Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften

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David Albrecht. Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften
Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO. bei Vermögensdelikten zum Nachteil. von Kapitalgesellschaften
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung
Anmerkungen
Teil 2 Der Verletztenbegriff in § 172 StPO
A. Meinungsstand zum Verletztenbegriff in § 172 StPO
I. Beeinträchtigung in einem Recht
II. Berechtigtes Vergeltungs- oder Genugtuungsinteresse
III. Straftatbestandlicher Schutzzweck
IV. Straftatbestandlicher Schutzzweck sowie Wertungen des Strafprozessrechts
V. Unmittelbare Beeinträchtigung in einem Recht
1. Begrenzung auf den straftatbestandlichen Schutzzweck
2. Erweiterung auf sonstige rechtlich anerkannte Nähebeziehungen
VI. Zusammenfassung
Anmerkungen
B. Eigene Auslegung des Verletztenbegriffs in § 172 StPO
I. Grammatikalische Auslegung
II. Historische Auslegung
III. Systematische Auslegung
1. Teleologische Vergleichbarkeit der Verletzteninstitute
a) Sinn und Zweck des Strafantragsrechts, §§ 77 ff. StGB
aa) Einheitliche Ratio der Antragserfordernisse
bb) Differenzierende Einteilung der Antragserfordernisse
cc) Kritik an der These der einheitlichen Ratio der Antragserfordernisse
dd) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
ee) Zwischenergebnis
b) Sinn und Zweck der Privatklage, §§ 374 ff. StPO
aa) Entlastung der Strafverfolgungsbehörden
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis
c) Sinn und Zweck der Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
aa) Kontrolle der Staatsanwaltschaft
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis
d) Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, §§ 172 ff. StPO
aa) Sicherung des Legalitätsprinzips
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis zum Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens
e) Fazit zur teleologischen Vergleichbarkeit der strafprozessualen Verletzteninstitute
2. Übereinstimmende inhaltliche Bestimmung des Verletztenbegriffs im Strafantrags- und Privatklagerecht
3. Ergebnis der systematischen Auslegung
IV. Teleologische Auslegung
1. Orientierung am Schutzzweck der jeweiligen Strafnorm
2. Berücksichtigung sonstiger gesetzlicher Wertungen
a) Strafantragsberechtigung
b) Privatklageberechtigung
c) Nebenklageberechtigung
V. Ergebnis
Anmerkungen
Teil 3 Der Verletzte i.S.d. § 172 StPO bei Vermögensdelikten gegen Kapitalgesellschaften
Anmerkungen
A. Meinungsstand zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften
I. Herrschende Meinung: Zivilrechtsakzessorische Vermögenszuordnung
II. Strafrechtsspezifische Vermögenszuordnung
1. Die Auffassung Nellesʼ
2. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
III. Vermittelnder Ansatz Tiedemanns
Anmerkungen
B. Eigener Ansatz zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften
I. Bestimmung der Voraussetzungen für die Vermögenszuordnung
a) Kritik an der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ als Kriterium strafrechtlicher Vermögenszuordnung
b) Kritik am Ansatz Tiedemanns
2. Die Kriterien zur Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber
a) Die inhaltliche Bestimmung des Rechtsguts Vermögen
aa) Die drei Grundpositionen zur Bestimmung des Vermögensbegriffs und ihre Konsequenzen für die Vermögenszuordnung
bb) Stellungnahme
b) Konsequenzen für die Bestimmung tauglicher Vermögensinhaber
II. Schutzwürdige eigene Vermögensinteressen von Gesellschaften mbH und Aktiengesellschaften?
1. Meinungsstand zur Frage eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
a) Eigenes Vermögensinteresse der GmbH
aa) Eingeschränkte Gesellschaftertheorie
bb) Strenge Gesellschaftertheorie
b) Eigenes Vermögensinteresse der AG
aa) Strenge Körperschaftstheorie
bb) Eingeschränkte Gesellschaftertheorie
cc) Strenge Gesellschaftertheorie
2. Stellungnahme zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
a) Zivilrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
aa) Eigenes Vermögensinteresse der GmbH
bb) Eigenes Vermögensinteresse der AG
b) Verfassungsrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
c) Strafrechtliche Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
aa) Der Wortlaut der früheren spezialgesetzlichen Untreuevorschriften
bb) Der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB
cc) Fazit zur strafrechtlichen Anerkennung eines eigenen Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
d) Ergebnis zur Frage eines rechtlich anerkannten Vermögensinteresses von Kapitalgesellschaften
III. Die Anteilseigner als Inhaber des Gesellschaftsvermögens
1. Hinweise in der Rechtsprechung auf eine Anerkennung der Gesellschafter als strafrechtliche Inhaber des Gesellschaftsvermögens
a) Schadensberechnung nach der Beteiligungsquote der GmbH-Gesellschafter
b) GmbH-Gesellschafter als Verletzte einer Straftat gegen das Gesellschaftsvermögen i.S.d. § 247 StGB
2. Die Ausgestaltung der Vermögenszuordnung (Einzel- vs. Gesamtzuständigkeit)
IV. Ergebnis
Anmerkungen
Teil 4 Ausübung des Antragsrechts gem. § 172 StPO
Anmerkungen
A. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I. Vertretung durch die Geschäftsführer
II. Vertretung durch die Gesellschafterversammlung
Anmerkungen
B. Aktiengesellschaft
I. Vertretung durch den Vorstand
II. Vertretung durch den Aufsichtsrat
III. Vertretung durch die Hauptversammlung
Anmerkungen
C. Ergebnis
Teil 5 Gesamtergebnis
Anmerkungen
Teil 6 Ausblick
Anmerkungen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
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2.Wirtschaftliche Betrachtungsweise
III.Vermittelnder Ansatz Tiedemanns
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