Bilanzierung case by case
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Jens Wüstemann. Bilanzierung case by case
Bilanzierung case by case. Lösungen nach HGB und IFRS
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis der Prüfungsschemata
Abkürzungsverzeichnis
Fall 1: Rechnungslegungsgrundsätze – Beispiel Normauslegung
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Sinn und Zweck der handelsrechtlichen GoB. a) Dominante Ausschüttungsbemessungsfunktion
b) Subsidiäre Informationsfunktion
2. System der handelsrechtlichen GoB. a) Normensystem zur Konkretisierung der Gewinnanspruchsermittlung: Gewinnanspruchs-GoB
b) Normensystem zur Konkretisierung der Informationsvermittlung: Informations-GoB
c) Systemcharakter
3. Ermittlung der handelsrechtlichen GoB. a) Entwicklung des modernen GoB-Verständnisses: von der induktiven zur teleologischen Gewinnung und Auslegung von GoB
b) Kompetenz zur Ermittlung und Auslegung von GoB: Gesetzgeber und Rechtsprechung
4. Anwendung auf den Fall. a) Feststellung der für das Bilanzierungsproblem der M einschlägigen Gesetzesnorm
b) Heranziehen höchstrichterlicher Rechtsprechung zu vergleichbaren Sachverhalten durch M aufgrund des auslegungsoffenen Gesetzeswortlauts
c) Berücksichtigung von Literaturmeinungen durch M als Erkenntnisquelle aufgrund fehlender konkretisierender Rechtsprechung
5. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Sinn und Zweck der IFRS. a) Zentraler Schutzzweck: Konkretisierung von Informationspflichten im Konzern
b) Ergänzender Schutzzweck: Konkretisierung von Informationspflichten im Jahresabschluss in Sonderfällen
c) Fehlender Schutzzweck: Konkretisierung von Gewinnansprüchen
2. Ermittlung der IFRS. a) Kompetenz des privatwirtschaftlich organisierten IASB zur Ermittlung von IFRS im Rahmen eines öffentlichen Standardsetzungsverfahrens
b) Rahmenkonzept als Deduktionsbasis bei der Standardsetzung
c) Schließung von Regelungslücken
3. Anwendung auf den Fall. a) Feststellung des für das Bilanzierungsproblem der M einschlägigen Standards
b) Analyse des Wortlauts des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ in Bezug auf das Bilanzierungsproblem der M
c) Berücksichtigung von Literaturmeinungen als Erkenntnisquelle bei der Lösung des Bilanzierungsproblems der M. aa) Wertaufhellung nach IAS 10
bb) Gebot der Fair Presentation nach IAS 1
cc) Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß IFRS-Rahmenkonzept
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 2: Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Beispiel Domain-Name
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Vermögenswertprinzip. a) Vermögenswertprinzip als Ausprägung des Prinzips wirtschaftlicher Betrachtungsweise
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Vermögenswertprinzips
2. Prinzip der Greifbarkeit als Objektivierungsprinzip. a) Ausprägungen des Greifbarkeitsprinzips. aa) Typisierungsvermutungen
bb) Übertragbarkeitsprinzip
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Greifbarkeitsprinzips
3. Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit als weiteres Objektivierungsprinzip. a) Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit in den handelsrechtlichen GoB. aa) Bedeutung des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit
bb) Konkretisierung der selbstständigen Bewertbarkeit: enges und weites Verständnis
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Prinzips selbstständiger Bewertbarkeit
4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
5. Fallergänzung: selbst geschaffene Vermögensgegenstände. a) Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. aa) Vorliegen eines Vermögensgegenstands
bb) Immaterialität des Vermögensgegenstands
cc) Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
b) Anwendung auf die Fallergänzung: Prüfung der selbst geschaffenen Webseite hinsichtlich des Ansatzwahlrechts
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften. a) Anwendungsbereich von IAS 38
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Anwendungsbereichs von IAS 38
2. Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts gemäß IAS 38. a) Allgemeine Definition eines Vermögenswerts. aa) Erwartung künftigen wirtschaftlichen Nutzens aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Ereignisses der Vergangenheit und Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des künftigen wirtschaftlichen Nutzens
bb) Kriterium „Verfügungsmacht“ (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Kriteriums der Verfügungsmacht im Fall des Domain-Namens
b) Zusätzliche Definitionsmerkmale eines immateriellen Vermögenswerts. aa) Definitionsmerkmal der Immaterialität (1) Kriterium „fehlende physische Substanz“ sowie „Nicht-Monetarität“
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich seines immateriellen Charakters
bb) Identifizierbarkeitsmerkmale (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens auf seine „Identifizierbarkeit“
c) Zusätzliche (kumulativ zu erfüllende) Kriterien für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts. aa) Kriterium „Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses“ (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Kriteriums des wahrscheinlichen Nutzenzuflusses
bb) Kriterium „Zuverlässige Bestimmbarkeit der Anschaffungs- oder Herstellungskosten“ (1) Bedeutung und Konkretisierung des Kriteriums
(2) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der zuverlässigen Bestimmbarkeit der Anschaffungskosten des Domain-Namens
3. Ergebnis nach IFRS
4. Fallergänzung: selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte. a) Konkretisierung der allgemeinen Ansatzkriterien für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
b) Anwendung auf die Fallergänzung: Prüfung der Ansatzkriterien sowie des Ansatzverbots bei selbst geschaffener Webseite
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 3: Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten – Beispiel Unternehmenskauf
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten gemäß den handelsrechtlichen GoB
2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Jahresabschluss. a) Übernahme eines Unternehmens im Zuge eines Asset Deal als erste Aktivierungsvoraussetzung. aa) Bedeutung der Ansatzvoraussetzung der Unternehmensübernahme
bb) Anwendung auf den Fall: Überprüfung der Transaktion zwischen der A-AG und B-GmbH auf Vorliegen eines Asset Deal
b) Positiver Unterschiedsbetrag als zweite Aktivierungsvoraussetzung für einen Geschäfts- oder Firmenwert nach handelsrechtlichen GoB. aa) Wert der bewirkten Gegenleistung (1) Bestimmung des Werts der bewirkten Gegenleistung
(2) Anwendung auf den Fall: Bewertung der Leistung an die ursprünglichen Gesellschafter der B-GmbH
bb) Berücksichtigung der Vermögensgegenstände und Schulden des übernommenen Unternehmens (1) Bestimmung der zu aktivierenden Vermögensgegenstände und der zu passivierenden Schulden
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung der in der Bilanz der A-AG anzusetzenden (übernommenen) Vermögensgegenstände und Schulden der B-GmbH
cc) Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des übernommenen Unternehmens (1) Bewertung der erworbenen Bilanzpositionen zum Zeitwert
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des in der Bilanz der A-AG anzusetzenden Unterschiedsbetrags
3. Folgebewertung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß den handelsrechtlichen GoB. a) Planmäßige Abschreibung eines immateriellen, zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstands
b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts seitens der A-AG
4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Unternehmenszusammenschlüssen gemäß den IFRS
2. Aktivierungsvoraussetzungen für einen Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss. a) Unternehmenszusammenschluss als Anwendungsvoraussetzung des IFRS 3. aa) Konkretisierung des Unternehmenszusammenschlusses: Identifizierung des Erwerbers und des Transaktionszeitpunkts (1) Bestimmung des Erwerbers
(2) Bestimmung des Transaktionszeitpunkts: Erlangung der Beherrschung
bb) Anwendung auf den Fall: Überprüfung der Transaktion auf die Anwendbarkeit des IFRS 3
b) Positiver Unterschiedsbetrag als zweite Ansatzvoraussetzung: Anschaffungskosten eines derivativ erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts – Residuum aus Kaufpreis und neubewertetem Nettovermögen. aa) Ermittlung des Kaufpreises (1) Ermittlung der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs
(2) Anwendung auf den Fall: Bewertung der Leistung an die ursprünglichen Gesellschafter der B-GmbH
bb) Allokation des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens (1) Bedeutung des Unternehmenszusammenschlusses für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung und Bewertung der in der Bilanz der A-AG anzusetzenden (übernommenen) Vermögenswerte und Schulden
cc) Geschäfts- oder Firmenwert als beteiligungsproportionaler positiver Unterschiedsbetrag (1) Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS 3
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des anzusetzenden Unterschiedsbetrags in der Bilanz der A-AG
3. Folgebewertung eines aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß den IFRS. a) Umsetzung der Einheitstheorie seitens des IASB: Impairment Only Approach
b) Anwendung auf den Fall: Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten und Prüfung des Vorliegens einer Wertminderung
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 4: Gewinnrealisierung/Umsatzerfassung – Beispiel Kaufvertrag mit Liefer- und Installationsverpflichtung
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs als Ausfluss des Vorsichts- und Realisationsprinzips. a) Prinzip des Risikoabbaus. aa) Wirtschaftliche Erfüllung als Maßstab des hinreichenden Risikoabbaus
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Zeitpunkts der wirtschaftlichen Erfüllung bei H
b) Konkretisierung in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Zivilrechtsstruktur. aa) Einordnung des Geschäftsvorfalls in die Zivilrechtsstruktur
bb) Anwendung auf den Fall: Zivilrechtliche Einordnung des Geschäftsvorfalls zwischen H und U
c) Prinzip des Preisgefahrenübergangs als herrschendes Kriterium bei der Realisierung von Gewinnen gemäß den handelsrechtlichen GoB. aa) Prinzip des Preisgefahrenübergangs: Übertragung des Risikos der von keiner Seite zu vertretenden Unmöglichkeit
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Zeitpunkts des Preisgefahrenübergangs für den Verkauf der Maschine
d) Zusätzliche Kriterien bei der Realisierung von Gewinnen aus Mehrkomponentengeschäften. aa) Fehlendes Gesamtrücktrittsrisiko als Voraussetzung für die anteilige Gewinnrealisierung mit der Erbringung von Teilleistungen (1) Erfordernis der Quasi-Sicherheit des Anspruchs auf Teilvergütung
(2) Unwesentlichkeit von noch ausstehenden Teilleistungen als Ausnahmefall
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Wesentlichkeit des mit der Installationsleistung des H verbundenen Risikos
e) Berücksichtigung von Garantie- und Gewährleistungsrisiken im Rahmen der Bewertung. aa) Unwesentliches Risiko der Inanspruchnahme aus Garantie- und Gewährleistungsrisiken
bb) Anwendung auf den Fall: Berücksichtigung des für H aus der Gewährleistungsverpflichtung resultierenden Risikos
f) Bestehen von leistungsunabhängigen Risiken als Hinderungsgrund für die Gewinnrealisierung. aa) Bedeutung von leistungsunabhängigen Risiken: Verletzung des übergeordneten Prinzips der Quasi-Sicherheit
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Vorliegens leistungsunabhängiger Risiken bei H
2. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anwendungsbereich. a) Begrenzung auf Erlöse aus Kundenverträgen in IFRS 15. aa) Einschlägige Definitionen und Standards für die Erfassung von Erlösen nach IFRS (1) Ertrags- und Erlösdefinition im Rahmenkonzept und IFRS 15
(2) Ausschluss einseitiger und bestimmter industriespezifischer Verträge vom Anwendungsbereich des IFRS 15
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des von H anzuwendenden Standards für die Erfassung der Erlöse aus dem Vertrag mit U
b) Vertragsdefinition. aa) Ergänzung des zivilrechtlichen Vertragsbegriffs durch wirtschaftliche Wirksamkeitsüberprüfung
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Erfüllung der Vertragsdefinition durch H
2. Zeitpunkt der Erlöserfassung: Erfüllung der bzw. einzeln identifizierter Leistungsverpflichtung(en) a) Aufteilung des Vertrags in Verpflichtungen zur Erbringung eigenständig abgrenzbarer Güter oder Dienstleistungen. aa) Vertragsaufteilungskriterien (1) Definition von Leistungsverpflichtungen als Leistungszusagen gegenüber Kunden
(2) Eigenständige Nutzenstiftung eines Gutes oder einer Dienstleistung für den Kunden als Voraussetzung der eigenständigen Abgrenzbarkeit
(3) Trennbarkeit von anderen innerhalb des Vertrags zugesagten Gütern oder Dienstleistungen als weitere Abgrenzungsvoraussetzung
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Abgrenzbarkeit der vereinbarten Leistungsbestandteile durch H
b) Erfüllung der Leistungsverpflichtung als übergeordnetes Kriterium der Erlöserfassung. aa) Kriterien für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung (1) Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte
(2) Übertragung der Verfügungsgewalt als Zeitpunkt der Verpflichtungserfüllung
(3) Unterscheidung in zeitraum- und zeitpunktbezogene Verpflichtungserfüllung (a) Zeitraumbezogene Erfüllung: Leistungsproportionale Erlöserfassung
(b) Zeitpunktbezogene Erfüllung: Erlöserfassung zum Zeitpunkt der Verpflichtungserfüllung
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Zeitpunkts der Erfüllung der einzeln identifizierten Leistungsverpflichtungen durch H
3. Bestimmung der Höhe der bei Verpflichtungserfüllung zu erfassenden Erlöse. a) Kriterien für die Bestimmung der Erlöshöhe. aa) Transaktionspreis als übergeordneter Bewertungsmaßstab
bb) Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzeln identifizierten Leistungsverpflichtungen
b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der mit der Übergabe der Maschine und der Installation jeweils zu erfassenden Umsatzerlöse
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 5: Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit – Beispiel Leasingverhältnisse
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Wirtschaftliche Vermögenszurechnung im Bilanzrecht. a) Bedeutung des Prinzips der wirtschaftlichen Vermögenszugehörigkeit
b) Anwendung auf den Fall: Wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit bedarf weiterer Konkretisierung
2. Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögenszurechnung bei Leasinggeschäften. a) Konkretisierung des Prinzips der wirtschaftlichen Vermögenszurechnung. aa) Konkretisierung durch die Rechtsprechung (1) Grundsätze der Leasingbilanzierung in der Rechtsprechung
(2) Spezialleasing
(3) Konkretisierung des Nutzungsausschlusses des zivilrechtlichen Eigentümers über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
(4) Möglichkeit des dauerhaften Nutzungsausschlusses des zivilrechtlichen Eigentümers durch Optionsvereinbarung
bb) Bedeutung der Leasingerlasse der Finanzverwaltung
b) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Leasingvertrags anhand der Konkretisierung durch Rechtsprechung und Leasingerlasse
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anwendungsbereich des IFRS 16. a) Anwendungsbereich, Ausnahmen und Einschränkungen
b) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Mietvertrags über die Nutzung der Kopiergeräte
2. Bilanzierung von Leasinggeschäften gemäß IFRS 16. a) Identifizierung von Leasinggeschäften gemäß IFRS 16. aa) Kriterium der Identifizierbarkeit eines zugrunde liegenden Vermögenswerts
bb) Kriterium der Beherrschung des Leasinggegenstands
cc) Trennung einzelner Vertragsbestandteile und Abgrenzung zu Dienstleistungsvereinbarungen
b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung von Leasinggeschäften gemäß IFRS 16
3. Bestimmung der Bilanzansätze von Leasinggeschäften gemäß IFRS 16. a) Zugangs- und Folgebewertung. aa) Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts (1) Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses
(2) Bestimmung der Leasingzahlungen
(3) Bestimmung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes
bb) Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts
b) Anwendung auf den Fall: Zugangs- und Folgebewertung des Leasinggeschäfts unter Berücksichtigung der Verlängerungs- und Kaufoption sowie der bedingten Leasingzahlungen
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 6: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten – Beispiel Kreditbearbeitungsgebühr und Risikoprämie
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Kriterium der Ausgabe vor dem Abschlussstichtag. a) Ausgabenverständnis und Zahlungszeitpunkt. aa) Weites Ausgabenverständnis: Keine Beschränkung auf Zahlungsvorgänge
bb) Zeitpunkt der Ausgabe
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Bearbeitungsentgelts und der Risikoprämie hinsichtlich des Ausgabenverständnisses und des Zahlungszeitpunkts
2. Kriterium des Aufwands nach dem Abschlussstichtag. a) Kriterium der Zeitraumbezogenheit: Vorleistungscharakter der Ausgabe im Rahmen gegenseitiger Verträge. aa) Zivilrechtliche Sichtweise: Gegenseitigkeitsverhältnis bei schuldrechtlichen Beziehungen
bb) Wirtschaftliche Betrachtungsweise des Gegenleistungsbegriffs
cc) Vorleistungscharakter der Ausgabe im Fall von Rückerstattungspflichten und Kündigungsrechten
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Bearbeitungsentgelts und der Risikoprämie hinsichtlich ihrer Zeitraumbezogenheit
3. Kriterium der bestimmten Zeit. a) Objektivierungsprinzip und Lehre vom Mindestzeitraum. aa) Grundsatz der Zeitbestimmtheit als Ausprägung des Objektivierungsprinzips
bb) Lehre vom Mindestzeitraum zur Zeitraumbestimmung
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Bearbeitungsentgelts und der Risikoprämie hinsichtlich des Kriteriums der bestimmten Zeit
4. Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. a) Keine Bewertungsvorschriften für aktive Rechnungsabgrenzungsposten
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Bearbeitungsentgelts und der Risikoprämie hinsichtlich einer möglichen Auflösung
5. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Aktive Rechnungsabgrenzung nach IFRS. a) Relevanter Standard. aa) Bilanztheoretische Einordnung der aktiven Rechnungsabgrenzung
bb) Fehlende standardübergreifende Regelung
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des relevanten Standards
2. Anwendung der Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. a) Ansatzkriterien und Klassifizierungsmöglichkeiten. aa) Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit
bb) Klassifizierungsmöglichkeiten
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Bearbeitungsgebühr und der Risikoprämie hinsichtlich der Ansatzkriterien sowie der Klassifizierungsmöglichkeiten
3. Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. a) Zugangs- und Folgebewertung. aa) Zugangsbewertung zum Fair Value
bb) Folgebewertung in Abhängigkeit von der Klassifizierung
b) Anwendung auf den Fall: Zugangs- und Folgebewertung des Darlehens unter Erfassung der Bearbeitungsgebühr sowie der Risikoprämie
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 7: Verbindlichkeitsbegriff – Beispiel Umweltschutzrückstellungen
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Verbindlichkeitskriterien. a) Vermögenslastprinzip. aa) Bedeutung des Vermögenslastprinzips
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der durch die undichten Zu- und Abläufe verursachten Vermögensbelastung
b) Greifbarkeitsprinzip. aa) Außenverpflichtungsprinzip (1) Bedeutung des Außenverpflichtungsprinzips
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Verpflichtungsgegners der Sanierung
bb) Prinzip objektivierter Mindestwahrscheinlichkeit (1) Bedeutung des Prinzips objektivierter Mindestwahrscheinlichkeit
(2) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Vermögensbelastung
cc) Besonderheit: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (1) Bedeutung der Ansatzkriterien öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung der vom BFH aufgestellten besonderen Konkretisierungsanforderungen
2. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften. a) Definition von Rückstellungen
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Umweltschutzverpflichtung auf Anwendbarkeit des IAS 37
2. Ansatzkriterien für Rückstellungen. a) Gegenwärtige Verpflichtung aus vergangenem Ereignis. aa) Gegenwärtige Verpflichtung (1) Bedeutung des Kriteriums der gegenwärtigen Verpflichtung
(2) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Vorliegens einer gegenwärtigen Verpflichtung
bb) Kriterium des Ereignisses in der Vergangenheit (1) Kriterium des verpflichtenden Ereignisses (a) Bedeutung des Kriteriums des verpflichtenden Ereignisses
(b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des verpflichtenden Ereignisses
(2) Außenverpflichtung (a) Bedeutung des Kriteriums der Außenverpflichtung
(b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Verpflichtungsgegners der Sanierung
(3) Unentziehbarkeit (a) Bedeutung des Kriteriums der Unentziehbarkeit
(b) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Möglichkeit des Galvanikunternehmens, sich der Verpflichtung zu entziehen
b) Kriterium der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses. aa) Bedeutung des Ansatzkriteriums der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses aufgrund der Umweltbelastung
c) Kriterium der zuverlässigen Schätzbarkeit der Höhe der Verpflichtung. aa) Bedeutung des Ansatzkriteriums der zuverlässigen Schätzbarkeit der Höhe der Verpflichtung
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Schätzung der Verpflichtungshöhe
3. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 8: Passivierungszeitpunkt – Beispiel Entsorgung von Kernbrennelementen
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Verbindlichkeitsbegriff. a) Vermögenslastprinzip. aa) Bedeutung des Vermögenslastprinzips
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfen des Vorliegens einer Vermögensbelastung des Energieversorgers
b) Greifbarkeitsprinzip. aa) Außenverpflichtungsprinzip (1) Bedeutung des Außenverpflichtungsprinzips
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens einer Außenverpflichtung im Fall der Entsorgungsverpflichtung
bb) Prinzip objektivierter Mindestwahrscheinlichkeit (1) Bedeutung des Prinzips objektivierter Mindestwahrscheinlichkeit
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfen der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Entsorgungsverpflichtung
2. Passivierungszeitpunkt. a) Doppelkriterium der Rechtsprechung. aa) Rechtliche Vollentstehung (1) Bedeutung des Prinzips der rechtlichen Vollentstehung
(2) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Zeitpunkts der rechtlichen Vollentstehung der Entsorgungsverpflichtung
bb) Wirtschaftliche Verursachung (1) Erfüllung der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale (a) Bedeutung des Prinzips der Erfüllung der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale
(b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung der wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale der Entsorgungsverpflichtung
(2) Konkretisierte Zugehörigkeit zu bereits realisierten Erträgen (a) Bedeutung des Prinzips der konkretisierten Zugehörigkeit künftiger Ausgaben zu bereits realisierten Erträgen
(b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Entsorgungsverpflichtung hinsichtlich des Prinzips der konkretisierten Zugehörigkeit künftiger Ausgaben zu bereits realisierten Erträgen
b) Realisationsprinzip als zweckadäquates Passivierungszeitpunktkriterium. aa) Bedeutung des Realisationsprinzips als zweckadäquates Passivierungszeitpunktkriterium
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Realisationsprinzips als zweckadäquates Passivierungszeitkriterium bei der Entsorgungsverpflichtung
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften. a) Definition von Rückstellungen
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Entsorgungsverpflichtung auf Anwendbarkeit des IAS 37
2. Passivierungskriterien. a) Gegenwärtige Verpflichtung aus vergangenem Ereignis. aa) Gegenwärtige Verpflichtung (1) Bedeutung des Kriteriums der gegenwärtigen Verpflichtung
(2) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Entsorgungsverpflichtung
bb) Kriterium des Ereignisses in der Vergangenheit (1) Kriterium des verpflichtenden Ereignisses (a) Bedeutung des Kriteriums des verpflichtenden Ereignisses
(b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des verpflichtenden Ereignisses
(2) Außenverpflichtung (a) Bedeutung des Kriteriums der Außenverpflichtung
(b) Anwendung auf den Fall: Identifizierung des Verpflichtungsgegners des Energieversorgers
(3) Unentziehbarkeit (a) Bedeutung des Kriteriums der Unentziehbarkeit
(b) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Möglichkeit seitens des Energieversorgers, sich der Verpflichtung zu entziehen
b) Wahrscheinlicher Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen. aa) Bedeutung des Kriteriums des wahrscheinlichen Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen bei dem Energieversorger
c) Zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe (Messbarkeit) aa) Bedeutung des Kriteriums der zuverlässigen Schätzung der Verpflichtungshöhe (Messbarkeit)
bb) Anwendung auf den Fall: Beurteilung der Möglichkeit einer Schätzung der Verpflichtungshöhe
3. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 9: Finanzinstrumente – Beispiel Hedge Accounting
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten. a) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Forderungen
b) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Zinsswaps
c) Bildung von Bewertungseinheiten in der handelsrechtlichen Gewinnermittlung
2. Anwendung auf den Fall: Ansatz und Bewertung von Forderung und Zinsswap der A-AG
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften. a) Branchenübergreifende Reichweite von IAS 32, IFRS 9 und IFRS 7
b) Anwendung auf den Fall: Forderung und Zinsswap als Finanzinstrumente
2. Ansatz von Finanzinstrumenten. a) Definitionskriterien. aa) Definition von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (1) Finanzielle Vermögenswerte als vertragliche Ansprüche auf Zahlungsmittel
(2) Finanzielle Verbindlichkeiten in Abgrenzung zum Eigenkapital als unentziehbare vertragliche Verpflichtungen zur Abgabe von Zahlungsmitteln
bb) Anwendung auf den Fall: Vertragliche Eigenschaften von Forderung und Zinsswap der A-AG
b) Ansatzzeitpunkt. aa) Vertragsabschluss als einzig maßgebliches Ansatzkriterium für Finanzinstrumente
bb) Anwendung auf den Fall: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Forderung und Zinsswap der A-AG
c) Abgrenzung von originären und derivativen Finanzinstrumenten. aa) Unmittelbare Abhängigkeit von einer Basisvariablen, Zahlungshöhe und Begleichungszeitpunkt als Abgrenzungskriterien
bb) Anwendung auf den Fall: derivativer Charakter von Forderung und Zinsswap der A-AG
3. Kategorisierung von Finanzinstrumenten. a) Sinn und Zweck der Kategorisierung: Festlegung des Bewertungsmaßstabs
b) Kategorisierungskriterien für finanzielle Vermögenswerte. aa) Bewertungskategorien (1) Systematik der Geschäftsmodell- und Zahlungsstromprüfung
(2) Besonderheiten der Geschäftsmodell- und Zahlungsstromprüfung
bb) Anwendung auf den Fall: mögliche Bewertungskategorien für die Forderung der A-AG
c) Kategorisierungskriterien für finanzielle Verbindlichkeiten. aa) Bewertungskategorien
bb) Anwendung auf den Fall: mögliche Bewertungskategorien für den Zinsswap der A-AG
4. Bewertung von Finanzinstrumenten. a) Bewertungskonsequenzen in Abhängigkeit von der Kategorisierung. aa) Bewertungsmaßstäbe (1) Erfolgswirksame Fair-Value-Bewertung
(2) Anwendung der Effektivzinsmethode bei einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
(3) Erfolgsneutrale Fair-Value-Bewertung
bb) Anwendung auf den Fall: Ermittlung von fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value von Forderung und Zinsswap der A-AG
b) Sonderregelungen zum Hedge Accounting. aa) Voraussetzungen und Vorgehensweise (1) Begriff des Hedge Accounting nach IFRS 9: Unterschied zwischen Mikro- und Makrohedge
(2) Voraussetzungen für die Anwendung der Hedge-Accounting-Regeln (a) Designation von Grund- und Sicherungsgeschäft
(b) Prospektive und retrospektive Effektivitätsbestimmung
(3) Korrespondierende Bewertung von Grund- und Sicherungsgeschäften in effektiven Sicherungsbeziehungen: Fair Value Hedge und Cashflow Hedge
bb) Anwendung auf den Fall: Bilanzierung eines Fair Value Hedge bei der A-AG
5. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 10: Anschaffungskosten – Beispiel Rohstoffumladung
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Handelsrechtliche Grundlagen
2. Gesetzliche Bestandteile der Anschaffungskosten. a) Anschaffungspreis entsprechend der greifbaren Gegenleistung. aa) Bedeutung des Anschaffungspreises
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Anschaffungspreises der Stahlrollen
b) Anschaffungspreisminderungen als Ausdruck des Erfolgsneutralitätsprinzips. aa) Bedeutung von Anschaffungspreisminderungen
bb) Anwendung auf den Fall: Berücksichtigung der Anschaffungspreisminderungen bei den Stahlrollen
c) Anschaffungsnebenkosten. aa) Bedeutung der Anschaffungsnebenkosten: erfolgsneutrale Behandlung des Anschaffungsvorgangs
bb) Vorsichts- und objektivierungsbedingte Grenzen: Prinzip einzeln zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten (1) Bedeutung des Prinzips einzeln zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten
(2) Prinzip der Erfassung finaler Erwerbskosten
(3) Ausgaben für die Versetzung in den Zustand der Betriebsbereitschaft: Ende des Anschaffungsvorgangs
(4) Anwendung auf den Fall: Berücksichtigung der aktivierungspflichtigen Einzelkosten der Stahlrollen gemäß dem handelsrechtlichen Objektivierungsprinzip
d) Nachträgliche Anschaffungskosten. aa) Bedeutung nachträglicher Anschaffungskosten
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens nachträglicher Anschaffungskosten bei den Stahlrollen
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften
2. Anschaffungskosten von Vorräten. a) Konkretisierung der Anschaffungskosten nach IFRS. aa) Bedeutung des Kriteriums der Vorratsdefinition nach IAS 2
bb) Bedeutung des Begriffs der Anschaffungskosten nach IAS 2
cc) Bedeutung der zeitlichen Dimension des Anschaffungsvorgangs
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Vorratsdefinition und zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsbereichs nach IAS 2 für die Stahlrollen
3. Umfang der Anschaffungskosten nach IAS 2, IAS 21 und IAS 23. a) Ansatzpflicht. aa) Anschaffungspreis und Anschaffungspreisminderungen (1) Bedeutung des Kriteriums der Berücksichtigung von Minderungen des Anschaffungspreises
(2) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Anschaffungspreises der Stahlrollen
bb) Anschaffungsnebenkosten (1) Allgemeine Grundlagen zu den direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten
(2) Erwerbskosten als Anschaffungsnebenkosten (a) Bedeutung des Kriteriums: Problem der Abgrenzung von Beschaffungs- und Verwaltungsbereich
(b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten der Stahlrollen
(3) Kosten der Versetzung der Vermögenswerte an ihren derzeitigen Ort als Anschaffungsnebenkosten (a) Bedeutung des Kriteriums der sonstigen direkt zurechenbaren Kosten
(b) Anwendung auf den Fall: Erfassung direkt zurechenbarer Einzel- und Gemeinkosten der Stahlrollen
cc) Fremdkapitalkosten als sonstige berücksichtigungspflichtige Kosten (1) Aktivierungspflicht für direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bei Vorliegen eines qualifizierten Vermögenswerts
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Stahlrollen hinsichtlich des Kriteriums „qualifizierter Vermögenswert“ als Aktivierungsvoraussetzung
b) Ansatzverbot. aa) Bedeutung des Aktivierungsverbots für bestimmte Aufwendungen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Ansatzverbote für bestimmte Aufwendungen bei den Stahlrollen
c) Nachträgliche Anschaffungskosten. aa) Bedeutung des Kriteriums der Verbesserung der ursprünglichen Ertragskraft
bb) Anwendung auf den Fall: Identifizierung nachträglicher Anschaffungskosten bei den Stahlrollen
4. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 11: Herstellungskosten – Beispiel Büroeinrichtungen
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Konfliktäres Verhältnis von Erfolgsneutralitätsprinzip sowie Objektivierungs- und Vorsichtsprinzip. a) Erfolgsneutralitätsprinzip bei Herstellungskosten. aa) Bedeutung des Prinzips der Erfolgsneutralität
bb) Ausprägungen des Prinzips der Erfolgsneutralität (1) Weit verstandener Herstellungskostenbegriff (a) Bedeutung des weit verstandenen Herstellungskostenbegriffs
(b) Anwendung auf den Fall: Beurteilung des Herstellungsvorgangs der Bürostühle
(2) Pagatorischer (Ist-)Herstellungskostenbegriff (a) Bedeutung des pagatorischen (Ist-)Herstellungskostenbegriffs
(b) Anwendung auf den Fall: pagatorische (Ist-)Herstellungskosten der Bürostühle
(3) Finaler Herstellungskostenbegriff (a) Bedeutung des finalen Herstellungskostenbegriffs
(b) Anwendung auf den Fall: finale Herstellungskosten der Bürostühle
b) Objektivierungs- und vorsichtsbedingte Einschränkung des Erfolgsneutralitätsprinzips. aa) Bedeutung von Objektivierungsprinzip und allgemeinem Vorsichtsprinzip im Rahmen des Herstellungskostenbegriffs
bb) Anwendung auf den Fall: Objektivierungsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip bei den Herstellungskosten der Bürostühle
2. Zeitraum der Herstellung. a) Bedeutung des Zeitraums der Herstellung
b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Zeitraums der Herstellung der Bürostühle
3. Umfang der einzubeziehenden Kostenbestandteile. a) Einrechnungspflichten. aa) Ansatzpflicht für Einzelkosten und fertigungsbezogene Gemeinkosten
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Ansatzpflicht für Einzelkosten und fertigungsbezogene Gemeinkosten bei der Herstellung der Bürostühle
b) Einrechnungswahlrechte. aa) Verwaltungs- und Sozialkosten i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 3 HGB (1) Bedeutung des Einrechnungswahlrechts für Verwaltungs- und Sozialkosten
(2) Anwendung auf den Fall: Einrechnungswahlrecht für Verwaltungs- und Sozialkosten bei der Herstellung der Büromöbel
bb) Fremdkapitalzinsen (1) Bedeutung der Fremdkapitalzinsen
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens von Fremdkapitalzinsen bei der Herstellung der Büromöbel
c) Einrechnungsverbote. aa) Vertriebskosten (1) Bedeutung des Einrechnungsverbots für Vertriebskosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Einrechnungsverbots für Vertriebskosten bei der Herstellung der Bürostühle
bb) Forschungskosten (1) Bedeutung des Einrechnungsverbots für Forschungskosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Einrechnungsverbots für Forschungskosten bei der Herstellung der Bürostühle
cc) Unterbeschäftigungskosten (1) Bedeutung des Einrechnungsverbots für Unterbeschäftigungskosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Einrechnungsverbots für Unterbeschäftigungskosten bei der Herstellung der Büromöbel
4. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Herstellungskosten für Vorräte gemäß IAS 2 und IAS 23. a) Vorratsdefinition. aa) Bedeutung der Vorratsdefinition
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Erfüllung der Vorratsdefinition bei den Bürostühlen
b) Begriff der Herstellungskosten. aa) Bedeutung des Begriffs der Herstellungskosten
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Begriffs der Herstellungskosten im Fall der Bürostühle
c) Ansatzpflicht. aa) Einzelkosten (1) Bedeutung der Ansatzpflicht für Einzelkosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Ansatzpflicht für Einzelkosten bei der Herstellung der Bürostühle
bb) Produktionsgemeinkosten und sonstige Kosten (1) Bedeutung der Ansatzpflicht für Produktionsgemeinkosten und bestimmte sonstige Kosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Ansatzpflicht für Produktionsgemeinkosten und bestimmte sonstige Kosten bei der Herstellung der Bürostühle
d) Ansatzverbote. aa) Unterbeschäftigungskosten (1) Bedeutung des Ansatzverbots für Unterbeschäftigungskosten
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Ansatzverbots für Unterbeschäftigungskosten bei der Herstellung der Bürostühle
bb) Sonstige Kosten (1) Bedeutung des Ansatzverbots für bestimmte sonstige Kosten
(2) Anwendung auf den Fall: Überprüfung des Ansatzverbots für bestimmte sonstige Kosten bei der Herstellung der Bürostühle
e) Faktisches Ansatzwahlrecht für Fremdkapitalkosten bei bestimmten Vorräten gemäß IAS 23. aa) Bedeutung des faktischen Ansatzwahlrechts für Fremdkapitalkosten
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung des faktischen Ansatzwahlrechts für Fremdkapitalkosten bei der Herstellung der Bürostühle
2. Nachträgliche Herstellungskosten gemäß IAS 16. a) Bedeutung von nachträglichen Herstellungskosten gemäß IAS 16
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens von nachträglichen Herstellungskosten gemäß IAS 16 bei der Herstellung der Bürostühle
3. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 12: Bewertung von Rückstellungen – Beispiel Rückbauverpflichtung
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Grundlagen der Bewertung. a) Erfüllungsbetrag. aa) Erfüllungsbetragsprinzip
bb) Erfüllungsbetrag bei Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen
b) Anwendung auf den Fall: Ermittlung des Erfüllungsbetrags für die Rückbauverpflichtung
2. Bedeutung der Verhältnisse am Abschlussstichtag. a) Zeitwert. aa) Zeitwertprinzip (1) Erwartete Kostenänderungen
(2) Abzinsungsgebot
bb) Anwendung auf den Fall: mögliche Änderungen des Preisniveaus und Diskontierung bei der Rückbauverpflichtung
b) Berücksichtigung von Ersatzansprüchen und künftigen Vorteilen. aa) Keine Saldierung der Rückstellung mit Hoffnungswerten
bb) Anwendung auf den Fall: unsichere Verwertungserlöse bei der Rückbauverpflichtung
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendender Standard. a) Anwendungsbereich von IAS 37 und IFRIC 1
b) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des einschlägigen Standards bei der Rückbauverpflichtung
2. Rückstellungsbewertung gemäß IAS 37. a) Ansatzpflichtige Kosten. aa) Grundlagen der Bewertung (1) Bewertungsmaßstab
(2) Auswahl des Rückstellungsbetrags bei einer Bandbreite möglicher Inanspruchnahme
(3) Einzubeziehende Kosten
bb) Anwendung auf den Fall: ansatzpflichtige Kosten bei der Rückbauverpflichtung
b) Konfliktäres Verhältnis zwischen zeitwertorientierter Rückstellungsbewertung und Objektivierung der Verhältnisse am Abschlussstichtag. aa) Berücksichtigung künftiger Entwicklungen (1) Veränderungen des erforderlichen Betrags durch künftige Ereignisse
(2) Anwendung auf den Fall: Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen bei der Bilanzierung der Rückbauverpflichtung
bb) Berücksichtigung erwarteter Vorteile (1) Erhoffte kompensierende Erlöse (a) Rückgriffs- und Erstattungsansprüche
(b) Zukünftiger Abgang von Vermögenswerten
(2) Anwendung auf den Fall: erhoffte Verwertungserlöse bei der Rückbauverpflichtung
cc) Abzinsung (1) Diskontierungsgebot
(2) Anwendung auf den Fall: Abzinsung der Rückstellung für die Rückbauverpflichtung
3. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 13: Planmäßige Abschreibungen – Beispiel Abschreibung von Gebäudekomplexen
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Gesetzliche und bilanztheoretische Grundlagen
2. Determinanten der Bemessung des Abschreibungsbetrags. a) Zugehörigkeit von Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen. aa) Bedeutung der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Zugehörigkeit des Gebäudes und der Rolltreppe zum Anlagevermögen
b) Abnutzbarkeit der Vermögensgegenstände. aa) Bedeutung der Abnutzbarkeit von Vermögensgegenständen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Abnutzbarkeit des Gebäudes und der Rolltreppe
c) Abschreibungseinheit. aa) Objektivierungsbedingte Einschränkung des Realisationsprinzips
bb) Ausnahme von der einheitlichen Abschreibung bei selbstständigem Nutzungs- und Funktionszusammenhang (1) Bedeutung des Kriteriums des selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Gebäudes und der Rolltreppe hinsichtlich eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs
d) Abschreibungsmethode. aa) Bestimmung der Abschreibungsmethode
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der Abschreibungsmethode für die Gebäudebestandteile
e) Nutzungsdauer. aa) Bedeutung der Nutzungsdauer bei beweglichem Anlagevermögen
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung der Nutzungsdauer des Gebäudes
f) Restwert. aa) Bedeutung des Restwerts bei beweglichem Anlagevermögen
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Restwerts des Gebäudes
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Anzuwendende Vorschriften. a) Abschreibungen innerhalb der IFRS
b) Abschreibungen von Sachanlagen. aa) Definition von Sachanlagen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung auf Anwendbarkeit des IAS 16 in Bezug auf das Gebäude und die Rolltreppe
2. Umfang der Abschreibungen nach IAS 16. a) Konkretisierung der Abschreibung von Sachanlagen. aa) Folgebewertung von Sachanlagen gemäß IAS 16
bb) Abgrenzung der Abschreibungseinheiten: Komponentenansatz gemäß IAS 16
cc) Abschreibungsmethode
dd) Nutzungsdauer
b) Anwendung auf den Fall: Festlegung der Abschreibung der Gebäudebestandteile
3. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
Fall 14: Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen – Beispiel Grundstücke
I. Lösung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. 1. Niedrigerer beizulegender Wert und Teilwert im geltenden Bilanzrecht. a) Sinn und Zweck der Verlustantizipation
b) Problematik der Legaldefinition des Teilwerts
c) Konkretisierung durch die Rechtsprechung. aa) Grundsatz der Orientierung an Wiederbeschaffungskosten
bb) Teilwertvermutungen
cc) Verlustmaßstab von Gegenständen des Umlaufvermögens: Orientierung an Börsen- oder Marktpreisen
2. Außerplanmäßige Abschreibungen von Grundstücken. a) Fehlmaßnahme i.S. eines gesunkenen Nettoeinnahmenpotenzials. aa) Bedeutung von Fehlmaßnahmen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens einer Fehlmaßnahme in Bezug auf das Grundstück
b) Objektivierte Hilfswerte als Verlustmaßstab im Anlagevermögen. aa) Bedeutung von objektivierten Hilfswerten als Verlustmaßstab
bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des objektivierten Hilfswerts bei der Niederstbewertung des Grundstücks
c) Typisierende Absetzung von Überpreisen. aa) Proportionale Verminderung von Überpreisen
bb) Anwendung auf den Fall: proportionale Überpreisminderung bei der Niederstbewertung des Grundstücks
d) Voraussichtlich dauernde Wertminderung. aa) Dauerhaftigkeit i.S.v. künftigen Ausschüttungsbelastungen
bb) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens einer voraussichtlich dauernden Wertminderung des Grundstücks
3. Ergebnis nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung
II. Lösung nach IFRS. 1. Definition von Sachanlagen in IAS 16. a) Bedeutung der Definition von Sachanlagen
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens einer Sachanlage bei dem Grundstück
2. Überpreis als Bestandteil der Anschaffungskosten von Sachanlagen. a) Weiter Anschaffungskostenbegriff umfasst gezahlten Überpreis
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Einbeziehung des Überpreises in die Anschaffungskosten des Grundstücks
3. Planmäßige Abschreibungen von Sachanlagen. a) Bedeutung von planmäßigen Abschreibungen
b) Anwendung auf den Fall: Prüfung der Vornahme von planmäßigen Abschreibungen auf das Grundstück
4. Niedrigere Folgebewertung von Sachanlagen. a) Wertminderung von Vermögenswerten gemäß IAS 36. aa) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Wertminderung (1) Externe und interne Indikatoren einer Wertminderung
(2) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Vorliegens von Indikatoren einer Wertminderung des Grundstücks
bb) Ermittlung des erzielbaren Betrags (1) Erzielbarer Betrag als Verlustmaßstab
(2) Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten (a) Abgestufte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten
(b) Anwendung auf den Fall: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Grundstücks abzüglich der Verkaufskosten
(3) Ermittlung des Nutzungswerts (a) Bestimmung des Nutzungswerts mittels Einzelbewertung (aa) Nutzungswert als Barwert der Zahlungsströme eines Vermögenswerts
(bb) Anwendung auf den Fall: Ermittlung des Nutzungswerts des Grundstücks mittels Einzelbewertung
(b) Nutzungswertermittlung bei Zuordenbarkeit des Vermögenswerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (aa) Nutzungswert als Barwert der Zahlungsströme einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
(bb) Anwendung auf den Fall: Ermittlung des Nutzungswerts des Grundstücks im Falle der Zuordenbarkeit zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
(c) Nutzungswertermittlung bei mangelnder Zuordenbarkeit des Vermögenswerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (aa) Bestimmung des Nutzungswerts auf Ebene von höheren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
(bb) Anwendung auf den Fall: Bestimmung des Nutzungswerts des Grundstücks auf Ebene von höheren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
b) Niedrigere Folgebewertung bei Neubewertung. aa) Bedeutung der niedrigeren Folgebewertung bei Neubewertung
bb) Anwendung auf den Fall: Neubewertung des Grundstücks
5. Ergebnis nach IFRS
III. Gesamtergebnis
Weiterführende Literatur
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Dr. Jens Wüstemann
o. Professor an der Universität Mannheim
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Im Zuge des Erlasses der EU-Bilanzrichtlinie im Jahre 201398 wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Vereinnahmung von Dividendenerträgen an das Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung zu knüpfen und somit eine phasengleiche Dividendenvereinnahmung auszuschließen (Art. 9 Abs. 7 b) EU-Bilanzrichtlinie). In Deutschland wurde von diesem Wahlrecht im Zuge der Richtlinienumsetzung im HGB kein Gebrauch gemacht, weil die phasengleiche Dividendenvereinnahmung im Sinne der handelsrechtlichen GoB beibehalten werden sollte.99
Auf Basis dieser Rechtslage hat M den Anspruch auf Erhalt einer Dividende von T im handelsrechtlichen Jahresabschluss bereits zum Bilanzstichtag des abgelaufenen Geschäftsjahrs zu aktivieren und den entsprechenden Gewinn zu realisieren.
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