Die Begleitbeistandschaft

Die Begleitbeistandschaft
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Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm für die Personensorge schaffen, weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende Unterstützung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch geprägt sind. Im Rahmen des vorliegenden Werkes werden diese interdisziplinären Bezüge beleuchtet. Dadurch wird auch die Systematik für sämtliche Beistandschaften herausgearbeitet und die Beistandschaft im Kontext des Familienrechts behandelt. Die Begleitbeistandschaft ist zusätzlich eine Massnahme die der Zustimmung bedarf. Folglich gewährleistet sie auch Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken von weiteren subsidiären Dienstleistungen, aber auch das Verhältnis zur UN-Behindertenrechtskonvention vertieft geprüft.

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Daniel Rosch. Die Begleitbeistandschaft

1. Ziel und Zweckbestimmung des Erwachsenenschutzes

2. Erwachsenenschutz als Teil des Sozialrechts

3. Erwachsenenschutzrecht als Eingriffssozialrecht

4. Erwachsenenschutzrecht als Teil des Personen- und Familienrechts

5. Erwachsenenschutzrecht als Teil des Verwaltungsrechts

6. Erwachsenenschutzrecht als Teil der Sozialen Arbeit im Zwangskontext

1. Einleitung

2. Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung als grundlegende Dreiheit

3. Rechtshistorische Entwicklung

4. Die behördlichen Massnahmen des früheren Vormundschaftsrechts im Überblick

4.1 Die Beistandschaften (Art. 392–394 aZGB)

4.2 Die Beiratschaften (Art. 395 aZGB)

4.3 Die Vormundschaften (Art. 369–372 aZGB)

4.4 Die Personensorge im Rahmen der altrechtlichen personengebundenen Massnahmen

5. Fazit: Die Personensorge im rechtshistorischen Rückblick

6. Die Entwicklung des Begriffs der Personensorge im Vormundschaftsrecht und im revidierten Erwachsenenschutzrecht. 6.1 Die Personensorge

6.2 Der Begriff der Personensorge im früheren Vormundschaftsrecht

6.3 Die doppelte Personensorge im revidierten Recht

6.4 Fazit

1. Revisionsbedarf und Revisionsziele

2. Die Revision der behördlichen Massnahmen

3. Die Revision im Hinblick auf die Begleitbeistandschaft

3.1 Die persönliche Betreuung gemäss der Expertengruppe 1995 und deren Vorbilder

3.2 Die persönliche Beistandschaft des Vorentwurfs 1998

3.3 Die Begleitbeistandschaft des Vorentwurfs 2003

3.4 Das Vernehmlassungsverfahren und dessen Ergebnisse

3.5 Die Begleitbeistandschaft im bundesrätlichen Entwurf (Art. 393 Entwurf ZGB)

3.6 Parlamentarische Beratungen

3.7 Fazit bzw. Ratio legis

1. Einleitung

2. Österreichisches Recht. 2.1 Das geltende Sachwalterrecht

2.2 Der Reformvorschlag der Erwachsenenvertretung

2.2 Schlussfolgerung für das schweizerische Recht

3. Deutsches Recht. 3.1 Die Eignung des Betreuers

3.2 Rechtliche Betreuung und tatsächliche Hilfeleistung

3.3 Schlussfolgerungen für das schweizerische Recht

4. Italienisches Recht

5. Fazit

1. Einleitung

2. Die «hilfsbedürftige Person»

2.1 Natürliche volljährige Person

2.2 Schwächezustände

2.3 Schutzbedarf

3. Begleitende Unterstützung zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten. 3.1 Die begleitende Unterstützung (Begleitung)

3.2 Die Erledigung bestimmter Angelegenheiten

4. Die Zustimmung

4.1 Zustimmung, Antrag und Einwilligung

4.2 Weitere Gültigkeitsvoraussetzungen der Zustimmung

4.3 Zustimmung bzw. Einwilligung als Rechtfertigungsgrund oder Grundrechtsverzicht

4.4 Die fehlende Zustimmung und der Widerruf der Zustimmung

4.5 Auswirkungen auf die übrigen behördlichen Massnahmen

5. Die Verhältnismässigkeit. 5.1 Das Verhältnismässigkeitsprinzip als Grundprinzip des Verwaltungsrechts und als Element für die Einschränkung von Grundrechten

5.2 Voraussetzungen für die Prüfung der Verhältnismässigkeit

5.3 Die Geeignetheit

5.4 Die Subsidiarität staatlicher Massnahmen bzw. der Erforderlichkeitsgrundsatz

5.5 Das angemessene Verhältnis von Eingriffszweck und -wirkung

1. Rechtsfolge und statistische Häufigkeit

2. Der Doppelcharakter der Verfügung

3. Der Begleitbeistand und sein Anforderungsprofil. 3.1 Die Eignung

3.2 Das Anforderungsprofil

3.3 Die erforderliche Zeit

4. Der Auftrag und die Rechtsmacht. 4.1 Einführung

4.2 Die Auftraggeberin

4.3 Der Auftrag und die Rechtsmacht bei den Beistandschaften

4.4 Die Rechtsmacht und der Auftrag bei der Begleitbeistandschaft

5. Sorgfaltspflichten

5.1 Sorgfaltspflicht im Sinne des auftragsrechtlichen Tätigkeitsgebotes

5.2 Sorgfaltspflicht auf Verschuldensebene

6. Übertragbarkeit des behördlichen Auftrages an Dritte. 6.1 Allgemein

6.2 Bedeutung für Berufsbeistände

6.3 Bedeutung für Begleitbeistände

7. Datenschutzrechtliche Fragestellungen

7.1 Schweigepflicht (Art. 413 Abs. 2 ZGB)

7.2 Reaktive Informationsweitergabe

7.3 Aktive Informationsbeschaffung bzw. -weitergabe

8. Die Berichterstattungspflicht (Art. 411 ZGB)

9. Mitwirkungspflichten bei zustimmungsbedürftigen Geschäften

10. Pflichten im Zusammenhang mit der Vermögenssorge

11. Die Vertretung ausserhalb der behördlichen Massnahme bzw. der Begleitbeistandschaft. 11.1 Möglichkeiten der privatautonomen Vertretung

11.2 Eignung der Instrumente neben einer (Begleit-)Beistandschaft

11.3 Art. 416 Abs. 3 ZGB als Grenze

11.4 Folgen in Bezug auf die Verantwortlichkeit

11.5 Folgen in Bezug auf die Aufsicht, Berichterstattung und Entschädigung

11.6 Weitere methodische Aspekte

11.7 Schlussfolgerungen

12. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen behördlichen Instrumenten des Erwachsenenschutzes. 12.1 Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Beistandschaftsarten (Art. 397 ZGB)

12.2 Kombination mit Öffnen der Post und Betreten der Wohnung (Art. 391 Abs. 3 ZGB)

12.3 Kombination mit Art. 392 ZGB

12.4 Kombination mit anderen Instrumenten des Erwachsenenschutzes

1. Die «Beschwerde» nach Art. 419 ZGB. 1.1 Legitimation

1.2 Anfechtungsgegenstand und -frist

1.3 Anwendbares Verfahrensrecht und Kognition

1.4 Exkurs: Verfahrensrechte zwischen Schutzinteressen, Drittinteressen und verfassungsmässigen Ansprüchen

1.5 Bedeutung für die Begleitbeistandschaft

2. Die Beendigung der Massnahme. 2.1 Die Beendigung und deren Voraussetzungen

2.2 Folgen der Beendigung

1. Einleitung

2. Zwecksetzung und Entstehungsgeschichte

3. Überblick über die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention

1. Behindertenbegriff und Erwachsenenschutz

2. Schwächezustände gemäss Art. 390 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB und Behindertenrechtskonvention

3. Die Art und Weise der Unterstützung aus Sicht der Behindertenrechtskonvention im Vergleich zum Behindertengleichstellungsgesetz[1266]

4. Die Unterstützung im Sinne von Art. 12 BRK im Besonderen und Erwachsenenschutz. 4.1 Ausgangslage

4.2 Legal capacity und Rechts- und Handlungsfähigkeit gemäss schweizerischem Privatrecht

4.3 Geeignete Massnahmen nach Art. 12 Abs. 3 und 4 BRK

4.4 Vertretung als Unterstützung?

4.5 Schlussfolgerungen für die Begleitbeistandschaft

1. Förderung der Autonomie bei Urteilsfähigen mit kognitiven Einschränkungen

2. Supported Decision Making gemäss der Behindertenrechtskonvention. 2.1 Subsitute Decision Making

2.2 Supported Decision Making

2.3 Das Spektrum von Subsitute zu Supported Decision Making

3. Ansätze und Konzepte zur Förderung des Supported Decision Making

3.1 Mehrfachbeistandschaft

3.2 Rechtliche bzw. persönliche Assistenz

3.3 Shared Decision Making

3.4 Clearing Plus

3.5 Supported Network/Trusted-Person-Ansatz

3.6 Aufsuchende Vertrauensperson

3.7 Familienrat-Ansatz/Circle-Network

3.8 Peer-Group-Ansatz

3.9 Choose-Get-Keep-Leave

4. Einordnung der diversen Konzepte und Ansätze

5. Ausdehnung auf Menschen an der Grenze zur Urteilsunfähigkeit? 5.1 Grenzen von Supported Decision Making und Begleitbeistandschaften

5.2 Kommunikationsverhalten als Mitursache für Urteils(un)fähigkeit

5.3 Delegation von Teilaspekten der Urteilsfähigkeit an Dritte?

6. Herausforderungen für die Begleitbeistandschaft. 6.1 Herausforderung, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

6.2 Herausforderung Missbrauchspotenzial

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Materialien, Berichte und Stellungnahmen

1. Revision Erwachsenenschutz

2. Weitere Materialien

3. Weitere Berichte und Stellungnahmen

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Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm für die Personensorge schaffen, weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende Unterstützung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch geprägt sind. Diese sollen im Rahmen dieser Arbeit beleuchtet werden.

Im ersten Teil werden die Grundlagen des Erwachsenenschutzes dargestellt. Dabei werden Ziel und Zweck des Erwachsenenschutzes sowie der Kontext und die rechtliche bzw. sozialarbeiterische Einbettung kurz dargestellt. Ergänzend hierzu werden die rechtshistorische Entwicklung insbesondere hinsichtlich der für die Begleitbeistandschaft wesentlichen Personensorge erörtert und die Begriffsentwicklung der Personensorge bis hin zum revidierten Recht aufgezeigt.

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5.2.1 Diagnose

5.2.2 Prognose

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