Der Index der verbotenen Bücher. Bd.1
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Franz Reusch. Der Index der verbotenen Bücher. Bd.1
Der Index der verbotenen Bücher
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Eine geheime Geschichte … Franz Heinrich Reuschs „Index der verbotenen Bücher“1
Ein Altkatholik als Inspirator der Indexreform Leos XIII
Ein Zensor wird bestellt
Das Gutachten des Zensors Haringer
Haringer und die Totalkontrolle des Buchmarkts
Gegen unrechtmäßige Indizierungen
Die Hauptmängel des römischen Index
Eine Indexreformkommission wird eingesetzt
Der Bericht der Reformkommission
Wandel durch beschleunigte Zeitläufe?
Zur Neuauflage
Vorwort
Inhalt
Uebersicht der besprochenen Indices
Die wichtigsten Schriften über den Index
Erklärung einiger Abkürzungen
1. Einleitung
2. Bücherverbote in der alten Kirche
3. Bücherverbote im Mittelalter
4. Das Verbot des Talmud und anderer jüdischer Bücher
5. Verordnungen über Bücherwesen aus der Zeit von Erfindung der Buchdruckerkunst bis zum Beginne der Reformation
6. Bücherverbote aus derselben Zeit
7. Die ersten päpstlichen Erlasse gegen die Schriften der Reformatoren
8. Die Bulla Coenae Domini
9. Verordnungen über Bücherwesen in Deutschland 1521–1555
10. Verordnungen über Bücherwesen und Verzeichnisse verbotener Bücher in England 1526–1555
11. Verordnungen über Bücherwesen in den Niederlanden. Bücherverbote Karls V. 1521–1550
12. Die Löwener Indices von 1546 und 1550
13. Verordnungen der Kölnischen Synoden von 1549 und 1550
14. Verordnungen über Bücherwesen und Bücherverbote in Spanien 1521–1551. Der erste Index des Valdés 1551
15. Verordnungen über Bücherwesen und Bücherverbote in Frankreich 1521–1551
16. Indices der Sorbonne 1543–1551. Index des Inquisitors Bécanis zu Toulouse
17. Die Errichtung der Römischen Inquisition 1542
18. Strengere Durchführung der Bestimmungen über verbotene Bücher in päpstlichen Verordnungen seit 1550
19. Der Index des Senates von Lucca vom J. 1545
20. Verhandlungen auf dem Trienter Concil 1546
21. Der zweite Index des General-Inquisitors Valdés 1554
22. Der Index des päpstlichen Nuncius Casa, Venedig 1549
23. Die Indices von Florenz 1552, Mailand und Venedig 1554
24. Der Löwener Index vom J. 1558
25. Der Index Pauls IV
26. Aufnahme des Index Pauls IV. Edict des General-Inquisitors Card. Ghislieri vom J. 1561
27. Der Index des spanischen General-Inquisitors Valdés vom J. 1559
28. Verhandlungen auf dem Trienter Concil 1562. 1563
29. Der Index Pius’ IV. vom J. 1564
30. Die Regeln des Trienter Index
31. Reception des sog. Trienter Index
32. Erasmus im Index
33. Erasmianer im Index
34. Nicolaus von Clémanges, Savonarola und Geiler von Keisersberg
35. Italienische Reformationsliteratur
36. Nichttheologische italienische Schriften
37. Das Consilium de emendanda Ecclesia. Italienische Theologen im Index
38. Verordnungen über Büclierwesen in Belgien 1560–1570
39. Der Lütticher Index von 1569
40. Die Antwerpener Appendix zum Trienter Index von 1570
41. Der Antwerpener Index expurgatorius von 1571
42. Errichtung der Index-Congregation
43. Pius V. und Gregor XIII
44. Der Inquisitionsprocess gegen den Erzbischof Carranza
45. Verordnungen über Büclierwesen in Baiern 1561–1579
46. Der Münchener Index vom J. 1582
47. Der Lissaboner Index vom J. 1581
48. Die Indices des spanischen General-Inquisitors Quiroga von 1583 und 1584
49. Das Enchiridion ecclesiasticnm des F. Gregorius Capuccinus von 1588
50. Der Index Sixtus’ V. vom J. 1590
51. Der Index Clemens’ VIII. vom J. 1596
52. Die Instruction Clemens’ VIII
I. Ueber das Verbot von Büchern
II. Ueber das Corrigiren der Bücher
III. Ueber den Druck von Büchern
53. Reception des Index Clemens’ VIII
54. Der Index expnrgatorius des J. M. Brasichellensis
55. Katholische Schriftsteller im Index Clemens’ VIII
56. Italienische reformatorische Schriften im Index Clemens’ VIII
57. Verbote spanischer Bücher
58. Protestantische Censur im 16. Jahrhundert
59. Schluss
Berichtigungen und Nachträge
Register
Informationen zum Buch
Отрывок из книги
Franz Heinrich Reusch
Ein Beitrag zur Kirchen- und
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Obwohl Index und Inquisition im 16. Jahrhundert mit dem Anspruch der Totalkontrolle des Buchmarktes und der Zuständigkeit auf allen Wissensgebieten angetreten waren, zeigten sich die deutschen Indexgutachter, namentlich Haringer und Esser, durchaus bereit, die Allkompetenz des Lehramts und seiner Zensurorgane zurückzunehmen und auf den eigentlichen Glaubensbereich zu beschränken. Naturwissenschaftliche und medizinische Werke oder Klassikerausgaben sollten vom Index genommen werden. Dafür fühlte man sich nicht mehr zuständig.
Damit vollzogen die deutschen Indexrevisoren die an den Universitäten längst erfolgte Emanzipation der „profanen“ Wissenschaften von der Theologie – wohl eher unreflektiert – auch im Bereich der lehramtlichen Bücherzensur nach. Ein in der kulturprotestantisch dominierten deutschen Wissenschaftslandschaft gängiges und selbstverständliches Paradigma gelangte so unter der Hand durch die in diesem Umfeld aufgewachsenen Indexkonsultoren ins Machtzentrum des „Gegners“. Auf diese Weise entfaltete der gesellschaftliche Wandel auch in einer absolut ohne zeitliche Begrenzungen konzipierten Wissenskultur seine überraschende Wirkung.
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