Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz
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Eva-Maria Kremer. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz / Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungs- Vollstreckungsgesetz. Verwaltungs- zustellungsgesetz
Impressum
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Kapitel I Kommentar zum. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Einleitung
I. Geschichtliche Entwicklung
II. Geltung des Gesetzes für die Bundesverwaltung
III. Das Gesetz als Berliner Landesgesetz
IV. Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder
V. Vollstreckung nach pflichtgemäßem Ermessen
VI. Maßnahmen der staatlichen Kommunalaufsicht
VII. Bundesgesetzlicher Ausschluss des landesrechtlichen Verwaltungszwanges
Erster Abschnitt Vollstreckung wegen Geldforderungen
§ 1 Vollstreckbare Geldforderungen
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Vollstreckung zugunsten der Bundesverwaltung
2. Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
II. Zu Absatz 2
1. Öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Parteistreites
2. Anderer Rechtsweg als der Verwaltungsrechtsweg
III. Zu Absatz 3
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 2 Vollstreckungsschuldner
Erläuterungen
1. Der Selbstschuldner
2. Der Haftungsschuldner
3. Die öffentliche Hand als Schuldner
4. Rangfolge bei Inanspruchnahme eines Schuldners
II. Zu Absatz 2
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 3 Vollstreckungsanordnung
Erläuterungen
1. Vollstreckungsanordnung
2. Vollstreckung ohne gerichtlichen Titel
1. Einleitung der Vollstreckung
a) Leistungsbescheid
b) Fälligkeit der Leistung
c) Ablauf der Wochenfrist
2. Vollziehbarkeit von Leistungsbescheiden
III. Zu Absatz 3
IV. Zu Absatz 4
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 4 Vollstreckungsbehörden
Erläuterungen
I. Vollstreckungsbehörden nach Bundesrecht
1. Vorrangige Vollstreckungsbehörden nach Buchstabe a
2. Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung nach Buchstabe b
3. Gesetzlich bestimmte Vollstreckungsbehörden
4. Gerichtsvorsitzender als Vollstreckungsbehörde
II. Vollstreckungsbehörden nach Landesrecht
III. Verweigerung der Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde
§ 5 Anzuwendende Vollstreckungsvorschriften
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Verwaltungszwangsverfahren
2. Vollstreckungsschutz nach der Abgabenordnung
3. Rechtsschutz bei Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt
a) Anfechtungsklage
b) Verpflichtungsklage
c) Feststellungsklage
d) Beschwerde
e) Vollstreckungsabwehrklage
4. Rechtsschutz bei Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Bußgeldbescheid
5. Rechtsschutz durch einstweilige Anordnung
1. Allgemeine Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG
2. Amtshilfe der Länder für den Bund
3. Forderungsvollstreckung des Bundes in einem Land
4. Amtshilfe der Länder untereinander
5. Forderungsvollstreckung eines Landes im anderen Land
6. Zwischenstaatliche Amtshilfe bei Steuern
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 5a Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Anfrage bei der Meldebehörde
2. Angaben erheben beim Ausländerzentralregister (Nr. 1)
3. Angaben erheben beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 2)
4. Angaben erheben beim Kraftfahrt-Bundesamt (Nr. 3)
II. Zu Absatz 2
III. Zu Absatz 3
IV. Zu Absatz 4
§ 5b Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 2
II. Zu Absatz 2
Zweiter Abschnitt Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
§ 6 Zulässigkeit des Verwaltungszwanges
Erläuterungen
A. Zu Absatz 1: Reguläres Verfahren
I. Der Verwaltungsakt als Vollstreckungsgrundlage
1. Der individuelle Verwaltungsakt
a) Zwei Beispiele für Verwaltungsakte besonderer Art
b) Nicht vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt im Beamtenrecht und Versammlungsrecht
c) Fehlen der Eigenschaft als Verwaltungsakt
2. Die Allgemeinverfügung
3. Entsprechende Anwendung auf öffentlich-rechtlichen Vertrag und Baulast
II. Die Vollstreckungsziele
III. Die Vollstreckungsmittel
IV. Die Vollstreckungsvoraussetzungen
1. Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes
a) Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
b) Rechtskräftiges Urteil
c) Prozessvergleich
d) Zurücknahme des Rechtsbehelfs
e) Verzicht auf den Rechtsbehelf
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes
a) Die aufschiebende Wirkung
b) Unterscheidung zwischen sofortiger Vollziehung und sofortigem Vollzug
c) Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde
d) Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Gericht
3. Gesetzlicher Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs
a) Bundesgesetzlicher Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs
aa) § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO: Unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten
bb) § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO: Durch Bundesgesetz vorgeschriebene Fälle
b) Landesgesetzlicher Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs
V. Rechtsschutz gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung und bei gesetzlichem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
1. Behördlicher Rechtsschutz des Adressaten des Verwaltungsaktes
2. Gerichtlicher Rechtsschutz
3. Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Landesrecht
4. Entscheidung des Gerichts
VI. Kein Schadensersatz nach §§ 80, 80a, 80b VwGO
1. Sofortige Vollziehung durch die Behörde
2. Behördlicher Rechtsschutz
3. Gerichtlicher Rechtsschutz
I. Zwang ohne vorausgehenden Verwaltungsakt
1. Zwang ohne Grundverwaltungsakt
2. Zwang nach Erlass eines Verwaltungsaktes
II. Die Vollstreckungsziele
III. Die Vollstreckungsmittel
IV. Die Vollstreckungsvoraussetzungen
1. Straftatbestand oder Bußgeldtatbestand
2. Drohende Gefahr
1. Notwendigkeit des sofortigen Vollzuges
2. Pflichtige des Vollstreckungsverfahrens
3. Handeln innerhalb der gesetzlichen Befugnisse
4. Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
VI. Beispiele
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 7 Vollzugsbehörden
Erläuterungen
1. Zuständigkeit der Vollzugsbehörde
2. Eilzuständigkeit der Polizei
3. Befugnis der Widerspruchsbehörde
4. Gerichtsvorsitzender als Vollzugsbehörde
II. Zu Absatz 2
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 8 Örtliche Zuständigkeit
Erläuterungen
I. Örtliche Zuständigkeit
II. Amtshilfe
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 9 Zwangsmittel
Erläuterungen
1. Die Zwangsmittel
2. Zwangsmittel sind Beugemittel
3. Entschließungsermessen zur Anwendung eines Zwangsmittels
4. Auswahlermessen zur Bestimmung eines Zwangsmittels
5. Kein Austauschmittel im Verwaltungszwangsverfahren
II. Zu Absatz 2
1. Geeignetheit
2. Erforderlichkeit
3. Angemessenheit
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 10 Ersatzvornahme
Erläuterungen
1. Zwangsmittel bei vertretbaren Handlungen
2. Hoheitliche Maßnahme
3. Keine Geschäftsführung ohne Auftrag
1. Der Ersatzunternehmer
2. Verhältnis zum Pflichtigen
1. Selbstständige Tätigkeit
2. Verdeckte Mängel
3. Zurückbehaltungsrecht für Abschleppkosten
IV. Kostenanspruch der Behörde
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 11 Zwangsgeld
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Zwangsmittel bei unvertretbaren Handlungen
2. Zwangsmittel bei vertretbaren Handlungen
II. Zu Absatz 2
III. Zu Absatz 3
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 12 Unmittelbarer Zwang
Erläuterungen
I. Wesen des unmittelbaren Zwanges
II. Zwingen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung
III. Selbstvornahme der Handlung
IV. Ersatzvornahme oder Zwangsgeld führen nicht zum Ziel
V. Ersatzvornahme oder Zwangsgeld sind untunlich
VI. Ersatzvornahme oder Zwangsgeld führen nicht zum Ziel und sind untunlich
VII. Spezialgesetzlich bestimmter unmittelbarer Zwang
VIII. Eingriff in Grundrechte
IX. Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung
X. Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
XI. Versiegelung einer Baustelle
XII. Kosten der Behörde
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 13 Androhung der Zwangsmittel
Erläuterungen
1. Androhung ist Verwaltungsakt
2. Androhung gegen Rechtsnachfolger
3. Pflicht zur schriftlichen Androhung
a) Angemessene Frist
b) Keine Fristbestimmung
c) Bestimmung der Frist
d) Abgelaufene Frist
e) Nachträglich vorverlegte Frist
f) Frist bei Androhung der Abschiebung
g) Aufgehobene Frist
1. Verbindung der Androhung mit dem Verwaltungsakt
2. Sollvorschrift zur Verbindung der Androhung mit dem Verwaltungsakt
1. Androhung eines bestimmten Zwangsmittels
2. Kumulationsverbot
a) Unzulässige gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel
b) Zulässige gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel
c) Keine Androhung für jeden Fall der Zuwiderhandlung
d) Vorbehalt der Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln
1. Veranschlagung des Kostenbetrages bei Androhung der Ersatzvornahme
2. Recht auf Nachforderung
V. Zu Absatz 5
1. Androhung neben Strafe oder Geldbuße; Wiederholung der Zwangsmittel
2. Neue Androhung
VII. Zu Absatz 7
1. Zustellung der Androhung
2. Zustellung der Androhung bei Verbindung mit Verwaltungsakt
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 14 Festsetzung der Zwangsmittel
Erläuterungen
I. Festsetzung ist Verwaltungsakt
II. Keine Festsetzung bei sofortigem Vollzug
III. Wesen der Festsetzung
IV. Festsetzung als Vollstreckungsvoraussetzung
V. Neue Androhung bei Festsetzung
VI. Ankündigung des Vollstreckungsbeginns
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 15 Anwendung der Zwangsmittel
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
1. Voraussetzungen der Anwendung
2. Anwendung gemäß Festsetzung
II. Zu Absatz 2
1. Abwehr des Widerstandes
2. Amtshilfe der Polizei
III. Zu Absatz 3
a) Erfüllung der Verpflichtung
b) Keine Wiederholungsgefahr
c) Durchführung des Zwanges
a) Unmöglichkeit der Leistung
b) Übertragung und Aufgabe des Eigentums
3. Zwang ist unzulässig
4. Erledigung der Hauptsache
5. Erledigung bei Aufhebung des Grundverwaltungsaktes
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 16 Ersatzzwangshaft
Erläuterungen
1. Wesen der Ersatzzwangshaft
2. Anordnung durch Verwaltungsgericht
a) Antrag der Vollzugsbehörde
b) Hinweis auf Ersatzzwangshaft bei Androhung des Zwangsgeldes
c) Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes
d) Unmittelbarer Zwang erfolglos
e) Ersatzvornahme „untunlich“
4. Rechtsschutz
II. Zu Absatz 2
1. Vollstreckung der Ersatzzwangshaft
2. Einstellung der Vollstreckung
3. Verjährung der Ersatzzwangshaft
4. Kosten der Vollstreckung
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 17 Vollzug gegen Behörden
Erläuterungen
1. Geschichtlicher Ursprung
2. Behörden
3. Gesetzliche Ausnahmen
II. Verwaltungsakte gegen Hoheitsträger
1. Zulässigkeit des Erlasses
2. Unzulässigkeit des Zwanges
III. In-Sich-Verfahren
IV. Zulässigkeit des Zwanges im Notfall
1. Amtsnothilfe
2. Eileingriff für andere Behörde
V. Zwang gegen private juristische Personen mit Staatsanteil
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
Vorbemerkung zu § 18
§ 18 Rechtsmittel
Erläuterungen
I. Zu Absatz 1
II. Zu Absatz 2
1. Behörde trifft abänderbare Maßnahmen
a) Beispiele:
b) Vollzugsbescheid
c) Vorläufiger Rechtsschutz
2. Behörde schafft vollendete Tatsachen
a) Beispiele
b) Vollzugsbescheid
c) Widerspruch
d) Anfechtungsklage
3. Keine Anordnung der sofortigen Vollziehung
4. Grundsatz der Gleichbehandlung
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
Dritter Abschnitt Kosten
§ 19 Kosten
Erläuterungen
1. Amtshandlungen nach dem VwVG
2. Kosten
a) Gebühren
aa) Begriff
bb) Festsetzung der Ersatzvornahme und Anforderung der Kosten
cc) Erledigung der laufenden Ersatzvornahme
dd) Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht
ee) Keine öffentlichen Kosten iSd § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO
ff) Weiterführende Literatur
3. Sonstige Kosten
4. Geltendmachung des Kostenanspruchs
5. Verjährung der Kostenforderung
II. Zu Absatz 2
III. Zu Absatz 3
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
§ 19a Vollstreckungspauschale, Verordnungsermächtigung
Erläuterungen
I. Allgemeines zur Norm
1. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt
2. Entstehungsgeschichte
3. Sinn und Zweck
a) Bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
b) Einheitliche Vollstreckungspauschale
c) Verpflichtung zur Zahlung der Vollstreckungspauschale
d) Vollstreckungspauschale für jede Vollstreckungsanordnung
e) Geldforderungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
2. Bemessung der Vollstreckungspauschale (Abs. 2)
3. Vollstreckungspauschalen-Verordnung (Abs. 3)
4. Überprüfung der Vollstreckungspauschale (Abs. 4)
5. Keine Belastung des Vollstreckungsschuldners (Abs. 5)
Anhang: Vergleichbares Landesrecht
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 20 Außerkrafttreten früherer Bestimmungen
Erläuterungen
§ 21
Erläuterungen
§ 22 Inkrafttreten
Kapitel II Kommentar zum. Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Einleitung
1. Allgemeines
2. Differenzierung von Zustellung und Bekanntgabe
II. Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungszustellungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht
III. Die Zustellung nach dem VwZG
IV. Geschichtliche Entwicklung
V. Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungszustellungsgesetz
VI. Verwaltungszustellungsgesetze der Länder
VII. Zustellungen in gerichtlichen Verfahren und Vorverfahren
VIII. Verfahren bei der Zustellung von Bußgeldbescheiden
§ 1 Anwendungsbereich
Erläuterungen
I. Allgemeines
II. Zu Absatz 1
1. Sachlicher Geltungsbereich des VwZG
2. Räumlicher Geltungsbereich des VwZG
3. Erweiterte Geltung des VwZG nach Bundesrecht
4. Geltung des VwZG kraft Landesrechts
1. Bedeutung der Vorschrift
2. Zustellung aufgrund einer Rechtsvorschrift
3. Zustellung aufgrund behördlicher Entscheidung
Anhang: Landesrecht
§ 2 Allgemeines
Erläuterungen
I. Allgemeines
1. Begriff und Gegenstand der Zustellung
2. Wirksamkeit der Zustellung
III. Zu Absatz 2
IV. Zu Absatz 3
Anhang: Landesrecht
§ 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
Erläuterungen
I. Allgemeines
II. Zu Absatz 1
1. Ausführung der Zustellung
a) Ort der Zustellung (§ 177 ZPO)
b) Ersatzzustellungen (§ 178 ZPO)
c) Zustellung bei verweigerter Annahme (§ 179 ZPO)
d) Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (§ 180 ZPO)
e) Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 181 ZPO)
f) Zustellungsurkunde (§ 182 ZPO)
2. Niederlegung
3. Verwendung von Vordrucken nach ZustVV
Anhang: Landesrecht
§ 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Erläuterungen
I. Allgemeines
1. Zustellungsverfahren
2. Ersatzzustellung
3. Niederlegung und Abholung
III. Zu Absatz 2
1. Nachweisfunktion des Rückscheins
2. Zustellungsfiktion
3. Behördliche Nachweispflichten
4. Aktenvermerk
Anhang: Landesrecht
§ 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
Erläuterungen
1. Zustellung durch Bediensteten der Behörde
2. Amtshilfe
3. Empfangsbekenntnis
4. Zustellungsvermerk des Bediensteten
5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
II. Zu Absatz 2
III. Zu Absatz 3
1. Keine Förmlichkeiten bei der Zustellung
2. Adressaten der vereinfachten Zustellung
3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
4. Verweigerung der Annahme
1. Zulässigkeit der elektronischen Zustellung
2. Eröffnung des Zustellungszugangs durch Empfänger
3. Beweiseignung elektronischer Dokumente
4. Einsichtnahme in elektronische Dokumente
5. Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten in elektronischen Dokumenten
6. Schutz von Geheimnissen der Beteiligten
7. Qualifizierte elektronische Signatur
8. Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme
9. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
VI. Zu Absatz 6
VII. Zu Absatz 7
1. Empfangsbekenntnis
2. Fehlendes Empfangsbekenntnis
a) Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Adressaten
b) Andere Adressaten der vereinfachten Zustellung
c) Elektronische Zustellung auf Verlangen des Empfängers
Anhang: Landesrecht
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Weitere Möglichkeiten der Zustellung
3. Eröffnung des Zugangs zur elektronischen Zustellung
4. Abholbestätigung
1. Pflichten des akkreditierten Diensteanbieters
2. Versandbestätigung des Diensteanbieters
3. Abholbestätigung des Diensteanbieters
1. Abholbestätigung als Zustellungsnachweis
2. Beweiskraft der Abholbestätigung
1. Zeitpunkt der Zustellung
2. Widerlegung der Zustellungsfiktion
3. Belehrungspflicht der Behörde
4. Benachrichtigungspflicht der Behörde
Anhang: Landesrecht
§ 6 Zustellung an gesetzliche Vertreter
Erläuterungen
I. Allgemeines
1. Geschäftsunfähige und Betreute
2. Gesetzliche Vertreter oder Betreuer
1. Behörden
2. Juristische Personen und Personenvereinigung
3. Zweckvermögen
4. Ausnahme: AO
IV. Vereinfachung der Zustellung bei mehreren Vertretern (Abs. 3)
V. Verantwortlichkeit (Abs. 4)
Anhang: Landesrecht
§ 7 Zustellung an Bevollmächtigte
Erläuterungen
I. Allgemeines
1. Ermessen bei der Wahl des Empfängers, S. 1
2. Pflichtige Zustellung an den Bevollmächtigten, S. 2
1. Erteilung der Vollmacht
2. Ende der Bevollmächtigung
III. Zustellung für mehrere Beteiligte
Anhang: Landesrecht
§ 8 Heilung von Zustellungsmängeln
Erläuterungen
I. Allgemeines
II. Voraussetzungen der Heilung
1. Dokument
2. Empfangsberichtigte Person
3. Tatsächlicher Zugang
4. Keine Zustellung aufgrund fehlenden Zustellungswillens
III. Sonderregelungen
IV. Besonderheiten bei der elektronischen Zustellung
Anhang: Landesrecht
§ 9 Zustellung im Ausland
Erläuterungen
I. Allgemeines
a) Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
b) Völkerrechtliche Zulässigkeit
2. Zustellung durch ausländische Behörde oder deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung (Abs. 1 Nr. 2)
3. Zustellung durch das Auswärtige Amt (Abs. 1 Nr. 3)
4. Zustellung durch Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne von § 5 (Abs. 1 Nr. 4)
III. Nachweis der Zustellungen, Abs. 2
IV. Anordnung eines Zustellungsbevollmächtigten
Anhang: Landesrecht
§ 10 Öffentliche Zustellung
Erläuterungen
I. Allgemeines
II. Voraussetzungen
1. Unbekannter Aufenthaltsort – Nr. 1
2. Missbrauchs- und Bestattungsfälle – Nr. 2
3. Zustellung im Ausland nicht möglich oder nicht erfolgversprechend – Nr. 3
III. Anordnungsbefugnis, S. 2
IV. Verfahren der Zustellung – § 10 Abs. 2
1. Ort der Veröffentlichung
2. Inhalt der Veröffentlichung
3. Hinweispflichten, Abs. 2 S. 3 und 4
4. Fiktion der Zustellung, Abs. 2 S. 6
Anhang: Landesrecht
A. Anhang VwVG: Muster
Einführung
I. Zu den Mustern 1 bis 18 – gestrecktes Verfahren – 1. Verwaltungsakt (Grundverwaltungsakt)
2. Androhung des Zwangsmittels
3. Festsetzung des Zwangsmittels
II. Zu den Mustern 19 bis 33 – gekürztes Verfahren – 1. Verwaltungsakt (Grundverwaltungsakt)
2. Androhung des Zwangsmittels
III. Zu den Mustern 34 bis 55 – Festsetzung des Zwangsmittels –
IV. Zu den Mustern 56 bis 60 – Sofortiger Vollzug –
I. Androhung des Zwangsmittels
II. Verwaltungsakt mit Androhung des Zwangsmittels
III. Festsetzung des Zwangsmittels
IV. Sofortiger Vollzug
B. Anhang VwZG: Gesetzesmaterialien
1. Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Verwaltungszustellungsgesetz – AVV-VwZG – [1]
Anmerkungen
1. Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)
2. Begriff der Zustellung
3. Notwendigkeit der Zustellung (§ 1 Abs. 3)
4. Ausführung der Zustellung (§ 2)
5. Zustellung durch die Post mit Postzustellungsurkunde (§ 3)
6. Zustellungen durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes (§ 4)
7. Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (§ 5)
8. Zustellung durch die Behörde mittels Vorlegung der Urschrift (§ 6)
9. Zustellung an gesetzliche Vertreter (§ 7)
10. Zustellung an Bevollmächtigte (§ 8)
11. Heilung von Zustellungsmängeln (§ 9)
12. Ort der Zustellung (§ 10)
13. Ersatzzustellung (§ 11)
14. Niederlegung des Schriftstücks (§ 11 Abs. 2)
15. Besondere Vorschriften für Ersatzzustellungen (§ 11)
16. Zustellung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen (§ 12)
17. Verweigerung der Annahme (§ 13)
18. Zustellung im Ausland (§ 14)
19. Öffentliche Zustellung (§ 15)
20. Zustellung an Beamte, Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsberechtigte (§ 16)
21. Zustellungen im Besteuerungsverfahren (§ 17)
22. Aufhebung der Postzustellungsverordnung (§ 18)
23. Geltung im Lande Berlin (§ 20)
24. Inkrafttreten (§ 21)
2. Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 177 Ort der Zustellung
§ 178 Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme
§ 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung
§ 182 Zustellungsurkunde
§ 371 Beweis durch Augenschein
§ 371a Beweiskraft elektronischer Dokumente
§ 437 Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
3. Abgabenordnung (AO)
§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
§ 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
§ 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
§ 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung
§ 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
Anmerkungen
§ 337 Kosten der Vollstreckung
§ 338 Gebührenarten
§ 339 Pfändungsgebühr
§ 340 Wegnahmegebühr
§ 341 Verwertungsgebühr
§ 342 Mehrheit von Schuldnern
§ 343
§ 344 Auslagen
§ 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
§ 346 Unrichtige Sachbehandlung, Festsetzungsfrist
4. Zustellungen, Ladungen, Vorführungen und Zwangsvollstreckungen bezüglich Soldaten der Bundeswehr
A. Zustellungen an Soldaten. 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Anmerkungen
30
31
32
33
34
35
36
37
Anmerkungen
5. Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
Anmerkungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 32
Artikel 36
6. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 50 Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
§ 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
§ 66 Inhalt des Bußgeldbescheides
§ 67 Form und Frist
7. Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
Anmerkungen
Artikel 1 Anwendungsbereich des Übereinkommens
Artikel 2 Zentrale Behörde[1]
Anmerkungen
Artikel 3 Zustellungsersuchen
Artikel 4 Befreiung von der Legalisation
Artikel 5 Ordnungsmäßigkeit des Ersuchens
Artikel 6 Art der Zustellung
Artikel 7 Sprachen
Artikel 8 Zustellungszeugnis
Artikel 9 Muster des Ersuchens und des Zustellungszeugnisses
Artikel 10 Zustellung durch Konsularbeamte
Artikel 11 Zustellung durch die Post
Artikel 12 Andere Übermittlungswege
Artikel 13 Kosten
Artikel 14 Ablehnung der Erledigung
Artikel 15 Fristen
Artikel 16 Andere internationale Übereinkünfte oder Absprachen
Zu Art 2: Aufstellung der Zustellungsbehörden
8. De-Mail-Gesetz
§ 1 De-Mail-Dienste
§ 4 Anmeldung zu einem De-Mail-Konto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
9. Vertrauensdienstegesetz (VDG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufsichtsstelle; zuständige Stelle für die Informationssicherheit
10. Verordnung über die Höhe und das Verfahren zur Erhebung einer Vollstreckungspauschale bei Inanspruchnahme von Behörden der Bundesfinanzverwaltung zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (Vollstreckungspauschalen-Verordnung – VollstrPV)
§ 1 Höhe, erstmalige Überprüfung und Berechnungszeitraum
§ 2 Entstehung
§ 3 Abrechnungsverfahren
§ 4 Fälligkeit
§ 5 Inkrafttreten
Anmerkungen
Stichwortverzeichnis
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Kommentar anhand der Rechtsprechung
Dr. Gerhard Sadler Leitender Magistratsdirektor a. D. †
.....
Die Berechtigung zum Erlass eines Leistungsbescheides stützt sich auf die jeweilige materielle Rechtsgrundlage, aus welcher die Behörde ihren Anspruch herleitet, zum Beispiel bei Erschließungsbeiträgen auf die §§ 127 bis 135 des Baugesetzbuchs.
Ist ein Leistungsbescheid vom Verwaltungsgericht aus materiell-rechtlichen Gründen als rechtswidrig aufgehoben worden, verbietet es die materielle Rechtskraft dieser Entscheidung, die gleiche Forderung auf Grund einer anderen Anspruchsgrundlage erneut geltend zu machen. Das ergibt sich gemäß § 121 VwGO aus der bindenden Wirkung rechtskräftiger Urteile (OVG Koblenz B 9.4.2010 – 10 A 11315/09, juris = NVwZ 2010, 1109).
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