Der kleine Jäger-Knigge
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Christian Teppe. Der kleine Jäger-Knigge
Impressum
Wichtiger Hinweis
Die richtigen Worte und der gute Ton
Ein Jagdschein macht noch keinen Jäger
Was macht Jagd eigentlich aus?
Ein Blick in die Geschichte
Weidgerechtigkeit und Jagdethik – keine leeren Worte
Jagd und Glauben
Jagd und Pacht
Todsünde Jagdneid
Jäger als Naturschützer
Auf gute Nachbarschaft!
Fallstricke vor und nach der Jagdausbildung
Jagd früher und heute
Die Sache mit dem Jagdfieber
Ohne Fleiß keinen Preis …
Richtig ansprechen
Vorsicht ist geboten!
Zu glattes Parkett
Kennen Sie den »Knigge«?
Ganz schön daneben
Steak für den Jagdherrn
Tanja – keine gewöhnliche Tierärztin
Kerstin kann’s
Die Sau mit dem H auf dem Rücken
Zu große Schuhe
Katzenbagger
Das rote (Hand-)Tuch
Mit Porsche und Blatter zur Maijagd
Rolfs Rotte Rotwild
Nicht ganz so heldenhaft wie Siegfried
Geschäftstüchtig sein ist nicht immer gut
Wer ist hier die Ratte?
Max und die Pietät
Weidmannsheil – Weidmannsdank
Hochsitz Marke Eigenbau
Jagdliche Kontakte knüpfen und pflegen
Netzwerken erlaubt
Jäger im Ort
Jagdliches Schießen
Organisierte Jäger
Jagen in den Landes- oder Kommunalforsten
Tue Gutes und rede darüber!
Im Revier
Wildtierleben retten
Wiesen eindecken
Wildacker anlegen
Futter und Kirrmaterial
Beim Hochsitzbau unterstützen
Rechtliches zum Hochsitzbau
Technik und Buchhaltung
So behalten Sie den Überblick
Das Thema Internet
Jagd ohne Hund ist Schund
Ausbildung und Investition
Nach der Jagd
Trophäen präparieren
Hilfe nach einem Wildunfall
Gut zu wissen – rechtliche Verhaltensregeln
Rechtlich geregelt
Maßvoller Umgang mit Privilegien
Art. 74 GG
Art. 72 GG
§ 59 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Betreten der freien Landschaft
§ 58 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW – Reiten in der freien Landschaft und im Wald
§ 26 Niedersächsisches Waldgesetz (NWaldLG) – Reiten
Für Jägerinnen und Jäger gilt ein besonderes Jägernotwegerecht: Art. 35 Bayerisches Jagdgesetz (BayJagdG) – Wegerecht
§ 10 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischereiG)
§ 20 Landesfischereigesetz (LFischereiG) NRW – Zugang zu Gewässern
§ 41 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) – Ordnungswidrigkeiten
Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJagdG) – Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) – Jagdschutz
§ 55 Landesjagdgesetz (LJG) NRW – Bußgeldvorschriften
§ 42 Niedersächsisches Waldgesetz (NWaldG) – Ordnungswidrigkeiten
Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJagdG) – Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Brandenburgisches Jagdgesetz (BbgJagdG) – Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld
Jagdgenossen und Jagdgenossenschaft
Gesellschaftsjagden – so verhalten Sie sich richtig
Verlässlichkeit ist ein hohes Gut
Viel zu tun
Einladung zur Drück-/Treib-/Stöberjagd
Das Buffet ist eröffnet
Hunde gehen vor
Ansprache vor der Jagd
Nach der Jagd
Strecke legen
Eine guter und wohlklingender Brauch: Verblasen
Die Totsignale. Hirsch tot
Damwild tot
Sau tot
Reh tot
Flugwild tot
Fuchs tot
Hase tot
Kaninchen tot
Jagd vorbei – Halali
Ansprache am Streckenplatz
Das Schüsseltreiben
Des Jägers Lied
Rede des Jagdherrn
Rede des Jagdkönigs
Auf Jagdreisen gehen
Der historische Fußabdruck
Jagdtourismus als Wirtschaftsfaktor
Das macht man nicht!
Macnab Challenge – Spiel ums Leben der Tiere
Gatterjagd – tausend und ein Wildschwein vor die Büchse
Flugwild – aus der Voliere vor die Flinte
Gemeinsam statt einsam
Gute Vorbereitungen
Die Ausrüstung
Schussfertigkeit
Das sollten Sie wissen
Mit dem Jagdführer unterwegs
Auf das Vokabular kommt es an
Gastmahl
Begriffe aus der Weidmannssprache
Jägersprache erklärt
Von Menschen
Von Tieren
Von der Jagd
Anhang. Nützliche Adressen
Bücher aus dem BLV Verlag
Der Autor
Der Illustrator
Отрывок из книги
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»Jäger sein, das bedeutet viel mehr als nur Beute machen, das ist mehr, als nur Trophäen sammeln. Jagd erfordert einen aufrechten, ehrlichen und auch demütigen Menschen.«
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Nicht nur, weil die Jagdverbände als Naturschutzverbände anerkannt sind, sondern weil jeder einzelne Jäger dieser Anerkennung gerecht werden muss, gilt es, dieser auch Taten folgen zu lassen. Sei es die Anlage von Blühstreifen, Streuobstwiesen oder Schonungen, das Aufhängen von Nistkästen oder Rettung von Gelegen oder Kitzen vor dem Mähen, es gibt jede Menge zu tun!
Auch andere Naturschutzverbände dürfen das in Feld und Wald und damit auch in Jagdrevieren. Anstatt sich als Konkurrenz und voller Argwohn zu betrachten, sollte dringend der Dialog gesucht und der Konsens oder zumindest der Kompromiss gefunden werden. Wer nicht kommuniziert, wird nie feststellen, ob es eine Einigung gegeben hätte.
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