Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Dieser Leitfaden beleuchtet für Praktiker umfassend, aber kompakt, die aktuellen Themen der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen nach den §§ 111 bis 113 BetrVG – paritätisch betrachtet aus Sicht des Arbeitgebers und des Betriebsrats. Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige stellen die Praxisthemen im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan dar. Es geht dabei u.a. um die Definition der Betriebsänderung, typische Regelungsinhalte von Interessenausgleich und Sozialplan, die Gestaltung von Freiwilligenprogrammen und die Berechnung von Abfindungen.

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Holger Dahl. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Mitbestimmung. in wirtschaftlichen. Angelegenheiten. Betriebsänderung

Vorwort

Autorenverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Sozialpläne – ein teures Vergnügen? Üblichkeit von Sozialplanabfindungen aus Sicht des Arbeitgebers. 1. Einleitung

2. Anlass für den Abschluss des Sozialplans

3. Leistungen im Sozialplan

a) Abfindungen in Sozialplänen

b) Berechnungsfaktoren

c) Sockel-, Mindest- und Höchstbeträge

d) Zuschläge

e) Härtefallfonds

f) Freiwilligenprogramm

g) Branchenspezifische Besonderheiten

4. Outplacement-Beratung

5. Transfergesellschaften

6. Erkenntnisse aus der Umfrage

II. Berechnung des Ausgleichs wirtschaftlicher Nachteile aus Sicht des Betriebsrats. 1. Einleitung

2. Die betriebliche Dimension

3. Die unternehmerische Dimension

4. Die individuelle Dimension

5. Determinanten und Gestaltungsvarianten zur Berechnung des Ausgleichs wirtschaftlicher Nachteile

III. Planung einer internationalen Restrukturierung. 1. Einleitung

2. Praktische Vorüberlegungen

a) Planung der internationalen Restrukturierung. aa) Frühzeitige Mandatierung eines geeigneten Rechtsberaters

bb) Erstellen eines Legal Steps Plans

cc) Kommunikationsplan

dd) Berücksichtigung von Kostenfaktoren

(1) Timing

(2) Anwendbare Rechtsordnung

3. Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen

a) Unterschiedliche Gremien. aa) Nationale Arbeitnehmervertretungen

bb) Überregionale Arbeitnehmervertretungen (1) Der Europäische Betriebsrat

(a) Umfang der Beteiligungsrechte

(b) Sanktionen bei Missachtung der Beteiligungsrechte

(2) SE-Betriebsrat

(3) Auswirkungen nach dem Brexit

b) Arten von Beteiligungsrechten

aa) Informationsrechte

bb) Anhörungs- und Beratungsrechte

cc) Widerspruchs- und Zustimmungsverweigerungsrechte

dd) Echte Mitbestimmungsrechte

c) Zeitpunkt der Einbindung der Arbeitnehmervertretungen

aa) Zeitliche Reihenfolge der Unterrichtung: Welches Gremium zuerst?

bb) Unternehmerische Entscheidung/auslösendes Ereignis

d) Folgen bei Missachtung der Beteiligungsrechte

4. Anzeigepflichtige Restrukturierungsmaßnahmen

a) Voraussetzungen einer anzeigepflichtigen Entlassung

b) Das einzuleitende Verfahren

aa) Konsultationspflichten

bb) Anzeigeverfahren

c) Rechtsfolgen bei Verstößen

5. Implementierung der Restrukturierungsmaßnahme

6. Anschließende Rechtsstreitigkeiten

7. Schlusswort

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Vorbemerkung

II. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen

1. Unternehmensgröße

2. Bestehen eines Betriebsrats

III. Die Mitbestimmungstatbestände des § 111 Satz 3 BetrVG

1. Einschränkung und Stilllegung

a) Stilllegung. aa) Begriffsbestimmung

bb) Beteiligung des Betriebsrats vor der Durchführung der Stilllegung

cc) Abgrenzung zu anderen Maßnahmen

b) Einschränkung. aa) Begriffsbestimmung

bb) Personalabbau als Einschränkung i.S.d. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG

2. Verlegung

3. Zusammenschluss

4. Spaltung

5. Grundlegende Änderungen

a) Betriebsorganisation

b) Betriebszweck

c) Betriebsanlagen

6. Einführung neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

IV. Weitere Maßnahmen als beteiligungspflichtige Betriebsänderungen

V. Sonderfall Betriebsübergang

VI. Schlussbemerkung

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Vorbemerkung

II. Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG

1. Unternehmensgröße von in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern als Grundvoraussetzung der Anwendung von § 111 BetrVG

a) Unternehmen

b) Wahlberechtigte Arbeitnehmer

c) Regelgröße

d) Rechtzeitige Existenz eines Betriebsrats

2. Begriff der Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG. a) Allgemeine Vorbemerkung – Verhältnis von Satz 1 zu Satz 3

b) Katalogtatbestände des § 111 Satz 3 BetrVG. aa) Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, § 111 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 1 BetrVG

bb) Betriebsstilllegung (1) Auflösung der Betriebsorganisation

(2) Stilllegung, nicht nur Unterbrechung

(3) Betrieb im Sinne des § 111 BetrVG

cc) Einschränkung des Betriebs (1) Herabsetzung der Leistungsfähigkeit

(2) Varianten der Einschränkung

(a) Verringerung sächlicher Betriebsmittel

(b) Personalabbau

(c) Kombination

dd) Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils (1) Stilllegung

(2) Wesentlicher Betriebsteil – quantitative und qualitative Betrachtung

ee) Einschränkung eines wesentlichen Betriebsteils

ff) Ausschluss der Sozialplanpflicht gem. § 112a Abs. 1 BetrVG

c) Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen

d) Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von

aa) Zusammenschluss von Betrieben

bb) Spaltung von Betrieben

e) Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation,

aa) Grundlegende Änderung

bb) Änderung der Betriebsorganisation

cc) Änderung des Betriebszwecks

dd) Änderung der Betriebsanlagen

f) Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren (§ 111 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 5 BetrVG)

aa) Grundlegende Änderung

bb) Einführung neuer Arbeitsmethoden

cc) Einführung neuer Fertigungsverfahren

3. Die allgemeine Betriebsänderung nach der Generalklausel des § 111 Satz 1 BetrVG. a) Generalklausel

b) Einschneidende Änderung

c) Wesentliche Nachteile

d) Mindestbetroffenheit erheblicher Teile der Belegschaft

e) Anwendungsfälle

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Grundmodelle des Freiwilligenprogramms

1. Das offene Freiwilligenprogramm

2. Beschränkte Freiwilligenprogramme

III. Vorteile eines Freiwilligenprogramms

1. Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer

2. Beschleunigung des Personalabbaus

3. Vermeidung langwieriger und risikoreicher Kündigungsschutzprozesse

IV. Rechtliche Rahmenbedingungen. 1. Beteiligung des Betriebsrats

2. Freiwilligenprogramme und Massenentlassungsanzeige

3. Freiwilligenprogramm und Gleichbehandlungsgrundsatz

a) Ablehnung ausscheidungswilliger Mitarbeiter

b) Freiwilligenprogramm und anschließender Sozialplan mit höheren oder niedrigeren Leistungen

4. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

V. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Varianten des Freiwilligenprogramms

1. Vorgeschaltete/Parallele Freiwilligenprogramme

2. Das offene Freiwilligenprogramm/„Windhundprinzip“

3. Beschränkte Freiwilligenprogramme

4. Prinzip der doppelten Freiwilligkeit

5. Anspracheverfahren

6. Dotierung: besser oder schlechter als ein Sozialplan?

III. Vor- und Nachteile von Freiwilligenprogrammen

1. Ausgewogene Personalstruktur

2. Schnelle Umsetzung einer Abbaumaßnahme

3. Sperrzeitrisiko

IV. Rechtlicher Rahmen. 1. Mitbestimmungsrecht

2. Massenentlassungsanzeige

3. Gleichbehandlung

a) Ablehnung der Teilnahme am Freiwilligenprogramm

b) Dotierungsrahmen Freiwilligenprogramm/Sozialplan mit höheren

V. Fazit

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Rechtlicher Rahmen. 1. Matrixstrukturen im Konzern

2. Grundsätze der Betriebsratszuständigkeit. a) Prinzipien der Zuständigkeitsverteilung

b) Alternative Strukturen nach § 3 BetrVG

3. Betriebsratszuständigkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten

III. Weitere praktische Probleme und Lösungsansätze

IV. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplan in Matrixstrukturen

1. Beispielsfall: ABC-IT Germany GmbH

2. Begriff der Matrixstruktur

3. Anwendbarkeit des BetrVG

a) Territorialitätsprinzip

b) Betriebsbegriff

4. Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte

a) Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG

aa) Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen

bb) Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen

b) Betriebsänderungen im Beispielsfall

5. Folgeprobleme in der Praxis

a) Beteiligungspflichten aus dem BetrVG

aa) Rechtsgedanke der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, insb. § 99 BetrVG

(1) Sachverhalt

(2) Entscheidung des LAG

(3) Stellungnahme

bb) Rechtsgedanke der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, am Beispiel von Aktienoptionen

(1) Entscheidung

(2) Stellungnahme

cc) Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses

(1) Informationsbeschaffungspflicht

(2) Informationsdurchgriff

b) Beteiligungsverpflichtung aus Europarecht, insb. der Europäische Betriebsrat

aa) Anwendungsbereich des EBRG

bb) Auskunftsanspruch des Europäischen Betriebsrats

cc) Rechtsschutz des Europäischen Betriebsrats

c) Gerichtliches Vorgehen in Betrieben mit Matrixstrukturen

aa) Richtiger Klagegegner

bb) Zuständigkeiten

6. Fazit

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einordnung

II. Bedeutung

III. Rechtsnatur

1. Ansprüche der Arbeitnehmer

2. Ansprüche des Betriebsrats

3. Änderungen des Interessenausgleichs

4. Fazit

IV. Verhandlung

1. Initiative des Arbeitgebers

2. Verhandlungsverpflichtung des Betriebsrats

3. Einigungsstelle

a) Einsetzung

b) Verhandlung in der Einigungsstelle

c) Scheitern der Verhandlungen

V. Zuständigkeit des Betriebsrats

1. Übertragung der Interessenausgleichsverhandlungen auf Betriebsausschuss oder sonstige Ausschüsse

2. Übertragung der Verhandlungen auf eine Arbeitsgruppe

VI. Gegenstand

VII. Rahmeninteressenausgleich

VIII. Prozessorientierter Interessenausgleich

IX. Inhalt Interessenausgleich

X. Beteiligungsrecht des Betriebsrats

XI. Schriftformerfordernis

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Unterrichtung des Betriebsrats

1. Umfassende Unterrichtung

2. Rechtzeitige Unterrichtung

III. Gegenstand des Interessenausgleichs

1. Konkrete Betriebsänderung

2. Komplexe Umstrukturierungen und der Abschluss eines Interessenausgleichs

a) Rahmeninteressenausgleich

b) Rahmenvereinbarung zum Interessenausgleich

IV. Gestaltung und Inhalt des Interessenausgleichs

V. Form des Interessenausgleichs

VI. Zustandekommen des Interessenausgleichs

1. Hinzuziehung der Bundesagentur für Arbeit

2. Anrufung der Einigungsstelle

3. Verknüpfung von Interessenausgleich und Sozialplan

VII. Rechtscharakter und Bindungswirkung des Interessenausgleichs

Perspektive Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmerschaft* I. Die Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG

II. Formelle Anforderungen

III. Die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 KSchG

IV. Rechtsprechungsauswertung

V. Die Vor- und Nachteile einer Namensliste bei Betriebsänderungen

1. Sicht des Arbeitgebers

2. Sicht des Betriebsrats

a) Vorteile

b) Nachteile

3. Sicht der Arbeitnehmerschaft

VI. Fazit. 1. Arbeitgebersicht

2. Arbeitnehmersicht und Betriebsratsperspektive

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Frühere Regelungen im BetrVG 1952. 1. Die Vermittlungsstelle

2. Die frühere Kompensationsregelung

III. Der Sozialplan im BetrVG 1972

1. Bezugsobjekt Betriebsänderung

2. Gestaltungsräume und Gestaltungsgrenzen. a) Freiraum auf Augenhöhe

b) Mündigkeit als Konzept

c) Zwangsschlichtung bei Scheitern

3. Freie Verhandlungen über einen Sozialplan. a) Aufnahme der Verhandlungen

b) Zuständiges Gremium?

c) Gestaltungsgrenzen durch Tarifrecht?

d) Grenzen beim Kreis begünstigter Personen?

e) Grenzen bei der inhaltlichen Ausgestaltung? aa) Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

bb) Das Sozialplanvolumen

f) Sozialplanmodelle: ad hoc oder auf Dauer?

g) Typische Kompensationsansätze: bewährt, verkehrt?

h) Transfermaßnahmen?

i) Gerichtliche Überprüfbarkeit?

j) Zusammenfassung

4. Die Aufstellung von Sozialplänen durch die Einigungsstelle. a) Zur Einsetzung der Einigungsstelle

b) Das Verfahren vor der Einigungsstelle

aa) Prüfung der Zuständigkeit

bb) Mission: Einigung

cc) Bestimmung und Bewertung der wirtschaftlichen Nachteile

dd) Die wirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplanvolumens

ee) Spruch und Anfechtung

IV. Der Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Ausgangslage

III. Richtlinien des § 112 Abs. 5 BetrVG

1. Ausgleich und Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer

2. Wirtschaftliche Vertretbarkeit

3. Wirtschaftliche Bewertung

4. Durchgriffshaftung

IV. Freiwilligenprogramm, „Turboprämie“

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (§ 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG)

1. Ausschluss von Arbeitnehmern von Leistungen des Sozialplans

2. Ablehnen der Weiterbeschäftigung

3. Im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens

4. „Zumutbares“ Arbeitsverhältnis

a) Gleichwertigkeit, nicht Gleichartigkeit

b) Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort

III. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Ermessensgrenzen

1. Die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer

2. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit für den Arbeitgeber

III. Ermessensrichtlinien

1. Die Gegebenheiten des Einzelfalls

2. Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt

3. Ablehnung einer zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

a) Rechtliche Zumutbarkeit

b) Materielle/finanzielle/wirtschaftliche Zumutbarkeit

c) Berufliche/funktionale Zumutbarkeit

d) Beschäftigung „an einem anderen Ort“

e) Persönliche Zumutbarkeit

IV. Fazit

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Personalpolitisches Bedürfnis

III. Der Weg in den „Qualifizierungsbetrieb“

1. Gesellschaftsrechtliche Verselbstständigung?

a) Aufspaltung des bisherigen Unternehmens

b) Abspaltung des Qualifizierungsbetriebs

2. „Qualifizierungsbetrieb“ als eigenständiger Betrieb oder als bloße Verwaltungseinheit?

a) Bloße Verwaltungseinheit

b) Daher: Eigenständiger Betrieb

aa) Qualifikation der eigenen Mitarbeiter ausreichender Betriebszweck?

bb) Organisatorisches

cc) Ein oder mehrere Betriebe?

3. Zuweisung des einzelnen Arbeitnehmers zum Qualifizierungsbetrieb

a) Versetzung oder bloßer Aufgabenentzug?

b) „Sozialauswahl“ bei der Zuweisung zum Qualifizierungsbetrieb

c) Umfassende kollektivrechtliche Regelung sinnvoll

IV. Tätigkeit im „Qualifizierungsbetrieb“

1. Qualifizierung im „Qualifizierungsbetrieb“

2. Interner Einsatz aus dem „Qualifizierungsbetrieb“

3. Externer Einsatz

4. Zulässigkeit der vorübergehenden Freistellung

V. Kündigung im „Qualifizierungsbetrieb“

1. Betriebsbedingte Kündigungen sehr erschwert

a) Wegfall des Arbeitsplatzes

b) Weitreichende Sozialauswahl

c) Mangelnde Akzeptanz des „Qualifizierungsbetriebs“ bei betriebsbedingten Kündigungen

2. Personen- bzw. verhaltensbedingte Kündigung im Einzelfall

a) Fehlende Qualifikation und fehlende Motivation zur Weiterbildung als Anknüpfungspunkt

b) Drei-Phasen-Modell zur Umsetzung

VI. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung. 1. Die (bisherige) Ausgangslage

2. Was hat sich an der Ausgangslage geändert?

II. Was ist ein Qualifizierungssozialplan?

III. Was sind mögliche Regelungskomplexe eines Qualifizierungssozialplans?

1. Erhebung des Qualifizierungsbedarfs

2. Teilnehmerkreis

3. Qualifizierungsziele und Qualifizierungswege

4. Organisatorische Rahmenregelungen

5. Teilnahmepflichten

6. Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen

IV. Können Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in einem Qualifizierungssozialplan Gegenstand eines Spruchs der Einigungsstelle sein?

1. Kein gesetzlicher Ausschlusstatbestand

2. Zweck des Sozialplans

3. Die Entscheidung des BAG vom 17.9.1991 – 1 ABR 23/91 steht der Spruchfähigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen nicht per se entgegen

V. Wie verhalten sich die Regelungsmöglichkeiten zu Qualifizierungsmaßnahmen in einem Sozialplan zu den §§ 97 Abs. 2, 98 BetrVG?

VI. Exkurs: Wäre die Errichtung einer Transfergesellschaft im Rahmen eines Sozialplans durch Spruch der Einigungsstelle möglich?

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber

I. Einführung. 1. Gesetzliche Vorgaben im Überblick

2. Taktische Gesichtspunkte

3. Zweck des Sozialplans als wegweisender Faktor

II. Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile

1. Wirtschaftliche Nachteile

2. Berechnung der mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen wirtschaftlichen Nachteile

3. Bestimmung weiterer Nachteile bei Arbeitsplatzverlust

4. Ausgleich oder Milderung

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit. 1. Allgemeines

2. Bemessungsdurchgriff im Konzern

a) Zwingende Voraussetzung

b) Weitere Voraussetzungen – Fallgruppen

aa) Bemessungsdurchgriff nach § 134 UmwG

bb) Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag

cc) Existenzvernichtungshaftung

dd) Bemessungsdurchgriff aus Treu und Glauben

ee) Patronatserklärungen

ff) Cash-Pooling

IV. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Wo liegt die absolute Obergrenze eines Sozialplans?

III. Wie werden die Sozialplanleistungen korrigiert?

IV. Worauf kommt es bei dieser Korrektur an?

V. Wo nun liegt die Untergrenze für das Volumen eines Sozialplans?

VI. Was bedeutet das nun konkreter?

VII. Einzelfälle

1. Hamburger Hafen

2. Berliner Flughafen38

3. Terminalbetrieb im Hamburger Hafen39

VIII. Der Sozialplan Null – wann kommt er zum Tragen?

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Begriff und typische Regelungsbereiche

III. Rechtsnatur

IV. Personeller Geltungsbereich. 1. Normative Geltung nur bei Gewerkschaftsmitgliedern

2. Einbeziehung von Außenseiter-Arbeitnehmern

a) Arbeitsvertragliche Bezugnahme

b) Erstreckungsbetriebsvereinbarung

V. Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten. 1. Weitreichende Gestaltungsfreiheit aufgrund tarifvertraglicher Richtigkeitsgewähr

2. Gestaltungsspielraum bei einbezogenen Außenseiter-Arbeitnehmern

a) Einbeziehung kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme

b) Einbeziehung kraft Erstreckungsbetriebsvereinbarung

3. Insbesondere: Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit

a) Einfache Differenzierung

aa) Zulässigkeit einfacher Differenzierungen im Allgemeinen

bb) Höhe der vorenthaltenen Leistung maßgeblich für die Zulässigkeit einfacher Differenzierungen? (1) Unzulässiger Druck zum Gewerkschaftsbeitritt?

(2) „Aufzehrung“ der Mittel für betrieblichen Sozialplan?

b) Qualifizierte Differenzierung

c) Differenzierung durch „Erholungsbeihilfen“

VI. Verhältnis von Tarifsozialplan und betrieblichem Sozialplan. 1. Nebeneinander von Tarifsozialplan und betrieblichem Sozialplan

2. Kollisionen

3. Anrechnungsregelungen

VII. Arbeitskampf um Tarifsozialplan

1. Grundsatzentscheidung des BAG

2. Schutz der unternehmerischen Freiheit

3. Friedenspflichten

4. Suspendierung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte im Arbeitskampf?

VIII. Fazit

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat

I. Was ist ein Sozialtarifvertrag/Tarifsozialplan?

II. Wer verhandelt den Sozialtarifvertrag?

1. Verhandlung auf der Beschäftigtenseite

2. Verhandlung auf der Arbeitgeberseite

III. Sozialtarifvertrag und Arbeitskampf

1. Keine „Sperrwirkung“ des Interessenausgleichsverfahrens

2. Fehlende Exklusivität des Verfahrens nach den §§ 111ff. BetrVG

3. Wahrung des Grundsatzes der Kampfparität

4. Verbandsmitgliedschaft steht (Haus-)Sozialtarifvertrag nicht entgegen

5. Tarifkommissionen sind sachnäher

6. Fazit

IV. Was wird im Sozialtarifvertrag gefordert?

1. Die „Folgenbewältigung“

2. Betriebsstilllegung und Standortentscheidungen

V. Warum dann nicht gleich durch den Betriebsrat tätig werden?

1. Die vornehmliche Betrachtung des Unternehmens

2. Den Interessengegensatz nicht verkennen

3. Bindungen der Einigungsstelle

4. Rechtliche Möglichkeiten nutzen

5. Das Synchronisationsgebot

6. Passgenauere Ausgleichslösungen für die Beschäftigten

7. Fazit

VI. Praxisbeispiel

VII. Der Geltungsbereich

VIII. Aspekte des Synchronisationsgebots

1. Der Arbeitgeber bietet allen Beschäftigten Sozialtarifleistungen an

2. Ein Sozialplan muss verhandelt werden

IX. Fazit

1. Merksätze

2. Tarifvertrag ist leistungsfähiger

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Die Rechtsgrundlagen des „Sozialplan-Exits“

III. Die Vorschriften im Einzelnen. 1. § 112a Abs. 1 BetrVG: reiner Personalabbau. a) Umfang des Personalabbaus

b) Was ist eine Entlassung?

c) Was ist ein reiner Personalabbau?

d) Gestufter Personalabbau

2. Neugründung von Unternehmen

a) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt: Neues Unternehmen

b) Was ist ein „neues Unternehmen“?

c) Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. aa) Einzelfälle des „Konzernvorbehalts/Umstrukturierungsvorbehalts“

bb) Keine Ausfallhaftung des Betriebsveräußerers

cc) § 613a BGB überholt nicht das Sozialplanprivileg

d) Rechtsmissbräuchliche Gestaltung

IV. Auswirkung des Sozialplanprivilegs auf den Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. § 112a Abs. 1 BetrVG. 1. Inhalt

2. Typische Streitfälle und Einwendungen des Betriebsrats

a) Begrenzung auf Entlassungen/Verhältnis zu weiteren Maßnahmen

b) Begriff der Entlassung

aa) Kündigung (1) Betriebsbedingte Kündigung

(2) Änderungskündigung

(3) Eigenkündigung des Arbeitnehmers

(4) Personen- und verhaltensbedingte Kündigung

bb) Aufhebungsvertrag

cc) Andere Beendigungen von Anstellungsverhältnissen

(1) Befristung und Renteneintritt

(2) Versetzungen

(3) Folgefrage Arbeitsverdichtung

dd) Leiharbeitnehmer

c) Problemfall stufenweiser Umsetzung

aa) Anknüpfungspunkt einheitliche unternehmerische Entscheidung

bb) Handlungsansätze für den Betriebsrat

3. Taktische Überlegungen aus Sicht des Betriebsrats

a) Einstweiliger Rechtschutz

b) Alternativen entwickeln

c) Einigungsstelle

d) Kein Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

e) Öffentlichkeitsarbeit

II. § 112a Abs. 2 BetrVG. 1. Inhalt

2. Typische Streitfälle und Einwendungen des Betriebsrats

a) Vier Jahre Betriebs- oder Unternehmensbezug

b) Neugründung im Konzern

c) Neugründung im Unterordnungs- oder auch Gleichordnungskonzern

d) Wann sind vier Jahre um?

3. Taktische Überlegungen aus Sicht des Betriebsrats

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Allgemeine Grundsätze und Überblick

II. Voraussetzungen für die Verpflichtung zum

1. Nachteilsausgleich nach Abs. 1

a) Abweichung vom Interessenausgleich

b) Ohne zwingenden Grund

2. Nachteilsausgleich nach Abs. 3

a) Unterbliebener Versuch eines Interessenausgleichs

b) „Beginn“ der Betriebsänderung

3. Kausalitätserfordernis

III. Inhalt des Nachteilsausgleichs

1. Abfindungsanspruch

2. Ausgleich anderer wirtschaftlicher Nachteile (Abs. 2)

3. Verhältnis zu Sozialplanleistungen, Verzicht

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einführung in die Thematik

II. Tatbestandliche Voraussetzungen des

1. Anwendungsbereich

2. Abweichung vom Interessenausgleich (§ 113 Abs. 1 und 2) a) Vorliegen eines Interessenausgleichs

b) Umfang Bindungswirkung des Interessenausgleichs/Abweichung

c) Zwingender Grund als Rechtfertigung für Abweichung

3. Unterbliebener Versuch eines Interessenausgleichs (§ 113 Abs. 3)

a) Anforderungen bezüglich Versuchs eines Interessenausgleichs

b) Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

III. Entlassung und wirtschaftliche Nachteile

IV. Kausalität für die Entlassung/den wirtschaftlichen

V. Inhalt des Nachteilsausgleichsanspruchs

VI. Prozessuale Durchsetzung der Ansprüche

Abschnitt 1 – Perspektive Arbeitgeber. I. Einleitung

II. Die Sonderregelungen im Einzelnen. 1. Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren

2. Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung

3. Umfang des Sozialplans

4. Sozialplan vor Verfahrenseröffnung

5. Interessenausgleich und Kündigungsschutz

6. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz und Klage des Arbeitnehmers

7. Betriebsveräußerung

III. Zusammenfassung

Abschnitt 2 – Perspektive Betriebsrat. I. Einleitung

II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz. 1. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz (§ 108 InsO)

2. Die Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

3. Sonderregelungen zu Kündigung und Kündigungsschutz

a) Kündigungsfrist

b) Kündigungsschutz

III. Kollektivrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz

1. Die Betriebsänderung in der Insolvenz. a) Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren (§ 121 InsO)

b) Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung (§ 122 InsO)

c) Interessenausgleich und Kündigungsschutz (§ 125 Abs. 1 InsO)

aa) Geplante Betriebsänderung

bb) Interessenausgleich

cc) Vermutungswirkung

dd) Sozialauswahl

ee) Erhalt oder Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

ff) Nachträgliche Änderung der Sachlage

gg) Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrats

d) Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz (§ 126 InsO)

e) Betriebsveräußerung (§ 128 InsO)

aa) Regelungsinhalt (§ 128 Abs. 1 InsO)

bb) Betriebsübergang (§ 128 Abs. 2 InsO)

2. Der Sozialplan in der Insolvenz. a) Der vom Insolvenzverwalter vereinbarte Sozialplan (§ 123 InsO)

b) Der Sozialplan vor Insolvenzeröffnung (§ 124 InsO)

IV. Fazit

Literaturverzeichnis

Sachregister

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Herausgegeben von

Holger Dahl

.....

Obwohl die angebotene Leistung vor allem von Unternehmensgröße und -umsatz abhängt, waren doch branchentypische Tendenzen zu verzeichnen:

Die Abfindungssummen in der Medienbranche, im Pharma- und Gesundheitswesen sowie im Bau- und Immobiliensektor wiesen beispielsweise keine großartigen Besonderheiten auf und fielen durchschnittlich aus; im Schnitt wurden hier für die Abfindung ein Faktor von 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt und Mindestbeträge von 5.000 EUR brutto bis hin zu Höchstbeträgen von 150.000 EUR brutto bezahlt.

.....

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