Wohnungseigentum 2017
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Henning Lindhoff. Wohnungseigentum 2017
Impressum
Warum Sie dieses Buch lesen sollten
Baumängel
Gewährleistungsanspruch auf fehlenden aber geplanten Balkon
Betriebskosten. Umlageschlüssel kann vom Vermieter bestimmt werden
Eichgesetz. Aktualisiertes Messwesen
Eigentümerversammlung. Dürfen sich Eigentümer vertreten lassen?
Mieter in Eigentümerversammlungen: Die Teilungserklärung entscheidet
Zeit und Nerven sparen mit dem Umlaufbeschluss: Bedingungen, Verfahren, Vor- und Nachteile
Energie. Beispiel Blockheizkraftwerk: Kann eine WEG unternehmerisch tätig werden?
Neue Pflichten und Subventionen in Sachen Energieeffizienz
Gaspreis: Verbraucherschutz gilt auch für Eigentümergemeinschaft
Viele Hauseigentümer müssen in neue Heizkessel investieren
Feiern und Feste. Am Nikolaustag auf Sicherheit im Hausflur achten
Gemeinschaftliche Feste: Kosten dürfen nicht auf Mitglieder umgelegt werden
Förderung. Neue Heizung kann Kosten sparen
Reiseführer durch den Dschungel
Gebühren. Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben
GEMA: Freudige Botschaft für Eigentümergemeinschaften
Gemeinschaftseigentum. Die Abgrenzung
Türspion: Kamerafunktion nicht ohne gemeinsamen Beschluss
Gewährleistungsanspruch: Verjährung auch ohne Abnahme
Wohnungseigentümergemeinschaft darf Grundstück erwerben
Hausgeld. Zahlungspflicht besteht auch ohne neuen Wirtschaftsplan
Eigentümer müssen Vorauszahlungen nur auf ein Konto der Wohneigentümergemeinschaft leisten
Hausgeldabrechnung: Verwalter muss Gerichtskosten übernehmen
Hausordnung. Die Grundlagen
Nächtliches Türabschließen darf keine Pflicht sein
Hausverwalter. Verwalter-Einmaleins: Wer darf Verwalter werden?
Auswahlkriterien und Bedenkenswertes
Der Sachkundenachweis kommt
LG Frankfurt: Müllentsorgung ist in Jahresabrechnung klar von Hausmeistertätigkeit trennen
Bonität eines potentiellen Käufers darf überprüft werden
Wechsel der Hausverwaltung: Die ordnungsgemäße Kündigung ist der Idealfall – aber es geht auch anders
Verwalterwechsel: Wer rechnet ab?
Bestellung kann eingeklagt werden
Nach grober Pflichtverletzung ist eine Wiederwahl des Hausverwalters nicht statthaft
Jahresabrechnung: Kein Wirtschaftsplan, sondern Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Branchenbarometer des DDIV: Die Verwaltung kleiner Einheiten wird aufwendiger und teurer
Investments in Wohnungen
Die Immobilienauktion
Wohnungsverkauf: Energieausweis als Stolperstein
Die Teilungserklärung verlangt Aufmerksamkeit
Instandhaltung
Heizungsanlage: Mehrheitsbeschluss reicht in manchen Fällen
Marode Treppe: Wer haftet für Unfallschaden?
Jahresabrechnung
Kontostände sind elementarer Bestandteil
Eigentümergemeinschaft muss Methode zur Verbrauchsermittlung mehrheitlich beschließen
Mieter. AG Laufen: Vermietung an Asylbewerber ist keine Mehrbelastung
Zahlungsunwillige Mieter: Hausverwalter können haftbar gemacht werden
Pflichten
Streupflicht: Wenn der Schnee kommt
Sanierung. Grundlagen: Die energetische Sanierung
Sanierungsbeschluss: Ohne Alternativangebote ist er rechtswidrig
Gemeinschaftseigentum: Glasbausteine sind Fenstern gleichzusetzen
Mieter muss Handwerksarbeiten tagsüber dulden
Instandhaltungsanspruch gegen Eigentümergemeinschaft verjährt
Sondereigentum: Sanierungskosten trägt nicht die WEG
Instandhaltungsrücklage: Gesetzliche Vorgaben beachten
Anspruch auf Rückbau: Achten Sie auf die Fristen
Mängel: Eigentümergemeinschaft kann Ansprüche an sich ziehen
Schornsteinfeger. Nutzen Sie den geöffneten Markt
Unterlassungsanspruch. Wohneigentümergemeinschaft darf Unterlassungsansprüche geltend machen
Versicherungen. Versicherungspflicht gegen Elementarschäden rückt näher
Verwaltungsbeirat. So klappt es mit der Bestellung
Die Belegprüfung
Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan: Streitkosten besser vorab einkalkulieren
Jeder Zahlungsanspruch setzt einen Wirtschaftsplan oder eine Jahresabrechnung voraus
Über den Autor
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
I. Teil
§ 1 Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
2. Abschnitt
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Gebrauchsregelung
§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten
§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19 Wirkung des Urteils
3. Abschnitt
§ 20 Gliederung der Verwaltung
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Mehrheitsbeschluss
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29 Verwaltungsbeirat
Impressum
Отрывок из книги
Titel
Impressum
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Investments in Wohnungen
Instandhaltung
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