Wohnungseigentum 2016
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Henning Lindhoff. Wohnungseigentum 2016
Warum Sie dieses Buch lesen sollten
Betriebskosten. Umlageschlüssel kann vom Vermieter bestimmt werden
Eichgesetz. Aktualisiertes Messwesen
Eigentümerversammlung. Sonderfall Beschlussunfähigkeit
Energie. Effizienzlabel für Heizungen: Gewinner und Verlierer
Neue Pflichten und Subventionen in Sachen Energieeffizienz
Gaspreis: Verbraucherschutz gilt auch für Eigentümergemeinschaft
Viele Hauseigentümer müssen in neue Heizkessel investieren
Feiern und Feste. Am Nikolaustag auf Sicherheit im Hausflur achten
Gemeinschaftliche Feste: Kosten dürfen nicht auf Mitglieder umgelegt werden
Förderung. Neue Heizung kann Kosten sparen
Reiseführer durch den Dschungel
Gebühren. Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben
GEMA: Freudige Botschaft für Eigentümergemeinschaften
Gemeinschaftseigentum. Die Abgrenzung
Gewährleistungsanspruch: Verjährung auch ohne Abnahme
Hausgeld. Zahlungspflicht besteht auch ohne neuen Wirtschaftsplan
Eigentümer müssen Vorauszahlungen nur auf ein Konto der Wohneigentümergemeinschaft leisten
Hausgeldabrechnung: Verwalter muss Gerichtskosten übernehmen
Hausordnung. Die Grundlagen
Nächtliches Türabschließen darf keine Pflicht sein
Hausverwalter. Kurz und bündig: Vier schnelle Rechte und Pflichten
Bonität eines potentiellen Käufers darf überprüft werden
Nach grober Pflichtverletzung ist eine Wiederwahl des Hausverwalters nicht statthaft
Jahresabrechnung: Kein Wirtschaftsplan, sondern Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Immobilienkauf. Die Teilungserklärung verlangt Aufmerksamkeit
Mietpreisbremse. Wohnungsknappheit ist nur durch besseres Angebot zu beheben
Sanierung. WEG darf auch hohe Kredit aufnehmen
Eigentümergemeinschaft kann zu Sanierung verpflichtet werden
Mieter muss Handwerksarbeiten tagsüber dulden
Instandhaltungsanspruch gegen Eigentümergemeinschaft verjährt
Sondereigentum: Sanierungskosten trägt nicht die WEG
Instandhaltungsrücklage: Gesetzliche Vorgaben beachten
Anspruch auf Rückbau: Achten Sie auf die Fristen
Mängel: Eigentümergemeinschaft kann Ansprüche an sich ziehen
Schornsteinfeger. Nutzen Sie den geöffneten Markt
Unterlassungsanspruch. Wohneigentümergemeinschaft darf Unterlassungsansprüche geltend machen
Versicherungen. Versicherungspflicht gegen Elementarschäden rückt näher
Verwaltungsbeirat. Bleiben Sie wach!
Drei Mitglieder sind gesetzlich vorgeschrieben
Über den Autor
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
I. Teil
§ 1 Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
2. Abschnitt
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Gebrauchsregelung
§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten
§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19 Wirkung des Urteils
3. Abschnitt
§ 20 Gliederung der Verwaltung
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Mehrheitsbeschluss
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29 Verwaltungsbeirat
Impressum
Отрывок из книги
Titel
Warum Sie dieses Buch lesen sollten
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Hausverwalter
Immobilienkauf
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