Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Philosophie der Geschichte
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Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Philosophie der Geschichte
Vorwort des Herausgebers
Der Autor Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte – Einleitung
Geographische Grundlage der Weltgeschichte
Einleitung
Erster Teil – Die orientalische Welt
Erster Abschnitt – China
Zweiter Abschnitt – Indien
Der Buddhaismus
Dritter Abschnitt – Persien
Erstes Kapitel – Das Zendvolk
Zweites Kapitel – Die Assyrer, Babylonien, Meder und Perser
Drittes Kapitel – Das persische Reich und seine Bestandteile
Persien
Syrien und das semitische Vorderasien
Judäa
Ägypten
Übergang zur griechischen Welt
Zweiter Teil – Die griechische Welt
Erster Abschnitt – Die Elemente des griechischen Geistes
Zweiter Abschnitt – Die Gestaltung der schönen Individualität – Erstes Kapitel – Das subjektive Kunstwerk
Zweites Kapitel – Das objektive Kunstwerk
Drittes Kapitel – Das politische Kunstwerk
Die Kriege mit den Persern
Athen
Sparta
Der Peloponnesische Krieg
Das makedonische Reich
Dritter Abschnitt – Der Untergang des griechischen Geistes
Dritter Teil – Die römische Welt
Erster Abschnitt – Rom bis zum zweiten Punischen Krieg – Erstes Kapitel – Die Elemente Elemente des römischen Geistes
Zweites Kapitel – Die Geschichte Roms bis zum zweiten Punischen Krieg
Zweiter Abschnitt – Rom vom zweiten Punischen Krieg bis zum Kaisertum
Dritter Abschnitt – Erstes Kapitel – Rom in der Kaiserperiode
Zweites Kapitel – Das Christentum
Drittes Kapitel – Das byzantinische Reich
Vierter Teil – Die germanische Welt
Erster Abschnitt – Die elemente der christlich-germanischen Welt – Erstes Kapitel – Die Völkerwanderung
Zweites Kapitel – Der Mohamedenismus
Drittes Kapitel – Das Reich Karls des Großen
Zweiter Abschnitt – Das Mittelalter
Zweites Kapitel – Die Feudalität und die Hierarchie
Zweites Kapitel – Die Kreuzzüge
Drittes Kapitel – Der Übergang der Feudalherrschaft in die Monarchie
Kunst und Wissenschaft als Auflösung des Mittelalters
Dritter Abschnitt – Die neue Zeit
Erstes Kapitel – Die Reformation
Zweites Kapitel – Wirkung der Reformation auf die Staatsbildung
Drittes Kapitel – Die Aufklärung und Revolution
Die gelbe Buchreihe
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Impressum
Отрывок из книги
Titel
Vorwort des Herausgebers
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Wir haben zwei Seiten der Freiheit betrachtet, die objektive und die subjektive; wenn nun als Freiheit gesetzt wird, dass die einzelnen ihre Einwilligung geben, so ist leicht zu ersehen, dass hier nur das subjektive Moment gemeint ist. Was aus diesem Grundsatze natürlich folgt, ist, dass kein Gesetz gelten könne, außer wenn alle übereinstimmen. Hier kommt man sogleich auf die Bestimmung, dass die Minorität der Majorität weichen müsse; die Mehrheit also entscheidet. Aber schon J. J. Rousseau hat bemerkt, dass dann keine Freiheit mehr sei, denn der Wille der Minorität wird nicht mehr geachtet. Auf dem polnischen Reichstage musste jeder einzelne seine Einwilligung geben, und um dieser Freiheit willen ist der Staat zugrunde gegangen. Außerdem ist es eine gefährliche und falsche Voraussetzung, dass das Volk allein Vernunft und Einsicht habe und das Rechte wisse; denn jede Faktion des Volkes kann sich als Volk aufwerfen, und was den Staat ausmacht, ist die Sache der gebildeten Erkenntnis und nicht des Volkes.
Wenn das Prinzip des einzelnen Willens als einzige Bestimmung der Staatsfreiheit zugrunde gelegt wird, dass zu allem, was vom Staat und für ihn geschehe, alle einzelnen ihre Zustimmung geben sollen, so ist eigentlich gar keine Verfassung vorhanden. Die einzige Einrichtung, der es bedürfte, wäre nur ein willenloser Mittelpunkt, der, was ihm Bedürfnisse des Staates zu sein schienen, beachtete und seine Meinung bekannt machte, und dann der Mechanismus der Zusammenberufung der einzelnen, ihres Stimmgebens und der arithmetischen Operation des Abzählens und Vergleichens der Menge von Stimmen für die verschiedenen Propositionen, womit die Entscheidung schon bestimmt wäre. Der Staat ist ein Abstraktum, der seine selbst nur allgemeine Realität in den Bürgern hat, aber er ist wirklich, und die nur allgemeine Existenz muss sich zu individuellem Willen und Tätigkeit bestimmen. Es tritt das Bedürfnis von Regierung und Staatsverwaltung überhaupt ein, eine Vereinzelung und Aussonderung solcher, welche das Ruder der Staatsangelegenheiten zu führen haben, darüber beschließen, die Art der Ausführung bestimmen und Bürgern, welche solche ins Werk setzen sollen, befehlen. Beschließt z. B. auch in Demokratien das Volk einen Krieg, so muss doch ein General an die Spitze gestellt werden, welcher das Heer anführe. Die Staatsverfassung ist es erst, wodurch das Abstraktum des Staates zu Leben und Wirklichkeit kommt, aber damit tritt auch der Unterschied von Befehlenden und Gehorchenden ein. Gehorchen aber scheint der Freiheit nicht gemäß zu sein, und die befehlen, scheinen selbst das Gegenteil von dem zu tun, was der Grundlage des Staates, dem Freiheitsbegriffe entspreche. Wenn nun einmal der Unterschied von Befehlen und Gehorchen notwendig sei, sagt man, weil die Sache sonst nicht gehen könne, – und zwar scheint dieses nur eine Not, eine der Freiheit, wenn diese abstrakt festgehalten wird, äußerliche und selbst ihr zuwiderlaufende Notwendigkeit zu sein, – so müsse die Einrichtung wenigstens so getroffen werden, dass so wenig als möglich von den Bürgern bloß gehorcht und den Befehlen so wenig Willkür als möglich überlassen werde, der Inhalt dessen, wofür das Befehlen notwendig wird, selbst der Hauptsache nach vom Volke, dem Willen vieler oder aller einzelnen bestimmt und beschlossen sei, wobei aber doch wieder der Staat als Wirklichkeit, als individuelle Einheit, Kraft und Stärke haben soll. Die allererste Bestimmung ist überhaupt: der Unterschied von Regierenden und Regierten; und mit Recht hat man die Verfassungen im allgemeinen in Monarchie, Aristokratie und Demokratie eingeteilt, wobei nur bemerkt werden muss, dass die Monarchie selbst wieder in Despotismus und in die Monarchie als solche unterschieden werden muss, dass bei allen aus dem Begriffe geschöpften Einteilungen nur die Grundbestimmung herausgehoben, und damit nicht gemeint ist, dass dieselbe als eine Gestalt, Gattung oder Art in ihrer konkreten Ausführung erschöpft sein solle, vornehmlich aber auch, dass jene Arten eine Menge von besonderen Modifikationen, nicht nur jener allgemeinen Ordnungen an ihnen selber, sondern auch solche zulassen, welche Vermischungen mehrerer dieser wesentlichen Ordnungen, damit aber unförmliche, in sich unhaltbare, inkonsequente Gestaltungen sind. Die Frage in dieser Kollision ist daher, welches die beste Verfassung sei, das ist, durch welche Einrichtung, Organisation oder Mechanismus der Staatsgewalt der Zweck des Staates am sichersten erreicht werde. Dieser Zweck kann nun freilich auf verschiedene Weise gefasst werden, zum Beispiel als ruhiger Genuss des bürgerlichen Lebens, als allgemeine Glückseligkeit. Solche Zwecke haben die sogenannten Ideale von Staatsregierungen und dabei namentlich Ideale von Erziehung der Fürsten (Fénelon) oder der Regierenden, überhaupt der Aristokratie (Plato) veranlasst, denn die Hauptsache ist dabei auf die Beschaffenheit der Subjekte, die an der Spitze stehen, gesetzt worden und bei diesen Idealen an den Inhalt der organischen Staatseinrichtungen gar nicht gedacht worden. Die Frage nach der besten Verfassung wird häufig in dem Sinne gemacht, als ob nicht nur die Theorie hierüber eine Sache der subjektiven freien Überzeugung, sondern auch die wirkliche Einführung einer nun als die beste oder die bessere erkannten Verfassung die Folge eines so ganz theoretisch gefassten Entschlusses, die Art der Verfassung eine Sache ganz freier und weiter nicht als durch die Überlegung bestimmter Wahl sein könne. In diesem ganz naiven Sinne beratschlagten zwar nicht das persische Volk, aber die persischen Großen, die sich zum Sturz des falschen Smerdis und der Magier verschworen hatten, nach der gelungenen Unternehmung, und da von der Königsfamilie kein Sprössling mehr vorhanden war, welche Verfassung sie in Persien einführen wollten; und Herodot erzählt ebenso naiv diese Beratschlagung.
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