Beratungen im Wirtschaftsausschuss

Beratungen im Wirtschaftsausschuss
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Der Wirtschaftsausschuss ist ein Schlüsselgremium im Unternehmen und zugleich für Nicht-Arbeitsrechtler ein Rätsel. Dieses Buch behandelt den Wirtschaftsausschuss, seine Stellung im Betriebsverfassungsrecht, die Vorgaben des BetrVG dazu und seine Beratungsgegenstände, besonders in Gestalt der «wirtschaftlichen Angelegenheit». Dabei geht es vor allem um die Fragerechte des Wirtschaftsausschusses, die Rechtzeitigkeit seiner Unterrichtung und die zu beachtenden Formalien. Das Buch begleitet den Leser durch alle Etappen der Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss und ist verlässliche Quelle für alle maßgeblichen Praxisentscheidungen.

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Burkard Göpfert. Beratungen im Wirtschaftsausschuss

Beratungen im. Wirtschaftsausschuss – Ein Praxisratgeber –

Vorwort

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 Der Wirtschaftsausschuss als Teil der Gremien-Struktur der Mitbestimmung

I. Einleitung

II. Funktion, Bildung und Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses. 1. Funktion des Wirtschaftsausschusses. a) Der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats

b) Der Wirtschaftsausschuss als unternehmensbezogenes Organ

2. Bildung des Wirtschaftsausschusses. a) Voraussetzungen der Bildung des Wirtschaftsausschusses

b) Ablauf der Bildung des Wirtschaftsausschusses

c) Ersetzung des Wirtschaftsausschusses

3. Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses. a) Binnenorganisation, Rechtsstellung und Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses

b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Arbeitgeber sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat

III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat. 1. Funktion des (mitbestimmten) Aufsichtsrats

2. Bedeutung der Kompetenzen des (mitbestimmten) Aufsichtsrats für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer

3. Kommunikation zwischen Wirtschaftsausschuss und (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

IV. Sonderthema: Errichtung des Wirtschaftsausschusses bei Modifikation der Betriebsverfassung. 1. Problemstellungen in der Praxis

2. Betriebsverfassungsorganisation als beidseitig zwingendes Recht

3. Errichtung eines Wirtschaftsausschusses im Kleinunternehmen durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung

4. Errichtung eines Konzernwirtschaftsausschusses durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung

5. Wirtschaftsausschuss und Strukturtarifvertrag

V. Fazit

Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände

I. Einleitung

II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG. 1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers

2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung

3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG

III. Besondere Beratungsgegenstände. 1. Vorbemerkung

2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten. a) Zur „wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens“ i.S.v. § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen

b) Einführung von Kurzarbeit als „wirtschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation

c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise

3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?

4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“

a) Zur Personalplanung im Zuge von „Industrie/Arbeit 4.0“

b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG

IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation. 1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt

a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern

b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation

2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation

a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte

b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten

aa) Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses bestehen unabhängig von der jeweiligen Planungs- bzw. Leitungsebene

bb) Der Kenntnisstand des Unternehmens als „Grenze“ von Beratungs- und Unterrichtungspflichten

cc) „Informationsbeschaffungspflicht“ bzw. „Informationsdurchgriff“

c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten

V. Fazit

Kapitel 3 Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens

I. Einleitung

II. Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens i.S.d. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG. 1. Grundlagen

2. Regelungsgegenstand des § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG

3. Abgrenzung zu den besonderen Beratungsgegenständen des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG

4. Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Pandemie

III. Reichweite des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses. 1. Wirtschaftliche Angelegenheiten als Angelegenheiten des Unternehmens

2. Fragerecht des Wirtschaftsausschusses

a) Unternehmen als Anknüpfungspunkt

b) Grundsätzlich kein Informationsdurchgriff bei Konzernbezug

c) Informationsdurchgriff bei Konzernbezug nur unter engen Voraussetzungen denkbar

III. Sonderthema: Abgrenzung der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG

1. Verhältnis der Beratung nach § 111 BetrVG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG

a) Gegenstand und Durchführung der Beratungen

b) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen

2. Verhältnis der Beratungen nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG

a) Verhältnis der Beratungen zueinander

b) Gegenstand und Durchführung der Beratungen

c) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen

IV. Fazit

Kapitel 4 Zeitpunkt der Beratung

I. Praktische Relevanz

II. Ein Zeitfenster ermitteln

1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh

2. Verspätung vermeiden

a) Begriff der Rechtzeitigkeit

b) Praxisrelevante Konstellationen im Einzelnen

c) Drohende Sanktionen

III. Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“

1. Rechtliches Dilemma

2. Lösungsansatz

3. Zusammenfassung

IV. Sonderthema: Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen im Konzern

1. Personalmaßnahmen auf Unternehmensebene

2. Personalmaßnahmen auf Konzernebene

3. Zusammenfassung

V. Fazit

Kapitel 5 Ablauf und Dauer

I. Grundlagen

II. Ablauf und Dauer der Beratungen effizient gestalten

1. Zeitlicher Rahmen der Beratungsdauer

a) Untergrenze

b) Obergrenze

2. Gestaltung des Sitzungsablaufs

a) Zielorientiertes Unterrichten und Beraten

b) Reihenfolge der Beratungsgegenstände

III. Fazit

IV. Sonderthema: Einberufungspflicht und Tagesordnung

1. Einberufung des Gremiums

a) Berechtigung zur Einberufung

b) Einberufungspflicht

2. Festlegung der Tagesordnung

3. Fazit

V. Sonderthema: „Beratungshemmnis“ Europäischer Betriebsrat?

1. Praktische Bedeutung

2. Die Beteiligungsrechte

a) Unterrichtung und Anhörung im gesetzlichen Modell

b) Unterrichtung und Anhörung bei bestehender Vereinbarung

3. Das Beteiligungsverfahren

a) Grundlegendes zu den Sitzungen

b) Gemeinsame Beteiligung mit nationalen Arbeitnehmervertretern

c) Fehler und ihre Konsequenzen

4. Fazit

Kapitel 6 „Erforderliche Unterlagen“

I. Praktische Relevanz

II. Umfang der Unterrichtungspflicht mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen

1. Mindestumfang und -inhalt

2. Häufig nachgefragte Unterlagen bei Betriebsänderungen

3. „Informationsflut“ vermeiden

4. Informations-, aber keine Informationsbeschaffungspflicht

5. Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen

III. Seitens des Unternehmers zu beachtende Formalien

IV. Rechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen

V. Konsequenzen der Nichtvorlage bzw. unvollständigen Vorlage der Unterlagen

VI. Sonderthema: Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Berater des Betriebsrats. 1. Berechtigung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

2. Erforderlichkeit der Hinzuziehung

3. Übermittlung von Unterlagen an den Sachverständigen

VII. Fazit

Kapitel 7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

I. Grundlagen

II. Begriff. 1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis („materielles“ Geheimnis)

2. Geheimhaltungserklärung („formelles“ Geheimnis)

3. Änderungen durch GeschGehG?

a) Anwendbarkeit des GeschGehG im Arbeitsrecht

b) Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs

III. Schutzquellen

1. Geheimhaltungspflicht des § 79 Abs. 1 BetrVG. a) Adressaten

b) Dauer

c) Umfang

d) Ausnahmen

2. Beschränkte Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 106 BetrVG

a) Gefährdung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses

b) Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, § 109 BetrVG

c) Sanktionen für Verletzung der Unterrichtungspflicht

3. Weitere Schutzquellen. a) Vertragliche Nebenpflicht des Arbeitsvertrags

b) Non Disclosure Agreement

c) Deliktsrecht, Kapitalmarktrecht und UWG

d) GeschGehG

4. Geheimnisschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren

a) § 52 ArbGG

b) § 79 BetrVG im Beschlussverfahren

5. Sonderfall: Unternehmensübernahme

IV. Sanktionen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten. 1. Ausschluss aus Wirtschaftsausschuss/Auflösung Wirtschaftsausschuss

2. Negatorischer Rechtsschutz

3. Schadensersatz

4. Außerordentliche Kündigung

5. Verweigerung weiterer Auskunft

6. Strafrechtliche Sanktionen

7. GeschGehG

8. Marktmissbrauchsverordnung

V. Sonderthema: Beratungsinhalte aus dem Europäischen Betriebsrat

1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im EBRG. a) Beschränkte Unterrichtungspflicht der zentralen Leitung, § 35 Abs. 1 EBRG

b) Geheimhaltungspflicht des EBR gegenüber dem Wirtschaftsausschuss?

c) Geheimhaltungspflicht des Wirtschaftsausschusses

2. Strukturelle Probleme der Geheimhaltung im Mehrebenensystem

VI. Fazit

Kapitel 8 Fehler und Fehlerfolgen bei der Beteiligung des Wirtschaftsausschusses

I. Das Streitverfahren als „klassische“ Fehlerfolge

1. Fehler bei der Beteiligung und ihre Konsequenzen

2. Vorgehensweise nach Verletzung eines Beteiligungsrechts

II. Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann

1. Wer ist zuständig?

a) Zuständigkeit der Einigungsstelle

b) Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

2. Die Verfahrensarten im Einzelnen

a) Verfahren vor der Einigungsstelle

b) Gerichtliches Verfahren

c) Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz

3. Exkurs: Streitigkeiten über das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

4. Exkurs: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat

a) Im Verfahren vor der Einigungsstelle

b) Im gerichtlichen Verfahren

III. Vollstreckbarkeit der Entscheidungen

IV. Sonderthema: „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG. 1. Effizientes Beraten in der Praxis

2. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 111 BetrVG

a) Aufteilung der Beratungsinhalte

b) Bereits vorgelegte Unterlagen

3. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 17 KSchG

a) Beratung mit einem Ausschuss

b) Beratung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat

4. Beratungsinhalte begrenzen und ergänzend nutzen

V. Sonderthema: Fehler der Beratung in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG. 1. Fehler im Beteiligungsverfahren

2. Zusammenhänge erkennen

3. Auswirkungen auf die Interessenausgleichsverhandlungen. a) Keine unmittelbaren Konsequenzen

b) Faktische Auswirkungen

4. Risiko in der Beratung minimieren

Literaturverzeichnis

Sachregister

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Sachregister E

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Sachregister U

Sachregister V

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herausgegeben von

Dr. Burkard Göpfert, LL.M.

.....

b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Arbeitgeber sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-) Betriebsrat

III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat

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