Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Sozialrecht für die Soziale Arbeit
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Описание книги

Das Sozialrecht gehört zum grundlegenden Lernstoff in allen Studiengängen des Sozialwesens. Der Band vermittelt, ohne juristische Kenntnisse vorauszusetzen, Grundwissen im Sozialrecht. Beispielfälle und Übersichten sorgen für eine enge Anbindung an die praktische sozialarbeiterische Tätigkeit. Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Behandlung des Sozialverwaltungsverfahrens und auf den für die Soziale Arbeit besonders bedeutsamen Sozialleistungen zur Existenzsicherung. Mit diesem Lehrbuch können Studierende sich die Grundlagen des Sozialrechts für die Soziale Arbeit selbständig oder begleitend zu den Lehrveranstaltungen aneignen.

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Dorothee Frings. Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Vorwort zur Reihe

Zu diesem Buch

Inhalt

1 Grundlagen des Sozialrechts. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

1.1 Der Begriff des Sozialrechts

1.2 Sozialschutz als Grundrecht

Beispiele

Beispiele

1.3 Struktur des Sozialrechts

Hinweis

Übersicht über wichtige Gesetze

1.4 Europäisches Sozialrecht

Beispiel

Beispiel

1.5 Sozialleistungsansprüche

1.5.1 Vorbehalt des Gesetzes

1.5.2 Prüfung von Sozialleistungsansprüchen

Was ist eine Anspruchsgrundlage?

Beispiele hierfür:

Beispiele für Definitionen:

Beispiele für Handlungspflichten oder -ermächtigungen:

Beispiel § 27 SGB XII

Wie wird ein sozialrechtlicher »Fall« bearbeitet?

Bearbeitungsbeispiel

1.5.3 Handlungsspielräume der Sozialleistungsträger (Ermessen)

Rechtsfolgenbestimmungen

Beispiel

Beispiel

Beispiel

1.6 Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern bei der Erbringung von Sozialleistungen

1.6.1 Begriffe: freie – gemeinnützige – gewerbliche Träger – Leistungserbringer

1.6.2 Gesamtverantwortung und Trägerpluralität

1.6.3 Subsidiaritätsprinzip

Beispiel

Subsidiaritätsprinzip

1.6.4 Trägerautonomie

1.6.5 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis

Beispiel

Praxistipp

Praxistipp

1.6.6 Auftrag und Vergabeverfahren

1.7 Grundzüge der Finanzierung Sozialer Arbeit

1.7.1 Zuwendungsfinanzierung (auch Subventionsfinanzierung)

Beispiele

1.7.2 Entgeltfinanzierung

Beispiel

Zum Weiterlesen

Gut zu wissen – gut zu merken

2 Das Sozialverwaltungsverfahren. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

2.1 Der Antrag. 2.1.1 Form

Beispiel

2.1.2 Zuständigkeit

2.1.3 Inhalt

2.1.4 Handlungsfähigkeit (§ 36 SGB I)

Beispiel

2.1.5 Entgegennahme und Weiterleitung (§ 16 SGB I, § 20 Abs. 3 SGB X)

Beispiel

2.1.6 Amtssprache (§ 19 SGB X)

2.1.7 Stellvertretung und Beistände (§ 13 SGB X)

Vollmacht

Rechtsdienstleistungsgesetz

2.2 Informationspflichten der Leistungsträger

2.2.1 Aufklärung (§ 13 SGB I)

Beispiel

2.2.2 Beratung (§ 14 SGB I)

Beispiel

Beispiel

2.2.3 Auskunft (§ 15 SGB I)

Beispiel

2.3 Prüfung des Antrags. 2.3.1 Amtsermittlungsgrundsatz (§§ 20–23 SGB X)

Beispiel

2.3.2 Fürsorgepflichten

2.3.3 Mitwirkungspflichten (§§ 60–64 SGB I)

Beispiel

Beispiel

Beispiel

Beispiele

2.3.4 Akteneinsicht (§ 25 SGB X)

Beispiel

2.3.5 Anhörungspflicht (§ 24 SGB X)

Beispiele

2.4 Entscheidung/Verwaltungsakt

Beispiel

2.5 Vorläufige Leistungen

2.5.1 Vorschuss nach § 42 SGB I

Beispiel

2.5.2 Vorwegzahlung

2.5.3 Vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I

Beispiele

2.6 Wegfall des Anspruchs

2.6.1 Verjährung (§ 45 SGB I)

Beispiel

2.6.2 Aufrechnung und Verrechnung (§§ 51, 52 SGB I)

Beispiel

Beispiel

2.6.3 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 48 SGB I)

Beispiel

2.6.4 Pfändung (§ 54 SGB I)

2.7 Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt. 2.7.1 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

2.7.2 System der förmlichen Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt

2.7.3 Widerspruch

Praxistipp

Beispiele

Beispiel

2.7.4 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

Antrag auf aufschiebende Wirkung

2.7.5 Rechtsanwälte und Beratungshilfe

2.7.6 Gerichtliches Verfahren

Zugang zu den Gerichten

Prozesskostenhilfe (§§ 114–124 ZPO)

Die Einkommensgrenze für PKH berechnet sich grob nach folgendem Schema (§ 115 ZPO):

Praxistipp

Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens in der Praxis:

2.7.7 Beschwerden und verwaltungsinterne Kontrolle

Beispiel

Beispiele

2.8 Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte

2.8.1 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungsantrag, § 44 SGB X)

Beispiel

Besonderheiten bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides, mit dem Leistungen der Grundsicherung (SGB II, SGB XII, AsylbLG) zu Unrecht nicht oder zu niedrig bewilligt wurden:

Beispiel

2.8.2 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 45 SGB X)

1. Schritt: Konnte und durfte der Bürger dem Bescheid vertrauen?

2. Schritt: In welchem Umfang ist das Vertrauen des Bürgers auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses schutzwürdig?

3. Schritt: Entscheidung über die Rückzahlung

2.8.3 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauer-wirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X)

Beispiel

Beispiel

Praxistipp

Beispiel

2.9 Transparenz und Datenschutz

2.9.1 Datenschutz bei den Sozialleistungsträgern

Beispiele für unwirksame Einwilligungen:

2.9.2 Datenschutz bei den freien Trägern

2.9.3 Die strafrechtliche Schweigepflicht für Sozialarbeiter

Meldepflichtige, geplante Straftaten nach § 138 StGB

Zum Weiterlesen

Gut zu wissen – gut zu merken

3 Sozialversicherung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

3.1 Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherungen (SGB IV)

3.1.1 Beschäftigung

Beispiel

3.1.2 Geringfügige Beschäftigung

3.1.3 Einzug der Sozialversicherungsbeiträge

3.2 Rentenversicherung

Beispiel

1. Altersrenten

2. Hinterbliebenenrenten

3.3 Krankenversicherung

3.3.1 Versicherte

Pflichtversicherte

Beispiel

Familienversicherte

Beispiel

Freiwillige Versicherung

Beispiel

Nicht gesetzlich Versicherte

Beispiel

3.3.2 Leistungen

Beispiel

3.3.3 Zuzahlungen

3.3.4 Verhältnis zu anderen Leistungen

3.4 Pflegeversicherung

3.4.1 Versicherte

3.4.2 Leistungen der SPV

Beispiel

3.4.2.1 Pflegebedürftigkeit

3.4.2.2 Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld

Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI)

Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung (§ 36 SGB XI)

Beispiel

Entlastungsbetrag und Förderung des Ehrenamtes (§§ 45a ff. SGB XI)

Beispiel

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (§ 41 SGB XI)

Beispiel

Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Technische Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI)

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

3.4.2.3 Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen

Beispiel

Beispiel

3.4.2.4 Leistungen für Pflegepersonen

3.4.3 Finanzierung der nicht gedeckten Kosten

Bearbeitungsbeispiel mit Lösungsskizze:

Beispiel

3.4.4 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

3.4.5 Pflegeberatung und Pflegestützpunkte (§§ 7a–7c SGB XI)

3.5 Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktintegration. 3.5.1 Überblick

3.5.2 Die Lohnersatzleistungen für Versicherte

3.5.2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III)

1. Arbeitslos sein

Beispiel

Beispiel

Beispiel

Zumutbare Beschäftigung:

2. Arbeitslos gemeldet sein

3. Die Anwartschaftszeit erfüllen

Beispiel

Beispiel

Höhe des Alg

Versicherungsleistungen während des Bezugs von Alg

Anrechnung von Nebeneinkommen

Sperrzeiten / Wegfall des Anspruchs

Prüfungsschema Anspruch auf Arbeitslosengeld. I. Zuständig

II. Anspruchsgrundlage §§ 136, 137 SGB III. III. Voraussetzungen:

IV. Anspruch ruht nicht/ist nicht erloschen:

V. Rechtsfolge:

Bearbeitungsbeispiel

Lösungsskizze:

3.5.2.2 Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III)

Beispiel

3.5.2.3 Insolvenzgeld

3.5.3 Leistungen der Arbeitsmarktintegration (aktive Arbeitsförderung)

Ermessenslenkende Weisung

3.5.3.1 Beratung und Vermittlung

Beispiel

3.5.3.2 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)

Vergabeverfahren

3.5.3.3 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung. Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (§ 51 SGB III)

Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III)

Assistierte Ausbildung (§§ 74 ff. SGB III)

Außerbetriebliche Ausbildung (§ 76 SGB III)

Berufsausbildung

3.5.3.4 Berufliche Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III)

Konzessionsverfahren

3.5.3.5 Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eingliederungszuschüsse

Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III)

Hinweis

3.6 Unfallversicherung

Zum Weiterlesen

Gut zu wissen – gut zu merken

4 Soziale Entschädigung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

4.1 Grundsätze der Sozialen Entschädigung

4.2 Das Opferentschädigungsgesetz

Zum Weiterlesen

Gut zu wissen – gut zu merken

5 Soziale Förderung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

5.1 Kindergeld (§§ 62 ff. EStG)

5.1.1 Kindergeld als Steuerleistung

5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Hinweis

5.1.3 Höhe des Kindergeldes

5.1.4 Antrag auf Kindergeld

5.1.5 Verhältnis zu anderen Leistungen

5.2 Kinderzuschlag

5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

5.2.2 Antragstellung

Beispiel

Beispiel

5.3 Elterngeld/Elternurlaub

5.3.1 Anspruchsberechtigte

5.3.2 Varianten des Elterngeldes

5.3.2.1 Basiselterngeld

Beispiel

Beispiel

Beispiel

5.3.2.2 Elterngeld Plus

Beispiel

5.3.3 Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus

5.3.4 Antrag und Zuständigkeit

5.3.5 Elternzeit

Beispiel

5.4 Unterhaltsvorschuss

5.5 Wohngeld

5.6 Ausbildungsbeihilfen

5.6.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Förderungsdauer

Einkommensanrechnung

5.6.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (genannt: »Meister-BAföG«)

Zum Weiterlesen

Gut zu wissen – gut zu merken

6 Grundsicherung und Hilfen in sonstigen Lebenslagen. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

6.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

6.1.1 Leistungsgrundsätze

6.1.2 Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7, 19 Abs. 1 SGB II)

6.1.3 Arbeitslosengeld II bei Erwerbsfähigkeit

6.1.4 Sozialgeld bei fehlender Erwerbsfähigkeit

6.1.5 Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II)

Beispiel

Beispiel

6.1.6 Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und Erreichbarkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4a SGB II)

6.1.7 Antrag (§ 37 SGB II)

Beispiel

6.1.8 Leistungsausschlüsse (§§ 7, 8 Abs. 2 SGB II)

6.1.8.1 Nicht erwerbstätige Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts und wenn sie kein Recht zum Aufenthalt haben oder sich ihr Aufenthaltsrecht aus der Arbeitssuche ergibt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II)

6.1.8.2 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II)

6.1.8.3 Stationär Aufgenommene (§ 7 Abs. 4 SGB II)

6.1.8.4 Rentner (§ 7 Abs. 4 SGB II)

Beispiel

6.1.8.5 Auszubildende (§ 7 Abs. 5 SGB II)

6.1.9 Leistungen zum Lebensunterhalt (§§ 19–30 SGB II)

Praxistipp

6.1.9.1 Regelbedarfe (§ 20 SGB II)

6.1.9.2 Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

Mehrbedarf bei Schwangerschaft (§ 21 Abs. 2 SGB II)

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)

Mehrbedarf für unabweisbare besondere Aufwendungen (§ 21 Abs. 6 SGB II)

Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte (§ 21 Abs. 6a SGB II)

Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung, die nicht über eine zentrale Heizungsanlage erfolgt (§ 21 Abs. 7 SGB II)

Corona-Zuschlag

6.1.9.3 Unterkunft, Heizung und Warmwasser (§ 22 SGB II)

Beispiel

Beispiel

Angemessene Miete

Beispiel

Renovierungen und Instandsetzung

Wohneigentum

Schonfrist und Härtefälle

Kosten für Heizung und Erzeugung von Warmwasser

Kommunale Satzung

Zahlungsarten

Rück- und Nachzahlungen für Nebenkosten

Umzüge

Sonderregelungen für Umzüge von Menschen unter 25 Jahren

Beispiel

Miet- und Energieschulden

6.1.9.4 Kranken- und Pflegeversicherung

6.1.9.5 Bildungs- und Teilhabeleistungen (§§ 28–30 SGB II)

6.1.9.6 Einmalleistungen (§ 24 Abs. 3 SGB II)

Beispiel

6.1.9.7 Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II)

6.1.9.8 Leistungen für Auszubildende (§ 27 SGB II)

Beispiel

6.1.10 Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft (§§ 7 Abs. 3, 9 Abs. 5 SGB II) 6.1.10.1 Bedarfsgemeinschaft

Beispiel

Wichtige Ausnahme von der Anrechnung des Elterneinkommens

6.1.10.2 Haushaltsgemeinschaft

Beispiel

6.1.11 Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 11–13 SGB II) 6.1.11.1 Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen – Zuflusstheorie

Beispiel

6.1.11.2 Einkommen aus vorrangigen Sozialleistungen

Versicherungspauschale

Beispiele

6.1.11.3 Unterhaltsleistungen, Geschenke und Darlehen

6.1.11.4 Einkommen aus Erwerbstätigkeit

1. Freibetrag für mit der Arbeit verbundene Aufwendungen (§11 b Abs. 2 SGB II)

2. Freibeträge als Anreiz zur Erwerbstätigkeit (§ 11b Abs. 3 SGB II)

Beispiel

6.1.11.5 Vermögensanrechnung

Zweckfreier Grundfreibetrag für Erwachsene (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II)

Beispiele

Zweckfreier Grundbetrag für Minderjährige (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB II)

Riesterrente (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II)

Private Altersvorsorge mit einer unwiderruflichen Zweckbindung (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II)

Freibetrag als Rücklage für notwendige Anschaffungen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II)

Hausrat (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II)

Angemessener Pkw (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II)

Selbst bewohnte Immobilie (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II)

Nicht unmittelbar verwertbare Vermögensgegenstände

6.1.12 Beispiel mit Bearbeitungsskizze. Leistungsumfang, Anrechnung Einkommen und Vermögen

1. Anton

2. Fabian

6.1.13 Arbeitsmarktintegration (§§ 14–18e SGB II)

6.1.13.1 Die Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB II)

6.1.13.2 Die Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

6.1.13.3 Eingliederungsleistungen (§§ 16–16i SGB II)

Die Eingliederungsleistungen nach dem SGB III (§ 16 SGB II)

Sozialpädagogische Leistungen nach § 16a SGB II

Einstiegsgeld nach § 16b SGB II

Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II

Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II

Freie Förderung nach § 16f SGB II

Fortsetzung der Förderung nach dem Ende des Leistungsbezugs, § 16g SGB II

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 16h SGB II

Zuschüsse zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, § 16i SGB II

6.1.13.4 Verpflichtung zur Teilnahme an Integrations- oder Sprachkurs (§ 3 Abs. 2a SGB II)

6.1.13.5 Sanktionen (§§ 31a, 32 SGB II)

6.2 Sozialhilfe (SGB XII) 6.2.1 Überblick

6.2.2 Leistungsprinzipien der Sozialhilfe

6.2.2.1 Hilfe zur Selbsthilfe

6.2.2.2 Nachrang

6.2.2.3 Rechtsanspruch

6.2.2.4 Bedarfsdeckung

Beispiel

Beispiel

6.2.2.5 Individuelle Hilfe

Beispiel

6.2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt (§19 Abs. 1, § 27 SGB XII)

Zuständiger Leistungsträger

Beispiel

Leistungsadressaten

Beispiele

Beispiel

Beispiel

6.2.3.3 Leistungsausschlüsse und -einschränkungen

Beispiel

6.2.3.4 Leistungsumfang

6.2.3.5 Aktivierung der Leistungsberechtigten

6.2.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§19 Abs. 2, § 41 SGB XII)

6.2.4.1 Zuständigkeit und Antrag

6.2.4.2 Anspruchsberechtigte

6.2.4.3 Leistungsumfang

Beispiel

6.2.4.4 Rückgriff auf Angehörige

Beispiel

Beispiel

6.2.4.5 Prüfungsschema

6.2.5 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen zum Lebensunterhalt (§§ 82 ff. SGB XII)

6.2.5.1 Anrechnung von Einkommen

Beispiel

6.2.5.2 Anrechnung von Vermögen

6.2.6 Hilfen zur Gesundheit (§§ 19 Abs. 3, 47 ff. SGB XII)

6.2.7 Hilfe zur Pflege (§19 Abs. 3, § 61 Abs. 1 SGB XII)

6.2.8 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§19 Abs. 3, § 67 SGB XII)

6.2.8.1 Zuständiger Leistungsträger

6.2.8.2 Anspruchsberechtigte

Beispiel

6.2.8.3 Art und Umfang der Leistung

Sonderfall Frauenhaus

6.2.9 Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 19 Abs. 3, 70–74 SGB XII)

6.2.10 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Leistungen in besonderen Lebenslagen (§§ 82 ff. SGB XII)

Beispiel

6.2.11 Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Angehörige (§ 94 SGB XII)

6.3 Asylbewerberleistungsgesetz

Zum Weiterlesen

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7 Leistungen für Menschen mit Behinderung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können

7.1 Was ist eine Behinderung?

7.2 Das Gesetz über die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)

7.3 Leistungsansprüche und Leistungsträger

Beispiele

Beispiel für die Rangfolge der Leistungsträger:

7.4 Die einzelnen Rehabilitationsträger. 7.4.1 Träger der Unfallversicherung (SGB VII)

7.4.2 Versorgungsämter

7.4.3 Rentenversicherung (SGB VI)

7.4.4 Krankenkassen (SGB V)

7.4.5 Bundesagentur für Arbeit (SGB III, SGB II)

7.4.6 Jugendämter (SGB VIII)

7.4.7 Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX)

7.5 Überblick über die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. 7.5.1 Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Was unterscheidet die medizinische Rehabilitation von der Krankenbehandlung?

Beispiel

7.5.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

7.5.3 Ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Übergangsgeld

Ausbildungsgeld

Ergänzende Leistungen

7.5.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX)

Assistenz (§ 78 SGB IX)

Leistungen zur Förderung der Verständigung (§ 82 SGB IX)

Leistungen zur Mobilität (§ 83 SGB IX)

Hilfsmittel (§ 84 SGB IX)

7.5.5 Teilhabe an Bildung

7.5.6 Werkstätten für behinderte Menschen

7.5.7 Persönliches Budget

7.6 Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX, §§ 151 ff.)

Zum Weiterlesen

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Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis. A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

V

W

Z

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Die Autorinnen

Prof. Dr. jur. Dorothee Frings ist seit 1997 Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen, und seit 2017 im Ruhestand und freiberuflich als Referentin und Gutachterin tätig. Von 1983 bis 1997 war sie als selbständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht tätig.

.....

Franca und ihre beiden Kinder (vier und sechs Jahre) sind seit längerer Zeit im Leistungsbezug nach dem SGB II. Am 23.3.2021 teilt Franca der Bearbeiterin beim Jobcenter mit, dass sie ab dem 1.4.2021 eine Stelle als Sachbearbeiterin antreten wird, mit deren Gehalt der gesamte Lebensunterhalt für sie und ihre Kinder gedeckt sein wird. Die erste Gehaltszahlung wird sie Ende April erhalten. Damit entfällt der Leistungsanspruch ab dem 1.4.2021. Franca hat jedoch nach § 24 Abs. 4 SGB II einen Ermessensanspruch auf Leistungen für April als Darlehen.

Falls Franca über keinerlei Rücklagen verfügt und deshalb den Lebensunterhalt für sich und die Kinder im April nicht sicherstellen könnte, bleibt bei der Ausübung des Ermessens kein Ermessensspielraum (Reduzierung auf Null), weil sonst gegen die Verpflichtung des Sozialstaats auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 GG (Menschenwürde) i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) verstoßen würde.

.....

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