Festschrift für Jürgen Taeger

Festschrift für Jürgen Taeger
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Mit dieser Festschrift anlässlich des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Jürgen Taeger ehren namhafte Freunde und Weggefährten seine herausragenden Verdienste als Wissenschaftler und Hochschullehrer. Die Beiträge der über 40 Autoren befassen sich mit Themen aus den Tätigkeitsschwerpunkten von Jürgen Taeger, wie dem Zivil-, dem Wirtschafts- und vor allem dem Informationsrecht.
Erörtert werden Themen u.a. aus den Bereichen: – Datenschutzrecht – Informations- und Medienrecht – Recht des geistigen Eigentums – Bürgerliches Recht – Vertrags- und haftungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Daten
Das breite Themenspektrum spiegelt die Vielfalt der Tätigkeiten und Interessen des Geehrten und vermittelt so das facettenreiche Bild des wissenschaftlichen Wirkens eines herausragenden deutschen Juristen.

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IT-Recht in Wissenschaft und Praxis. Festschrift für. Jürgen Taeger

Geleitwort

Verzeichnis der Autoren

Inhaltsverzeichnis

Außervertragliche Haftung für fehlerhafte Computerprogramme – Taeger 25.0

I. Einleitung

II. Die Taeger’schen Grundlagen

1. Produkthaftung nach dem ProdHG

a) Computerprogramme als Produkt gem. § 2 ProdHG

b) Fehler eines Produkts gem. § 3 ProdHG

2. Die Haftung nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung

III. 25 Jahre nach der Habilitationsschrift

IV. Schluss

Over-the-Air-Updates bei vernetzten Fahrzeugen – Pflicht zur Durchführung und Pflicht zur Duldung

I. Einleitung1

II. Produzentenhaftung: Produktbeobachtungspflicht

III. Rechtsfolge: Update-Pflicht?

1. Umfang und Ausgestaltung der (gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen) Updates

2. Duldungspflicht des Nutzers/Eigentümers

a) Probleme bei der Einholung der Einwilligung in Updates

b) Update-Verweigerungsrecht des Fahrzeugnutzers

aa) Vertragliche Duldungspflicht

bb) Duldungspflicht analog § 1004 Abs. 2 BGB

c) Folgeproblem: Bemessung des Umfangs des zwingend erforderlichen Updates

aa) Untergrenze

bb) Obergrenze

cc) Exkurs: Möglichkeit der Verknüpfung mit zusätzlichen Updates

dd) Exkurs: Installation unreifer Software

IV. Zusammenfassung

Datenschutz durch Technikgestaltung in der Vertragspraxis

I. Einleitung1

II. Datenschutz durch Technikgestaltung

1. Überblick zu Art. 25 DS-GVO

a) Privacy by Design

b) Privacy by Default

c) Verhältnis von Privacy by Design und Privacy by Default

2. Regelungsadressaten des Art. 25 DS-GVO

a) (Gemeinsame) Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

b) Hersteller von technischen Produkten, Systemen und Diensten

3. Konkrete Anforderungen in der Praxis

a) Zeitraum bis zur Fertigstellung bzw. Markteinführung (Design & Build)

b) Nach der Fertigstellung bzw. Markteinführung (Operate)

III. Vertragsrechtliche Implikationen des Datenschutzes durch Technikgestaltung

1. Vorvertragliche Pflichten

2. Grundlagen im Lichte vertragstypologischer Spezifika

a) Austauschverträge

b) Dauerschuldverhältnisse: Wartungs- und Pflegeverträge, Softwaremiete und -leasing

3. Ausgewählte, spezielle Problemlagen in der Praxis

a) IT-Outsourcing

aa) Fehlende Datenschutz-Compliance in der Bereitstellungsphase

bb) Fehlende Datenschutz-Compliance in der Betriebsphase

cc) Probleme bei mehrstufigen Leistungsbeziehungen

dd) Probleme bei arbeitsteiliger Leistungserbringung

b) Cloud Services Software as a Service

aa) Software as a Service (SaaS)

bb) Infrastructure as a Service (IaaS)

c) Wartungs- und Pflegeverträge im Zusammenhang mit Austauschverträgen

IV. Vertragliche Lösungsoptionen

V. Fazit

Daten als Gegenleistung?

I. Einführung

1. Überblick: Datengetriebene Geschäftsmodelle

2. Arten datenbezogener Austauschbeziehungen

II. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

1. Einwilligung und Widerruflichkeit

2. Das Koppelungsverbot des Art. 7 Abs. 4 DSGVO

3. Gesetzliche Erlaubnistatbestände

III. Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Schuldrecht

1. Vertragspflicht zur Einwilligung?

a) Anspruch des Gläubigers auf Erteilung einer Einwilligung?

b) Verweigerung der Einwilligung als Pflichtverletzung?

c) Der Vertrag als Rechtsgrund für die Einwilligung (Realvertrag)

d) Einwilligung als Bedingung für den Vertragsschluss

e) Fazit

2. Schicksal der Gegenleistung bei Widerruf der Einwilligung

a) Daten als Gegenleistung i.S.v. §§ 320ff. BGB?

b) Vom Gläubiger zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung?

c) Condictio ob rem (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB)

d) Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)

e) Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

f) Widerruf der Einwilligung als auflösende Bedingung (§§ 158ff. BGB)

g) Vertragsklauseln sui generis

IV. Ergebnisse

Über die Willenserklärung – Der Rechtsbindungswille in Zeiten des technologischen Wandels

I. Das Internet der Verträge oder Trierer Weinversteigerung 4.0

II. Der Rechtsbindungswille

III. Die Ermittlung des Rechtsbindungswillens

IV. Untersuchung der „digitalen“ Fallgruppen

1. Vertragsschluss im Internet

2. Webseitennutzungsverträge

a) Rechtsbindungswille des Webseitenbetreibers

b) Rechtsbindungswillen des Webseitennutzers

aa) Bloßer Besuch einer Website

bb) Nutzung einer Webseite

cc) Anlegen eines Benutzerkontos

dd) Ausdrückliche Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen

V. Übertragung der Fallgruppen auf die Blockchain-Technologie

1. (Kurze) technische Beschreibung

2. Teilnahme an der Blockchain

3. Rechtsbindungswille in der Blockchain

a) Rechtsbindungswille bei der Teilnahme an einer Blockchain

b) Rechtsbindungswille bei Blockchain-Transaktionen

VI. Kritische Betrachtung der Fallgruppen-Methodik

VII. Kritische Betrachtung der Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts

VIII. Interdisziplinarität als Schlüssel

Auskunfteien – alte Herausforderungen, neue Lösungsansätze?

I. Einleitung

II. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Auskunfteienbereich

1. Ausgangspunkt

2. Die Datenübermittlung an Auskunfteien

a) BDSG a.F. und BDSG n.F

b) Regelungsspielraum unter der DS-GVO?

c) Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO

d) Übermittlung von Positivdaten

3. Die Datenverarbeitung durch Auskunfteien

a) BDSG versus DS-GVO

b) Interessenabwägung

c) Datenqualität

aa) Problem der Richtigkeit und Vollständigkeit

bb) „Basisrationalität“ der Scorewert-Berechnung

d) Transparenz

4. Die Datenabfrage bei Auskunfteien

a) Beispiel Vermietung

b) Beispiel Versicherungen

c) Beispiel Kauf auf Rechnung

III. Fazit

Aufzeichnungspflichten bei Wertpapiergeschäften nach § 83 WpHG

I. Einleitung

II. Die Rechtsgrundlagen. 1. MiFID II bzw. § 83 WpHG

2. DSGVO

3. Verhältnis von DSGVO und MiFID II. a) Verordnung und Richtlinie

b) Adressaten der DSGVO und der MiFID II

III. Die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

IV. Wechselwirkungen von WpHG und DSGVO. 1. § 83 WpHG als Erlaubnistatbestand i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. a) Die Problematik

b) Normenkollision

c) Umfang der Aufzeichnungspflicht

2. Information bzw. Einwilligung der betroffenen Personen

3. Recht auf Auskunft und Kopie

4. Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung

5. Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen

V. Fazit

Hat der Staat Daten zu verschenken – und darf er das?

I. Datenschätze der öffentlichen Hand

II. Muss die Kommune Verkehrsdaten an Private herausgeben?

III. Darf die Kommune Verkehrsdaten an Private herausgeben?

IV. Wie ist die Datenweitergabe vertragsrechtlich auszugestalten?

V. Vertragsmodelle

VI. Ergebnis

Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverstößen

I. Rechtsprechung. 1. AG Diez, Schlussurteil vom 7.11.2018 – 8 C 130/18

2. LG Karlsruhe, Urteil vom 2.8.2019 – 8 O 26/19

3. OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 11.6.2019 – 4 U 760/19

4. OLG Innsbruck, 13.2.2020 – 1 R 182/19b

II. Literatur

III. Schaden und Schadensersatz im Spiegel des Unionsprivatrechts. 1. Autonom-unionsrechtlicher oder mitgliedstaatlicher Schadensbegriff?

2. Schadensrechtliche Grundsätze des Unionsprivatrechts

a) „Vollständiger“ Schadensersatz – Gebot der Totalreparation

b) „Wirksamer“ Schadensersatz – Gebot zu oder Verbot von überkompensatorischem Schadensersatz?

c) Zwischenergebnis

3. Kein Schadensersatzanspruch ohne Schaden

4. Keine generelle Ausnahme von „Bagatellverstößen“

5. Immaterielle Schäden

6. Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs

a) Entschädigung in Geld

b) Naturalrestitution

7. Notwendigkeit der konkreten Darlegung immaterieller Einbußen

IV. Fazit

Das neue brasilianische Datenschutzgesetz – DSGVO unter dem Zuckerhut

I. Einleitung

II. Überblick über das LGPD7. 1. Aufbau und Zwecksetzung

2. Anwendungsbereich. a) Räumlicher Anwendungsbereich

b) Sachlicher Anwendungsbereich

c) Persönlicher Anwendungsbereich und Adressaten

3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. a) Allgemeine Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

b) Verarbeitung sensibler Daten

c) Verarbeitung der Daten von Kindern und Jugendlichen

4. Internationaler Datentransfer

5. Rechte der Betroffenen. a) Grundsätze der Datenverarbeitung

b) Umfang der Betroffenenrechte

6. Weitere Pflichten der datenverarbeitenden Stellen

7. Haftung und Sanktionen. a) Schadensersatz

b) Öffentlich-rechtliche Sanktionen

8. Datenschutzaufsicht

III. Ein angemessenes Datenschutzniveau in Brasilien?

IV. Ausblick

Pfade der polizeilichen Datenverarbeitung

I. Jürgen Taeger im Sicherheitsrecht

II. Entwicklung polizeilicher Datenverarbeitung

1. Polizeiliches Informationswesen: Von INPOL zu Polizei 2020

2. Private Datenbestände: Von Schützenvereinen zu Sozialen Netzwerken

3. Computergestützte Ermittlungsmethoden: Von Rasterfahndung zu Data Mining

III. Fazit

Datenschutzverantwortlichkeiten bei Insolvenzbekanntmachungen

I. Einleitung

1. Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren

2. Das Insolvenzportal

3. Vernetzung von Insolvenzregistern innerhalb der EU

II. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten für Insolvenzbekanntmachungen. 1. Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten

2. Insolvenzgerichte

3. Insolvenzportalbetreiber

4. Europäisches Insolvenzregister (IRI)

III. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten bei Verarbeitungen über Datenschnittstellen, eigenständigen Transkriptionen und Suchalgorithmen

IV. Folge der eigenständigen Verantwortlichkeiten

V. Ergebnis

Unzulänglichkeiten im Konzept der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit

I. Auftakt

II. Konzept der Verantwortlichkeit

1. Verantwortungszuweisung

2. Bestimmungskriterien der Verantwortlichkeit

a) Adressatenfähigkeit

b) Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten

aa) Entscheidungskompetenz

bb) Mittelbare Einflüsse

c) Zwecke und Mittel der Verarbeitung

aa) Dominanz der Entscheidung über die Zwecke der Verarbeitung

bb) Delegation der Entscheidung zu den Mitteln der Verarbeitung

d) Ganzheitliche Betrachtung der Verarbeitungsumstände

III. Konzeptionelle Defizite bei der Bestimmung von Verantwortlichkeiten

1. Verantwortlichkeiten in dezentralisierten Strukturen

a) Komplexität der Verantwortungsfindung

b) Schutzdefizite

2. Mehrgliedrige Verarbeitungsszenarien

a) Verarbeitung in Kooperationsverhältnissen

b) Zusammenwirken in arbeitsteiligen Verarbeitungsszenarien

c) Zweck(in)kongruenz der Verarbeitungsvorgänge

3. Verantwortungsdiffusionen

a) Smarte Systeme

b) Vernetzung

IV. Korrekturansätze

1. Rückbesinnung auf den Wortlaut

2. Alleinverantwortlichkeiten

3. Nutzung von gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten

4. Datenschutzrechtliche Störerhaftung

V. Schlussbetrachtung

Personenbezogene Geschichte des Datenschutzrechts

I. Idee der „informationellen Selbstbestimmung“

II. Datenschutzrecht als Umsetzung der Idee

III. EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

IV. Internationales Datenschutzrecht

V. Zukunft des Datenschutzrechts

1. Marktmacht

2. Kommerzialisierung personenbezogener Daten

3. Weitere Probleme

VI. Errungenschaft des Datenschutzrechts

Zivilrechtlicher Datenschutz oder datenschutzrechtliches Zivilrecht?

I. Systematik der DSGVO als Ausgangspunkt

II. Die Rechtsgrundlage

III. Der unbestimmte Rechtsbegriff als zentrales Problem

1. Autonom statt individuell

2. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

a) Der Vertrag

b) Die Vertragspartei

c) Vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person

d) Die Erforderlichkeit

3. Datenschutzrechtlich „zulässige“ Vertragstypen?

IV. Fazit

Künstliche Intelligenz als (gemeinsam) Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter unter der DSGVO?

I. Einleitung: Begriff der Künstlichen Intelligenz1

II. Zum sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO

III. Die Verantwortlichkeit in der DSGVO

1. Zum Begriff des Verantwortlichen in der DSGVO

2. Die e-Person als juristische Person?

3. KI als Entscheidungsträger?

4. KI als Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortlicher?

5. Zurechnung der Entscheidungen einer stärkeren KI?

a) Zum Wesen der objektiven Zurechnung

b) Die Zurechnung nach der DSGVO

c) Adressat der Zurechnung nach der DSGVO

aa) Nutzer der KI als Zurechnungsadressat

bb) Hersteller der KI als Zurechnungsadressat

cc) Entwickler der KI als Zurechnungsadressat

6. Zwischenergebnis de lege lata

7. Analoge Anwendung von Art. 4 Nr. 7 DSGVO?

IV. De lege ferenda: Ein Blick in die Zukunft

Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

I. Beispiele für KI-Anwendungen im Gesundheitswesen

II. Technische Grundlagen von KI-Medizinprodukten

1. Künstliche Intelligenz (KI)

2. Machine Learning (ML) und Deep Learning (DL)

3. Geschlossene und offene KI-Systeme im Gesundheitswesen

III. Medizinprodukterecht bei KI-Systemen

IV. Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten mittels KI

1. „Die KI“ als System eines Verantwortlichen

2. Verantwortlichkeit bei geschlossenen KI-Systemen

3. (Gemeinsame) Verantwortlichkeit bei offenen KI-Systemen

V. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

1. Rechtsgrundlagen in geschlossenen und offenen KI-Systemen

2. Anforderungen an die Einwilligung im medizinischen Bereich

3. Fazit zu Rechtsgrundlagen

VI. Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung

VII. Übertragung von Gesundheitsdaten im Rahmen von KI-Systemen

1. Weisungsgebundene Tätigkeiten an den KI-Systemen

2. Ergänzende Vorgaben an internationale Datentransfers

VIII. Ausblick: Erforderliche Anpassungen an KI im internationalen Gesundheitswesen

Informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung

I. Hintergrund und ursprüngliche Kritik

II. Rechenschaftspflicht

III. Joint Control/Auftragsverarbeitung

IV. Datenschutz-Folgenabschätzung

V. Haftung

VI. Fazit

Der Einsatz von Cloud Services in der Rechtsanwaltskanzlei – berufsrechtliche Risiken und rechtsgestalterische Lösungswege

I. Einleitung

II. Vorgaben aus BRAO und BORA. 1. Geheimhaltungspflicht und Annex-Verpflichtungen. a) Allgemeiner Geltungsbereich nach § 43a Abs. 2 BRAO

b) Annex-Verpflichtungen

aa) Verpflichtung von Beschäftigten und Hilfspersonen

bb) Geeignete Schutzmaßnahmen

c) Allgemeine Zulässigkeit der Beauftragung von Cloud Service-Providern

2. Beauftragung von Cloud Service-Providern nach § 43e BRAO. a) Allgemeiner Umfang der rechtmäßigen Inanspruchnahme von Cloud Services, § 43e Abs. 1 BRAO

b) Auswahl des Cloud Service-Providers, § 43e Abs. 2 Satz 1 BRAO

c) Vertragliche Anforderungen, § 43e Abs. 3 BRAO

3. Zusätzliche Anforderungen für Cloud Service-Provider außerhalb Deutschlands

a) Definition des deutschen Schutzstandards

aa) Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht als Straftatbestand

bb) Recht auf Aussageverweigerung

cc) Voraussetzungen für die Beschlagnahme von geschützten Informationen

dd) Informationsanfragen oder Überwachung durch Verwaltungsorgane

b) Bewertung der Vergleichbarkeit des Schutzniveaus

c) Verarbeitung von geschützten Informationen außerhalb der Europäischen Union

d) Ausnahmen vom geforderten vergleichbaren Schutzniveau

4. Verpflichtung, die Zusammenarbeit mit Cloud Service-Providern zu beenden

5. Obligatorische Einwilligung des Mandanten bei individueller Auslagerung

6. Einwilligung und Verzicht

a) Ausdrücklicher Verzicht auf die Pflichten aus § 43 Abs. 2 und Abs. 3 BRAO

b) Einwilligung in die Nutzung von Cloud Service-Providern im Ausland

7. Der Umgang mit Handakten, § 50 BRAO

8. Datenschutz

III. Strafgesetzbuch. 1. Sachlicher Geltungsbereich von § 203 StGB in Bezug auf Rechtsanwälte und geschützte Informationen

2. Allgemeine Zulässigkeit einer Auslagerung – Kriterium der „Erforderlichkeit“

3. Anforderungen für die Auslagerung von geschützten Informationen /Geheimhaltungspflichten

4. Rechtliche Konsequenzen für Cloud Service-Provider. a) Strafbarkeit als „mitwirkende Person“, § 203 Abs. 4 Satz 1, 1. Alt. StGB

b) Örtlicher Geltungsbereich von § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB

IV. Informationspflicht gegenüber Mandanten im Hinblick auf die Auslagerung

V. Fazit

Scoring im Spannungsfeld von DS-GVO und BDSG

I. Einleitung

II. Scoring als Betrachtungsgegenstand

1. Einsatzfelder und Zielsetzungen

2. Internes und externes Scoring

3. Charakteristische Phasen von Scoring-Verfahren

III. Scoring im Spannungsfeld von DS-GVO und BDSG

1. Gesetzeshistorie

2. Datenschutzrechtliche Vorgaben

a) Rechtsgrundlage des externen Scoring

b) Voraussetzungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO

c) Berücksichtigung der Wertungsentscheidungen aus § 31 BDSG n.F

3. Anwendung der Maßstäbe auf das externe Scoring

a) Phase 1: Übermittlung von Daten an Auskunfteien

aa) Negativdaten

bb) Positivdaten

b) Phase 2: Score-Wert-Bildung durch Auskunfteien

c) Phase 3: Weiterleitung des Score-Wertes an Dritte

4. Betroffenenrechte

a) Informationspflichten

b) Auskunftsrechte

c) Auskunftsanspruch und Recht auf Kopie

d) Reichweite des Auskunftsrechts

IV. Fortentwicklungsperspektiven

V. Zusammenfassung

„Sicherheit der Verarbeitung“ als gesetzlicher Erlaubnistatbestand – Wann dürfen personenbezogene Daten zum Zweck der Daten- und IT-Sicherheit verwendet werden?

I. Einleitung

II. Verarbeitung auf der Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)

1. Erfüllung

2. Rechtliche Verpflichtung

3. Der der Verantwortliche unterliegt

III. Anforderungen an die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 3 DSGVO)

1. Rechtsgrundlage festgelegt durch Unionsrecht

2. Zweckfestlegung (zwingend)

3. Spezifischere Vorgaben (optional)

4. Verfolgung eines im öffentlichen Interesse liegenden Ziels

IV. Anwendungsfall: Art. 32 DSGVO

V. Fazit

Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von gewerkschaftlichen Direktwerbemaßnahmen gegenüber Nichtmitgliedern

I. Zulässigkeit der direkten Gewerkschaftswerbung

1. Werbebegriff der DSGVO

2. Erlaubnistatbestand der DSGVO

a) Zum Begriff der berechtigten Interessen der Gewerkschaft im Allgemeinen

b) Direktwerbung als „berechtigtes Interesse“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f DSGVO

c) „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG als berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f DSGVO

(1) Tatbestand des § 2 Abs. 1 BetrVG

(2) Verhältnis BetrVG zur DSGVO

d) Erforderlichkeit der Verarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses

3. Berücksichtigung anderer Vorschriften

a) Berücksichtigung des UWG

b) Berücksichtigung von Widersprüchen und besonderen Kategorien personenbezogener Daten

4. Zwischenergebnis

II. Grundsätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Information von Betroffenen nach Art. 13, 14 DSGVO. 1. Informationspflichten bei Direkt- und Dritterhebung22

2. Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflichten23

3. Form der Informationspflicht24

4. Auswirkungen der Informationspflichten auf die Interessenabwägung

Die zeitliche Wirkungsdauer der datenschutzrechtlichen Einwilligung – das „absolute“ und „relative“ Verfallsdatum

I. Einleitung

1. Wirkungsdauer der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

a) Ansätze aus der Literatur und Rechtsprechung zur Wirkungsdauer der Einwilligung

aa) Ansichten in der Literatur

bb) Auffassungen in der Rechtsprechung

b) Folgerung aus den Ansätzen von Literatur und Rechtsprechung

2. Bestehen eines „absoluten Verfallsdatums“

a) Auslegung der datenschutzrechtlichen Einwilligung

aa) Historische Auslegung

bb) Systematische Auslegung

cc) Teleologische und „verfassungsrechtliche“ Auslegung der Einwilligung

dd) Folgerungen aus der Auslegung

b) Kriterien für die Bestimmung des „absoluten Verfallsdatums“

3. Bestehen eines „relativen Verfallsdatums“

a) Möglichkeit eines Verstoßes gegen den Grundsatz von „Treu und Glauben“, Art. 5 Abs. 1 lit. a Alt. 2 DSGVO

b) Konstellationen und Anforderungen bei dem „relativen Verfallsdatum“

aa) Konstellationen und ihre Auswirkungen auf das „relative Verfallsdatum“

bb) Anforderungen an das „relative Verfallsdatum“

c) Gefundene Aspekte für das „relative Verfallsdatum“

II. Fazit und Folgerungen aus dem Bestehen des „absoluten“ und „relativen Verfallsdatums“

Arbeitsschutz vs. Datenschutz!?

I. Das Konfliktfeld zwischen Arbeitsschutz und Datenschutz

1. Aktuelle Varianten der verstärkten Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Arbeitsschutz

a) Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen

b) Assistenztechnik zur Reduzierung von Gefährdungen

2. Hochrangige Schutzgüter im Konflikt

a) Privatsphäre im Betrieb

b) Selbstbestimmung statt Anpassungsdruck

c) Konfliktfähigkeit

d) Lohn und Leistung

3. Befund

II. Rechtliche Strukturen. 1. Arbeitsschutzrecht

2. Datenschutzrecht

a) Erlaubnis für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

b) Erlaubnis durch Kollektivvertrag

c) Erlaubnis durch Einwilligung

III. Beispiel: Bodycams bei privaten Diensten

1. Anzuwendendes Recht

2. Berechtigtes Interesse

3. Eignung zur Prävention

4. Erforderlichkeit des Einsatzes von Bodycams

5. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

Grenzen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO – Erkenntnisse aus einem Vergleich zur strafrechtlichen Mittäterschaft sowie zum öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Störerbegriff nach deutschem Recht

I. Voraussetzungen zur Annahme einer gemeinsamen Verantwortung

II. Rechtsvergleichende Auslegung des Europarechts

III. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zur Mittäterschaft nach deutschem Strafrecht

IV. Vergleichbarkeit von Straf- und Datenschutzrecht

1. Ähnlicher Wortlaut

2. Vergleichbarer Regelungsgehalt

3. Vergleichbare Normenstruktur in Europa

V. Abgrenzungskriterien einer strafrechtlichen Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB

VI. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zur öffentlich-rechtlichen Störerhaftung nach deutschem Recht

VII. Zustandsverantwortlichkeit

VIII. Handlungsverantwortlichkeit

IX. Vergleich zur Rechtsprechung des EuGH

X. Zweckveranlasser

XI. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zum zivilrechtlichen Störerabwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB

XII. Mittelbarer Handlungsstörer

XIII. Vergleich zur Rechtsprechung des EuGH

XIV. Ergebnis

Veröffentlichung der Insolvenzverwaltervergütung zwischen Datenschutz und Transparenz

I. Einführung

II. Bekanntmachung des Vergütungsbeschlusses

III. Datenschutzrechtliche Einwendungen

IV. Rechtfertigung der Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses

1. Sachlicher Anwendungsbereich

2. Räumlicher Anwendungsbereich

3. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

a) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)

b) Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

c) Erfüllung rechtlicher Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)

d) Lebenswichtige Interessen der Person (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO)

e) Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)

f) Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

4. Rechtmäßigkeit neuer Geschäftsmodelle

a) Schuldner-App

b) Vergütungs-App

c) Landkarten-App

V. Fazit

Datenschutzrecht und anwaltliches Berufsrecht: Spannungsverhältnis, Zusammenspiel und aktuelle Brennpunkte

I. Das Verhältnis Berufsrecht und Datenschutzrecht

1. Verschwiegenheit versus datenschutzrechtliche Informationspflichten. a) Unterschiedliche Ziele beider Regelungen

b) Ausnahme- und Kollisionsregelungen

aa) Art. 14 Abs. 5 lit. d DSGVO

bb) § 1 Abs. 2 Satz 3 BDSG

cc) § 29 Abs. 1 Satz 1 BDSG

c) Informationspflichten bei Datenschutzpannen

d) Ergebnis

2. Datenschutzaufsicht versus Rechtsanwaltskammern

a) Eingeschränkte Befugnisse der Datenschutzaufsicht

b) Aufsicht durch Rechtsanwaltskammern

c) Lösungsmöglichkeiten

3. Ein Datenschutzverstoß kann zugleich ein Berufsrechtsverstoß sein

a) Entscheidung des Anwaltsgerichts Berlin

b) Konsequenzen für die Praxis

c) Neuregelung in § 2 Abs. 2 Satz 5 und 6 BORA

II. Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen

1. Outsourcing von nicht-anwaltlichen Dienstleistungen

2. Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten

3. Versenden von E-Mails an den Gegner

4. Datenschutzrechtliche Beratung durch Nicht-Anwälte – ein Verstoß gegen das RDG?

5. Ausblick

Technikzukünfte: Überlegungen zu Determinanten von Datenzugang und Welthandel mit Daten

I. Vorwort

II. Einleitung

III. Außerrechtliche Rahmenbedingungen eines Welthandels mit Daten

1. Technikzukünfte

2. Die Infrastruktur

3. Daten als Öffentliches Gut

IV. Der Schutz von Daten als ein Regelungsregime des Welthandels mit Daten. 1. Der Schutz der Herkunft von Daten ohne territoriale Kollisionsregel und Rechtsvereinheitlichung

2. Die Verwendung von Daten und ihre Zusammenführung aus unterschiedlichen Quellen

V. Die Kontrolle des weltweiten Handels und der Einhaltung von Datenschutzrecht

1. Das Problem der Anonymität und die prozessuale Durchsetzbarkeit

2. Mangelnde Kenntnis von Informationseingriffen

3. Die Ausgestaltung von Auffindbarkeit und Vergessen

VI. Fazit und Ausblick: Das Vorsorgeprinzip als Ausdruck der Multipolarität von Technikzukünften

Datenwirtschaftsrecht*

I. Einleitung

II. Daten als Wirtschaftsgüter in Zeiten der Digitalisierung

III. Status quo im „Recht der Daten“

IV. Bausteine eines Datenwirtschaftsrechts. 1. Personenbezogene Daten

a) Portabilitätsrecht des Art. 20 DSGVO, Ausschließlichkeits- und Zugangsrechte

b) Auskunfts- und Kopierecht des Art. 15 DSGVO

c) Recht auf datenerhebungsfreie Produkte

d) „Zahlen“ mit personenbezogenen Daten

e) ePrivacy

2. Nicht-personenbezogene Daten

a) Free Flow of Data-Initiative i.R. der digitalen Binnenmarktstrategie der EU

aa) Zugangsrechte als „Goldstandard“ in der Datenregulierung?

bb) Ausweitung bestehender Zugriffsrechte?

cc) Datenportabilität nach Art. 6 VO 2018/1807/EU

b) „Dateneigentum“

c) Ausblick: Zugangsrechte und modifizierte Vertragsregime

V. Schluss

Der Arbeitgeber als TK-Diensteanbieter – Unauflösbarer Konflikt zwischen Fernmeldegeheimnis und DSGVO-Pflichten?

I. Einführung

II. Pflichten aus dem TKG. 1. Arbeitgeber als TK-Diensteanbieter

2. Pflichten von Diensteanbietern

a) Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes bzw. Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes

b) Anbieter eines nicht-öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes/Betreiber eines nicht-öffentlichen Telekommunikationsnetzes

aa) § 66k TKG

bb) § 109 Abs. 1 TKG

cc) §§ 111, 113 TKG

dd) § 115 TKG

ee) § 88 TKG

III. Rechtliche Konflikte

1. Konflikte mit nationalem Recht

2. Konflikte mit der DSGVO

a) Konflikt mit Art. 6 DSGVO

b) Konflikt mit Art. 15, 20 DSGVO

c) Konflikt mit Art. 17 DSGVO

d) Konflikt mit Art. 13, 14 DSGVO

e) Auflösung der Konflikte durch das Direktionsrecht

IV. Verhältnis zwischen DSGVO und § 88 TKG

1. Art. 95 DSGVO

a) Gleiche Zielrichtung

b) Öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste

2. Art. 88 DSGVO

V. Fazit

Datenschutz, Big Data und KI im Gesundheitswesen

I. Einführung: Gesundheitswesen, Big Data und KI

II. Hauptprobleme aus datenschutzrechtlicher Sicht. 1. Personenbezug

2. Anonymisierung und Pseudonymisierung

3. Einwilligung als Rechtsgrundlage

4. Forschungsprivileg Art. 9 Abs. 2 lit. j i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO, §§ 27 BDSG, 75 Abs. 3 SGB X

5. Art. 9 Abs. 2 lit. h, i DSGVO und Bedeutung für KI

6. Zweckbindung und Ausnahmen

7. Informationspflichten und Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit

8. Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Datenrichtigkeit

9. Art. 22 DSGVO Verbot automatisierter Entscheidungen

10. Weitere datenschutzrechtliche Pflichten

III. Lösungswege und Perspektiven

1. Rolle der Ethik

2. Privacy by Design

3. Einwilligung als Dreh- und Angelpunkt

4. Erweiterung von Art. 22 DSGVO

5. Selbst- und Ko-Regulierung

6. Klassische Regulierung

IV. Fazit

Freedom of information oder arcana imperii?

I. Einführung

II. Warum eigentlich? Ziele, Vor- und Nachteile von Informationszugangsfreiheit

III. Umschau: Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzgebung in Deutschland

IV. Entwürfe, Entwürfe, Entwürfe ... – Zum Stand in Niedersachsen

1. Rückblick auf zehn Jahre Diskussion

2. Vorstellung und Vergleich der in jüngerer Zeit vorgelegten Gesetzentwürfe

a) Der Gesetzentwurf der vormaligen Landesregierung vom 9.5.2017

b) Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD vom 23.3.2019

c) Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.10.2019

d) Die Open-data-Strategie der Landesregierung – Alternative oder aliud?

V. Fazit und Ausblick

Die Meinungsmacht der Intermediäre und der neue Medienstaatsvertrag

I. Einleitung

II. Die Vorgaben der Rundfunkfreiheit. 1. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit

2. Die Pflicht zur Vielfaltsicherung

III. Die Meinungsmacht der Intermediäre

IV. Die Regelungen im Medienstaatsvertrag und ihre Bewertung. 1. Allgemeines

2. Die lückenhafte Einbeziehung der Intermediäre in den Medienstaatsvertrag

3. Das Fehlen eines medienübergreifenden Vielfaltssicherungsrechts

4. Die Maßnahmen zur positiven Vielfaltssicherung

a) Stärkung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

b) Transparenzregelungen

c) Diskriminierungsverbot

d) Das fehlende verfahrensrechtliche Instrumentarium

V. Zusammenfassung

Journalistische Sorgfaltspflichten auf YouTube und Instagram

I. Journalistische Sorgfalt im Internet als Regelungsproblem

II. Anerkennung journalistischer Grundsätze und des Wahrhaftigkeitsgebots

III. Normadressaten. 1. Pressedienste

2. Informationsdienste

3. Fazit

IV. Aufsicht. 1. Pressedienste

2. Informationsdienste. a) Presserat

b) Freiwillige Selbstkontrolle. aa) Aufgaben und Arbeitsweise

bb) Anerkennung und Widerruf der Anerkennung

cc) Aufsicht über die Entscheidungen der Selbstkontrolle

c) Landesmedienanstalten

d) Koordinierung

3. Fazit

V. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit. 1. Journalistische Sorgfaltspflichten für Informationsdienste

2. Aufsichtsbefugnisse über Informationsdienste

3. Unterschiedliche Behandlung von Presse- und Informationsdiensten

VI. Schlusswort

Der digitale Lauschangriff – Zugriff auf smarte Sprachassistenten im Strafverfahren

I. Einleitung

II. Smart-Home: Digitalisierung des Lebensalltags und der Privatsphäre. 1. Smarte Sprachassistenten im Alltag

2. Funktionsweise und technischer Hintergrund

3. Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung

III. Strafverfahrensrechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Sprachassistenten

1. Verfassungsrechtliche Vorüberlegungen

2. Offene Maßnahmen

a) Sicherstellung/Beschlagnahme (§§ 94ff. StPO)

b) Durchsicht (§ 110 StPO)

3. Verdeckte Maßnahmen

a) Telekommunikationsüberwachung gemäß § 100a StPO

b) Quellen-TKÜ/Staatstrojaner (§ 100a Abs. 1 Satz 2, 3 StPO)

c) Akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO)

d) Online-Durchsuchung (§ 100b StPO)

IV. Fazit

Informationsregeln im Arbeitsrecht

I. Einführung und erste Sortierung

1. Ausdrückliches und inkludiertes Informationsrecht

2. Einfache und qualifizierte Informationsgabe

3. Form der Informationsgabe

4. Blickwinkel

5. Rechtsfolgen/Sanktionen

II. (Unvollständige) Sammlung von Informationsregeln im Arbeitsrecht

1. Aus dem Arbeitsverhältnis kommend

a) Allgemeine Regelungen

b) Konkretisierte Informationsregelungen

c) Spezialfälle

2. Arbeitsschutzrecht (i. w. S.)

3. Kollektives Arbeitsrecht

III. Kritik an den Rahmenbedingungen einer Informationsgabe anhand dreier Beispiele

1. Arbeitsschutz in der Praxis

2. Unschärfen bei Informationsregeln

3. Betriebliche Interessenvertretung

IV. Vorschläge

1. Gesetzliche Kriterien installieren

2. Zurückbehaltungsrechte früher eingreifen lassen

3. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erweitert verstehen

4. Betriebsverfassungswidrig erlangte Informationen dürfen im Prozess nicht genutzt werden

V. Allgemeines Fazit – Ausblick

Zur Kollision des Urheberrechts mit der Meinungsfreiheit

I. Zensururheberrecht? Supergrundrecht?

II. Grundrechtskollision

III. No Fair Use

IV. Europarechtliche Vorfragen

V. Grundrechtliche Fundamente

VI. Folgen

Patentverletzungen durch Entwicklung, Anwendung und Verbreitung künstlicher neuronaler Netze

I. Statt einer Einleitung: Eine Bemerkung zur Haftung für fehlerhafte Computerprogramme

II. Patentrecht und Künstliche Intelligenz – ein Überblick

III. Definition der Künstlichen Intelligenz im patentrechtlichen Kontext

IV. Patentverletzung durch Entwicklung, Anwendung und Verbreitung neuronaler Netze

1. Entwurf der Topologie des untrainierten neuronalen Netzes

2. Training des neuronalen Netzes

a) Patentschutz der Trainingsdaten?

b) Patentschutz des Trainingsverfahrens

aa) Patentierbarkeit eines Trainingsverfahrens

bb) Verletzungshandlung durch Nutzung eines patentierten Trainingsverfahrens

cc) Grenzen des Patentschutzes für Trainingsverfahren

3. Anwendung des trainierten neuronalen Netzes

a) Reichweite des Patentanspruchs bei Patentierung von KI-Verfahren

b) Nachweis der Patentverletzung in der „Black Box“

c) Verteilte Patentbenutzung als Herausforderung für die Patentverletzung i.S.d. §§ 9, 10 PatG?

aa) Verwirklichung sämtlicher Merkmale des Patentanspruchs

bb) Zurechnung von Verfahrensschritten mehrerer Handelnder

cc) Mittelbare Patentverletzung

4. Verbreitung eines patentierten neuronalen Netzes

V. Zurechnung von autonomen Verletzungshandlungen eines KI-Systems

VI. Verschulden

VII. Schluss

Perspektiven der Software-Lizenz – nach EuGH zu E-Books – Ende der Online-Erschöpfung?

I. Hypothesen, Ausgangslage* 1. Vertragstyp – Lücke zwischen Theorie und Praxis

2. AGB und AGB-Recht – irrelevant

3. Kein öffentliches Zugänglichmachen

4. Bedarf an aktuellen Entscheidungen

II. AGB-rechtliche Aspekte. 1. Vertragstyp und AGB

2. Zahl der AGB/Vertragsformulare

3. Bezeichnungen

4. Leistungsbeschreibungen in AGB

5. Widersprüche hinsichtlich zentraler Aussagen/Befunde

6. Moving Target – oder wie kommt eine neue Schicht in die alte Torte?

III. Spezielle AGB: indirekte Nutzung. 1. Named User-Fiktion

2. AGB-Text

3. Nutzung vs. Identifizierung

4. Dekompilieren und Bearbeiten sind erlaubt

IV. Segmentiertes Recht

V. Neue Entwicklung durch Richtlinien mit Gegengewicht zu EuGH?

Urheberrechtlicher Schutz für Algorithmenerzeugnisse? – Phasenmodell de lege lata, Investitionsschutz de lege ferenda?1

I. Einige persönliche Worte vorab

II. Einleitung

III. Gang der Untersuchung

IV. Algorithmenerzeugnisse

V. Schutz von Softwarecode

VI. Anthropozentrische Schutzrichtung des Urheberrechts – Künstliche Intelligenz als Hilfsmittel?

VII. Zurechnung als Bindeglied

VIII. Trennung zwischen Vorbereitungs- und Gestaltungsphase

IX. Anforderungen an die Schöpfungshöhe

X. Schutzrechtsentstehung ohne menschliche Einflussnahme in der Gestaltungsphase?

1. Maschinelle Kreativität vs. neues Leistungsschutzrecht

2. Works made for hire

3. Rechtsinhaber und Schutzdauer

X. Zusammenfassung der Ergebnisse

Auslegung des Unternehmensbegriffs im datenschutzrechtlichen Sanktionsregime

I. Einleitung

1. Verhältnis zwischen Kartellrecht und Datenschutzrecht

2. Problemstellung

II. Bußgeldrechtlicher Unternehmensbegriff der DSGVO

1. Normzweck und Historie

2. Wortlaut und Systematik

3. Datenschutzrechtlicher Unternehmensbegriff

III. Auslegungsgrundsätze eines funktionalen Unternehmensbegriffs

1. Doppelte Relevanz einheitlicher Unternehmensbegriffe

2. Anwendungsgrundsätze

a) Wirtschaftliche Einheit

b) Aktive wirtschaftliche Teilnahme am Wirtschaftsleben

c) Selbstständigkeitspostulat und bestimmender Einfluss

3. Übertragbarkeit auf das Datenschutzbußgeldrecht

a) Zweckbezogene und autonome Auslegung

b) Zurechnung auf der Bußgeldebene

aa) Tatsächlich bestimmender Einfluss bei Datenverarbeitungen

bb) Normative Distanz bei der Umsetzung der DSGVO-Pflichten

cc) Umsatzlos dolose Konzernuntereinheit

dd) Staat als funktional wirtschaftlich Tätiger

c) Zusammenfassung

4. Nachweispflichten

IV. Folgen

Möglichkeiten und Grenzen eines selbstständigen Beweisverfahrens in Softwaremängelprozessen

I. Beweisprobleme bei Mängeln

II. Fristsetzung

III. Risikoanalyse und Alternativen

IV. Selbstständiges Beweisverfahren

1. Zuständigkeit

2. Verfahrensgegenstand und Auftragsbefugnis

3. Inhalt des Antrags

4. Möglichkeit des Antragsgegners

5. Kosten

Daten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz

I. Einführung

II. Daten als Vollstreckungsgegenstand

III. Daten in der Einzelzwangsvollstreckung. 1. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen

a) Pfändung des Datenträgers als bewegliche Sache

b) Pfändung des Datenbestands als sonstiges Vermögensrecht

aa) Immaterialgüterrechtlich geschützte Daten

bb) Daten als bloßes Immaterialgut

2. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe

3. Mögliche Vollstreckungshindernisse

a) Pfändung des Datenträgers

b) Pfändung der Daten als sonstiges Vermögensrecht

c) Herausgabevollstreckung

d) Pfändung und Verwertung personenbezogener Daten

IV. Daten in der Insolvenz

1. Massezugehörigkeit der Daten des Insolvenzschuldners

2. Aussonderung von Daten in der Insolvenz des Cloud-Betreibers

V. Fazit

VI. Ausblick

Jürgen Taeger: Ein großer Mensch mit Werten und Engagement für andere

Отрывок из книги

Herausgegeben von

Louisa Specht-Riemenschneider • Benedikt Buchner •

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Dirk Meinicke

Dr. iur., LL.M. (Hamburg), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Partner bei Meinicke & Berthel Rechtsanwälte/Fachanwälte, Hamburg

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