Tierschutzrecht
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Hansjoachim Hackbarth. Tierschutzrecht
Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
I.Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung
1.Emotionaler Tierschutz
2.Wissenschaftlicher Tierschutz
3.Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen
II.Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes
III.Geschichte der Tierschutzgesetzgebung – Übersicht –
I.Tierschutz im GG
II.Tierschutz im BGB
1.Das Tier als Rechtssubjekt (§ 90a BGB) § 90 aBGB (Tiere)
2.Eigentum an Tieren (§ 903 BGB) § 903BGB (Inhalt des Eigentums)
3.Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter (§§ 833, 834 und § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB) § 833BGB (Haftung des Tierhalters)
Beispiele :
§ 834BGB (Haftung des Tieraufsehers)
§ 823(Schadensersatzpflicht)
4.Wilde Tiere und Bienenschwärme (§§ 960–964 BGB)
III.Tierschutz in der ZPO
1.Nicht der Pfändung unterworfene Sachen (§ 811 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 ZPO)
2.Zwangsvollstreckung in Tiere (§ 811c ZPO) § 811c(Unpfändbarkeit von Haustieren)
3.Vollstreckungsschutz (§ 765a Absatz 1 Satz 3 ZPO) § 765a(Vollstreckungsschutz)
IV.Tierschutz im Strafrecht
§ 292Absatz 1 StGB (Jagdwilderei)
§ 293StGB (Fischwilderei)
§ 121(Halten gefährlicher Tiere)
V.Praktischer Tierschutz
I.Mögliche Kollision des Tierschutzes mit anderen Interessen
1.Nutztierhaltung in Deutschland
2.Heimtierhaltung
3.Zootierhaltung
4.Tierversuche in Medizin und Forschung
5.Tierversuche im Verbraucherschutz
6.Jagd & Tierschutz
1.Grundsatz § 1Tierschutzgesetz
1.1Allgemeines
1.2Definitionen
III.Tierhaltung § 2Tierschutzgesetz
1.1Allgemeine Grundsätze
1.2Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung
a)Person des Tierhalters und des Tierbetreuers
b)Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere
c)Möglichkeit der artgemäßen Bewegung
d)Anforderungen an die Qualifikation von Tierhalter und Tierbetreuer
1.3Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 2 TierSchG bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes
1.4Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 TierSchG
1.5Problematik der sog. Intensivnutztierhaltung
2.Konkretisierung der Haltungsanforderungen durch Rechtsverordnungen gemäß § 2 TierSchG § 2 aTierSchG
2.1Bedeutung dieser Regelung
2.2Inhalt der Rechtsverordnungen (§ 2a Absatz 1, 1a und 2 TierSchG)
Anmerkung:
2.3Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
a)Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen § 3 TierSchNutztVO
b)Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege § 4 TierSchNutzttVO
c)§§ 5–11 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Kälbern)
d)§§ 12–15 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Legehennen)
e)Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Masthühnern (§§ 16–20)
f)Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Schweinen (§§ 21–30)
g)Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen (§§ 31–37)
h)Anforderungen an das Halten von Pelztieren
2.4Tierschutz-Hundeverordnung
2.5Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012)
2.6Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009 – Stand 3.12.2015)
2.7Futtermittelverordnung (29.8.2016 – Stand 12.7.2017)
2.8Rechtsfolgen
IV.Weitere Rahmenbedingungen bei der Tierhaltung § 3Tierschutzgesetz
1.Allgemeine Grundsätze
2.Überforderungsverbot gemäß § 3 Ziffer 1, 1a, 1b TierSchG
3.Veräußerung und Erwerb alter, gebrechlicher, kranker und abgetriebener Tiere (§ 3 Ziffer 2 TierSchG)
4.Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres (§ 3 Ziffer 3 TierSchG)
5.Aussetzen oder Ansiedeln von Tieren wildlebender Art (§ 3 Ziffer 4 TierSchG)
6.Ausbildung und Training eines Tieres (§ 3 Ziffer 5 TierSchG)
7.Heranziehung von Tieren zu Filmaufnahmen, Schaustellung, Werbung und ähnlichen Veranstaltungen (§ 3 Ziffer 6 TierSchG)
8.Abrichten und Prüfen eines Tieres auf Schärfe (§ 3 Ziffer 7 TierSchG)
9.Hetzen eines Tieres (§ 3 Nr. 8 TierSchG)
10.Ausbildung und Abrichtung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Ziffer 8a TierSchG)
11.Zwangsweise Einverleibung von Futter (§ 3 Ziffer 9 TierSchG)
12.Darreichung von Futter, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet (§ 3 Ziffer 10 TierSchG)
13.Verwendung von Geräten mit direkter Stromeinwirkung (§ 3 Ziffer 11 TierSchG)
14.Tiere als Preis oder Belohnung (§ 3 Ziffer 12 TierSchG)
15.Tiere als Objekte sexueller Handlungen (§ 3 Ziffer 13 TierSchG)
V.Das Töten von Tieren § 4Tierschutzgesetz
§ 4 aTierSchG
§ 4 bTierSchG
1.1Allgemeine Grundsätze
1.2Qualifikation der beteiligten Personen
1.3Grundsatz der Betäubungspflicht
2.1Begriff des Schlachtens
2.2Ausnahmen von der Betäubungspflicht
2.3§ 4b Tierschutzgesetz
1.Betäubungspflicht bei Eingriffen an Tieren (§ 5 TierSchG) § 5TierSchG
1.1Allgemeine Einleitung
1.2Grundsatz der Betäubungspflicht und Ausnahmen
2.Amputationen (§§ 6, 6a TierSchG) § 6TierSchG
§ 6 aTierSchG
2.1Grundsatz des Amputationsverbotes
2.2Ausnahmen vom Amputationsverbot
VII.Tierversuche (§ 7 TierSchG) § 7TierSchG
§ 7a
1.Voraussetzungen eines Tierversuchs
1.1Begriff des Tierversuchs
1.2Unerlässlichkeit des Tierversuchs (§ 7a)
1.3Ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs
1.4Verbot von Tierversuchen
2.Genehmigung von Versuchsvorhaben (§ 8 TierSchG) § 8TierSchG
2.1Grundsatz der Genehmigungspflicht von Versuchsvorhaben
2.2Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
2.3Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die Genehmigungsbehörde
3.Anzeigepflicht bei genehmigungsfreien Tierversuchen (§ 8a TierSchG) § 8 aTierSchG
3.1Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
4.Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG) § 10TierSchG
5.Durchführung des Tierversuchs – Tierschutz-Versuchstierverordnung
1.Zucht, Halten von Tieren, Handeln mit Tieren (§ 11 TierSchG) § 11
1.1Allgemeine Einführung
1.2Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Abs. 1 TierSchG
a)Zucht und Haltung von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–2 TierSchG)
b)Haltung im Tierheim (§ 11 Abs. Nr. 3 TierSchG)
c)Haltung in zoologischen Gärten (§ 11 Abs. Nr. 4 TierSchG)
d)Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG)
e)Durchführung von Tierbörsen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG)
f)Betreiben eines Gewerbes im Zusammenhang mit Tieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8a–f TierSchG)
1.3Inhalt des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis für die Zucht und den Handel mit Tieren
a)Art der betroffenen Tiere
b)Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen
c)Räume, Einrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Zubereitungen
d)Sachkundenachweise
1.4Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (§ 11 Abs. 2 TierSchG)
1.5Die Erteilung der Erlaubnis
1.6Nebenbestimmungen der Erlaubnis
1.7Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen einer Erlaubnis
2.Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten (§ 11a TierSchG) § 11a
2.1Allgemeine Einführung
2.2Aufzeichnungspflicht
2.3Aufzeichnung und Kennzeichnung bei Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen (§ 8 TierSchVersV)
2.4Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern (§ 11a Abs. 4 TierSchG)
3.Züchtungen und Maßnahmen an Wirbeltieren, die Schmerzen, Leiden oder Schäden mit sich bringen (§ 11b TierSchG) § 11 bTierSchG
3.1Allgemeine Einführung
3.2„Qualzüchtungen“
3.3Bio- oder gentechnische Maßnahmen
3.4Rechtsfolge bei Verstoß gegen das Verbot (§ 11b Absatz 2 TierSchG)
4.Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche (§ 11c TierSchG) § 11 cTierSchG
IX.Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote (§ 12 TierSchG) § 12TierSchG
1.Allgemeine Einführung
2.Zustand des Tieres
3.Rechtsfolgen
1.Verbot von Vorrichtungen und Stoffen (§ 13 TierSchG) § 13TierSchG
1.1Allgemeine Einleitung
1.2Verbotstatbestände (§ 13 TierSchG)
2.Prüfverfahren für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen (§ 13a TierSchG) § 13aTierSchG
2.1Ermächtigung zur Regulierung von Katzenhaltungen (§ 13b) § 13 b
1.Einrichtung und Aufgaben von Zollstellen (§ 14 TierSchG) § 14TierSchG
1.1Allgemeine Einführung
1.2Einfuhr und Ausfuhr
1.3Spezielle Befugnisse der Behörden
a)Anhalten bei der Einfuhr von Tieren, deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG)
b)Mitteilung des Verdachts des Vorliegens tierschutzwidriger Zustände an die zuständige Behörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG)
c)Anordnung der Vorführung der Tiere bei der zuständigen Behörde, bei Verdacht tierschutzwidriger Handlungen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG)
2.Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (§ 15 TierSchG) § 15TierSchG
2.1Allgemeine Einführung
2.2Zuständige Behörden auf Grund des Landesrechts
2.3Die Tierversuchskommissionen
2.4Der beamtete Tierarzt
2.5Tierschutz und Bundeswehr
3.Einbindung des Bundesinstituts für Risikobewertung (§ 15a TierSchG) § 15aTierSchG
4.Überwachung und Überwachungsmaßnahmen (§§ 16, 16a TierSchG) § 16TierSchG
a)Allgemeine Einführung
b)Der Aufsicht unterliegende Einrichtungen und Objekte
c)Meldungspflichten bei wechselnden Aufenthaltsorten (§ 16 Abs. 1a TierSchG)
d)Auskunftspflichten
e)Mitwirkungspflichten des Auskunftspflichtigen
f)Befugnisse der Kontrollbehörden
g)Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes
h)Erhebung von Daten (§ 16 Abs. 6 TierSchG)
4.2Behördliche Anordnungen (§ 16a TierSchG) § 16a
a)Allgemeine Einleitung
b)Anordnungszweck
c)Einzelne Anordnungen
5.Die Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) § 16 bTierSchG
6.Verordnungsermächtigung für Meldeverfahren (§ 16c TierSchG) § 16 cTierSchG
7.Die Verwaltungsvorschrift (§ 16d TierSchG) § 16dTierSchG
8.Die Berichtspflicht (§ 16e TierSchG) § 16 eTierSchG
9.Europäischer Tierschutz (§ 16f bis § 16j TierSchG) § 16fTierSchG
§ 16gTierSchG
§ 16hTierSchG
§ 16iTierSchG
9.1Auskünfte innerhalb der EU
9.2Schiedsverfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren
1.Allgemeine Einführung
2.Die Straftat (§ 17 TierSchG) § 17
2.1Allgemeine Einführung
2.2Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG)
2.3Das Zufügen erheblicher Schmerzen und Leiden aus Rohheit
2.4Das Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
2.5Die Arbeit der Ermittlungsbehörden
3.Ordnungswidrigkeiten (§ 18 TierSchG) § 18
§ 18 a
3.1§ 18 Abs. 1 Ziffer 1 TierSchG
3.2§ 18 Absatz 1 Nr. 2 bis 26 TierSchG
3.3§ 18 Absatz 2 TierSchG
3.4Ahndung der Ordnungswidrigkeit
4.Die Einziehung eines Tieres (§ 19 TierSchG) § 19TierSchG
5.Das Tierhaltungsverbot nach (§§ 20, 20a TierSchG) § 20TierSchG
§ 20 aTierSchG
5.1Allgemeine Einleitung
5.2Tierhaltungsverbot (§ 20 TierSchG)
5.3Vorläufiges Tierhaltungsverbot
6.Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 21, 21a, 21b, 21c, 21d und 22 TierSchG) § 21TierSchG
§ 21a
§ 21b
§ 21c
§ 21d
§ 22
6.1Übergangsregelung (§ 21 TierSchG)
6.2EG-rechtliche Verordnungsermächtigung (§ 21a und b TierSchG)
6.3Möglichkeit des Erhebens von Gebühren (§ 21 TierSchG)
6.4Veröffentlichung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger (§ 21d)
§ 1
§ 2
§ 2a
§ 3
§ 4
§ 4a
§ 4b
§ 5
§ 6
§ 6a
§ 7
§ 7a
§ 8
§ 8a
§ 8b
§ 9
§ 9a
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 11b
§ 11c
§ 12
§ 13
§ 13a
§ 13b
§ 14
§ 15
§ 15a
§ 16
§ 16a
§ 16b
§ 16c
§ 16d
§ 16e
§ 16f
§ 16g
§ 16h
§ 16i
§ 16j
§ 17
§ 18
§ 18a
§ 19
§ 20
§ 20a
§ 21
§ 21a
§ 21b
§ 21c[1]
§ 21d
§ 22
1.1
1.2
1.3
2.1.1
2.1.2
2.2Verbot der Ausbildung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Nr. 8a)
2.3.1
2.3.2
3Zu § 4 (Töten von Tieren)
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.2Nachweis der Sachkunde
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
5.1Anwendung von Klonierungstechniken
5.2Methoden zur Erstellung transgener Tierlinien
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2.1
6.2.1.1
6.2.1.2
6.2.1.2.1
6.2.1.2.2
6.2.2.1
6.2.2.2
6.2.2.3
6.2.3.1
6.2.3.2
6.2.4
6.3Überwachung der Tierversuchseinrichtungen
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.5.1
6.5.2
6.5.3
7.1Anzeige eines Versuchsvorhabens
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.2Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben
7.3Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
7.3.1
7.3.2
7.4.1
7.4.2
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
9.1.1
9.1.1.1
9.1.1.2
9.1.1.3
9.1.2
9.1.3
9.1.4
9.1.4.1
9.1.4.2
9.1.4.3
9.2.1.1
9.2.1.2
9.2.1.3
9.2.1.3.1
9.2.1.3.2
9.2.2.1
9.2.2.2
9.2.2.3
9.2.2.4
10.1.1
10.1.1.1
10.1.1.2
10.1.1.3
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.1.5
10.2.1
10.2.2
10.2.3
10.3Personelle Durchführungsvoraussetzungen
10.4Führung von Aufzeichnungen
10.5Anzeigepflicht
11Zu § 10a (Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen)
12.1.1
12.1.2
12.1.3
12.1.4
12.1.5
12.1.6
12.2.1.1
12.2.1.2
12.2.1.3.1
12.2.1.3.2
12.2.1.3.3
12.2.1.4
12.2.1.5
12.2.1.5.1
12.2.1.5.2
12.2.1.5.3
12.2.1.5.4
12.2.2.1
12.2.2.2
12.2.2.3
12.2.2.4
12.2.3.1
12.2.3.2
12.2.4.1
12.2.4.2
12.2.5.1
12.2.5.2
12.2.5.3
12.2.6
12.2.7
13.1
13.2
14.1.1
14.1.2Berufungsdauer
14.1.3.1
14.1.4.1
14.1.4.2
14.1.4.3
14.1.5Tätigkeit der Mitglieder
14.1.6.1
14.1.6.2Form und Inhalt der Verpflichtung
14.1.6.3
14.2.1
14.2.2
14.2.3
14.3.1
14.3.1.1
14.3.1.2
14.3.2
14.4
14.5.1
14.5.2
15.1
15.2
16Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
Anlage 1(zu Nummer 6.1.1)Erforderliche Angaben für den Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes
Anhang zu Anlage 1(zu Nummer 1.6.7) Tabelle 11)(Anlage zum Genehmigungsantrag)
Anlage 2(zu Nummer 7.1.3)
Anlage 3(Zu Nummer 9.1.4.1)Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes für die Durchführung von Tierversuchen
Anlage 4(Zu Nummer 12.1.1)
Anlage 5(Zu Nummer 12.1.1)Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten, Hunde auszubilden oder Tierbörsen durchzuführen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 2c des Tierschutzgesetzes)
Anlage 6(Zu Nummer 12.1.1)
Anlage 7(Zu Nummer 14.1.6.1) Vordruck für die Niederschrift über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes und § 83 Abs. 2 des
§ 1
§ 2
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Allgemeine Anforderungen an das Halten
§ 3Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
§ 4Anforderungen an das Halten im Freien
§ 5Anforderungen an das Halten in Räumen
§ 6Anforderungen an die Zwingerhaltung
§ 7Anforderungen an die Anbindehaltung
§ 8Fütterung und Pflege
§ 9Ausnahmen für das vorübergehende Halten
§ 10Ausstellungsverbot
§ 11
§ 12Ordnungswidrigkeiten
§ 13
§ 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
§ 4Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
§ 5Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
§ 6Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
§ 7Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
§ 8Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
§ 9Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
§ 10Platzbedarf bei Gruppenhaltung
§ 11Überwachung, Fütterung und Pflege
§ 12Anwendungsbereich
§ 13Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
§ 13aBesondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
§ 13b
§ 14Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
§ 15Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
§ 16Anwendungsbereich
§ 17Sachkunde
§ 18Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
§ 19Anforderungen an das Halten von Masthühnern
§ 20Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
§ 21Anwendungsbereich
§ 22Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
§ 23Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
§ 24Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
§ 25Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
§ 26Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
§ 27Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
§ 28Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
§ 29Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
§ 30Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
§ 31Anwendungsbereich
§ 32Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
§ 33Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
§ 34Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
§ 35Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
§ 35aSachkunde
§ 36Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
§ 37Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
§ 38 bis 43
§ 44Ordnungswidrigkeiten
§ 45Übergangsregelungen
§ 46
§ 1Aufgabenübertragung
§ 2Eingriffsbefugnisse
§ 3Pelztiere
§ 4Trächtige Tiere
§ 5Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 6Mitwirkung der Zollbehörden
§ 7Bußgeldvorschriften
§ 8Verordnungsermächtigungen
§ 9[18]Gebühren und Auslagen
§ 10Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11Inkrafttreten
Anlage(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Haltung von Pelztieren
Abschnitt AAnforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
Abschnitt BAnforderungen an das Halten von Pelztieren
Abschnitt CBesondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
Abschnitt DBesondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Grundsätze
§ 4Sachkunde
§ 5Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
§ 6Anforderungen an die Ausstattung
§ 7Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
§ 8Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
§ 9Aufbewahren von Fischen
§ 10Aufbewahren von Krebstieren
§ 11Ruhigstellen warmblütiger Tiere
§ 12Betäuben, Schlachten und Töten
§ 13Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
§ 14Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
§ 15Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Übergangsbestimmungen
§ 18Aufheben von Vorschriften
§ 19Inkrafttreten
Anlage 1(zu § 12 Absatz 3 und 10)Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
Anlage 2(zu § 12 Absatz 6)Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt
§ 1Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 2Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 3Anforderungen an die Sachkunde
§ 4Organisationspflichten
§ 5Tierschutzbeauftragte
§ 6Tierschutzausschuss
§ 7Führen von Aufzeichnungen
§ 8Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
§ 9Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
§ 10Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 11Erlaubnisvoraussetzungen
§ 12Beantragen der Erlaubnis
§ 13Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen
§ 14Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
§ 15Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
§ 16Anforderungen an die Sachkunde
§ 17Schmerzlinderung und Betäubung
§ 18Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 19Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
§ 20Verwenden wildlebender Tiere
§ 21Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
§ 22Verwenden geschützter Tierarten
§ 23Verwenden von Primaten
§ 24Herkunft zu verwendender Primaten
§ 25Durchführung besonders belastender Tierversuche
§ 26Genehmigungen in besonderen Fällen
§ 27Zweckerreichung
§ 28Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
§ 29Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
§ 30Pflichten des Leiters
§ 31Beantragen der Genehmigung
§ 32Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
§ 33Genehmigungsbescheid, Befristung
§ 34Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
§ 35Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
§ 36Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
§ 37Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben
§ 38Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen
§ 39Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
§ 40Aufbewahrungspflicht
§ 41Veröffentlichung von Zusammenfassungen
§ 42Tierversuchskommissionen
§ 43Unterrichtung des Bundesministeriums
§ 44Ordnungswidrigkeiten
§ 45Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
§ 46Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
§ 47Unberührtheitsklausel
§ 48Übergangsvorschriften
Abschnitt 1Pflege von Tieren
Abschnitt 2Töten von Tieren
Abschnitt 3Planung und Durchführung von Tierversuchen
Anlage 2(zu § 2 Absatz 2)Tötungsverfahren
§ 1Meldeverfahren
§ 2Übermittlungsverfahren
§ 3Ordnungswidrigkeiten
§ 4Übergangsvorschrift
Anlage(zu § 1 Absatz 2) Meldung von in Tierversuchen verwendeten Wirbeltieren oder Kopffüßern oder nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes verwendeten Wirbeltieren für das Jahr:
1.Allgemeine Erläuterungen
2.Erläuterungen zu den Spalten. Spalten A, B und C:
Spalte D:
Spalte E:
Spalte F:
Spalte G:
Spalte H:
Spalte I:
Spalte J:
Spalte K:
Spalte L:
Spalte M:
Spalte N:
Spalte O:
Spalte P:
Spalte Q:
Spalte R:
Spalte S:
Spalte T:
Spalte U:
§ 1Aufgaben
§ 2Zusammensetzung
§ 3Berufung der Mitglieder
§ 4Wahl des Vorsitzenden
§ 5Geschäftsführung
§ 6Beteiligung des Bundesministers und anderer Beauftragter
§ 7Sachverständige
§ 8Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen
§ 9
§ 10Inkrafttreten
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Zulassungsnummer
§ 3Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 4Befähigungsnachweis
§ 5Schienentransport
§ 6Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 7Pflichten des Absenders
§ 8Nachnahmeversand
§ 9Raumbedarf und Pflege
§ 10Begrenzung von Transporten
§ 11Eintagsküken
§ 12Meeressäugetiere und Vögel
§ 13Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
§ 14Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15Anzeige der Ankunft
§ 16Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17Einfuhrdokument
§ 18Anforderungen an die Einfuhr
§ 19Einfuhruntersuchung
§ 20Befugnisse der Behörde
§ 21Ordnungswidrigkeiten
§ 22Unterrichtung
§ 23Aufheben von Vorschriften
§ 24Inkrafttreten
Anlage 1(zu § 6)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2.Eintagsküken
3.Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4.Hunde und Katzen
5.1Mastkaninchen (nicht geschlechtsreife Kaninchen im Alter von höchstens 90 Tagen, die zur Weitermast oder zur Schlachtung nicht länger als zwölf Stunden befördert werden)
5.2Andere Kaninchen
1.Einhufer
2.Rinder
3.Schafe und Ziegen
4.Schweine
4.1
4.2
4.3Flächenbedarf
Anlage 3(zu § 19 Abs. 1)Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Anhang IIInhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen
1.Tatbestand „Töten“:
2.Tatbestand „ohne vernünftigen Grund“
BZur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 a:
1.Tatbestand „Roheit“
2.0Grundsätzliche Überlegungen zum Nachweis von Schmerzen und Leiden
2.1Tatbestand 11 „Schmerzfähigkeit der Tiere“
2.2Anzeichen eines wahrgenommenen Schmerzes
2.4Tatbestand „Leidensfähigkeit der Tiere“
2.5Anzeichen eines wahrgenommenen Leidens können sein
3.Tatbestand „Erheblichkeit“
C.Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 b:
1.Tatbestand „länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden“
2.Tatbestand „sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“
DZur inneren Tatseite und Schuld
EDas Begehen einer Straftat setzt Vorsätzlichkeit voraus
Literatur
Anhang IIIInformationsmaterial (Richtlinien, Leitlinien Gutachten, Empfehlungen)
Anhang IVWichtige Adressen im Bereich des Tierschutzes
Fußnoten
Fußnoten
„§ 9Gebühren und Auslagen
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Vorwort zur 3. Auflage Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
Tierschutz ist inzwischen ein allgegenwärtiges Thema und findet weiter zunehmend Bedeutung in der Öffentlichkeit. Die Erfindung neuer Begriffe wie z. B. „Tierwohl“ sind sicher gut gemeint, führen aber nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes im Alltag, da schon der im Tierschutzgesetz verankerte Begriff „Wohlbefinden“ nur schwer zu definieren und noch schwerer zu diagnostizieren ist. Hinzu kommt eine immer größer werdende Entfremdung zwischen dem Verbraucher tierischer Produkte und deren Erzeugung. Die Wertschätzung tierischer Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Wolle, Leder etc. ist inzwischen einem erbarmungslosen Preiswettbewerb unterworfen. Dabei sollte jedem Verbraucher klar sein, dass je preiswerter ein tierisches Produkt ist, desto weniger kann im Rahmen der Erzeugung und Haltung dieser Tiere auf den Tierschutz Rücksicht genommen werden. Deshalb sollte der Gesetzgeber es langfristig verbieten, tierische Produkte über den Preis zu bewerben (Billiger ist nicht besser).
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1.1 Allgemeine Einführung
1.2 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Abs. 1 TierSchG
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