Furchtbare Juristen
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Ingo Muller. Furchtbare Juristen
Erster Teil. Die Vorgeschichte
1. »Zeit zu lärmen« Deutsche Richter gegen die Reaktion
2. Die forcierte Anpassung
3. Die Richter der Weimarer Republik
Die Justiz und die nationalsozialistische Bewegung
Der Niedergang des Rechts
1. Der Reichstagsbrandprozess
2. Die Selbstgleichschaltung. Der Deutsche Richterbund
Der höchste Richter
Der Staatsdenker
3. Justiz im Ausnahmezustand
4. Hochverrat und Heimtücke. Die Opposition vor Gericht
5. Die »Säuberung« der Anwaltschaft
6. Nazi-Jurisprudenz
7. Die Beamtenschaft als politische Truppe des Führers
8. Vom Strafvollzug zum KZ
9. Der »Schutz der Rasse«
Verweigerte Eheschließungen
Die Auflösung der »Mischehen«
Die Nürnberger Gesetze
»Rassenschande«-Justiz
»Todeswürdige« Liebschaften
Die totale Entrechtung
10. Justiz und Erbgesundheit
11. Die Euthanasieaktion
12. Die »Hüter des Rechts« Das Reichsgericht als Rechtsmittelinstanz
13. Gerichtswillkür im Alltag
14. Der Volksgerichtshof
15. Standgerichte der inneren Front
16. Urteilskorrekturen: Justiz und Polizei
17. Das Justiz-Offizierskorps
18. Richterlicher Widerstand
1. Zusammenbruch und Wiederaufbau
2. Die Restauration der Justiz
3. Die geistige Vergangenheitsbewältigung
4. Noch einmal: Die Opposition vor Gericht
5. Die juristischen Fakultäten
6. Die Bestrafung der NS-Verbrecher
Gewollte und »ungewollte« Amnestien
Täter und Gehilfen
Mord und Totschlag
Strafen
»Verhandlungsunfähig«
Späte Einsichten
7. Würdige und Unwürdige. Die Versorgung der Täter und der Opfer
Fall 3
Die Selbstbewältigung
Die Wende der Rechtsbeugungsrechtsprechung
Die Richterschaft der DDR
9. Die Bestätigung des Unrechts
10. Späte »Ächtung« der NS-Justiz
11. Versuch einer Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Über den Autor
Отрывок из книги
Ingo Müller
Furchtbare Juristen
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Weitere fünf Angeklagte, darunter der spätere SA-Stabschef Ernst Röhm und der spätere Reichsinnenminister Wilhelm Frick, kamen mit je 15 Monaten Festungshaft und 100 Reichsmark Geldstrafe davon. Der vom Gericht stets mit militärischer Hochachtung als »Exzellenz« angesprochene General Ludendorff wurde freigesprochen; man glaubte ihm erneut, dass er – wie auch schon beim Kapp-Putsch – in voller Uniform »rein zufällig am Ort des Geschehens weilte«.47
Im Untersuchungsverfahren gegen die umstürzlerische Organisation Consul behauptete der Reichsanwalt Niethammer, obwohl bereits zahlreiche Fememorde rechtsradikaler Vereinigungen bekannt geworden waren, der Aufruf »Verräter verfallen der Feme« meine nur die »gesellschaftliche Ächtung«.50 Ein Münchner Arbeiter dagegen, der bei einer Demonstration ein Schild mit der Aufschrift »Arbeiter, sprengt eure Ketten!« getragen hatte, erhielt 5 Monate Gefängnis wegen »Aufreizung zum Klassenhass«.51 Den nationalsozialistischen Gauleiter Kremser, der den Aufruf des Reichspräsidenten anlässlich der Unterzeichnung des Young-Plans als »ebenso lügenhaft« bezeichnet hatte »wie den der Volksbeauftragten«, sprach das Amtsgericht Glogau frei, da die Revolution von 1918 »Meineid und Hochverrat« gewesen sei.52 Der Gauredner Dr. Goebbels, der die Mitglieder der Reichsregierung »Verräter am Volk«, »bezahlte Büttel der Weltfinanz« und »Überläufer nach Frankreich« genannt hatte, wurde im August 1932 vom Schöffengericht Charlottenburg ebenfalls freigesprochen, und vom Schöffengericht Hannover war ihm bereits 1930 die »Wahrnehmung berechtigter Interessen« zugebilligt worden, als er dem preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun Korruption vorgeworfen hatte.53
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