Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen

Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen
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Kluge Aufteilung des Lernstoffes Seit der 3. Auflage des Lehrbuchs zum Eingriffsrecht NRW haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die eine vollständige Überarbeitung und viele Ergänzungen erforderten. Die 4. Auflage behält das Grundkonzept der bewährten Fallsammlung bei. Aufgrund der Fülle des Stoffs hat der Autor die Fallsammlung in zwei Bände mit jeweils 15 Fällen aufgeteilt. Ein dritter Band mit weiterführenden Erläuterungen ist geplant. Inhaltlich orientiert sich das Buch an den curricularen Inhalten der Studiengänge für den Polizeivollzugsdienst. Alle Bände erleichtern nicht nur die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten, sondern bieten auch effektive Hilfe bei der Klausurvor- und -nachbereitung.
Die Inhalte Band 2 enthält in 15 Fällen und Lösungen die Lehrbereiche, die den Studierenden in Nordrhein-Westfalen im weiterführenden Studium vermittelt werden:
Zwang Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht (Versammlungs-, Waffen-, Gewerberecht) Verdeckte Eingriffsmaßnahmen (u.a. Einsatz technischer Mittel, Maßnahmen im Hinblick auf terroristische Gefährder) Band 3 folgt Band 3 wird Hinweise zu Methodik und Technik der Fallbearbeitung und vertiefende Ausführungen zu den Inhalten der Fälle aus Band 1 und Band 2 bieten. Dabei handelt es sich um grundsätzliche Probleme des Polizeirechts und des Strafprozessrechts, die sowohl für die Theorie als auch für die Praxis von besonderer Bedeutung sind.
Lernen mit System Alle Bände zusammen bilden einerseits eine inhaltliche Einheit. Dadurch werden die Zusammenhänge der Rechtsmaterie klar und die Bearbeitung von Klausuren wird erleichtert. Andererseits kann Band 3 auch alleine zur Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte genutzt werden.
Einfacher Einstieg, umfassende Erläuterungen Die ersten Falllösungen folgen streng den im Buch dargestellten Aufbauschemata, um den Studierenden die Orientierung zu erleichtern. Im weiteren Verlauf sind die Lösungen problemorientiert aufgebaut, sodass die Aufbauschemata – schon aus Platzgründen – nicht Punkt für Punkt abgearbeitet werden. Die Lösungstexte enthalten darüber hinaus vertiefende Hinweise, Ergänzungen, Urteile sowie weitere (prüfungs-)relevante Beispiele. Diese sind mit einem Symbol gekennzeichnet und durch graue Balken hervorgehoben.
Zahlreiche Fußnoten mit Literaturhinweisen in den Sachverhaltslösungen ermöglichen außerdem ein vertiefendes (Selbst-)Studium. Hierbei wurden, soweit ersichtlich, die am meisten verbreiteten Lehrbücher berücksichtigt.
Den Lösungen und den weiterführenden Erläuterungen liegt – soweit es um präventiv-polizeirechtliche Maßnahmen geht – nordrhein-westfälisches (Landes-)Recht zugrunde. Auf die Parallelvorschriften der Länder wird aber jeweils explizit hingewiesen.
Optimaler Lernbegleiter für … … Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Tipp! Günstiger Kombinationspreis: "Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen, Band 1 + 2"

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Christoph Keller. Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen

Vorwort

Inhalt

Literaturverzeichnis

Fall 1: Angetrunkener Fußballfan

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Aufforderung an Z zum Verlassen des Busses. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Form-/Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW)

c) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW) aa) Geeignetheit

bb) Erforderlichkeit

cc) Verhältnismäßigkeit i. e. S

IV. Ergebnis

B. Abwehr des Angriffs (Z) mittels eines RSG durch PK A. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Zulässigkeit des Zwangs (§ 50 Abs. 2 PolG NRW)

a) Handeln im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

aa) Materielle Rechtmäßigkeit

bb) Verfahrensvorschriften

cc) Adressat

dd) Verhältnismäßigkeit i. w. S

b) Notwendigkeit des Sofortvollzugs zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels

3. Art und Weise des Zwanges

4. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (Übermaßverbot)

C. Gewaltsames Transportieren des Z aus dem Bus. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwanges (§ 50 Abs. 1 PolG NRW)

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels

3. Art und Weise des (Verwaltungs-)Zwangs

4. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (Übermaßverbot)

D. Gewahrsam. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Übermaßverbot

E. Zwang (Durchsetzung Gewahrsam) I. Ermächtigung

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Zulässigkeit des Zwangs (§ 50 Abs. 1 PolG NRW)

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels

3. Art und Weise des (Verwaltungs-)Zwanges

4. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

Fall 2: Ruhestörung

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung zu Aufgabe 1. A. Klingeln an der Wohnungstür des A und Ermahnung zur Ruhe. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW)

c) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

B. Klingeln und Klopfen an der Wohnungstür und Aufforderung, die Wohnungstür zu öffnen (Betreten der Wohnung) I. Ermächtigungsgrundlage

1. Grundrechtseingriff. a) Art. 2 Abs. 1 GG

b) Art. 13 Abs. 1 GG

2. Zielrichtung

3. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

a) § 41 Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW

b) § 41 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW

c) § 41 Abs. 1 Nr. 3 PolG NRW

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage

5. Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

C. Öffnen der Wohnungstür mit Schlüsseldienst. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwanges (§ 50 Abs. 1 PolG NRW)

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels (§ 51 PolG NRW)

3. Art und Weise des Verwaltungszwangs

4. Ermessen (§ 3 PolG NRW) / Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

Lösung zu Aufgabe 2

Lösung zu Aufgabe 3

Fall 3: Verfolgungsfahrt

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Anhalten des Pkw vor der Verfolgungsfahrt. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

B. Überprüfung des Kennzeichens im INPOL-System. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

C. Weitere Versuche, den Pkw anzuhalten. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Adressatenregelung

3. Übermaßverbot

a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

c) Verhältnismäßigkeit i. e. S

D. Abgabe eines Warnschusses und gezielte Schüsse auf die Hinterreifen. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwanges (§ 50 Abs. 1 PolG NRW)

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels

3. Anwendung des Zwangsmittels

E. Schneiden und Ausbremsen des Opel Astra durch mehrere Funkstreifenwagen. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Zulässigkeit des Zwangsmittels

III. Androhung / Verfahrensvorschriften

IV. Übermaßverbot

Fall 4: Banküberfall mit Geiselnahme

Sachverhalt:

Aufgaben:

Lösung zu Aufgabe 1. A. Grundverwaltungsakt. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW)

c) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

IV. Ergebnis

B. Zwang. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwangs (§ 50 Abs. 1 PolG NRW)

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels (§ 51 PolG NRW)

a) Zwangsgeld

b) Ersatzvornahme

c) Unmittelbarer Zwang

3. Art und Weise des Verwaltungszwangs

4. Anwendung des Zwangsmittels. a) Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen

b) Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

5. Ermessen

a) Entschließungsermessen

b) Auswahlermessen

6. Übermaßverbot. a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

c) Verhältnismäßigkeit

Lösung zu Aufgabe 2

Fall 5: Old English Bulldog

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung:2. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwangs, § 50 Abs. 2 PolG NRW

a) Handeln der Polizei innerhalb ihrer Befugnisse

aa) Ermächtigungsgrundlage für eine fiktive Grundverfügung

bb) Materielle Rechtmäßigkeit

(1) Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage

(2) Adressat

(3) Rechtsfolge (a) Zulässige gesetzliche Rechtsfolge

(b) Ermessen

(c) Verhältnismäßigkeit

cc) Ergebnis

b) Notwendigkeit des Sofortvollzugs

2. Zulässigkeit des Zwangsmittels, § 51 PolG NRW

3. Art und Weise der Zwangsanwendung. a) Androhung

b) Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Schusswaffengebrauchs nach § 63 PolG NRW

4. Ermessen

5. Verhältnismäßigkeit

IV. Ergebnis

Fall 6: Der frustrierte Fußballfan

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Öffnen der Tür mit Hilfe des Schlüsseldienstes. I. Ermächtigungsgrundlage. 1. Grundrechtseingriff

2. Zielrichtung

3. Benennung der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Zulässigkeit des Zwanges

2. Zulässigkeit des eingesetzten Zwangsmittels

3. Art und Weise der Zwangsanwendung

4. Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung

B. Anlegen der Handfesseln

I. Person kann festgehalten (§ 62 Satz 1 PolG NRW) oder an einen anderen Ort verbracht werden (§ 62 Satz 2 PolG NRW)

II. Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass …

Fall 7: Kindesmisshandlung

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Aufdrücken der Wohnungstür. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Zulässigkeit des Zwanges

III. Zulässigkeit des Zwangsmittels

IV. Art und Weise des Verwaltungszwangs

V. Ermessen (§ 3 PolG NRW) / Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

B. Anordnung der ärztlichen Untersuchung der 4-jährigen T. I. Ermächtigung, Zuständigkeit

II. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

III. Verfahren

Fall 8: Menschen in der Innenstadt

1. Sachverhalt

2. Sachverhalt1

3. Sachverhalt

4. Sachverhalt

Aufgabe:

Lösung zu Aufgabe 1. A. Platzverweis an den Bettler B. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW)

c) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

B. Aufforderung zur Vorlage der Reisegewerbekarte. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

C. Identitätsfeststellung. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Übermaßverbot

D. Information an das Ordnungsamt. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

E. Wiederergreifung des entwichenen Strafgefangenen Z

F. Mitnahme des Ausländers (A) zur Polizeidienststelle zwecks Abschiebung. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

Lösung zu Aufgabe 2

Fall 9: Provokation durch Mohammed-Karikaturen

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung:2. A. Sicherstellung des Plakats mit der Aufschrift „Deutschland den Deutschen!“ I. Ermächtigungsgrundlage. 1. Grundrechtseingriff

2. Zielrichtung der Maßnahme

3. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestand

2. Adressat der Maßnahme

3. Rechtsfolge

4. Besondere Verfahrens- und Formvorschriften

5. Verhältnismäßigkeit

6. Ergebnis

B. Versammlungsauflösung der Versammlung „Deutschland ist tolerant!“ I. Ermächtigungsgrundlage. 1. Grundrechtseingriff

2. Zielrichtung der Maßnahme

3. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen

2. Adressat

3. Rechtsfolge

4. Verhältnismäßigkeit

5. Ergebnis

Anmerkung

Fall 10: Die überwachte Versammlung

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung zu Aufgabe 1. A. Identitätsfeststellung an der Kontrollstelle. I. Ermächtigungsgrundlage

1. Grundrechtseingriff

2. Zielrichtung

3. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Adressat

3. Besondere Verfahrensvorschriften

4. Rechtsfolge. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Verhältnismäßigkeit (§ 2 PolG NRW)

B. Ausschluss der Teilnehmer Marcie M. und Marcus M. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

C. Anfertigen der Aufzeichnungen mittels Drohne. I. Ermächtigungsgrundlage. 1. Grundrechtseingriff

2. Zielrichtung

3. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit

2. Allgemeine Verfahrensvorschriften

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Ergebnis

Lösung zu Aufgabe 2

Fall 11: Die Sitzblockade

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Auflösung der Blockade. I. Ermächtigungsgrundlage

1. Versammlungsbegriffe

a) Weiter Versammlungsbegriff

b) Enger und engerer (erweiterter) Versammlungsbegriff

2. (Sitz-)Blockaden als Versammlung

a) BGH, Urt. v. 8. 8. 1969 – 2 StR 171/69 (Laepple-Urteil)42

b) BVerfG, Urt. v. 11. 11. 1986 – 1 BvR 713/83 u. a. (Mutlangen)43

c) BVerfG, Beschl. v. 10. 1. 1995 – 1 BvR 718/89, 719/89, 722/89, 723/89 (Sitzblockade)44

d) BGH, Urt. v. 20. 7. 1995 – 1 StR 126/95 (Zweite-Reihe-Rechtsprechung)45

e) BVerfG, Beschl. v. 24. 10. 2001 – 1 BvR 1190/90 u. a. (Wackersdorf)48

f) BVerfG, Beschl. v. 7. 3. 2011 – 1 BvR 388/05 (Verwerflichkeitsprüfung)49

3. Verwaltungsakzessorietät

II. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

B. Identitätsfeststellung (Roman Fuchs)

I. Formelle Rechtmäßigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit

Fall 12: Verbotene Gegenstände bei strategischer Fahndung

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung: A. Kontrolle des K, Personalienfeststellung, Inaugenscheinnahme des Kofferraumes. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Zuständigkeit

2. Verfahren

3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressat

4. Rechtsfolge der konkret herangezogenen Ermächtigungsgrundlage. a) Rechtsfolge entspricht der Ermächtigungsgrundlage

b) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW, § 3 Abs. 2 Satz 1 PolG NRW)

c) Ermessen (§ 3 PolG NRW)

d) Übermaßverbot (§ 2 PolG NRW)

B. Inverwahrungnahme Springmesser und Schlagring zum Zwecke der Einziehung. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandliche Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Anordnungskompetenz

3. Besondere Verfahrensvorschriften

4. Adressat

5. Rechtsfolge

6. Verhältnismäßigkeit

IV. Ergebnis

Fall 13: Rauschgiftdeal

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung: A. Einsatz der V-Person (T) I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Allgemeine Anforderungen

B. Observation des Y. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressat

4. Allgemeine Anforderungen

C. Abhören der Wohnung der D mit einem Richtmikrofon. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit

D. Observation des Y mit Fernglas

E. Fotografieren aller Personen, die den Parkplatz betreten oder verlassen. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit

F. Videografieren des Y und der anderen Person. I. Ermächtigungsgrundlage

II. Formelle Rechtmäßigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit

2. Verfahren

III. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

2. Besondere Verfahrensvorschriften

3. Adressatenregelung

4. Allgemeine Anforderungen

G. Durchsuchung des Pkw des Y. I. Ermächtigungsgrundlage / Formelle Rechtmäßigkeit

II. Materielle Rechtmäßigkeit

H. Sicherstellung / Beschlagnahme des Heroins. I. Ermächtigungsgrundlage / Formelle Rechtmäßigkeit

II. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Ermächtigung, § 94 StPO

2. Ermächtigung, §§ 111 b ff. StPO

Fall 14: Das Überraschungsmoment

Sachverhalt:1

Aufgabe:

Lösung:2. A. Vorüberlegungen. I. Grundrechtseingriff

II. Zielrichtung der Maßnahme

B. Betreten (und ggf. Durchsuchen) der Wohnung zur Vollstreckung des Haftbefehls. I. Ergreifung der Verdächtigen

II. Betreten und Durchsuchen von Wohnungen als „Begleitmaßnahme“ des Ergreifens des Verdächtigen?

III. Ergebnis

C. Betreten (bzw. Durchsuchen) der Wohnung zur Gefahrenabwehr. I. Materielle Rechtmäßigkeit. 1. Tatbestand

2. Rechtsfolge

a) Heimliches Durchsuchen von Wohnungen?

b) Heimliches Betreten von Wohnungen? aa) Aufgrund der Schranken des Art. 13 Abs. 7 GG?

bb) Aufgrund verfassungsimmanenter Schranken?

II. Ergebnis

D. Betreten der Wohnung zur Gefahrenabwehr, § 18 Abs. 1 PolG NRW analog. I. Möglichkeit einer analogen Anwendung

1. Analogiefähigkeit

2. Regelungslücke

3. Vergleichbarer Sachverhalt („Ähnlichkeitsbewertung“)

4. Analogie in Form eines Erst-recht-Schlusses („argumentum a fortiori“)

II. Voraussetzungen des § 18 PolG NRW analog. 1. Anordnungsbefugnis, § 18 Abs. 2 PolG NRW analog

2. Tatbestand

III. Ergebnis

E. Fazit

Fall 15: Der Gefährder

Sachverhalt:

Aufgabe:

Lösung zu Aufgabe 1. I. Observation des DULULOW (ZP 2)

II. Sicherung der Fingerabdrücke (ZP 1)

III. Weiteres Festhalten der ZP 1 im Gewahrsam für die Dauer der Wohnungsdurchsuchung

IV. Sicherstellung und Auswertung von Laptop und Handy

Lösung zu Aufgabe 2. I. Einleitung

II. Allgemeine Datenerhebungsnorm

III. Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen (strategische Fahndung)

IV. Datenerhebung durch die Überwachung der laufenden Telekommunikation

V. Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot

VI. Elektronische Aufenthaltsüberwachung

VII. Strafvorschrift

Stichwortverzeichnis

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Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen

Band 2:

.....

Parallelnormen zu § 61 PolG NRW (Androhung unmittelbarer Zwang): § 13 Abs. 1 VwVG; § 52 Abs. 2 BWPolG; Art. 64 BayPAG; § 64 BbgPolG; § 44 BremPolG; § 22 HambSOG; § 58 HSOG; § 111 MVSOG; § 74 NdsSOG; § 61 RhPfPOG; § 54 SPolG; § 32 Abs. 2 SächsPolG; § 63 LSASOG; § 259 SchlHLVwG; § 62 ThürPolG

Die Bestimmungen über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen (§§ 50, 55 PolG NRW) räumen der Polizei Ermessen ein (Entschließungs- und Auswahlermessen, vgl. auch § 3 PolG NRW). Probleme sind nicht ersichtlich. Der Einsatz des RSG war geeignet und erforderlich. Auch steht der Einsatz des RSG nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck, d. h. die Abwehr der Gefahr für Leib/Gesundheit des PK A ist vorliegend höher zu bewerten als der Schaden, der durch den Einsatz des RSG entstehen kann. Eine Güterabwägung führt nicht zu einem Missverhältnis zwischen Maßnahmezweck und -folge. Die Abwehr des Angriffs mittels eines RSG durch PK A war somit rechtmäßig.

.....

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