Das Schweizer EU-Komplott

Das Schweizer EU-Komplott
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In der Schweizer Europapolitik gibt es seit dem Ende des Kalten Krieges eine Bewusstseinsspaltung. Das Volk wünscht wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU. Eine kleine Elite arbeitet hingegen auf eine politische Annäherung hin. Da ein Beitritt nicht zur Debatte steht, wollen die Komplotteure in Verträgen mit der EU möglichst viele points of no return schaffen. Ein Höhepunkt ist das Rahmenabkommen, nach dem die Schweiz der Überwachung durch die Kommission und der Kontrolle durch den EuGH unterworfen wäre.

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Carl Baudenbacher. Das Schweizer EU-Komplott

Das Schweizer. EU-Komplott

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungen

Kapitel 1. Die wichtigsten europäischen Verträge der Schweiz. I.EFTA-Konvention. 1.Grundzüge

2.Konfliktlösung

3.Rechtsprechung des Bundesgerichts

II.Europäische Menschenrechtskonvention. 1.Grundzüge

2.Zugang der Privaten zu einem übernationalen Gericht

3.Der EMRG als Wirtschaftsrechtsgericht

III.Bilaterale Verträge mit der EU. 1.Überblick

2.Konfliktlösung durch Gemischte Ausschüsse

3.Der Staat als Vormund der Privaten

4.Ausnahme: Luftverkehrsabkommen

5.Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EuGH (1)Freihandelsabkommen

(2)Versicherungsabkommen

(3)Freizügigkeitsabkommen

Kapitel 2. Distanz zur EWG. I.Traditionelle Abwehrhaltung gegen supranationale Strukturen

II.Zaungast bei der Gründung der EWG 1957

III.EWG-Assoziationsversuch 1961–1963

IV.Freihandelsabkommen mit der EWG 197210

Kapitel 3. EU-Begeisterung. I.Zeitenwende am Ende der 1980er Jahre

II.Schlechter Verlauf der EWR-Verhandlungen

III.EU-Beitrittsgesuch aus heiterem Himmel

IV.6. Dezember 1992: EWR-Nein

V.Die Lebenslüge der bundesrätlichen Europapolitik

Kapitel 4. Institutionenfreier Bilateralismus als Zwischenschritt. I.EWR-Nein als Auftrag zum EU-Beitritt?

II.Bilaterale I

III.Bilaterale II

IV.«24-Stunden Abkommen»

V.Offene Distanzierung vom EWR

Kapitel 5 «Autonomer» Nachvollzug europäischen Rechts. I.Programm

II.Ziele

III.Gesetzgebung. 1.Hauptbeispiele

2.Inkonsistenzen

IV.Anwendung des nachvollzogenen Rechts durch die Gerichte. 1.Allgemeines

2.Sind Schweizer Gerichte verpflichtet, neuer Rechtsprechung des EuGH zu folgen?

3.Wie sollen Schweizer Gerichte bei Fehlen von EuGH-Rechtsprechung vorgehen?

4.Was, wenn der Gesetzgeber bewusst vom europäischen Recht abweicht?

5.Folgen Schweizer Gerichte der Rechtsprechung des EuGH? (1)Grundsatz

(2)Neue Rechtsprechung des EuGH

(3)Gleichstellungsrecht

(4)Konstituierende Gesetze der Marktwirtschaft

V.Ergebnis. 1.Zielkonflikte

2.Zielverfehlung

3.Mangelnde Rechtssicherheit

4.Souveränitätsverlust

VI.Entstehung eines «Schweizerischen Europarechts»

Kapitel 6. Auf dem Weg zur Institutionalisierung. I.«Nein zu Europa»

II.Neuer Sprachgebrauch, aber altes Ziel

III.Unveränderte Bedeutung der PNR-Politik

IV.Ab 2008: Die EU drängt auf Institutionen

V.2010–2011: Halbherziges Schnuppern am EWR

VI.2012: Der aussichtslose Versuch, einen Schweiz-Pfeiler zu schaffen

Kapitel 7. 2013–2017: Das «reine» EuGH-Modell. I.Eine Umstrukturierung mit Folgen

II.Kabinettspolitik – Das «Non-Paper»

III.Dynamische Rechtsübernahme

IV.Urteile des EuGH: Nicht bindend oder bindend, aber nicht endgültig?

V.Die sechs falschen Behauptungen über das Funktionieren des EWR. 1.Vorbemerkungen

2.Verwechslung von Zuständigkeit und Urteilswirkung

3.Ein Sieg der Schweiz wäre nicht endgültig

4.Die EU bliebe ohne Überwachung

5.Im Gegensatz zum EuGH könnte der EFTA-Gerichtshof die Schweiz verurteilen

6.Andocken bedeutete 100 neue Überwacher

7.EFTA-Gerichtshof muss stets dem EuGH folgen

VI.Der Bundesrat übernimmt die Fremdrichterformel

VII. Fazit: Überhandnahme von Bullshit bzw. Fake News

VIII.Das EuGH-Mandat wird erzwungen. 1.Widerstand

2.Bellevue Bar

3.Aussenpolitische Kommission und Kantone werden auf Linie gebracht

IX.2014: Annahme der «Masseneinwanderungsinitiative»

X.2015–2017: Treten an Ort. 1.Verhandeln um des Verhandelns willen

2.Didier Burkhalter wird durch Ignazio Cassis ersetzt

3.Die EU-Kommission spielt mit harten Bandagen

Kapitel 8. Britzerland? I.Das britische Referendum vom 23. Juni 2016

II.Entwicklung der britischen Position. 1.Vorbemerkungen

2.Hard Brexit

3.Soft Brexit: Chequers Plan

4.«Norway for Now»

5.Austrittsabkommen und Politische Deklaration

III.Reaktion des Bundesrates: «Mind the gap»

IV.Die Positionen der anderen EFTA-Staaten

V.Eine Chance für die EFTA und die Schweiz. 1.Allgemeines

2.Special relationship Schweiz-Grossbritannien

3.Fazit

Kapitel 9. Ab 2018: «Schiedsgericht» – das EuGH-Modell im Tarnanzug. I.Ein Beiprodukt des Juncker-Besuchs vom November 2017

II.Die Schweiz am Ziel Ihrer Träume? 1.Ein «Schiedsgerichtsmodell»

2.Dynamische Rechtsübernahme

3.Angebliche Selbstüberwachung der Schweiz

4.Weitere angebliche «Selling Points»: Selbstüberwachung bei den Behilfen und Kooperation Bundesgericht – EuGH

III.Die Realität bei der Streitentscheidung: Ukraine-Modell

IV.Die Linke wendet sich gegen das Rahmenabkommen

V.Der Nicht-Entscheid des Bundesrates vom 7. Dezember 2018. 1.Vorgeschichte: Die EU-Kommission tritt aufs Gaspedal

2.Das September-Interview von EU-Kommissar Johannes Hahn

3.Der Bundesrat in der Bredouille

4.Der bundesrätliche Nichtentscheid 7. Dezember 2018

5.Die Reaktion der EU-Kommission

6.Kühle Aufnahme bei den Kantonen

VI.Das «Schiedsgericht» steht trotz allem wieder auf der Tagesordnung. 1.Grundsatz

2.Die Schweizer Psychohygiene

3.Folgen der Nichtumsetzung des Erkenntisses des Schiedsgerichts

4.Zwischenfazit: Kaum eigene Kompetenzen des «Schiedsgerichts»

5.Unzulässige Bricolage

6.Schluss: Das ist gar kein Schiedsgericht

VII. Suche nach Alternativen

Kapitel 10. Plädoyer für einen Neustart. I.Falsche Grundausrichtung der schweizerischen Europapolitik

II.Angst ist ein schlechter Ratgeber. 1.Atemberaubendes Integrationstempo der EU zwischen 1992 und 2007

2.Schwache demokratische Legitimation

3.Sind Referenden in Europafragen sinnvoll?

4.Von der Finanz- und Eurokrise zum Brexit

III.Verhandeln contre coeur funktioniert nicht

IV.Um das Rahmenabkommen ist es nicht schade

V.Exkurs: Der Kampf gegen den «Populismus» 1.Allgemeines

2.Europa- und Weltpolitik

3.Fazit

VI.Ein Wort in eigener Sache

Folgerungen. I.Hidden EU-Agenda muss aufgegeben werden

II.Entscheidungsträger und Volk sind frühzeitig einzubeziehen

III.Festlegung auf den EuGH war ein Fehler

IV.Festlegung auf Scheinschiedsgericht war ein Fehler

V.Vorurteilsfreie Evalution des EWR tut not. 1.Grundsätzliches

2.Die Mitbestimmungsfrage

3.Sprechen mit einer Stimme

4.Ersetzung des sektoriellen Ansatzes durch einen generellen Ansatz

5.Überwachung

6.Unabhängigkeit des EFTA-Gerichtshofs

7.Erneuerter EWR oder Europäisches Partnerschaftsabkommen

VI.Vorurteilsfreie Evaluation des Docking tut not

VII. Nachhaltige Lösung ist auch im Interesse der EU

VIII.Eine zweite Struktur für Europa

Literatur

Zeitungsaufsätze, Interviews, Blogs

Erlasse, Abkommen, Entwürfe, Botschaften und Berichte

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Carl Baudenbacher

Abkürzungen

.....

3.Aussenpolitische Kommission und Kantone werden auf Linie gebracht

IX.2014: Annahme der «Masseneinwanderungsinitiative»

.....

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