Gesammelte Abhandlungen, Vorträge, Reden und Schriften
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Ernst Abbe. Gesammelte Abhandlungen, Vorträge, Reden und Schriften
III
Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts. Gesammelte. Abhandlungen
Sozialpolitische Schriften
Ernst Abbe
Vorwort
Fußnoten:
Inhalt
Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen?
A. Steuersystem
B. Arbeiterschutz
Anhang
Fußnoten:
Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte
Fußnoten:
Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie
Fußnoten:
Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte
Anhang
Fußnoten:
Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins
Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen
I. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden
II. Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874
III. Ministerialverordnung vom 21. April 1875
Fußnoten:
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages
1. Vortrag
2. Vortrag
Anhang 1. Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss, Jena. 1. Vergleichung
a) Spezifikation nach Altersklassen
b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen
II. Vergleichung
Anhang 2. Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der industriellen Arbeitsleistung:
Fußnoten:
Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses
Statut der Carl Zeiss-Stiftung
Statut der Carl Zeiss-Stiftung
Titel I. Konstituierende Bestimmungen § 1. Zwecke der Stiftung
§ 2. Name
§ 3. Domizil
Organe der Stiftung § 4
§ 5
Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung. Einrichtungen § 6
§ 7
§8
§ 9
§ 10[46]
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Verwaltungsvorschriften § 21
§ 22
§ 23
§ 24
Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder § 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
Schlußbestimmungen § 32
§ 33
§ 34
Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung § 35
§ 36
§ 37
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
Reservefonds. Substanz § 45
§ 46
§ 47
§ 48[50]
§ 49
§ 50
§ 51
Verwaltung § 52
§ 53
§ 54
§ 55
Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den Stiftungsbetrieben. Persönliche Rechte § 56
§ 57
§ 58
§ 59
§ 60
§ 61
§ 62
§ 63
§ 64
§ 65
Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis § 66
§ 67
§ 68
§ 69
§ 70
§ 71
Pensionsrechte § 72
§ 73[58]
§ 74
§ 75
Auflösung des Dienstverhältnisses § 76
§ 77
§ 78[61]
§ 80
§ 81
§ 82
§ 83
§ 84
§ 85
Schlußbestimmungen § 86
§ 87
§§ 88[62] u. 89[63]
§ 90
§ 91
§ 92
§ 93
Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe § 94
§ 95
§ 96[64]
§ 97
§ 98
§ 99
Verwendung der Überschüsse § 100
§ 101
§ 102
§ 103
§ 104
§ 104a
§ 105
§ 106
§ 107
§ 108
§ 109
Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung § 110
§ 111
§ 112
Schlußbestimmungen § 113
§ 114
§ 115
§ 116
§ 117
§ 119
§ 120
§ 121
§ 122
Anhang. Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art 12
Art. 13
Art. 14
Fußnoten:
X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung[76]
Titel I. Konstituierende Bestimmungen. Zu § 1. Zwecke der Stiftung
Zu § 5. Stiftungsverwaltung
Titel II. Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung
Zu § 5, Abs. 2 u. 3
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 11
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 18
Zu § 22
Zu §§ 25 und 26
Zu §§ 29-31
Titel III. Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. Zu §§ 35, 36
Zu § 40
Zu § 44
Titel IV. Reservefonds
Zu § 45
Zu § 47, letzter Absatz
Zu § 51
Titel V. Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81]
Zu § 57, 58
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu §§ 66-69
Zu § 71
Zu § 74
Zu § 77
Zu § 79
Zu § 84
Zu § 88
Zu §§ 90-92
Schlußbemerkung zu Titel V
Titel VI. Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten
Zu § 94
Zu § 95
Zu § 98[86]
Titel VII. Verwendung der Überschüsse
Zu § 104
Zu § 108
Titel VIII. Rechnungslegung der Stiftung. Zu §§ 110 und 111
Titel IX. Schlußbestimmungen. Zu § 114 u. 115
Zu § 116
[Nachgefügtes Blatt] Zu §§ 118 — 120
Fußnoten:
Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Nachtrag zum zweiten Entwurf
Zu Titel V. Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den Stiftungsbetrieben[88] Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 79
Zu § 80
Schlußbemerkung
Fußnoten:
Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16. August 1896[90]
I. Verhältnis der Stiftung zum Staat
II. Verhältnis der Organe der Carl Zeiss-Stiftung zu den Staatsbehörden
III. Verhältnis der Organe der Stiftung zu einander
Impressum: André Hoffmann - Dammweg 16 - 46535 Dinslaken
Отрывок из книги
Mit einem Porträt des Verfassers.
Ernst Abbe war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik (Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner wichtigsten Forschungen verhindert — wie ich im Vorwort zum I. Band seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz dargelegt habe.
.....
Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: ist dieses möglich? — oder sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich — außer unter Aufhebung des privaten Kapitalbesitzes?
Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
.....