In dem zweijährigen Seminar über Die Todesstrafe wird das in Europa bereits erledigt geglaubte, aber irritierend oft wiederauftauchende Thema der Todesstrafe ebenso umfassend wie strikt erörtert, wobei auch tagesaktuelle Bezüge aufblitzen. Das zweite Studienjahr wagt nach einer kurzen Anknüpfung an die zentralen Begriffe des vergangenen Jahres – Souveränität, Ausnahme und Grausamkeit – einen Neuanfang. Dieser ist durch drei Fragen gekennzeichnet, die sich durch die Lektüre diverser Texte (von Kant, Freud, Reik, Heidegger, aber auch Kafka und Benjamin) ziehen: «Was ist ein Akt? Was ist ein Alter? Was ist ein Begehren?» Neben der Frage, ob es sich bei der Todesstrafe um eine Fremd- oder eine Selbst-Bestrafung handelt, geht es auf einer grundlegenderen Ebene um drei Formen der Verurteilung: die zum Sterben im Allgemeinen, zum Sterben in kurzer Zeit (z. B. an einer Krankheit) und die Verurteilung zum Tode durch ein Strafgerichtsurteil. Hierbei zeigt sich, dass nur Letztere eine Entscheidung impliziert, die Entscheidung des Anderen.
Оглавление
Jacques Derrida. Die Todesstrafe II
Die Todesstrafe II. Seminar 2000–2001
Inhalt
Allgemeine Einführung
Vorbemerkung der Herausgeber
Erste Sitzung. 6. Dezember 2000
Zweite Sitzung. 13. Dezember 2000
Dritte Sitzung. 10. Januar 2001
Vierte Sitzung. 31. Januar 2001
Fünfte Sitzung. 7. Februar 2001
Sechste Sitzung. 21. Februar 2001
Siebte Sitzung. 28. Februar 2001
Achte Sitzung. 7. März 2001
Neunte Sitzung. 21. März 2001
Zehnte Sitzung. 28. März 2001
Anmerkungen
Vorbemerkung der Herausgeber
Erste Sitzung
Zweite Sitzung
Dritte Sitzung
Vierte Sitzung
Fünfte Sitzung
Sechste Sitzung
Siebte Sitzung
Achte Sitzung
Neunte Sitzung
Zehnte Sitzung
Zu den Herausgebern
Verzeichnis der ausführlich zitierten Literatur*
Namensverzeichnis*
Отрывок из книги
In dem zweijährigen Seminar über Die Todesstrafe wird das in Europa bereits erledigt geglaubte, aber irritierend oft wiederauftauchende Thema der Todesstrafe ebenso umfassend wie strikt erörtert, wobei auch tagesaktuelle Bezüge aufblitzen.
Das zweite Studienjahr wagt nach einer kurzen Anknüpfung an die zentralen Begriffe des vergangenen Jahres – Souveränität, Ausnahme und Grausamkeit – einen Neuanfang. Dieser ist durch drei Fragen gekennzeichnet, die sich durch die Lektüre diverser Texte (von Kant, Freud, Reik, Heidegger, aber auch Kafka und Benjamin) ziehen: „Was ist ein Akt? Was ist ein Alter? Was ist ein Begehren?“ Neben der Frage, ob es sich bei der Todesstrafe um eine Fremdoder eine Selbst-Bestrafung handelt, geht es auf einer grundlegenderen Ebene um drei Formen der Verurteilung: die zum Sterben im Allgemeinen, zum Sterben in kurzer Zeit (z. B. an einer Krankheit) und die Verurteilung zum Tode durch ein Strafgerichtsurteil. Hierbei zeigt sich, dass nur Letztere eine Entscheidung impliziert, die Entscheidung des Anderen.
.....
eine Sterbehilfe, über die von den Familien im Falle von alten Menschen leichter zu entscheiden ist als im Falle von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen,
eine Sterbehilfe, deren Begriff ebenfalls einigen grundsätzlichen Fragen, insbesondere psychoanalytischer Art, schwer standhielte (dem Anderen dabei helfen, gut zu sterben; sich selbst dabei helfen, den eigenen Tod gut zu sterben. Wo fängt das an? Wo hört das auf?),