Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
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Christian Teuchert. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung. Rheinland-Pfalz (LBauO)
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
AEinführung. Das Bauordnungsrecht in Rheinland-Pfalz: Von der Landesbauordnung 1961 bis zu den Änderungen 2021. 1.Die Landesbauordnung (LBO) 1961
2.Die Landesbauordnung (LBauO) 1974
3.Die Landesbauordnung (LBauO) 1986
4.Die Bauordnungsnovelle 1991
5.Die Landesbauordnung (LBauO) 1995
6.Die neue Landesbauordnung (LBauO) 1999
7.Die Bauordnungsnovelle 2005 und nachfolgende Änderungen bis 2011
8.Die Bauordnungsnovelle 2015
9.Die Änderung der Landesbauordnung (LBauO) 2019 und die VV-TB 2020
10.Die Bauordnungsnovelle 2021 einschließlich der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) und die Änderungen aufgrund des Landeswiederaufbauerleichterungsgesetzes sowie des Landessolargesetzes
BLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) B 1 – Gesetzestext
Inhaltsübersicht
Erster Teil:Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Teil:Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil:Bauliche Anlagen. Erster Abschnitt:Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Zweiter Abschnitt:Bauprodukte6
Dritter Abschnitt:Wände, Decken und Dächer8
Vierter Abschnitt:Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen9
Fünfter Abschnitt:Feuerungs- und haustechnische Anlagen
Sechster Abschnitt:Aufenthaltsräume und Wohnungen
Siebter Abschnitt:Besondere Anlagen
Vierter Teil:Verantwortung der am Bau Beteiligten
Fünfter Teil:Behörden
Sechster Teil:Verfahren13,14
Siebter Teil:Ermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
B 2 – Auszug aus der gesetzlichen Begründung (Änderungen der Landesbauordnung 2015 unterstrichen – 2019 und 2021 in Fettdruck)
CAnhang – Erläuterungen, Bilder und Hinweise. C 1 – Erläuterungen zu den Gebäudeklassen. Die neuen Gebäudeklassen 4 und 5
Erweiterung Gebäudeklasse 2
C 2 – Erläuterungen und Bilder zu den Abstandsflächen nach § 8 LBauO. 1.Grundzüge der Abstandsflächenbestimmungen
2.Die Abstandsflächenbestimmungen des § 8 im Einzelnen
3.Zeichnungen zu den Abstandsflächen
C 3 – Brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile. Bauaufsichtliche Anforderungen (Benennungen) und technische Regeln (Baunormen)
Bauteile in Holzbauweise und Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen
C 4 – Rauchwarnmelder in Wohnungen. Hinweise zur Regelung über Rauchwarnmelder in Wohnungen nach § 44 Abs. 7 LBauO
C 5 – Barrierefreiheit nach § 51 LBauO – Erläuterungen
C 6 – Technische Baubestimmungen, Bauarten und Bauprodukte (VV-TB) Die neue VV–TB
Nachweis der Anwendbarkeit von Bauarten
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten
Bauprodukte nach EU-Recht
Bauprodukte nach nationalem Recht
C 7 – Übersicht Verfahrenswege nach LBauO (Genehmigungen, Freistellungen)
C 8 – Erklärungen sachverständiger Personen im Vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 1 LBauO) und im Freistellungsverfahren (§ 67 Abs. 1 LBauO) bezüglich der bautechnischen Nachweise
C 9 – Digitalisierung: Wegfall der Schriftform und/oder der eigenhändigen Unterschrift
Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Kommunale Schriften für Rheinland-Pfalz
Herausgegeben vom
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(2) 1Zu Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 ist anstelle eines Zu- oder Durchgangs nach Absatz 1 eine 3 m breite Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. 2Die lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrt muss senkrecht zur Fahrbahn gemessen 3,50 m betragen. 3Wände und Decken von Durchfahrten müssen feuerbeständig sein.
(3) 1Eine andere Verbindung als nach den Absätzen 1 oder 2 kann zugelassen werden, wenn dadurch der Einsatz der Feuerwehr nicht behindert wird. 2Bei Gebäuden, deren zweiter Rettungsweg nicht über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt, kann eine Verbindung nach den Absätzen 1 oder 2 verlangt werden, wenn der Einsatz der Feuerwehr dies erfordert.
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