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Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie – zumindest auf der Ebene des Bundes. Die Gesetzgebung liegt ausschließlich in den Händen von Bundestag und Bundesrat – so haben es die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat 1948/49 beschlossen und in der Verfassung niedergelegt. Elemente direkter Demokratie, wie sie heute vielfach für den Bund gefordert werden, sieht das Grundgesetz nicht vor. Vor ihnen hat insbesondere Theodor Heuss als Abgeordneter im Parlamentarischen Rat nachdrücklich gewarnt. Gilt diese Warnung noch heute? Diese Warnung greift Bundespräsident Joachim Gauck in der Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung auf, die er aus Anlass des 50. Todestages von Heuss am 12. Dezember 2013 auf Einladung der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus an der Universität Stuttgart gehalten hat, und er verbindet sie mit einem eindringlichen Plädoyer für die repräsentative Demokratie in Deutschland. Der Ort der Differenzierung und der Ort des Kompromisses ist das Parlament, nicht das Plebiszit. Die parlamentarische Demokratie in Deutschland bedarf freilich, so Joachim Gauck, der kreativen Impulse der direkten Demokratie, wie sie auf kommunaler und Länderebene gepflegt wird, und sie bedarf der vielfachen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Insbesondere setzt das Gelingen der Demokratie in Deutschland die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger voraus, sich an die Verbrechen zweier Diktaturen ebenso zu erinnern wie an die raditionen von Freiheit und Demokratie. Die Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung wird alljährlich im Dezember von der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus und der Universität Stuttgart veranstaltet. Die Vorlesung knüpft an die Tradition der öffentlichkeitswirksamen Rede an, für die Theodor Heuss als Hochschullehrer, Politiker und Bundespräsident stand.