Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Band 3

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Band 3
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Dieses Handbuch beleuchtet für Praktiker umfassend, aber kompakt die aktuellen Themen der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung und leistungsbezogenen Entgelten nach § 87 Abs. 10 und 11 BetrVG, paritätisch betrachtet aus Sicht der Arbeitgeber wie auch des Betriebsrats. Ausgehend von der betrieblichen Praxis demonstriert das Werk anhand gängiger Musterregelungen, wie betriebsverfassungsrechtliche Konflikte im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 10 und 11 BetrVG nachhaltig und für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden können. Es geht dabei im Einzelnen u.a. um Vergütungsgrundsätze und Vergütungsmethoden, um das Verhältnis zwischen variabler Vergütung und Festvergütung, um die Einrichtung von Vergütungsgruppen und Bandbreitenregelungen, um Zulagen, Beurteilungsgrundsätze und Zielvereinbarungen, um Aktienoptionspläne, Sachbezüge und die Nutzung von Dienstwagen sowie um die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, immer unter dem Blickwinkel, in welcher Weise und in welchem Umfang diese Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats zugänglich sind.

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Holger Dahl. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Band 3

Mitbestimmung in. sozialen Angelegenheiten. Band 3 – Vergütung

Vorwort

Autorenverzeichnis

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einführung: Ausgestaltung zeitgemäßer Vergütungssysteme

I. Zielsetzungen festlegen

II. Die Funktions- und Stellenstruktur

III. Die Vergütungsstruktur

IV. Performance Management und Prozesse

V. Die Steuerung des Vergütungssystems

VI. Variable Vergütung

VII. Fazit: Universallösungen gibt es nicht

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeberin. I. Einleitung

II. Bestimmung des Normzwecks

1. Begründungsformel: Gewährleistung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit

2. Schutz der Arbeitnehmer

III. Maßstab der Grenzziehung

1. Bedeutung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit nach Art. 12 GG

2. Schutzbedürftigkeit in Abhängigkeit der Machtposition des Arbeitgebers

3. Zwischenergebnis

IV. Grenzen der Mitbestimmung

1. Höhe der Vergütung

a) Wortlaut und Systematik

b) Unternehmerische Freiheit und Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer

c) Innerbetriebliche Lohngerechtigkeit

d) Zwischenergebnis

2. Zweckbestimmung und Festlegung des begünstigten Personenkreises

3. Fehlender Regelungsspielraum des Arbeitgebers

V. Bedeutung für die Praxis

VI. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Grundsätze der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

1. Begriffsentwicklung

a) Entlohnungsgrundsatz

b) Entlohnungsmethode

2. Verhältnis von Entlohnungsgrundsatz und Entlohnungsmethode

3. Bedeutung von „Insbesondere“

III. Reichweite der Mitbestimmung. 1. Vergütungsfindung

2. Mitbestimmungsfreiheit hinsichtlich der Entgelthöhe

3. Mitbestimmung bei der Aufstellung von Bandbreiten

a) BAG, Beschluss vom 21.2.2017 – 1 ABR 12/15

b) LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.8.2016 – 4 TaBV 135/15

4. Mitbestimmung bei dem Verhältnis zwischen Festvergütung und variabler Vergütung. a) BAG, Beschluss vom 6.12.1988 – 1 ABR 44/87

b) Geltung des Günstigkeitsprinzips

c) Abschaffung einer einzelvertraglichen festgelegten variablen Vergütung zugunsten einer Festvergütung

aa) Änderungskündigung

bb) Kollektiver Regelungsbezug

cc) Zusammenfassung

5. Informationsanspruch des Betriebsrats

a) Allgemeiner Informationsanspruch

b) Grenzen der Unterrichtung?

IV. Fazit

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Tarifgebundene Unternehmen. 1. Grundsatz: Mitbestimmung hinsichtlich Vergütungsgruppen ausgeschlossen

2. Ausnahme: Fehlende Regelung durch die Tarifparteien

3. Keine Festlegung des konkreten Gehalts durch die Einigungsstelle

4. Einheitliche Regelung im (Haus-)Tarifvertrag sinnvoll

III. Nicht tarifgebundene Unternehmen. 1. Grundsatz: Volle Mitbestimmung bei Aufstellung der Vergütungsgruppen

2. Aber: Keine Festlegung des Geldfaktors

3. Wahrung einer gewissen Flexibilität auch in der Einigungsstelle möglich

4. Auf Umsetzungsfähigkeit achten

IV. Zusammenfassung

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Allgemeines. 1. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Generalklausel

2. Schutzzweck

3. Reichweite

4. Initiativrecht des Betriebsrats

II. Was ist bei der Einrichtung von Vergütungsgruppen mitbestimmungspflichtig? 1. Vergütungsgruppen

2. Gegenstand der Mitbestimmung

3. Regelungsbeispiel20

III. Mitbestimmung bei Bandbreitenregelungen und im Band. 1. Bandbreitenregelungen

2. Art und Weise der Mitbestimmung im Band

IV. Kann der Arbeitgeberin (per Spruch der Einigungsstelle) die Bewegung ins Band ins pflichtgemäße Ermessen gestellt werden? 1. Freie Vereinbarung der Betriebsparteien

2. Spruch der Einigungsstelle

3. Regelungsbeispiele

V. Kann der Arbeitgeberin bei einem Gehaltsband die jährliche Bestimmung eines Medians nach Marktvergleichen überlassen werden? 1. Freie Vereinbarung der Betriebsparteien

2. Spruch der Einigungsstelle

VI. Wie schlägt sich der Mindestlohn auf die Vergütungsgruppen nieder? 1. Keine Einschränkung der Mitbestimmung durch das MiLoG

2. Erweiterung der Mitbestimmung aus (Mindest-)Dotierung

3. Auswirkung auf bestehende Vergütungsgruppen

4. MiLoG als eigene Vergütungsordnung?

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Allgemeine Grundsätze zum Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

1. Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes

2. Umfang der Mitbestimmung bei § 87 Abs. 1 BetrVG

a) Initiativrecht

b) Tarifvorrang

c) Freiwillige Leistungen

3. Unternehmerische Entscheidungsfreiheit als Grenze

III. Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten bei freiwilligen Zulagen. 1. Einführung

2. Höhe

3. Zweck und begünstigter Personenkreis

4. Verteilungsgrundsätze

5. Widerruf, Freiwilligkeitsvorbehalt und Anrechnung

a) Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zulage

b) Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

IV. Verfahren vor der Einigungsstelle

V. Folge fehlender Mitbestimmung bei Zulagen

VI. Verwirkung und Verzicht auf das Mitbestimmungsrecht

VII. Betriebsratsbildung nach Einführung der Zulage

VIII. Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

IX. Resümee

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

III. Rechtsprechung des BAG

1. BAG vom 30.1.1990 – 1 ABR 2/89

2. BAG vom 18.10.1994 – 1 ABR 17/94

IV. Die Reichweite des Initiativrechts bei Fragen der Lohngestaltung

V. Rückwirkende Mitbestimmung

VI. Fazit

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeberin. I. Einleitung

II. Informationsrechte des Betriebsrats als „Vorstufe“ der Mitbestimmung

III. Umfang der Mitbestimmung

1. Tarifvorbehalt/Tarifvorrang

a) Tarifvorbehalt

b) Tarifvorrang

c) Verhältnis Tarifvorbehalt/Tarifvorrang

d) Beschränkung der Mitbestimmungsrechte bei Öffnung nur für freiwillige Betriebsvereinbarungen?

2. Kollektiver Tatbestand

IV. Mitbestimmungsrechte im Einzelnen

1. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

a) Umfang und Grenzen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

2. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG

a) Akkord- und Prämienlohn

aa) Akkordlohn

bb) Prämienlohn

b) Vergleichbares leistungsbezogenes Entgeltsystem

aa) „Prämienentscheidung“ des BAG und Schutzzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG

bb) Urteil des BAG aus dem Jahr 2003

c) Eigene Auffassung

3. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

4. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

5. Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG

V. Weitere in Betracht kommende Mitbestimmungsrechte

VI. Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Betriebsrats

VII. Ende

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Bestimmt der Betriebsrat bei Zielvereinbarungen mit?

II. Anknüpfungen für die Mitbestimmung

III. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hilft nur beschränkt

IV. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG vermittelt weitere Rechte

V. Können Zielvereinbarungen unter § 87 Abs. 1 Nr. 11 fallen?

VI. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes

VII. Was das für Zielvereinbarungen genau bedeutet

VIII. Das ablehnende Lager

IX. Das aufgeschlossene Lager

X. Stellungnahme

XI. Mitbestimmung bei generellen Unternehmenszielen

XII. Ziele, deren Erfüllung vom Vorgesetzten bewertet werden

XIII. Mitbestimmung bei individuellen Umsatzzielen einzelner Mitarbeiter

XIV. Andere individuelle Ziele

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeberin

I. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

1. Unzuständigkeit für leitende Angestellte

2. Definition

3. Rechte des Betriebsrats

4. Mögliche Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung

5. Gang in die Einigungsstelle

II. Die Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen

1. § 94 Abs. 2 BetrVG

2. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

3. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

a) Kollektiver Tatbestand

b) Abstrakter Rahmen

aa) Rahmenregelungen

(1) Meinungsstand

(2) Stellungnahme

(3) Weitere Regelungen

4. § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG

a) Anwendungsbereich

5. Rechtsfolgen

a) § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

b) § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Grundlagen der Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen, Zielvereinbarungen oder Zielvorgaben

II. Unterschiede der Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen und Zielvereinbarungen und Zielvorgaben

III. Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen

IV. Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einführung

II. Vorteile einer Betriebsvereinbarung aus Arbeitgebersicht

III. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

1. Kollektiver Tatbestand

2. Dienstwagenüberlassung als Teil der betrieblichen Lohngestaltung

a) Dienstwagenüberlassung zur dienstlichen Nutzung

b) Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung

3. Weitere Mitbestimmungstatbestände

IV. Zentrale Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung Dienstwagen

1. Kreis der Dienstwagenberechtigten

2. Auswahl des Fahrzeugmodells und Ausstattung

3. Nutzungsumfang

4. Kostenverteilung

5. Widerrufsvorbehalt

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat

I. Individual-arbeitsrechtliche Grundlagen der Dienstwagennutzung

II. Voraussetzungen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei privater Nutzung von Dienstwagen

1. Grundlagen der Mitbestimmung

2. Unstreitiges zur privaten Nutzung eines Dienstwagens

a) Das „Ob“ der Nutzung

b) Kollektiver Tatbestand

c) Nur bei privater Nutzung

3. Streitiges zur Nutzung: Ist die private Nutzung des Dienstwagens Teil des Entgelts?

a) LAG München, Beschluss vom 20.2.1981 – 4 (6) TaBV 33/80

b) LAG Hessen, Beschluss vom 24.5.1983 – 5 TaBV 20/83

c) Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 7.2.2014 – 13 TaBV 86/13

d) Mögliche Auffassung des Bundesarbeitsgerichts

e) Eigene Auffassung

aa) Auslegung des Wortlautes

bb) Systematische Auslegung

cc) Auslegung des Sinns und Zwecks

dd) Auslegung der Gesetzgebungsmaterialien

ee) Verwertung der bisherigen LAG-Rechtsprechung

III. Reichweite des Mitbestimmungsrechts

IV. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats über Gewährung sonstiger Sachbezüge

V. Zusammenfassung und Ausblick

VI. Beispiele aus der Praxis

1. Regelung des Nutzungsumfangs im Überlassungsvertrag. a) Benutzungsregeln. aa) Ständiger Fahrzeugbesitzer

bb) Nutzung

cc) Dienstliche Nutzung

dd) Private Nutzung

ee) Fahrten ins Ausland

ff) Fahrberechtigte Personen

b) Widerrufsregelung im Überlassungsvertrag. aa) Beendigung der Überlassung

bb) Regelung im Falle einer Freistellung (bspw. bei Vertragsbeendigungen etc.)

2. Zuteilung von Fahrzeugtypen in Betriebsvereinbarung

3. Regelung der Zusatzausstattung in Betriebsvereinbarung

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber

I. Regelungen des BetrVG zur Mitbestimmung in Entgeltangelegenheiten

1. Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

2. Weitere Mitbestimmungstatbestände

3. Freiwillige Betriebsvereinbarungen

II. Verhältnis der erzwingbaren Mitbestimmung zu tariflichen Regelungen

1. Tarifvorrang oder Tarifvorbehalt?

2. Reichweite des Tarifvorrangs

III. Folgerungen für die Mitbestimmung in Entgeltangelegenheiten

IV. Einzelne Bereiche betrieblicher Mitbestimmung bei tarifgebundenen Arbeitgebern in Entgeltfragen

1. Außertarifliche und übertarifliche Leistungen

a) Mitbestimmung bei der Einführung außer- und übertariflicher Leistungen

b) Mitbestimmung bei Einstellung und Änderung außer- und übertariflicher Leistungen

2. Mitbestimmung bei der Feststellung stellenbezogener Anforderungen

3. Mitbestimmung bei außertariflichen Angestellten (AT-Angestellten)

4. Mitbestimmung bei Wegfall der Tarifbindung

5. Vereinheitlichung der Tarifanwendung durch Mitbestimmung

V. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Vorbemerkung

II. In welchen Grenzen bewegt sich die Mitbestimmung bei der Vergütung tarifgebundener Arbeitgeber? 1. Tarifvorbehalt. a) Verhältnis zur Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG

b) Persönlicher Anwendungsbereich des Tarifvorbehalts

c) Zeitlicher Anwendungsbereich des Tarifvorbehalts

2. Regelungssperre

3. Bezugnahme der Betriebsvereinbarung auf den Tarifvertrag als Ausweg aus der „Endlosdynamisierung“?

III. Übertarifliche Leistungen. 1. Verhältnis zum tariflich festgelegten Gehalt. a) Erzwingbare Mitbestimmung

b) Freiwillige Regelungen

2. Anrechnung/Widerruf übertariflicher Leistungen

IV. Tarifliche Gestaltungsspielräume: Besteht Mitbestimmung bei der Feststellung stellenbezogener Anforderungen? 1. Grundsatz

2. Beispiel REGA

3. Methoden zur Ermittlung der stellenbezogenen Anforderungen als mitbestimmungsbedürftige Vorfrage

4. Mitbestimmung auch bei der entgeltbezogenen Stellenbewertung?

V. Wie ist die Mitbestimmung bei außertariflichen Mitarbeitern ausgestaltet? 1. Grundsatz

2. Vergütungsgrundsätze

3. Abstandsklausel zum Tarifgehalt

VI. Zusammenfassung

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Aktienoptionen

II. Umfang und Reichweite des Mitbestimmungsrechts. 1. Mitbestimmungsfreie Inhalte

2. Mitbestimmungspflichtige Inhalte. a) Mitbestimmungstatbestand

b) Inhalt und Reichweite des Mitbestimmungsrechts

III. Optionsprogramme insbesondere ausländischer Konzerngesellschaften. 1. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

a) Kein Arbeitslohn im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

2. Auskunftsansprüche des Betriebsrats

a) Rechtsprechung bis einschließlich 2017

b) BAG, Beschluss vom 20.3.2018 – 1 ABR 15/17

c) Entgelttransparenzgesetz

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Was regelt die Mitbestimmung bei Aktienoptionsplänen?

1. Aktienoptionen sind Lohn

2. Mitbestimmungsfreie Aspekte. a) Berechtigtenkreis und Leistungszweck

b) Verdrängung des BetrVG wegen Betonung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung?

c) § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG

3. Mitbestimmungspflichtige Inhalte

4. Zuständigkeit. a) Unternehmen mit Betriebsrat und einem Betrieb

b) Unternehmen mit einem Gesamtbetriebsrat

c) Konzern mit Konzernbetriebsrat

II. Welchen Unterschied macht es, wenn der Aktienoptionsplan von einer (ausländischen) Gruppengesellschaft gewährt wird?

1. LAG Hessen, 3.8.2017 – 5 TaBV 23/17

a) Entscheidung des LAG Nürnberg vom 22.1.2002 – 6 TaBV 19/01

b) Entscheidung des BAG vom 16.1.2008 – 7 AZR 887/06

2. LAG Bremen, 27.7.2016 – 3 TaBV 2/16

3. LAG München, 11.8.2017 – 9 TaBV 34/17

4. LAG Baden-Württemberg, 17.1.2017 – 19 TaBV 3/16

5. BAG, 20.3.2018 – 1 ABR 15/17

6. Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hessen, 3.8.2017 – 5 TaBV 23/17 anhängig unter BAG, 1 ABR 57/17

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeberin. I. Einführung. 1. Das Gebot der Entgeltgleichheit

2. Entgelttransparenzgesetz

II. Beteiligungsrechte des Betriebsrats. 1. Allgemeines

2. Informationsrechte des Betriebsrats. a) Einsichtsrecht in Listen über Bruttolöhne und -gehälter (§§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG, 13 Abs. 2, Abs. 3 EntgTranspG)

aa) Inhalt und Reichweite des Einsichtsrechts

bb) Zuständigkeiten

b) Erklärung über die Anwendung tariflicher Entgeltregelungen (§ 13 Abs. 5 Satz 1 EntgTranspG)

c) Informationsrecht über eingehende Auskunftsverlangen und Antwort des Arbeitgebers (§§ 14 Abs. 2 Satz 3, 15 Abs. 2 EntgTranspG)

d) Informationsrecht bei Auskunftserteilung durch den Betriebsrat bei nicht tarifgebundenem und nicht tarifanwendendem Arbeitgeber (§ 15 Abs. 4 Satz 5 EntgTranspG)

e) Unterrichtungsrecht über Planung des betrieblichen Prüfverfahrens (§ 20 Abs. 1 EntgTranspG)

3. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) a) Allgemeines

b) Konkrete Anknüpfungspunkte des Gebots der Entgeltgleichheit

c) Initiativrecht des Betriebsrats

4. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. a) Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze (§ 94 Abs. 2 BetrVG)

b) Auswahlrichtlinien (§ 95 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG)

c) Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)

III. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat1

I. Der Gender Pay Gap. 1. Die jüngere Vergangenheit

2. Der Gender Pay Gap und weitere Indikatoren

3. Der „bereinigte Gender Pay Gap“

II. Nichts kommt von selbst10

1. Das Entgeltgleichheitsgebot

a) Art. 3 Abs. 2 GG

b) Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

c) § 17 Abs. 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)

d) ILO-Übereinkommen 100

e) Art. 4 RL 2006/54/EG

f) § 4 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

III. Die Rolle des Arbeitgebers und des Betriebsrats. 1. Arbeitgeber

2. Betriebsrat

IV. Der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. 1. Unterrichtung über die Entgeltstrukturen

2. Ggf. Unterrichtung zur Eingruppierung

V. Die Ermittlung der stellenbezogenen Anforderungen

VI. Die Mitbestimmung. 1. Generalklauselcharakter des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

2. Die Mitbestimmung erstreckt sich auf die Methodik

3. Methodik zur Ermittlung stellenbezogener Anforderungen

4. Das Erfordernis der Verbindung zur Lohnfindung

5. Keine Regelungssperre

6. Mitbestimmung zur Reduzierung des Gender Pay Gaps

VII. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

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Sachregister B

Sachregister C

Sachregister D

Sachregister E

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Sachregister V

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Herausgegeben von

Holger Dahl

.....

Mitte 2013 erfuhr der Betriebsrat, dass die Vergütung eines Beschäftigten an den oberen Rand des Gehaltsbandes angehoben wurde, ohne hierzu den Betriebsrat zu beteiligen. Der Betriebsrat war der Auffassung, ihm stehe ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.

Das LAG sprach dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht sowohl bzgl. der inhaltlichen Ausgestaltung als auch der Festlegung von Kriterien und Grundsätzen für die Ersteingruppierung und die Änderungen innerhalb eines Gehaltsbandes zu.

.....

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