Streitlösung in der arbeitsrechtlichen Praxis

Streitlösung in der arbeitsrechtlichen Praxis
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Описание книги

Dieses Handbuch von Praktikern für Praktiker stellt eine Zusammenstellung der unterschiedlichen – klassischen und moderneren – Methoden und Möglichkeiten der außergerichtlichen und gerichtlich unterstützten Streitbeilegung dar.
Es behandelt sowohl die Lösung individualvertraglicher aus auch betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte. Behandelt werden u.a. das richterliche Güteverfahren, der Gütetermin, die Einigungsstelle, die Tarifschlichtung, Mediation und Moderation. Den Schwerpunkt setzt das Buch auf Praxisberichte, die mit der langjährigen Erfahrung der Autoren zahlreiche wertvolle Ratschläge für die Vorbereitung und das Durchführen der Konfliktlösung geben. Die rechtlichen Grundlagen werden dargestellt, jedoch ohne dies mit theoretischen Ausführungen zu verbinden. «Garniert» werden die Ausführungen mit einem Beitrag eines Psychologen, der die emotionale Seite des Konflikt beleuchtet.

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Heinz Jiranek. Streitlösung in der arbeitsrechtlichen Praxis

Streitlösung in der. arbeitsrechtlichen Praxis

Vorwort

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

A. Alternativen und Rechtsgrundlagen der Streitlösung im Arbeitsrecht

I. Die Parteien Arbeitgeber – Arbeitnehmer. 1. Der klassische Weg – ein Gerichtsverfahren

a) Die erste „offizielle“ Chance zur Einigung: Der Gütetermin

b) Das Güterichterverfahren als „Seitensprung“

c) Streitbeilegung nach einem Urteil

2. Alternative Wege. a) Die außergerichtliche Mediation – es ist nie zu spät

b) Außergerichtliche Streitschlichtung aufgrund von Kollektivvereinbarungen

c) Außergerichtliche Schlichtung aufgrund von Individualvereinbarungen

II. Die Parteien Arbeitgeber – Betriebsrat

1. Das gerichtliche Beschlussverfahren

2. Die Einigungsstelle

3. Alternative Wege. a) Freiwillige Einigungsstelle/andere Schlichtungsverfahren

b) Moderierte Verhandlungen

c) Mediation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

III. Die Parteien Arbeitgeber – Gewerkschaft. 1. Das arbeitsgerichtliche Verfahren

2. Die Tarifschlichtung

I. Die Grundlage jeder Lösung: Psychologie der Verhandlungsführung

1. Die Fairness-Falle

2. Systemzustand 1: Rein in die Fairness-Falle

3. Systemzustand 2: Raus aus der Fairness-Falle durch Mediation. a) Worum geht es?

b) Die einzelnen Phasen

aa) Die Rahmenbedingungen (1) Termin, Ort, Zeit, Ausstattung

(2) Vorstellen des Ablaufs

(3) Die Sitzordnung

bb) Einführung durch den Moderator

(1) Die Macht des Commitments

cc) Sammeln der Themen/Ordnen der Themen

dd) Klären der Interessen

(1) Der partnerzentrierte Dialog

ee) Ideensuche, Lösungsoptionen

ff) Auswahl des Denkbaren

gg) Vereinbarungen festhalten

4. Zusammenfassung

II. Der „Klassiker“: Gütetermin im Urteils- und Beschlussverfahren

1. Gesetzliche Regelung und Zweck der Güteverhandlung

2. Erforderlichkeit der Güteverhandlung. a) Urteilsverfahren

b) Beschlussverfahren

3. Güteverhandlung als separater Termin

4. Vorbereitung der Güteverhandlung

a) Gericht

aa) Terminierung

bb) Persönliches Erscheinen

cc) Frist zur Erwiderung

dd) Inhaltliche Vorbereitung

b) Parteien, Beteiligte und ihre Bevollmächtigten

aa) Terminierung

bb) Terminswahrnehmung

cc) Schriftsätzliche Erwiderung

dd) Inhaltliche Vorbereitung

ee) Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen

5. Durchführung der Güteverhandlung. a) Keine Antragstellung

b) Sachverhaltsaufklärung, Erörterung und Lösungsmöglichkeiten

aa) Erörterung

bb) Sachverhaltsaufklärung

cc) Gütliche Einigung

dd) Andere Lösungsmöglichkeiten

(1) Verzicht und Anerkenntnis

(2) Rücknahme und Erledigterklärung

ee) Ergebnis der Güteverhandlung

6. Säumnis einer Partei

7. Gütetermin und Prozesskostenhilfe

8. Fazit

III. Die gerichtliche Alternative: Das Verfahren vor dem Güterichter und Alternative Mediation

1. In welchen Konfliktsituationen welches Verfahren wählen?

a) Grundkonstellation: Güteverfahren/Gütetermin

b) Alternative Lösungen?

aa) Güterichterverfahren

(1) Ablauf eines Termins und Rolle des Güterichters

(2) Wie bereite ich mich auf das Verfahren vor?

(3) Kosten der Durchführung eines Güterichterverfahrens

(4) Was sind Vorteile des Verfahrens?

(5) Was sind die Nachteile des Verfahrens?

bb) Mediation

(1) Was ist Mediation?

(2) Wie läuft ein Mediationsverfahren gewöhnlich ab?

(3) Wann lohnt es sich, einen solchen Aufwand zu betreiben?

2. Fazit: Maßgebliche Unterschiede zwischen Güterichter und Mediation

IV. Einsatzmöglichkeiten der Mediation im Arbeitsrecht. 1. Mediationstauglichkeit von arbeitsrechtlichen Konflikten

2. Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

a) Mediation im bestehenden Arbeitsverhältnis. aa) Reorganisation/Fusion/Umstrukturierung

bb) Streit um Vergütungsansprüche

cc) Spannungsfeld Betriebsratstätigkeit und Arbeitsleistung

dd) Gehaltsanpassung bei Betriebsräten

b) Mediation während laufendem gerichtlichen Verfahren

c) Mediation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. aa) Mediation vor Ausspruch einer Kündigung

bb) Mediation während des Kündigungsschutzprozesses

3. Mediation zwischen Arbeitnehmern

4. Mediation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. a) Mediation zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

b) Mediation in Mitbestimmungsangelegenheiten

5. Mediation zwischen Betriebsräten

6. Mediation zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften

7. Fazit

V. Der kollektivrechtliche „Klassiker“: Einvernehmliche Errichtung und Anrufung einer Einigungsstelle und Einsetzungsverfahren. 1. Bedarf für die Errichtung einer Einigungsstelle

a) Errichtungsgründe

aa) Erzwingbares Verfahren

bb) Freiwilliges Verfahren

cc) Ständige Einigungsstelle

2. Die Anrufung der Einigungsstelle

3. Die Errichtung der Einigungsstelle

a) Die gerichtliche Errichtung einer Einigungsstelle

aa) Antrag

bb) Zuständigkeitsprüfung

cc) Beschleunigtes Verfahren

dd) Auswahl des Vorsitzenden

ee) Anzahl der Beisitzer

ff) Konsequenzen

b) Die einvernehmliche Errichtung der Einigungsstelle

aa) Vorteile der einvernehmlichen Errichtung

bb) Verhandlungspunkte

(1) Gegenstand der Einigungsstelle

(2) Zeitfaktor

(3) Kostenfaktor

(4) Anzahl der Beisitzer

(5) Auswahl des Vorsitzenden

VI. Der „Good and Worst Case“ in einer Einigungsstelle. 1. Der „Good Case“: Die Spruchvermeidung

a) Aufgabe

b) Zeitpunkt

c) Ladung

d) Arbeitsumgebung

e) Inhaltliche Vorbereitung

f) Beisitzer

g) Haltung

h) Vorsitzender

i) Gerichtliche Bestellung

j) Ablauf

k) Interessenklärung

l) Pendeldiplomatie (shutteln)

m) Lösungsfindung

n) Faktor Zeit

2. Der „Worst Case“: Die „schwierige“ Einigungsstelle

a) Wann ist eine Einigungsstelle „schwierig“?

b) Der Weg in eine „schwierige“ Einigungsstelle

c) „Schwierige“ Zuständigkeitsfragen nicht aufschieben

d) Entscheidungserheblichkeit, Entscheidungszuständigkeit und Spruchkompetenz

e) Wenn es zuletzt zum „Schwur“ kommt: Der Spruch der Einigungsstelle

VII. Neue Ansätze: Moderierte Verhandlungen bei Betriebsänderungen

1. Bisherige Praxisansätze

a) „Vorfeld“-Moderation zur Vermeidung einer formalen Einigungsstelle

b) „Mehr-Parteien“-Moderation bei komplexen Gremien-Situationen

c) Moderation im Umfeld eines möglichen Tarifsozialplans

d) Moderation bei komplexer Finanzierungs- und Eigentümer-Struktur

2. Indikation für eine Moderation

a) Wunsch aller Parteien nach einem Ergebnis auf freiwilliger Basis

b) Wunsch nach Informalität und Vertraulichkeit

c) Wunsch nach Prozess-Transparenz („ordnende Hand“)

d) Möglichkeit der Formalisierung von Ergebnissen

3. Rolle und Auswahl des Moderators

a) Konsensfähig und neutral

b) Profi ohne eigene Ambitionen

c) Autorität durch bloße Präsenz im Prozess

d) Ordnender Rechtsrat, ohne sich persönlich festzulegen

e) Englischkenntnisse

f) Autorität gegenüber Dritten

g) Kein „Makler“, sondern nur Moderator

h) Verschwiegenheit

i) Bereitschaft zur formalen Lösung?

j) Bereitschaft zur „Niederlegung“

4. Moderationsvereinbarung

a) Bestimmung der Parteien

b) Bestimmung des Gegenstands

c) Einvernehmliche Bitte um Moderation

d) Beschreibung der wesentlichen Aufgaben im Prozess

e) Niederlegungsrecht, Haftungsausschluss

f) Vertraulichkeit und Entbindungsregelung

g) Kostentragung, Aufwandsentschädigung, Vorschuss

h) Laufzeit und Beendigung

i) Überleitung in eine Einigungsstelle?

5. Vorbereitung und Ablauf der Moderation

a) Vorbereitung

b) Typischer Ablauf

6. Überleitung in ein Einigungsstellenverfahren?

a) „Moderationswirkungen“ auf eine Einigungsstelle

b) Moderationswirkungen im Einigungsstelleneinsetzungsverfahren

7. Fazit

VIII. Tarifverträge als Mittel der betrieblichen Konfliktlösung

1. Warum Tarifverträge, es gibt doch Betriebsvereinbarungen?

a) Der Betriebsrat als Teil des Unternehmens

b) Regelungssperre für tarifübliche Regelungen

c) Gestaltungsoptionen durch Tarifvertrag

2. Wann sollten tarifliche Lösungen mitgedacht werden?

a) Mögliche Felder für tarifliche Regelungen

b) Die zwei Perspektiven der Umstrukturierung

aa) Umstrukturierungsmaßnahmen verunsichern

bb) Den psychologischen Vertrag7 mitdenken

cc) Die Absicherung ausscheidender Beschäftigter

dd) Die Zukunftsperspektive unterstreichen

ee) Über die Grenzen der Betriebsverfassung hinausdenken

c) Entgeltgleichheit von Frauen und Männern

d) Arbeits- und Gesundheitsschutz

e) Die Qualifizierung der Qualifizierten

f) Tarifverhandlungen sind stark lösungsorientiert

3. Abschließende Hinweise

a) Vorteil durch Tarifvertrag

b) Tarifschlichtung und moderierte Gespräche

c) Aus Erfahrung: Tarifvertrag

d) Formelles

Literaturverzeichnis

Sachregister

Sachregister A

Sachregister B

Sachregister C

Sachregister D

Sachregister E

Sachregister F

Sachregister G

Sachregister H

Sachregister I

Sachregister K

Sachregister M

Sachregister O

Sachregister P

Sachregister Q

Sachregister R

Sachregister S

Sachregister T

Sachregister U

Sachregister V

Sachregister Z

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herausgegeben von

Dr. Burkard Göpfert, LL.M.

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Das ist selten der Fall und kann doch erfolgreich sein. Denn wenn die Frage, wer Recht hat, geklärt ist, ist so mancher Emotion der Boden entzogen und die obsiegende Partei kann sich ehrlich die Frage stellen, ob das Urteil dem entspricht, was sie wirklich wollte. Falls nicht, kann jetzt die Gelegenheit sein, doch noch einmal auf die andere Partei zuzugehen und möglicherweise eine kreative Lösung zu finden. Ein Urteil muss nicht immer vollstreckt werden.

Die Mediation wird oft als „letzter Versuch“ zur Kittung einer zerrütteten (Arbeits-)Beziehung ins Feld geführt, hat jedoch den Ruf einer „überpsychologisierten“ Art der Konfliktlösung. Nur: Konflikte sind immer auch menschliche und damit psychologische Konflikte. Der rechtliche Konflikt ist manchmal Ursache und manchmal Wirkung des psychologischen Konfliktes. Daher stimme ich dem Autor des IV. Kapitels in Teil B auch zu, wenn er alle Arten rechtlicher Konflikte als mediativ lösbar bezeichnet. Dennoch sehen viele Entscheidungsträger in Unternehmen und auch Arbeitnehmer eine solche Art der Konfliktlösung als „an der Sache vorbei“ an. Ist ein Konflikt bereits so weit eskaliert, dass die Parteien einen Anwalt zu Rate ziehen, wollen sie oft zunächst nur eins: streiten und dann Recht bekommen. Nun wäre es Aufgabe des Anwalts, den Mandanten weg von der reinen Rechtsfrage und hin zu den wahren Interessen zu bringen. Viele Anwälte tun das jedoch nicht, sondern stürzen sich sofort auf das, was sie am besten können und wofür sie zugegebenermaßen auch ausgebildet wurden: die rechtliche Risikobewertung und die Erfolgsaussichten bei einem Gerichtsverfahren. Andere Optionen werden oft nicht aufgezeigt. Dies mag nicht unbedingt dem Streben nach Umsatzmaximierung geschuldet sein, sondern den fehlenden Erfahrungen und Kenntnissen über alternative Konfliktlösung.

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