Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf

Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf
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Personzentrierung und Teilhabe sind die zentralen Leitbegriffe für eine zukunftsweisende Behindertenhilfe. Bei Menschen mit sog. Geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf ist die Umsetzung der Leitprinzipien durch fehlende Ressourcen und institutionelle Strukturen erschwert. Die hier vorgelegten Standards verstehen sich als Beitrag zum notwendigen Prozess der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung von Teilhabe in fachlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht. Die Standards konzentieren sich auf fünf Handlungsfelder: Teilhabe und Assistenz; Teilhabe und Pflege; Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement; Teilhabe im Sozialraum; Teilhabe am Arbeitsleben.

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Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft. Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Einführung

Literatur

2 Leitbegriffe

2.1 Teilhabe

Literatur

2.2 Selbstbestimmung

Literatur

2.3 Personenzentrierung

Literatur

2.4 Sozialraumorientierung

Literatur

3 Teilhabe und Assistenz

3.1 Fachliche Herausforderungen

3.2 Rechtliche Aspekte

3.3 Fachliche Standards

Individualisierung als Grundprinzip der Assistenz

Assistenz zielt auf Teilhabe – Teilhabeparadigma statt Förderparadigma

Assistenz in komplexen Unterstützungsarrangements

Assistenz in gewünschten Wohnformen

Assistenz zur Selbstbestimmung und advokatorische Assistenz

Assistenz und professionelle Beziehungsgestaltung

Qualifizierung von Assistenz

Sicherungen gegen Fremdbestimmung und Machtmissbrauch in der Assistenz

Assistenz beim Zugang zu allgemeinen und speziellen regionalen Diensten

Komplexe Assistenz erfordert höhere und/oder spezifische Ressourcen

Assistenz und Teilhabemanagement

Literatur

4 Teilhabe und Pflege

4.1 Fachliche Herausforderungen

Problemaufriss

Zielsetzung und Reichweite der Leistungssysteme

Bezugskonzepte von Eingliederungshilfe und Pflege

Bio-psycho-soziales Modell der WHO (ICF)

Neues Begutachtungsassessment der Pflegeversicherung (NBA)

Vergleich der Ansätze

Primat der Teilhabe

Teilhabeorientierte Pflege

Teilhabean Bildung

Teilhabeam allgemeinen Leben

4.2 Rechtliche Aspekte

§ 103 SGB IX: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf

§ 13 SGB XI: Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen

§ 36 SGB XI: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld

§ 43a SGB XI (i. V. mit § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI): Inhalt der Leistungen

§ 71 SGB XI: Pflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

§ 37 Abs. 1 SGB V: Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)

4.3 Fachliche Standards

Anspruch auf Leistungen

Wohnen nach eigenen Vorstellungen

Gestaltung der Lebensbedingungen

Kooperation der Fachkräfte von Eingliederungshilfe und Pflege

Pädagogische bzw. andragogische Aufgaben

Quartiersbezug

Literatur

5 Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement

5.1 Fachliche Herausforderungen

Persönliche Lebensplanung

Professionelle Teilhabeberatung

Aufstellung des Gesamtplans

Teilhabemanagement bei den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe

Verortung der Verantwortung und Aufgaben

Qualifikationsmerkmale

5.2 Rechtliche Aspekte

5.3 Fachliche Standards

Ein partizipatives Vorgehen im gesamten Prozess

Eindeutige und transparente Verantwortlichkeit

Mehrperspektivität durch die Einbeziehung verschiedener professioneller und informeller Unterstützung

Blick auf alle Aktivitäts- und Lebensbereiche gemäß ICF und auf alle Dimensionen der Lebensqualität

Erhebung von Wünschen, Interessen und Bedarfen anhand verschiedener Instrumente

Erfassung der Lebensgeschichte, Lebenssituation und zukünftiger Teilhabeziele

Erfassung von Kompetenzen und Beeinträchtigungen

Das Gespräch im Kreis von Unterstützer*innen als zentrales Element des Prozesses

Konkretisierung der Teilhabeziele

Umsetzung von Zielen und Planung von Unterstützung

Kommunikations- und Dokumentationsstruktur

Evaluation

Beratung

Literatur

6 Teilhabe im Sozialraum

6.1 Fachliche Herausforderungen

Fachkonzept Sozialraumorientierung

Ebene der Lebenswelt

Individuelle und soziale Ressourcen erschließen

Sozialräumliche Ressourcen im Gemeinwesen erschließen

Ebene des Hilfesystems

Institutionelle Ressourcen erschließen

Beteiligung an lokalen Entwicklungsprozessen

Probleme der Umsetzung

6.2 Rechtliche Aspekte

UN-Behindertenrechtskonvention

Sozial- und leistungsrechtliche Aspekte

Probleme und Anforderungen

6.3 Fachliche Standards

Handlungsfeld: Individuum

Wohnen und Leben im Quartier

Teilhabeam allgemeinen Leben

Erweiterung der sozialen Beziehungen

Handlungsfeld: Gemeinwesen

Kooperation und Vernetzung

Erschließen von Angeboten im Sozialraum

Handlungsfeld: Organisation

Entwicklung sozialraumbezogener Strategien

Neuausrichtung der Wohnangebote

Personalentwicklung

Methoden

Handlungsfeld: Kommunalpolitik

Einmischung in kommunale Stadt- und Sozialplanungen

Beteiligung an lokalen Entwicklungsprozessen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Literatur

7 Teilhabe am Arbeitsleben

7.1 Fachliche Herausforderungen

Strukturelle Bedingungen

Arbeitsweltbezogene Teilhabe

7.2 Rechtliche Aspekte

Menschenrechtliche Aspekte

Sozialrecht

7.3 Fachliche Standards

Strukturelle Aspekte

Arbeitsangebote und Handlungskonzept

Anforderungen an Mitarbeitende

Literatur

8 Zielperspektive Lebensqualität

8.1 Bedeutung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Emotionales Wohlbefinden

Zwischenmenschliche Beziehungen

Materielles Wohlbefinden

Persönliche Entwicklung

Physisches Wohlbefinden

Selbstbestimmung

Soziale Inklusion

Rechte

8.2 Bedingungsfaktoren für das individuelle Wohlbefinden

Literatur

Autorinnen und Autoren

Informationen zur DHG

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Standards sind Festlegungen für die Art und Weise, wie Prozesse gestaltet sein sollen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Sie beschreiben Anforderungen und Kompetenzen, Bedingungen und Wissensbestände und beruhen auf Modellen von Entwicklungszielen. Standards liegen vor den Kompetenzen, die Ziele vor den Standards und vor den Zielen liegt deren Begründung. Entscheidend dafür, dass es zur Formulierung von Standards als Richtschnur kommt, ist also die Anerkennung und Geltung des Ziels.

Die Durchsetzung von Bildungs- und Teilhaberechten für Menschen mit Behinderung war historisch ein sehr langer Prozess, und er musste für jede Gruppe aufs Neue durchgesetzt werden. Angesichts von starren Verhältnissen, die Entwicklung, Bildung und Teilhabe auf der Basis defizitärer Menschenbilder verwehrten, war die Etablierung neuer Formen historisch häufig »ein kühnes Unternehmen«1. Die gesellschaftliche Steuerung von Lebenslagen durch Recht und Politik bedeutet nichts Geringeres als den »Erhalt von Lebenschancen aus der gesellschaftlichen Produktion als Sozialgüter«2, und die generationsprägende Wirkung von großen Reformen lässt sich an Lebensläufen belegen. Die Dynamik des Zugewinns – oder aber des Verlustes von Bildungs- und Teilhabechancen – zeigt sich bei Menschen mit Behinderung in besonderem Maß, denn ihre Lebenslage wird hochgradig von den sozialen Leistungen und Rechten beeinflusst. Wenn man über Teilhabe spricht, spricht man also über nichts weniger als über die individuelle Lebensführung; und dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob Handlungsspielräume für die Lebensführung vorhanden und so gestaltet sind, dass es neben den Zwängen und Abhängigkeiten auch freie Wahlmöglichkeiten gibt, ob über Zugehörigkeit und Anerkennung identitätsstärkende Erfahrungen gemacht werden können und man den Alltag ebenso wie sich stellende Belastungen bewältigen kann.

.....

• Sehen wir ihre gegenwärtigen Lebensbedingungen als gegeben oder entwickeln wir einen kritischen Blick für notwendige Veränderungen?

• Betrachten wir Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf als einen Personenkreis, der wegen seiner »Besonderheiten« der Betreuung in »besonderen Räumen« bedarf – oder als Bürger*innen der Gesellschaft mit dem Recht auf Teilhabe und die dazu notwendige Unterstützung?

.....

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