Moral und Erziehung in der pluralistischen Gesellschaft
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Hans-Joachim Werner. Moral und Erziehung in der pluralistischen Gesellschaft
Impressum
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Merkmale der pluralistischen Gesellschaft
Pluralismus, Liberalismus, Freiheit
Pluralismus, Gesellschaft und Moral
Orientierungsprobleme und ihre ethisch-pädagogische Reflexion
Ethik als Theorie der Moral
Allgemeinheitsstufen
Freiwilligkeit, Rücksichten gegen sich selbst und gegen die Mitwelt
Moralische Erziehung
Normen und Werte in der pluralistischen Gesellschaft
Die Begriffe „Wert“ und „Norm“
Geschichte, Strebensethik
Bewertungsprobleme
Freiheit
Personalität
Werte der Gesellschaft: Gerechtigkeit und Wohlwollen
Tyrannei der Werte?
Gerechtigkeit und Gleichheit: Aristoteles, Piaget, Kohlberg, Rawls
Gerechtigkeit und Wohlwollen
Kategorischer Imperativ, Goldene Regel
Werte der Natur
Ethik und Religion
Moralische Erziehung in der pluralistischen Gesellschaft
Der Realitätsbezug von Werten und Zielen
Erziehungswissenschaftliche Zielbestimmungen
Dominanz des Kognitiven
Wilsons Beschreibung der moralischen Person
Rest, Kekes, Höffe, Spiecker
Piaget, Kohlberg
Evolution – Moral – Erziehung
Zusammenfassung und offene Probleme
Tugenden als Ziele
Persönlichkeit: Individualität, Vielfalt, Entwicklung
Grundkompetenzen
Begriff des „guten Lebens“
Pädagogischer Stellenwert
Kognitive und emotionale Aspekte
Legalität, Gleichheit, Fairness, Menschenrechte
Wohlwollen und Gerechtigkeit
Wohlwollen und Toleranz
Wohlwollen, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft
Wohlwollen, Freundschaft, Sexualität
Rücksichten gegen die natürliche Mitwelt: Wohlwollen
Ganzheitlichkeit
Anthropozentrik?
Wirklichkeit und Methoden
Erziehungsstile und Handlungstypen
Die Bedeutung des Zwischenmenschlichen
Vorbildebenen
Sokratischer Rahmen
Wertklärungsmethode
Kohlbergs Stufentheorie und die Dilemmamethode
Compassion
Lernen für das Leben – „Startline“ und „Lifeline“
Orte moralischer Erziehung – Ethikunterricht
Konzepte zur Neugestaltung der Schule
Rücksichten gegen sich selbst, Rücksichten gegen andere: Abschließende Überlegungen
Literatur
Personen
Sachen
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Отрывок из книги
Hans-Joachim Werner
Moral und Erziehung in der pluralistischen Gesellschaft
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Schon diese Aussagen zeigen, dass die Unterscheidung zwischen Mensch und Person unter ethischem Aspekt zu schwerwiegenden Konsequenzen führt, denn das moralische Tötungsverbot gilt ja nicht für diejenigen menschlichen Wesen, die den Wunsch nach dem Weiterleben nicht haben oder äußern können, d. h., es gilt nach Singer nicht für diejenigen, die zwar menschliche Wesen, aber keine Personen sind. Singer erörtert der Reihe nach die Frage der Zulässigkeit einer Tötung von Tieren, Föten, Kleinkindern und Schwerstbehinderten und kommt dabei zu Ergebnissen, die den öffentlichen Zorn über seine Thesen verständlich erscheinen lassen. Unter Berufung auf Beobachtungen der Primatenforscherin Jane Goodall stellt er im Hinblick auf die erste Gruppe zunächst fest, dass höhere Säugetiere durchaus die oben genannten Kriterien einer „distinkten Entität“ erfüllen, also Personen sind. Schimpansen etwa verfolgen offenbar Intentionen, erwarten bestimmte zukünftige Ereignisfolgen, in denen sie selbst eine Rolle spielen: „Wenn ein Tier einen sorgfältigen Plan ersinnen kann, um eine Banane zu erlangen – nicht gleich, sondern in absehbarer Zukunft –, und wenn es Vorsichtsmaßnahmen ergreifen kann“, um das Vorhaben nicht zu verraten, „dann muß dieses Tier sich seiner selbst als einer distinkten, in der Zeit existierenden Entität bewußt sein.“ Also sind solche Lebewesen, zu denen auch Wale und andere höhere Säugetiere gehören, „nach unserer Definition Personen“ (ebd., 155). Sie sollten demnach ethischen und rechtlichen Schutz genießen, der ihnen derzeit bekanntlich verwehrt wird. Dieses Beispiel macht klar, dass ein wichtiges Anliegen Singers darin besteht, der Beziehung zwischen Mensch und Tier eine neue ethische Qualität zu verleihen.
Die Konsequenzen, die er weiterhin zieht, machen jedoch die Risiken einer Ethik deutlich, die erstens rein utilitaristisch denkt und zweitens – ähnlich wie Scheler – die konkrete Vollziehbarkeit gewisser personaler Akte zum entscheidenden Kriterium macht. Was Föten betrifft, so ist für Singer klar, dass „kein Fötus denselben Anspruch auf Leben (hat) wie eine Person“ (ebd., 197). Das ist sehr zurückhaltend formuliert, denn schaut man genau hin, so zeigt sich, dass Singer Föten überhaupt keinen Anspruch auf Leben zubilligt: „Wenn wir einen weniger als drei Monate alten Fötus nehmen, so würde sogar ein Fisch mehr Anzeichen von Bewußtsein zeigen“ (ebd.). Tötet man gar einen Fötus im Alter von weniger als achtzehn Wochen, so beendet man das Leben einer „Existenz, die überhaupt keinen Wert an sich hat“ (ebd., vgl. auch ebd., 213). Eine gewisse Sorge bereitet Singer hier lediglich die bislang noch zu wenig erforschte Frage, ob die Abtreibung mit den bisher gängigen Praktiken für den Fötus schmerzfrei erfolgt.
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