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Christian Solmecke. Handbuch Filesharing Abmahnung
LIZENZ:
VORWORT von. Prof.Dr.Klemens Skibicki
VORWORT von Rechtsanwalt. Christian Solmecke
[1] WAS IST FILESHARING?
Die TAUSCHBÖRSE - Der technische Vorgang
Rechtliche Problematik des Tauschens im Internet
[2] DIE ABMAHNUNG
Die Bestandteile der Abmahnung
Die IP-Adresse und die Rückverfolgung zu ihren Daten
Der Empfänger der Abmahnung - Das Prinzip der Störerhaftung
Die Haftung der Eltern für ihre Kinder
Die Haftung innerhalb von Wohngemeinschaften
Die Haftung innerhalb von Unternehmen
Die Haftung bei ungesichertem drahtlosem Internet (W-LAN)
Wer steckt überhaupt hinter den Abmahnungen?
[3] Die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung
Keine Reaktion
Die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
Die Abgabe einer vorbeugenden modifizierten Unterlassungserklärung
Die Zahlungsverweigerung
Neue Vergleichsverhandlungen
[4] Was bedeuten die ganzen Zahlen in der Abmahnung?
Der Streitwert
Die Rechtsanwaltsgebühren
Der Schadensersatz
[5] Der typische Filesharing-Fall
Zwei Wochen später..
[6] Das gerichtliche Verfahren
Das Strafverfahren
Das Zivilverfahren
Die einstweilige Verfügung
Das Mahnverfahren
Das Klageverfahren
[7] Die 10 am häufigsten verbreiteten Irrtümer
Irrtum Nr. 1:
Irrtum Nr. 2:
Irrtum Nr. 3:
Irrtum Nr. 4:
Irrtum Nr. 5:
Irrtum Nr. 6:
Irrtum Nr. 7:
Irrtum Nr. 8:
Irrtum Nr. 9:
Irrtum Nr. 10:
Отрывок из книги
„Wahrscheinlich war dem amerikanischen Studenten Shawn Fanning nicht klar, welchen Stein er ins Rollen brachte, als er 1998 die Musiktauschbörse Napster programmierte. Er setzte damit die - im gerade angebrochenen Internetzeitalter - technisch mögliche Übertragbarkeit von Musik in digital-komprimierter Form konsequent in Konsumentennutzen um.
Auf einmal bestand die Möglichkeit, Musiktitel ohne Vorgaben der Künstler oder der Plattenfirmen
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Es bleibt abzuwarten, wie lange die heutige rechtliche Lage Bestand haben wird. Denn es stellt sich die Frage, ob das bisherige System geistiger Eigentumsrechte in einer Welt, in der die Mehrheit der gehörten Musik illegalen Downloads entstammt, noch zeitgemäß ist. Verständlicherweise werden die Großverdiener des alten Geschäftsmodells dies befürworten und um ihre Gewinne kämpfen. Aus wettbewerbstheoretischer Perspektive sind jedoch zumindest einige Zweifel angebracht. Schließlich wird der Schutz geistiger Eigentumsrechte damit gerechtfertigt, dass ohne einen solchen Schutz vor kostenloser Imitation eine Produktion dieser Güter nicht möglich wäre. Kurz gesagt: ohne die Gewinne könnte auch niemand die teure Produktion und Verbreitung finanzieren. Die Entwicklung von Musikproduktions-Software, Mp3-Formaten, Filesharing oder Entertainment-Communitys wie MySpace.com beweisen aber, dass die Musiklabels alten Stils umgangen werden können und somit prinzipiell nicht mehr nötig sind. Der Markt funktioniert nun in neuen Rahmenbedingungen: Ein Künstler kann heute im Internet ohne Plattenlabel Millionen von Fans sammeln- er wird nur Schwierigkeiten haben, Geld über teure Musikkopien zu verdienen. Vielleicht wird er nur über Konzerte oder Fanartikel Einnahmen erzielen, aber wird er deswegen aufhören, Musik zu machen?
Unabhängig davon, wie lange der Kampf der Musikindustrie um ihr Geschäftsmodell gegen die Bedürfnisse von Millionen von Konsumenten andauern wird, muss natürlich heutiges Recht und Gesetz respektiert und befolgt werden, solange es Bestand hat.
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