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Christian Piovano. Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrecht
Der Hersteller im europäischen Produktsicherheitsrechtz
Danksagung
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Inhalt
A. Teil A: Problemaufriss
B. Teil B: Rechtsrahmen und Forschungsfrage
I. Gesetzliche Grundlagen
1. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
2. Europäische Rechtsnormen
3. Verhältnis ProdSG, Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und sonstige sektoralen Harmonisierungsrechtsakten
4. Sachliche Anwendungsbereiche
5. Räumlicher Geltungsbereich
II. Gesetzliche Definition des Herstellerbegriffs. 1. Definition des Herstellerbegriffs
2. Die Herstellereigenschaft im Produktlebenszyklus
3. Problematik der Definition
III. Klarstellungsinteresse
1. Klarstellungsinteresse aus Unternehmersicht
a) Produktsicherheitsrechtliche Herstellerpflichten im Einzelnen
aa) Pflichten vor dem Inverkehrbringen
(1) Besondere Pflichten bei Verbraucherprodukten
(2) CE-Kennzeichnungspflicht
(3) GS-Zeichen
bb) Pflichten nach dem Inverkehrbringen
b) Öffentlich-rechtliche Folgen
c) Zivilrechtliche Rechtsfolgen und Pflichten der Hersteller
aa) Deliktische Ansprüche
bb) Herstellerhaftung beim autonomen Fahren
cc) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
dd) Gewährleistungsrecht
ee) Wettbewerbsrechtliche Folgen
d) Ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Folgen
e) Notwendigkeit zur Klarstellung der Herstellereigenschaft (1) Gesetzliche Pflicht zur Gesetzestreue („Organisationspflicht“)
(2) Pflicht zur Gesetzestreue durch Compliance-Strukturen
f) Zwischenergebnis
2. Klarstellungsinteresse aus staatlicher Sicht
a) Auswahlermessen
aa) Adressatenkreis
bb) Auswahl bei mehreren Wirtschaftsakteuren als Adressaten
cc) Kein spezieller Vorrang eines Wirtschaftsakteurs
dd) Der Effektivitätsgrundsatz
ee) „andere Person“
b) Zwischenergebnis
I. Methodik. 1. Einführung
2. Auslegungsmethoden nach Savigny
3. Abgrenzung zur Rechtsfortbildung. a) Allgemeines
b) Abgrenzung der verschiedenen Kandidaten
4. Richtlinienkonforme Auslegung
a) Verhältnis zwischen europarechtskonformer und nationaler Auslegung
aa) Musterbeschluss
bb) EU-Richtlinien
b) Anwendbarkeit der Auslegungsmethoden nach Savigny auf eine europarechtskonforme Auslegung
5. Der Herstellerbegriff als unbestimmter Rechtsbegriff?
II. Rechtserkenntnisquellen
1. Rechtsnatur und Bindungswirkung von Leitfäden. a) Allgemeines
b) Leitfäden von öffentlichen, nationalen Stellen
c) Europäische Leitfäden
d) Leitfäden von privaten Organisationen
e) Zwischenergebnis
2. Erwägungsgründe
III. Zwischenergebnis Methodik
I. Einführung
II. Historischer Kontext des Produktsicherheitsrechts vom Spätmittelalter bis zum ersten deutschen Produktsicherheitsgesetz
1. Spätmittelalter
2. Frühindustrialisierung
3. Industrielle Revolution
4. Weimarer Republik
5. Nationalsozialismus
6. Zwischenergebnis
III. Das Gesetz über technische Arbeitsmittel – das erste deutsche Produktsicherheitsgesetz
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Schutzzweck des Gesetzes
3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs
IV. Das Gerätesicherheitsgesetz – Novellierung des GtA
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Schutzzweck des Gesetzes
3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs
V. Novellierung des GSG von 1992
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Schutzzweck des Gesetzes
3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs
4. Exkurs: Einbeziehung der Betreiberpflichten aus der Gewerbeordnung in das GSG n.F. a) Grund der Einbeziehung
b) Historischer Hintergrund der Gewerbeordnung
c) Schutzzweck der Gewerbeordnung und der §§ 24 ff. GewO
d) Herstellerbegriff in den §§ 24 ff. GewO
e) Zwischenergebnis
VI. Das Produktsicherheitsgesetz a.F. 1997
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Schutzzweck der Norm
3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs
a) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ProdSG a.F
b) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG a.F
c) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 2 1. Alt. ProdSG a.F. – Quasi-Hersteller
d) Hersteller nach § 3 Abs. 1 S. 2 2. Alt. ProdSG a.F
4. Zwischenergebnis
VII. Entstehung des GPSG 2004
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Schutzzweck der Norm
3. Interpretation der historischen Norm hinsichtlich des Herstellerbegriffs
VIII. Novellierung 2011 – aktueller Gesetzesstand
1. Historischer Kontext zur Entstehung des Gesetzes
2. Interpretation der Norm hinsichtlich des historischen Herstellerbegriffs
IX. Zwischenergebnis – Implikationen für die Auslegung des Herstellerbegriffs des ProdSG n.F
I. Einführung
II. Auswirkungen des europäischen Rechts im harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
1. CE-Zertifizierung als innovative Form der Wirtschaftsüberwachung
2. Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarkts
3. Genereller Aufbau des CE-Systems
4. Modus des CE-Systems
5. (Keine) substituierende Wirkung
6. Funktionale Äquivalenz des CE-Systems
7. Grundsätze der Letzt- und Gewährleistungsverantwortung
a) Qualitätsanpassung bei arbeitsteiliger Fertigung
b) Wissensakquirierung durch Nutzbarmachung des Wissens Privater
c) Zeitliche und sachlich-inhaltliche Dynamik des Instruments
8. Auswirkungen auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
III. Auswirkungen des europäischen Rechts im nicht harmonisierten Bereich auf die Auslegung des Herstellerbegriffs. 1. Einführung
2. Europäische Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. a) Schutzbereich des Art. 34 AEUV
b) Rechtfertigung der Beschränkung nach des Art. 36 AEUV
aa) Schutz der Gesundheit
bb) Verbraucherschutz
c) Verhältnismäßigkeit
3. Auswirkungen auf die Auslegung des Herstellerbegriffs
IV. Zwischenergebnis
I. Allgemeines
1. Person des Herstellers. a) Rechtsfähigkeit als Voraussetzung
b) Forderung nach Geschäftsfähigkeit?
c) Fall der ausländischen Wirtschaftsteilnehmer
2. „Im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“
a) Definition der „Geschäftstätigkeit“
b) Forderung nach einer Gewinnerzielungsabsicht?
c) Abgrenzung im Internethandel
3. Sachlicher Geltungsbereich – Produkte
a) Einführung
b) Einbeziehung von Zulieferteilen im B2B-Bereich in den Anwendungsbereich
aa) Argumentation für die Anwendbarkeit auf Zulieferteile
bb) Argumentation gegen die Anwendbarkeit auf Zulieferteile
(1) Sinn und Zweck der Marktüberwachung
(2) Gesetzesbegründung des ProdSG
(3) Europarechtskonforme Auslegung
(4) Bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Verwendung
(a) Unüberblickbare Weite an möglichen Verwendungsarten
(b) „Gebrauchsfertigkeit“ im harmonisierten Bereich
cc) Zwischenergebnis
II. Fallgruppen
1. Fallgruppe 1 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 1 ProdSG
a) Eigenständiges „Herstellen“ eines Produkts im engeren Sinn
b) Endhersteller/„Assembler“
c) Abgrenzung zwischen eigenständigen Herstellern und Entwicklern
aa) Ausschließlichkeit der Herstellereigenschaft
bb) Problematik der OEM-Geschäfte
cc) Tatbestandsmerkmal „Vermarktung unter eigener Marke“
(1) Argumente gegen ein Redaktionsversehen
(2) Unterscheidung zwischen Vermarktung und Bereitstellung auf dem Markt
(3) Zwischenergebnis
dd) Problemstellung: Lastenhefte/„Kern“ als Geschäftsmodell
ee) Verantwortung durch Information
d) Übertragung der Herstellerpflichten
aa) Öffentlich-rechtliche Natur des Produktsicherheitsrechts
bb) Qualitätssicherungsvereinbarungen/Qualitätsmanagementsysteme
cc) Auswirkungen auf den Herstellerbegriff
(1) Argumente gegen eine Disponibilität
(2) Widerspruch zum Prinzip der „Nähe zum Produkt“
(3) Enge Ausnahme im Anlagenbau
(4) Zwischenergebnis
dd) Abdingbarkeit der CE-Kennzeichnungspflicht
(1) Verpflichtung des Herstellers
(2) Pflicht zum Anbringen des CE-Kennzeichens
(3) Konformitätserklärung
e) Zwischenergebnis zu Fallgruppe 1
2. Fallgruppe 2 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. a) ProdSG: der Quasi-Hersteller. a) Allgemeines
b) Heranziehung der Grundsätze des ProdHaftG für die Auslegung
c) Tatbestandsmerkmale. aa) Kennzeichen
bb) „Ausgeben“
(1) Definition Hersteller- und Händlermarke
(2) Abgrenzung
(3) Unbefugtes Anbringen der Erkennungsmarke
d) Abdingbarkeit
e) Abgrenzung zur 1. Fallgruppe
f) Zwischenergebnis Fallgruppe 2
3. Fallgruppe 3 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 1 ProdSG und Fallgruppe 4 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG. a) Einführung
b) Gesetzliche Fiktionen der Herstellereigenschaft
c) Abgrenzungsbedürfnis zwischen den Fallgruppen
d) Privilegierung gebrauchter Produkte gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 ProdSG
e) Gebrauchtes Produkt
aa) Harmonisierter Bereich
bb) Nicht harmonisierter Bereich
cc) Maßgeblicher Zeitpunkt (1) Verhältnis zwischen „Bereitstellung auf dem Markt“ und „Inverkehrbringen“
(2) Definition „Inverkehrbringen“
(3) Definition „Bereitstellung auf dem Markt“
(a) Abgabe
i. Übergang der faktischen Sachherrschaft
ii. Bloße Eigentumsübertragung als „überlassen“
iii. Argumente für das Ausreichenlassen einer bloßen Eigentumsübertragung als Abgabe
iv. Zwischenergebnis Eigentumsübertragung als „Abgabe“
v. Einzelfragen
Ausstellung zu Werbezwecken
Übergabe eines Produkts im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit
(b) Zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung
dd) Inbetriebnahme
ee) Zwischenergebnis gebrauchtes Produkt
f) Abgrenzung zwischen „wiederaufbereiten“ und „wesentlich verändern“
g) Wiederaufbereiten
aa) Rekonstruktion
bb) Zwischenergebnis
h) Wesentliche Veränderung
i) Abgrenzung im Einzelnen
j) Maßstab für die Abgrenzung
aa) RAPEX-Leitlinien
(1) Beurteilungsmaßstäbe
(a) Schutzgüter
i. Personen
ii. Weitere Schutzgüter
(b) Verwenderkreis
bb) Einfluss technischer Normen (1) Einführung
(2) Bedeutung der technischen Normen für das Vorliegen einer Sicherheitseigenschaft
(3) Ausnahmen bei der Konkretisierungswirkung
cc) Zwischenergebnis Risikoerhöhung
dd) Vorliegen einer wesentlichen Veränderung
ee) Kein Vorliegen einer wesentlichen Veränderung
ff) Einzelfragen
gg) Wesentliche Veränderung zur anschließenden Eigennutzung
k) Zwischenergebnis Fallgruppe 3 und Fallgruppe 4
4. Fallgruppe 5 gemäß § 2 Nr. 14 Hs. 2 lit. b) Alt. 2 ProdSG. a) Einführung
b) Verbraucherprodukte
aa) Tatbestandsmerkmal Verbraucher
bb) Fallvariante 1: Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind gemäß § 2 Nr. 26 Var. 1 ProdSG
(1) Angaben des Wirtschaftsteilnehmers
(2) Mittels Bauart und Ausführung
(3) Physischer Kontakt
cc) Fallvariante 2: Produkte, die unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, vom Verbraucher benutzt werden könnten gemäß § 2 Nr. 26 Var. 2 ProdSG
(1) Sinn und Zweck
(2) Vernünftiges Ermessen
(3) Einschränkung
dd) Fallvariante 3: Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden gemäß § 2 Nr. 26 Var. 3 ProdSG
ee) Zwischenergebnis Verbraucherproduktbegriff
c) Auslegung „Beeinflussung der Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts“ aa) Sicherheitsbegriff
bb) Allgemeine Sicherheitsparameter des ProdSG
cc) Tatbestandsspezifische Handlung – Beeinflussung (1) Maßstab bei der Auslegung der „Beeinflussung“
(2) Anforderungen an ein Beeinflussen beziehungsweise Verändern
(3) Grenzen bei der Konstitution der Herstellereigenschaft
(4) Technische Normen
(5) Risikobeurteilung nach RAPEX
(6) Maßstab technischer Schwierigkeitsgrad – Kenntnisse eines Laien
(7) Konkretisierung des laienhaften, technischen Schwierigkeitsgrades durch die Rechtsprechung
(8) Handlungen der Schlussfertigung
d) Zwischenergebnis Fallgruppe 5
III. Zwischenergebnis Auslegung des Herstellerbegriffs
I. Einführung
II. Der Herstellerbegriff im Spannungsfeld zwischen der Einheit der Rechtsordnung und der Trennung der Rechtsregime
III. Selbstständige Haftungsnormen. 1. Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB
2. Haftung gemäß § 1 ProdHaftG. a) Allgemeines
b) Wechselwirkungen der Herstellerbegriffe
c) Unterschiedliche Bedeutung der Prinzipien
d) Entstehen von Haftungslücken
e) Interpretation des Wortlauts
f) Zwischenergebnis
g) Besonderheit der Quasi-Herstellereigenschaft
IV. Verweisende Haftungsnorm – Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB. 1. Allgemeines
2. Sonderrolle des Quasi-Herstellers im Sinne des ProdSG
H. Teil H: Interdependenzen in ausgewählten Einzelproblemen
I. 3D-Druck-Technologie. 1. Einführung
2. Funktionsweise des 3D-Drucks
3. Hersteller des 3D-Druckers
4. Ersteller der CAD-Datei
5. Anwender des 3D-Druckers – „Ausdruckender“ a) Hersteller im Sinne der 1. Fallgruppe
b) Hersteller im Sinne der 4. Fallgruppe
c) Hersteller im Sinne der 2. Fallgruppe
6. Ergebnis
II. Industrie 4.0. 1. Einführung
2. Sogenannte „Tote Produkte“
3. Anlagenbau
4. Ergebnis
I. Teil I: Schlussbetrachtung
I. Zusammenfassendes Ergebnis. 1. Prinzip der „Nähe zum Produkt“
2. Prinzip der „Nähe zum Endverwender“
3. Herstellerbegriff – allgemeine Voraussetzungen
4. Fallgruppe 1
5. Fallgruppe 2
6. Fallgruppe 3 und Fallgruppe 4
7. Fallgruppe 5
II. Fazit und Ausblick
Quellenverzeichnis