzen
4. Fazit
Kapitel 6 „Erforderliche Unterlagen“
I. Praktische Relevanz
II. Umfang der Unterrichtungspflicht mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen
1. Mindestumfang und -inhalt
2. Häufig nachgefragte Unterlagen bei Betriebsänderungen
3. „Informationsflut“ vermeiden
4. Informations-, aber keine Informationsbeschaffungspflicht
5. Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen
III. Seitens des Unternehmers zu beachtende Formalien
IV. Rechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen
V. Konsequenzen der Nichtvorlage bzw. unvollständigen Vorlage der Unterlagen
VI. Sonderthema: Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Berater des Betriebsrats. 1. Berechtigung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
2. Erforderlichkeit der Hinzuziehung
3. Übermittlung von Unterlagen an den Sachverständigen
VII. Fazit
Kapitel 7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
I. Grundlagen
II. Begriff. 1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis („materielles“ Geheimnis)
2. Geheimhaltungserklärung („formelles“ Geheimnis)
3. Änderungen durch GeschGehG?
a) Anwendbarkeit des GeschGehG im Arbeitsrecht
b) Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs
III. Schutzquellen
1. Geheimhaltungspflicht des § 79 Abs. 1 BetrVG. a) Adressaten
b) Dauer
c) Umfang
d) Ausnahmen
2. Beschränkte Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 106 BetrVG
a) Gefährdung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses
b) Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, § 109 BetrVG
c) Sanktionen für Verletzung der Unterrichtungspflicht
3. Weitere Schutzquellen. a) Vertragliche Nebenpflicht des Arbeitsvertrags
b) Non Disclosure Agreement
c) Deliktsrecht, Kapitalmarktrecht und UWG
d) GeschGehG
4. Geheimnisschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren
a) § 52 ArbGG
b) § 79 BetrVG im Beschlussverfahren
5. Sonderfall: Unternehmensübernahme
IV. Sanktionen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten. 1. Ausschluss aus Wirtschaftsausschuss/Auflösung Wirtschaftsausschuss
2. Negatorischer Rechtsschutz
3. Schadensersatz
4. Außerordentliche Kündigung
5. Verweigerung weiterer Auskunft
6. Strafrechtliche Sanktionen
7. GeschGehG
8. Marktmissbrauchsverordnung
V. Sonderthema: Beratungsinhalte aus dem Europäischen Betriebsrat
1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im EBRG. a) Beschränkte Unterrichtungspflicht der zentralen Leitung, § 35 Abs. 1 EBRG
b) Geheimhaltungspflicht des EBR gegenüber dem Wirtschaftsausschuss?
c) Geheimhaltungspflicht des Wirtschaftsausschusses
2. Strukturelle Probleme der Geheimhaltung im Mehrebenensystem
VI. Fazit
Kapitel 8 Fehler und Fehlerfolgen bei der Beteiligung des Wirtschaftsausschusses
I. Das Streitverfahren als „klassische“ Fehlerfolge
1. Fehler bei der Beteiligung und ihre Konsequenzen
2. Vorgehensweise nach Verletzung eines Beteiligungsrechts
II. Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann
1. Wer ist zuständig?
a) Zuständigkeit der Einigungsstelle
b) Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
2. Die Verfahrensarten im Einzelnen
a) Verfahren vor der Einigungsstelle
b) Gerichtliches Verfahren
c) Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
3. Exkurs: Streitigkeiten über das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
4. Exkurs: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
a) Im Verfahren vor der Einigungsstelle
b) Im gerichtlichen Verfahren
III. Vollstreckbarkeit der Entscheidungen
IV. Sonderthema: „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG. 1. Effizientes Beraten in der Praxis
2. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 111 BetrVG
a) Aufteilung der Beratungsinhalte
b) Bereits vorgelegte Unterlagen
3. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 17 KSchG
a) Beratung mit einem Ausschuss
b) Beratung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
4. Beratungsinhalte begrenzen und ergänzend nutzen
V. Sonderthema: Fehler der Beratung in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG. 1. Fehler im Beteiligungsverfahren
2. Zusammenhänge erkennen
3. Auswirkungen auf die Interessenausgleichsverhandlungen. a) Keine unmittelbaren Konsequenzen
b) Faktische Auswirkungen
4. Risiko in der Beratung minimieren
Literaturverzeichnis
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Dr. Burkard Göpfert, LL.M.
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b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Arbeitgeber sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-) Betriebsrat
III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat
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