Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)

Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)
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Der Autor nimmt eine dogmatische Betrachtung des im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgesehenen Rechtsinstituts der Dienstvereinbarung vor. Ausgehend vom verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht der Kirche wird zu zentralen Fragen Stellung genommen, die sich aus dem Zusammenspiel der Privatrechtsordnung mit dem kirchlichen Recht ergeben. Behandelt wird zum einen die kirchengesetzlich angeordnete normative Wirkung der Dienstvereinbarung. Zum anderen erfolgt eine tiefgehende Auseinandersetzung, in welchem Umfang den Dienstvereinbarungsparteien die Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen zukommt. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, dass das kirchliche Rechtsinstitut stets in seiner Eigenständigkeit gegenüber der Betriebsvereinbarung zu würdigen ist.

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Christian Warns. Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD)

Dienstvereinbarungen nach. dem Mitarbeitervertretungsgesetz. der Evangelischen Kirche in. Deutschland (MVG-EKD)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung

B. Gang der Untersuchung

C. Weitere hervorzuhebende Untersuchungsschwerpunkte

§ 1 Staatskirchenrechtliche Grundlegung

A. Verhältnis von Staat und Kirche

I. Staatliche Perspektive

1. Staatskirchenrechtlicher Kompromiss der Weimarer Reichsverfassung

2. Regelung des Staatskirchenrechts unter dem Grundgesetz

3. Verhältnis von Selbstbestimmungsrecht und Religionsfreiheit

4. Zusammenfassung

II. Kirchliche Perspektive

III. Zusammenfassung

B. Selbstbestimmungsrecht der Kirche und Mitarbeitervertretungsrecht

I. Einfachgesetzliche Exemtionen zugunsten der Kirche

II. Verfassungsrechtliche Garantie und Mitarbeitervertretungsrecht

1. Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts

a. Begriff der Religionsgemeinschaft

b. Ordnen und Verwalten

c. Bestimmung der eigenen Angelegenheiten

aa. Maßstab: Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft

bb. Auswirkung der Schrankenregelung auf die Schutzbereichsbestimmung

cc. Bestimmung des Selbstverständnisses – Mitarbeitervertretungsrecht als eigene Angelegenheit

2. Schranke des für alle geltenden Gesetzes

a. Entwicklung des Schrankenbegriffs: Von der Heckel‘schen Formel zur Abwägungslösung

b. Kritik an der Abwägungslösung und Vorzugswürdigkeit eines kollisionsrechtlichen Ansatzes

c. Grundgesetzlicher Einfluss auf das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht

aa. Grundgesetzliche Vorgaben für das Betriebsverfassungsrecht

(1) Verfassungsrechtliche Mindestvorgaben für das Betriebsverfassungsrecht – staatliche Schutzverpflichtung

(2) Verfassungsrechtliche Grenzen für das Betriebsverfassungsrecht – Grundrechte des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer und der Koalitionen

bb. Grundgesetzliche Vorgaben für das Mitarbeitervertretungsrecht

(1) Staatliche Schutzverpflichtung und Mitarbeitervertretungsrecht

(2) Verfassungsrechtliche Grenzen für das Mitarbeitervertretungsrecht

C. Zusammenfassung zur staatskirchenrechtlichen Grundlegung und Folgerungen für die weitere Untersuchung

§ 2 Leitideen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

A. Kirchlicher Auftrag

B. Dienstgemeinschaft und vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick

A. Unterscheidung zweier Dienstvereinbarungstypen

I. Organisationsdienstvereinbarungen

II. Materielle Dienstvereinbarungen

B. Zustandekommen der Dienstvereinbarung

I. Abschluss durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung

II. Schriftform und Bekanntgabe

III. Freiwilligkeit des Abschlusses

C. Geltungsbereich der Dienstvereinbarung

D. Beendigung der Dienstvereinbarung

E. Rechtsschutzmöglichkeiten

§ 4 Legitimationsbedürfnis für die normative Wirkung

§ 5 Rückführung der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

A. Begünstigende Regelungen – Vertrag zugunsten Dritter

B. Zurechnung fremden Handelns – rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter ein Dritthandeln

I. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Mitarbeitervertretung

II. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienststellenleitung

1. Keine ausdrückliche rechtsgeschäftliche Unterwerfung

2. Keine konkludente rechtsgeschäftliche Unterwerfung

III. Keine rechtsgeschäftliche Unterwerfung unter das Handeln der Dienstvereinbarungsparteien

C. These von der Arbeitsvertragsrechtsakzessorietät des Betriebsverfassungsrechts

D. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

§ 6 Rückführung der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht

A. Staatlich-demokratische Legitimation der normativen Wirkung der Betriebsvereinbarung

I. Übertragung staatlicher Rechtsetzungsmacht auf die Betriebsparteien

II. Kritik der Vorstellung einer übertragenen Rechtsetzungsmacht

III. Staatliche Anerkennung der privatrechtlichen Regelbildung

IV. Folgerungen

B. Staatlich-demokratische Legitimation der normativen Wirkung der kirchlichen Dienstvereinbarung aufgrund eines staatlichen Geltungsbefehls

I. Geltung aufgrund einer Analogie zu § 77 Abs. 4 BetrVG?

1. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen – § 4 Abs. 1 TVG analog?

2. Staatlicher Geltungsbefehl für kirchliche Dienstvereinbarungen – § 77 Abs. 4 BetrVG analog?

II. Geltung aufgrund der §§ 118 Abs. 2 BetrVG, 112 BPersVG?

III. Geltung aufgrund von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV?

C. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht

§ 7 Rückführung der normativen Wirkung auf die kirchliche Rechtsetzungsmacht

A. Standpunkt des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts

B. Überblick zu den Standpunkten im Schrifttum

C. Ansatz von Thüsing: Normative Wirkung aufgrund staatlicher „Pflicht zur Gleichbehandlung“

D. Eigener Standpunkt zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung

I. Grundsatz – Wirkung kirchlichen Rechts im staatlichen Rechtskreis

II. Unerheblichkeit des Einwands bindender Rechtswahl

1. Wahl der Privatrechtsordnung – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

2. Wahl der Privatrechtsordnung und Ausgestaltung des Mitarbeitervertretungsrechts als einheitliche Ausübung des Selbstbestimmungsrechts

III. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer Kollisionsauflösung

1. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer kollisionsrechtlichen Zuordnung des kirchlichen Selbstverständnisses und der Privatautonomie

2. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung zugleich als Ausgleich zwischen der Privatautonomie und dem staatlichen Schutzpflichtauftrag

3. Zusammenfassung

IV. Ergänzende Überlegungen zur normativen Wirkung

1. Regelungsbefugnis des kirchlichen Gesetzgebers und Gestaltung des kirchlichen Dienstes mittels der staatlichen Privatrechtsordnung

2. Vermeidung von Widersprüchen bei der praktischen Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

E. Fazit zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung

§ 8 Rechtsvergleichender Ansatz der Literatur

A. Meinungsspektrum zur Reichweite der Befugnis der Betriebsparteien, Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln

I. Rechtsprechung und Teile des Schrifttums: Umfassende Regelungsbefugnis für alle Arbeitsbedingungen

II. Gegenstimmen in der Literatur: Begrenzte Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen

III. Zusammenfassung des Meinungsspektrums

B. Bewertung des rechtsvergleichenden Ansatzes

C. Fortgang der Untersuchung

§ 9 Kirchengesetzliche Vorschriften als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis

A. § 36 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

B. §§ 33 und 34 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

C. § 35 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?

D. Ergebnis: Keine generelle mitarbeitervertretungsgesetzliche Anerkennung einer umfassenden Regelungsbefugnis

§ 10 Bestimmung der Reichweite der Regelungsbefugnis in Anlehnung an die Vorschriften über die Beteiligung der Mitarbeitervertretung – §§ 37 ff. MVG-EKD

A. Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD

I. Wortlautanalyse des § 40 MVG-EKD

II. Logisch-systematischer Bezugsrahmen des § 40 MVG-EKD

1. Systematischer Einfluss von § 47 MVG-EKD (Initiativrecht)

2. Systematischer Zusammenhang von § 40 MVG-EKD und § 38 Abs. 1 MVG-EKD

a. Implikationen der verschiedenen Begründungsansätze zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

b. Unbestimmbarkeit der kirchengesetzgeberischen Motive für die Anordnung der Unwirksamkeitsfolge

c. Stellungnahme zur logisch-systematischen Relevanz des § 38 Abs. 1 MVG-EKD

3. Logisch-systematischer Zusammenhang zwischen dem Günstigkeitsprinzip und der Lesart des § 40 MVG-EKD

III. Teleologische Erwägungen zu § 40 MVG-EKD

1. Konkretisierung der möglichen Zwecke anhand der zum Betriebsverfassungsgesetz diskutierten Funktionen betrieblicher Mitbestimmung

a. Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

aa. Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers aufgrund einseitiger Gestaltungsmacht des Arbeitgebers und Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

bb. Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers aufgrund fehlender Parität beim Vertragsabschluss und Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

b. Teilhabefunktion der betrieblichen Mitbestimmung

c. Ausgleichsfunktion der betrieblichen Mitbestimmung

d. Überlegungen zum weiteren Gang der Untersuchung

2. Teilhabe des Arbeitnehmerkollektivs als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

a. Teilhabe aufgrund der Stellung der Mitarbeitervertretung als gleichberechtigter Partner und Repräsentant?

b. Genereller Kollektivbezug der Mitbestimmungstatbestände als Konsequenz der Teilhabefunktion?

c. Stärkung des Individualschutzes und nicht bloß kollektive Teilhabe durch § 40 lit. b) und lit. j) MVG-EKD

d. Unvereinbarkeit des Topos der Subjektstellung der Mitarbeitervertretung mit einer abschließenden Aufzählung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten

e. Ausrichtung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

f. Fazit zur Teilhabefunktion

3. Schutz des einzelnen Arbeitnehmers als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

a. Wirkungsweise des Mitarbeitervertretungsrechts

b. Unergiebigkeit von Historie und Genese

c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers

d. Entscheidung gegen eine vertragsimparitätskompensierende Wirkung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

e. Fazit zur Schutzfunktion

4. Horizontaler Interessenausgleich der Arbeitnehmer untereinander als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD

a. „Non liquet“ als Ergebnis einer Analyse der Einzeltatbestände des § 40 MVG-EKD

b. Genese des § 40 MVG-EKD

c. Systematische Betrachtung: Ausgleichsfunktion im Rahmen der personellen Angelegenheiten – das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 41 Abs. 1 lit. b) Var. 2 MVG-EKD

aa. Ausgestaltung des Zustimmungsverweigerungsrechts

bb. Aussagegehalt bezüglich der Herbeiführung eines horizontalen Interessenausgleichs

(1) Bedeutung der Zustimmungsverweigerung für die Herbeiführung eines horizontalen Interessenausgleichs

(2) Bedeutung des Zustimmungsersetzungsverfahrens für die Herbeiführung eines horizontalen Interessenausgleichs

cc. Verallgemeinerungsfähigkeit der Erkenntnisse und Folgerungen für die Ausgleichsfunktion

d. Fazit zur Ausgleichsfunktion

IV. Ergebnis zur Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD

B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

§ 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers

A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips

B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen

C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle

D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis

I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung

a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen

2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit

II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD

1. Bindung an die „Billigkeit“

2. Bindung an das „Recht“

a. Inhaltliche Bestimmung: zwingende Rechtssätze der kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechtsordnung

b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht

c. Im Einzelnen: Bindung an die in den Grundrechten zum Ausdruck kommende, im Privatrecht wirksame objektive Werteordnung

aa. Grundlage der Grundrechtsbindung der Dienstvereinbarungsparteien

bb. „Mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechte im Privatrecht

cc. Privatrechtsvermittelte Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien

dd. Privatrechtsvermittelte Grundrechtsbindung der Dienstvereinbarungsparteien

III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht

§ 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit

A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen

I. Voraussetzungen der Sperrwirkung

1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD

II. Reichweite der Sperrwirkung

III. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

B. § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD: Erweiterung der Vorrangregelung für Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen

I. Begriff der Üblichkeit

II. Gegenständlicher Bezugspunkt der Sperrwirkung

1. Begriff der Arbeitsentgelte

2. Begriff der sonstigen Arbeitsbedingungen

a. Hintergründe der Begriffsdiskussion

aa. Unterscheidung von formellen und materiellen Arbeitsbedingungen zwecks Abgrenzung der Regelungsbereiche von § 56 BetrVG 1952 und § 59 BetrVG 1952

bb. Diskussionsentwicklung unter der Geltung der §§ 77 Abs. 3 und 87 Abs. 1 BetrVG

b. Folgerungen für die Begriffsbestimmung im Rahmen des § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD

III. Ausnahmen von der Sperrwirkung

1. Vorrang der Dienstvereinbarung im Bereich der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten

2. Aufhebung der Sperrwirkung durch Öffnungsklauseln

IV. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien

C. Ergebnis: Sicherung der Koalitionsfreiheit durch § 36 Abs. 1 S. 2 und 3 MVG-EKD

Erstes Kapitel: Grundlegung § 1 Staatskirchenrechtliche Grundlegung

§ 2 Leitideen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

§ 3 Die kirchliche Dienstvereinbarung im Überblick

Zweites Kapitel: Die normative Wirkung

§ 4 Legitimationsbedürfnis für die normative Wirkung

§ 5 Rückführung der normativen Wirkung auf die freiheitliche Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien

§ 6 Rückführung der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht

§ 7 Rückführung der normativen Wirkung auf die kirchliche Rechtsetzungsmacht

Drittes Kapitel: Die Reichweite der Regelungsbefugnis § 8 Rechtsvergleichender Ansatz der Literatur

§ 9 Kirchengesetzliche Vorschriften als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis

§ 10 Bestimmung der Reichweite der Regelungsbefugnis in Anlehnung an die Vorschriften über die Beteiligung der Mitarbeitervertretung – §§ 37 ff. MVG-EKD

Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis

§ 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers

§ 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Der Autor

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zur Erlangung der Doktorwürde

der Juristischen Fakultät der

.....

b. Unergiebigkeit von Historie und Genese

c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers

.....

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