Sozialrecht für die Soziale Arbeit
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Dorothee Frings. Sozialrecht für die Soziale Arbeit
Vorwort zur Reihe
Zu diesem Buch
Inhalt
1 Grundlagen des Sozialrechts. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
1.1 Der Begriff des Sozialrechts
1.2 Sozialschutz als Grundrecht
Beispiele
Beispiele
1.3 Struktur des Sozialrechts
Hinweis
Übersicht über wichtige Gesetze
1.4 Europäisches Sozialrecht
Beispiel
Beispiel
1.5 Sozialleistungsansprüche
1.5.1 Vorbehalt des Gesetzes
1.5.2 Prüfung von Sozialleistungsansprüchen
Was ist eine Anspruchsgrundlage?
Beispiele hierfür:
Beispiele für Definitionen:
Beispiele für Handlungspflichten oder -ermächtigungen:
Beispiel § 27 SGB XII
Wie wird ein sozialrechtlicher »Fall« bearbeitet?
Bearbeitungsbeispiel
1.5.3 Handlungsspielräume der Sozialleistungsträger (Ermessen)
Rechtsfolgenbestimmungen
Beispiel
Beispiel
Beispiel
1.6 Das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern bei der Erbringung von Sozialleistungen
1.6.1 Begriffe: freie – gemeinnützige – gewerbliche Träger – Leistungserbringer
1.6.2 Gesamtverantwortung und Trägerpluralität
1.6.3 Subsidiaritätsprinzip
Beispiel
Subsidiaritätsprinzip
1.6.4 Trägerautonomie
1.6.5 Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis
Beispiel
Praxistipp
Praxistipp
1.6.6 Auftrag und Vergabeverfahren
1.7 Grundzüge der Finanzierung Sozialer Arbeit
1.7.1 Zuwendungsfinanzierung (auch Subventionsfinanzierung)
Beispiele
1.7.2 Entgeltfinanzierung
Beispiel
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2 Das Sozialverwaltungsverfahren. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
2.1 Der Antrag. 2.1.1 Form
Beispiel
2.1.2 Zuständigkeit
2.1.3 Inhalt
2.1.4 Handlungsfähigkeit (§ 36 SGB I)
Beispiel
2.1.5 Entgegennahme und Weiterleitung (§ 16 SGB I, § 20 Abs. 3 SGB X)
Beispiel
2.1.6 Amtssprache (§ 19 SGB X)
2.1.7 Stellvertretung und Beistände (§ 13 SGB X)
Vollmacht
Rechtsdienstleistungsgesetz
2.2 Informationspflichten der Leistungsträger
2.2.1 Aufklärung (§ 13 SGB I)
Beispiel
2.2.2 Beratung (§ 14 SGB I)
Beispiel
Beispiel
2.2.3 Auskunft (§ 15 SGB I)
Beispiel
2.3 Prüfung des Antrags. 2.3.1 Amtsermittlungsgrundsatz (§§ 20–23 SGB X)
Beispiel
2.3.2 Fürsorgepflichten
2.3.3 Mitwirkungspflichten (§§ 60–64 SGB I)
Beispiel
Beispiel
Beispiel
Beispiele
2.3.4 Akteneinsicht (§ 25 SGB X)
Beispiel
2.3.5 Anhörungspflicht (§ 24 SGB X)
Beispiele
2.4 Entscheidung/Verwaltungsakt
Beispiel
2.5 Vorläufige Leistungen
2.5.1 Vorschuss nach § 42 SGB I
Beispiel
2.5.2 Vorwegzahlung
2.5.3 Vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I
Beispiele
2.6 Wegfall des Anspruchs
2.6.1 Verjährung (§ 45 SGB I)
Beispiel
2.6.2 Aufrechnung und Verrechnung (§§ 51, 52 SGB I)
Beispiel
Beispiel
2.6.3 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 48 SGB I)
Beispiel
2.6.4 Pfändung (§ 54 SGB I)
2.7 Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt. 2.7.1 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
2.7.2 System der förmlichen Rechtsbehelfe gegen einen Verwaltungsakt
2.7.3 Widerspruch
Praxistipp
Beispiele
Beispiel
2.7.4 Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
Antrag auf aufschiebende Wirkung
2.7.5 Rechtsanwälte und Beratungshilfe
2.7.6 Gerichtliches Verfahren
Zugang zu den Gerichten
Prozesskostenhilfe (§§ 114–124 ZPO)
Die Einkommensgrenze für PKH berechnet sich grob nach folgendem Schema (§ 115 ZPO):
Praxistipp
Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens in der Praxis:
2.7.7 Beschwerden und verwaltungsinterne Kontrolle
Beispiel
Beispiele
2.8 Aufhebung bestandskräftiger Verwaltungsakte
2.8.1 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Überprüfungsantrag, § 44 SGB X)
Beispiel
Besonderheiten bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides, mit dem Leistungen der Grundsicherung (SGB II, SGB XII, AsylbLG) zu Unrecht nicht oder zu niedrig bewilligt wurden:
Beispiel
2.8.2 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 45 SGB X)
1. Schritt: Konnte und durfte der Bürger dem Bescheid vertrauen?
2. Schritt: In welchem Umfang ist das Vertrauen des Bürgers auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses schutzwürdig?
3. Schritt: Entscheidung über die Rückzahlung
2.8.3 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauer-wirkung bei Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X)
Beispiel
Beispiel
Praxistipp
Beispiel
2.9 Transparenz und Datenschutz
2.9.1 Datenschutz bei den Sozialleistungsträgern
Beispiele für unwirksame Einwilligungen:
2.9.2 Datenschutz bei den freien Trägern
2.9.3 Die strafrechtliche Schweigepflicht für Sozialarbeiter
Meldepflichtige, geplante Straftaten nach § 138 StGB
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3 Sozialversicherung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
3.1 Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherungen (SGB IV)
3.1.1 Beschäftigung
Beispiel
3.1.2 Geringfügige Beschäftigung
3.1.3 Einzug der Sozialversicherungsbeiträge
3.2 Rentenversicherung
Beispiel
1. Altersrenten
2. Hinterbliebenenrenten
3.3 Krankenversicherung
3.3.1 Versicherte
Pflichtversicherte
Beispiel
Familienversicherte
Beispiel
Freiwillige Versicherung
Beispiel
Nicht gesetzlich Versicherte
Beispiel
3.3.2 Leistungen
Beispiel
3.3.3 Zuzahlungen
3.3.4 Verhältnis zu anderen Leistungen
3.4 Pflegeversicherung
3.4.1 Versicherte
3.4.2 Leistungen der SPV
Beispiel
3.4.2.1 Pflegebedürftigkeit
3.4.2.2 Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld
Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege (§§ 39, 42 SGB XI)
Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung (§ 36 SGB XI)
Beispiel
Entlastungsbetrag und Förderung des Ehrenamtes (§§ 45a ff. SGB XI)
Beispiel
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
Beispiel
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Technische Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI)
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
3.4.2.3 Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen
Beispiel
Beispiel
3.4.2.4 Leistungen für Pflegepersonen
3.4.3 Finanzierung der nicht gedeckten Kosten
Bearbeitungsbeispiel mit Lösungsskizze:
Beispiel
3.4.4 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
3.4.5 Pflegeberatung und Pflegestützpunkte (§§ 7a–7c SGB XI)
3.5 Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktintegration. 3.5.1 Überblick
3.5.2 Die Lohnersatzleistungen für Versicherte
3.5.2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III)
1. Arbeitslos sein
Beispiel
Beispiel
Beispiel
Zumutbare Beschäftigung:
2. Arbeitslos gemeldet sein
3. Die Anwartschaftszeit erfüllen
Beispiel
Beispiel
Höhe des Alg
Versicherungsleistungen während des Bezugs von Alg
Anrechnung von Nebeneinkommen
Sperrzeiten / Wegfall des Anspruchs
Prüfungsschema Anspruch auf Arbeitslosengeld. I. Zuständig
II. Anspruchsgrundlage §§ 136, 137 SGB III. III. Voraussetzungen:
IV. Anspruch ruht nicht/ist nicht erloschen:
V. Rechtsfolge:
Bearbeitungsbeispiel
Lösungsskizze:
3.5.2.2 Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. SGB III)
Beispiel
3.5.2.3 Insolvenzgeld
3.5.3 Leistungen der Arbeitsmarktintegration (aktive Arbeitsförderung)
Ermessenslenkende Weisung
3.5.3.1 Beratung und Vermittlung
Beispiel
3.5.3.2 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
Vergabeverfahren
3.5.3.3 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung. Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (§ 51 SGB III)
Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III)
Assistierte Ausbildung (§§ 74 ff. SGB III)
Außerbetriebliche Ausbildung (§ 76 SGB III)
Berufsausbildung
3.5.3.4 Berufliche Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III)
Konzessionsverfahren
3.5.3.5 Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eingliederungszuschüsse
Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III)
Hinweis
3.6 Unfallversicherung
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4 Soziale Entschädigung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
4.1 Grundsätze der Sozialen Entschädigung
4.2 Das Opferentschädigungsgesetz
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5 Soziale Förderung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
5.1 Kindergeld (§§ 62 ff. EStG)
5.1.1 Kindergeld als Steuerleistung
5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen
Hinweis
5.1.3 Höhe des Kindergeldes
5.1.4 Antrag auf Kindergeld
5.1.5 Verhältnis zu anderen Leistungen
5.2 Kinderzuschlag
5.2.1 Anspruchsvoraussetzungen
5.2.2 Antragstellung
Beispiel
Beispiel
5.3 Elterngeld/Elternurlaub
5.3.1 Anspruchsberechtigte
5.3.2 Varianten des Elterngeldes
5.3.2.1 Basiselterngeld
Beispiel
Beispiel
Beispiel
5.3.2.2 Elterngeld Plus
Beispiel
5.3.3 Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus
5.3.4 Antrag und Zuständigkeit
5.3.5 Elternzeit
Beispiel
5.4 Unterhaltsvorschuss
5.5 Wohngeld
5.6 Ausbildungsbeihilfen
5.6.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Förderungsdauer
Einkommensanrechnung
5.6.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (genannt: »Meister-BAföG«)
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6 Grundsicherung und Hilfen in sonstigen Lebenslagen. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
6.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
6.1.1 Leistungsgrundsätze
6.1.2 Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7, 19 Abs. 1 SGB II)
6.1.3 Arbeitslosengeld II bei Erwerbsfähigkeit
6.1.4 Sozialgeld bei fehlender Erwerbsfähigkeit
6.1.5 Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II)
Beispiel
Beispiel
6.1.6 Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und Erreichbarkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4a SGB II)
6.1.7 Antrag (§ 37 SGB II)
Beispiel
6.1.8 Leistungsausschlüsse (§§ 7, 8 Abs. 2 SGB II)
6.1.8.1 Nicht erwerbstätige Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts und wenn sie kein Recht zum Aufenthalt haben oder sich ihr Aufenthaltsrecht aus der Arbeitssuche ergibt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II)
6.1.8.2 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II)
6.1.8.3 Stationär Aufgenommene (§ 7 Abs. 4 SGB II)
6.1.8.4 Rentner (§ 7 Abs. 4 SGB II)
Beispiel
6.1.8.5 Auszubildende (§ 7 Abs. 5 SGB II)
6.1.9 Leistungen zum Lebensunterhalt (§§ 19–30 SGB II)
Praxistipp
6.1.9.1 Regelbedarfe (§ 20 SGB II)
6.1.9.2 Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
Mehrbedarf bei Schwangerschaft (§ 21 Abs. 2 SGB II)
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)
Mehrbedarf für unabweisbare besondere Aufwendungen (§ 21 Abs. 6 SGB II)
Mehrbedarf für Schulbücher und Arbeitshefte (§ 21 Abs. 6a SGB II)
Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung, die nicht über eine zentrale Heizungsanlage erfolgt (§ 21 Abs. 7 SGB II)
Corona-Zuschlag
6.1.9.3 Unterkunft, Heizung und Warmwasser (§ 22 SGB II)
Beispiel
Beispiel
Angemessene Miete
Beispiel
Renovierungen und Instandsetzung
Wohneigentum
Schonfrist und Härtefälle
Kosten für Heizung und Erzeugung von Warmwasser
Kommunale Satzung
Zahlungsarten
Rück- und Nachzahlungen für Nebenkosten
Umzüge
Sonderregelungen für Umzüge von Menschen unter 25 Jahren
Beispiel
Miet- und Energieschulden
6.1.9.4 Kranken- und Pflegeversicherung
6.1.9.5 Bildungs- und Teilhabeleistungen (§§ 28–30 SGB II)
6.1.9.6 Einmalleistungen (§ 24 Abs. 3 SGB II)
Beispiel
6.1.9.7 Darlehen (§ 24 Abs. 1 SGB II)
6.1.9.8 Leistungen für Auszubildende (§ 27 SGB II)
Beispiel
6.1.10 Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft (§§ 7 Abs. 3, 9 Abs. 5 SGB II) 6.1.10.1 Bedarfsgemeinschaft
Beispiel
Wichtige Ausnahme von der Anrechnung des Elterneinkommens
6.1.10.2 Haushaltsgemeinschaft
Beispiel
6.1.11 Einkommens- und Vermögensanrechnung (§§ 11–13 SGB II) 6.1.11.1 Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen – Zuflusstheorie
Beispiel
6.1.11.2 Einkommen aus vorrangigen Sozialleistungen
Versicherungspauschale
Beispiele
6.1.11.3 Unterhaltsleistungen, Geschenke und Darlehen
6.1.11.4 Einkommen aus Erwerbstätigkeit
1. Freibetrag für mit der Arbeit verbundene Aufwendungen (§11 b Abs. 2 SGB II)
2. Freibeträge als Anreiz zur Erwerbstätigkeit (§ 11b Abs. 3 SGB II)
Beispiel
6.1.11.5 Vermögensanrechnung
Zweckfreier Grundfreibetrag für Erwachsene (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II)
Beispiele
Zweckfreier Grundbetrag für Minderjährige (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SGB II)
Riesterrente (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II)
Private Altersvorsorge mit einer unwiderruflichen Zweckbindung (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II)
Freibetrag als Rücklage für notwendige Anschaffungen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II)
Hausrat (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II)
Angemessener Pkw (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II)
Selbst bewohnte Immobilie (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II)
Nicht unmittelbar verwertbare Vermögensgegenstände
6.1.12 Beispiel mit Bearbeitungsskizze. Leistungsumfang, Anrechnung Einkommen und Vermögen
1. Anton
2. Fabian
6.1.13 Arbeitsmarktintegration (§§ 14–18e SGB II)
6.1.13.1 Die Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB II)
6.1.13.2 Die Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)
6.1.13.3 Eingliederungsleistungen (§§ 16–16i SGB II)
Die Eingliederungsleistungen nach dem SGB III (§ 16 SGB II)
Sozialpädagogische Leistungen nach § 16a SGB II
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II
Freie Förderung nach § 16f SGB II
Fortsetzung der Förderung nach dem Ende des Leistungsbezugs, § 16g SGB II
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 16h SGB II
Zuschüsse zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, § 16i SGB II
6.1.13.4 Verpflichtung zur Teilnahme an Integrations- oder Sprachkurs (§ 3 Abs. 2a SGB II)
6.1.13.5 Sanktionen (§§ 31a, 32 SGB II)
6.2 Sozialhilfe (SGB XII) 6.2.1 Überblick
6.2.2 Leistungsprinzipien der Sozialhilfe
6.2.2.1 Hilfe zur Selbsthilfe
6.2.2.2 Nachrang
6.2.2.3 Rechtsanspruch
6.2.2.4 Bedarfsdeckung
Beispiel
Beispiel
6.2.2.5 Individuelle Hilfe
Beispiel
6.2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt (§19 Abs. 1, § 27 SGB XII)
Zuständiger Leistungsträger
Beispiel
Leistungsadressaten
Beispiele
Beispiel
Beispiel
6.2.3.3 Leistungsausschlüsse und -einschränkungen
Beispiel
6.2.3.4 Leistungsumfang
6.2.3.5 Aktivierung der Leistungsberechtigten
6.2.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§19 Abs. 2, § 41 SGB XII)
6.2.4.1 Zuständigkeit und Antrag
6.2.4.2 Anspruchsberechtigte
6.2.4.3 Leistungsumfang
Beispiel
6.2.4.4 Rückgriff auf Angehörige
Beispiel
Beispiel
6.2.4.5 Prüfungsschema
6.2.5 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen zum Lebensunterhalt (§§ 82 ff. SGB XII)
6.2.5.1 Anrechnung von Einkommen
Beispiel
6.2.5.2 Anrechnung von Vermögen
6.2.6 Hilfen zur Gesundheit (§§ 19 Abs. 3, 47 ff. SGB XII)
6.2.7 Hilfe zur Pflege (§19 Abs. 3, § 61 Abs. 1 SGB XII)
6.2.8 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§19 Abs. 3, § 67 SGB XII)
6.2.8.1 Zuständiger Leistungsträger
6.2.8.2 Anspruchsberechtigte
Beispiel
6.2.8.3 Art und Umfang der Leistung
Sonderfall Frauenhaus
6.2.9 Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 19 Abs. 3, 70–74 SGB XII)
6.2.10 Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Leistungen in besonderen Lebenslagen (§§ 82 ff. SGB XII)
Beispiel
6.2.11 Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Angehörige (§ 94 SGB XII)
6.3 Asylbewerberleistungsgesetz
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7 Leistungen für Menschen mit Behinderung. Was Sie in diesem Kapitel lernen können
7.1 Was ist eine Behinderung?
7.2 Das Gesetz über die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX)
7.3 Leistungsansprüche und Leistungsträger
Beispiele
Beispiel für die Rangfolge der Leistungsträger:
7.4 Die einzelnen Rehabilitationsträger. 7.4.1 Träger der Unfallversicherung (SGB VII)
7.4.2 Versorgungsämter
7.4.3 Rentenversicherung (SGB VI)
7.4.4 Krankenkassen (SGB V)
7.4.5 Bundesagentur für Arbeit (SGB III, SGB II)
7.4.6 Jugendämter (SGB VIII)
7.4.7 Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX)
7.5 Überblick über die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. 7.5.1 Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Was unterscheidet die medizinische Rehabilitation von der Krankenbehandlung?
Beispiel
7.5.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
7.5.3 Ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Übergangsgeld
Ausbildungsgeld
Ergänzende Leistungen
7.5.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Leistungen für Wohnraum (§ 77 SGB IX)
Assistenz (§ 78 SGB IX)
Leistungen zur Förderung der Verständigung (§ 82 SGB IX)
Leistungen zur Mobilität (§ 83 SGB IX)
Hilfsmittel (§ 84 SGB IX)
7.5.5 Teilhabe an Bildung
7.5.6 Werkstätten für behinderte Menschen
7.5.7 Persönliches Budget
7.6 Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX, §§ 151 ff.)
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Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis. A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Отрывок из книги
Die Autorinnen
Prof. Dr. jur. Dorothee Frings ist seit 1997 Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Sozialwesen, und seit 2017 im Ruhestand und freiberuflich als Referentin und Gutachterin tätig. Von 1983 bis 1997 war sie als selbständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht tätig.
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Franca und ihre beiden Kinder (vier und sechs Jahre) sind seit längerer Zeit im Leistungsbezug nach dem SGB II. Am 23.3.2021 teilt Franca der Bearbeiterin beim Jobcenter mit, dass sie ab dem 1.4.2021 eine Stelle als Sachbearbeiterin antreten wird, mit deren Gehalt der gesamte Lebensunterhalt für sie und ihre Kinder gedeckt sein wird. Die erste Gehaltszahlung wird sie Ende April erhalten. Damit entfällt der Leistungsanspruch ab dem 1.4.2021. Franca hat jedoch nach § 24 Abs. 4 SGB II einen Ermessensanspruch auf Leistungen für April als Darlehen.
Falls Franca über keinerlei Rücklagen verfügt und deshalb den Lebensunterhalt für sich und die Kinder im April nicht sicherstellen könnte, bleibt bei der Ausübung des Ermessens kein Ermessensspielraum (Reduzierung auf Null), weil sonst gegen die Verpflichtung des Sozialstaats auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 GG (Menschenwürde) i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) verstoßen würde.
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