Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht
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Systematisches Klausurtraining im Öffentlichen Recht
Die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht stellt hohe Anforderungen. Diese Anforderungen lassen sich nur mit methodischen Fähigkeiten bewältigen.
Das vorliegende Buch arbeitet fachübergreifend und anhand einer strikt methodischen Falllösungslehre, mit dem Ziel von Anfang an die Fähigkeit zu trainieren, auch unbekannte Fallkonstellationen selbständig bewältigen zu können.
Die hier präsentierten Fälle und Lösungen bilden eine exemplarisch ausgewählte Grundlage zum Erwerb des benötigten gutachterlichen Könnens.
Den Studierenden wird so ein systematisches Klausurtraining ermöglicht.
Die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht stellt Anforderungen, die sich nur mit methodischen Fähigkeiten bewältigen lassen. Die hier präsentierten Fälle und Lösungen bilden eine exemplarisch ausgewählte Grundlage zum Erwerb des benötigten Könnens.

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Joachim Wolf. Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

Inhaltsverzeichnis

|V|Vorwort

|IX|Abkürzungsverzeichnis

|1|Kapitel 1: Grundlagen |3|I. Unterschätzte Bedeutung der Methodik der Fallbearbeitung für das Studium

II. Was ist ein „Juristisches Gutachten“?

1. Konkreter Rechtsstreit (Rechtsfall)

|5|2. Gutachtenstil – systematische Suche nach dem Ergebnis

3. Rechtsstreitigkeiten unter Einbeziehung des Staates – Besonderheiten der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht

III. Staat-Bürger-Verhältnis

IV. Bürger-Staat-Verhältnis

V. Sog. Binnenrechtsstreitigkeiten

|10|VI. Materielle und formelle Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen

VII. Arbeit am Sachverhalt und an den Rechtsfragen des Falles

|11|1. Tatsachenstoff des Falles (1. Stufe)

2. Parteivorbringen, Streitgegenstand (2. Stufe)

3. Rechtliche Fragestellungen des Falles auf der Grundlage des konkreten Parteivorbringens (3. Stufe)

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag (4. Stufe)

|15|Kapitel 2: Fälle zum Verfassungsrecht – Grundrechte |17|Fall 1: Körperscanner

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachenstoff

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtliche Fragestellungen

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

Gutachten

Erste Fallfrage: Ist der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des § 5 Abs. 1 S. 1 Luftsicherheitsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar? I. Eingriff der geplanten Änderung des § 5 Abs. 1 S. 1 Luftsicherheitsgesetz in die grundrechtliche Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG

1. Sog. Objektformel

2. Zwischenergebnis

|24|3. Abwägungsoffenheit der Menschenwürde

II. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG

1. Eingriff in den Schutzbereich der Intimsphäre

2. Mögliche Eingriffsrechtfertigung

|27|3. Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

4. Eingriffsrechtfertigung

III. Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Art. 4 Abs. 1 GG

|28|IV. Unvereinbarkeit der Ausgestaltung des Einsatzes der Scannertechnologie als Eigensicherung durch den Flughafenbetreiber mit einem hoheitlichen Charakter der Kontrollmaßnahme

|29|Zweite Fallfrage: Wäre eine Verfassungsbeschwerde von Frau F, einer regelmäßig ins Ausland fliegenden Geschäftsfrau, mit dem Antrag, die Verfassungswidrigkeit der geplanten Gesetzesänderung schon vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festzustellen, zulässig?

|31|Fall 2: Grundrechtsgeltung für EU-ausländische Unternehmen

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachenstoff

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen des Falles

Gutachten. Erste Fallfrage: Ist die Entscheidung des BVerfGs mit Art. 19 Abs. 3 GG vereinbar?

1. Wortlautinterpretation

2. Historische Auslegung

3. Systematische Auslegung

4. Teleologische Auslegung

5. Ergebnis zur ersten Fallfrage

Zweite Fallfrage: Ist die vom BVerfG angenommene Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art. 18 AEUV durch eine Verneinung des Grundrechtsschutzes für EU-ausländische Unternehmen damit vereinbar, dass das Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV nur „im Rahmen der Verträge“ gilt?

|38|1. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der G – Akt öffentlicher Gewalt

2. Beschwerdebefugnis

|40|3. Grundrechtsverletzung (Behauptung und Möglichkeit)

|41|4. Kritik Hillgrubers am BVerfG

|43|Kapitel 3: Fälle zum Verfassungsrecht – Staatsorganisationsrecht |45|Fall 3: Neuregelung der Altenpflege

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Rechtsstreitsebene

2. Tatsachenebene

3. Streitiges Vorbringen der Parteien

4. Rechtliche Fragestellungen

5. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

|49|Gutachten. I. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags der Landesregierung L (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, 2a GG, §§ 13 Nr. 6, 76 Abs. 1, 2 BVerfGG)

II. Begründetheit der Normenkontrolle

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG („anderer Heilberuf“)

|51|2. Altenpflegeberuf

3. Altenpflegehilfe

|52|4. Zulassungsregelungen zum Beruf der „Altenpflege“

5. Bedürfnisklausel, Art. 72 Abs. 2 GG

|55|Fall 4: Untersuchungsausschüsse Sturmgewehr G 36

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtliche Fragestellungen des Falles

Gutachten. Erste Fallfrage: Ist die Bundesregierung verpflichtet, den Untersuchungsausschüssen die verlangten Protokolle über Kabinettssitzungen herauszugeben, welche die G 36-Affäre betreffen?

1. Sitzungsprotokolle des Kabinetts

2. Verfassungsrechtliche Reichweite des parlamentarischen Untersuchungsrechts der Ausschüsse nach Art. 44 Abs. 1 GG

3. Verfassungsrechtlich unantastbarer Kernbereich exekutiver Staatsgewalt der Regierung

|63|4. Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 S. 1 GG

5. Ergebnis

Zweite Fallfrage: Ist das Verteidigungsministerium verpflichtet, die von beiden Ausschüssen verlangten Gesprächsprotokolle über hausinterne Sitzungen zwischen Minister/in und leitenden Ministerialbeamten herauszugeben? I. Anspruchsgrundlage: parlamentarisches Untersuchungsrecht. nach Art. 44 Abs. 1 GG

|64|1. Hausinterne Ministergespräche: Regierung oder Verwaltung?

2. Verwaltung – nicht Regierung

|65|II. Anspruch der Ausschüsse auf Herausgabe der Gesprächsnotizen im Wege der Amtshilfe nach Art. 44 Abs. 3 GG

1. Regierung – Verwaltung

2. Amtshilfe – Systematik

3. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz

|67|Dritte Fallfrage: Übermittlung von Ergebnissen unternehmensinterner technischer Prüfungen? 1. Beweisunterlagen in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen

2. Der Status des H+K-Unternehmens

3. Streitstand

4. Stellungnahme

5. Prozessuales

|70|6. Ergebnis

Vierte Fallfrage: Übermittlung von Zeugenaussagen vor Gericht an den Untersuchungsausschuss

|71|Fünfte Fallfrage: Anspruch des H+K-Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Nichterwähnung seines Namens im Verfahren

|73|Kapitel 4: Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht |75|Fall 5: Subvention durch Bestechung

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen

a) Nebenbestimmung, § 36 VwVfG

b) Rücknahme nach § 48 VwVfG

|78|4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

Gutachten

I. Anfechtungsklage gegen die Rückforderung von 5,2 Millionen Euro im Schlussbescheid

1. Rechtswidrigkeit der Rückforderung von 5 Millionen Euro

2. Deutung der Nebenbestimmung im Ausgangsbescheid

3. Rücknahme des Bewilligungsbescheids vom Januar 2014

a) Rücknahmeerklärung

|82|b) Vom BVerwG entwickelte Rechtsfigur des „vorläufigen Verwaltungsakts“

4. Ergebnis

II. Anfechtungsklage gegen die Zinsforderung von 200000 Euro im Schlussbescheid

1. Rechtswidrigkeit der Zinsforderung

2. Analoge Anwendung des § 49 a Abs. 1 und Abs. 3 VwVfG

a) Planwidrige Regelungslücke

b) Vergleichbare Interessenlage

3. Ergebnis

|87|Fall 6: Anspruch von Bürgern auf Informationszugang zu Behörden

Ausgangsfall

Abwandlung

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen. a) Ausgangsfall

b) Abwandlung

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

|91|Gutachten. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit. I. Verwaltungsrechtsweg, § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

II. Statthafte Klageart

III. Klagebefugnis

IV. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

1. Verwaltungstätigkeit

2. Amtliche Informationen

3. Verwaltung in Privatrechtsform?

|99|4. Gesetzliche Ausschluss- und Ablehnungsgründe für den begründeten Informationsanspruch

5. Reichweite der Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 IFH NW

6. Anspruch des S gegen P auf Überlassung von Entscheidungen durch Selbstbindung des P (Art. 3 Abs. 1 GG)

7. Verfassungskonforme Auslegung

Abwandlung

|103|A. Zulässigkeit einer Klage des V gegen den Präsidenten des BFH P auf Einstellung der Internetveröffentlichung von Gerichtsentscheidungen des BFH. I. Eröffnung des Rechtswegs vor die Verwaltungsgerichte nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

II. Statthafte Klageart

III. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog

IV. Ergebnis

B. Begründetheit

I. Vorüberlegung zu Eingriffe in die Grundrechte der Pressefreiheit und der Berufsfreiheit des V

II. Eingriff in den Schutzbereich der Pressefreiheit des V nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG

|108|III. Ergebnis

|109|Kapitel 5: Fälle zum Polizei und Ordnungsrecht |111|Fall 7: Popsänger-Fall

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen

|113|3. Rechtliche Fragestellung

a) Platzverweis, § 34 Abs. 1 PolG NRW[65]

b) Gewahrsam, § 35 Abs. 1 PolG NRW[66]

c) Unmittelbare Ausführung

d) Generalklausel, § 8 PolG NRW

e) Inanspruchnahme des P als Nichtstörer

|115|4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

Gutachten

I. Zulässigkeit der Klage. 1. Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Rechtswegs

2. Richtige Klageart

3. Klagebefugnis des P

II. Begründetheit der Klage

|117|1. Der Aufruf: Weitergehen! Die Straße verlassen! a) Platzverweis (§ 34 PolG NRW)[70]

b) Richtiger Adressat der Maßnahme: Handlungsstörer

c) Erweiterte Handlungsstörereigenschaft – P als „Zweckveranlasser“

d) Inanspruchnahme des P als Nichtstörer

e) Verhältnismäßigkeit

2. Abdrängung, Festnahme und Abtransport des P. a) Gewahrsam nach § 35 Abs. 1

b) Gewahrsam nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW

c) Rechtsprechung und Lehre zum Verbringungsgewahrsam (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 PolG NRW)

3. Weitere in Betracht kommende Rechtsgrundlagen für einen Verbringungsgewahrsam

a) Verwaltungszwang (§§ 50ff., 55 PolG NRW)[79]

b) Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)

4. Ergebnis

|125|Fall 8: Kontaminierte Sandkästen

Strukturierung des Sachverhalts[86] 1. Tatsachen

|127|2. Parteivorbringen (Streitstand)

3. Rechtsfragen

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

|128|Gutachten. I. Zulässigkeit der Klage des E vor dem Verwaltungsgericht in D. 1. Rechtswegeröffnung

2. Klageart

II. Begründetheit der Klage

1. Rechtswidrigkeit

|129|a) Generalklauseln der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder

b) Zurechenbarkeit

2. Zusammenfassung

3. Fallbezogenes Ergebnis

|139|Kapitel 6: Fälle zum Baurecht |141|Fall 9: Forsthaus im Außenbereich

|142|Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

Gutachten

I. Anspruch aus dem behördlichen Schriftsatz („Zusage“)

II. Anspruch aus einfachem Baurecht

1. Anwendbarkeit des Bauplanungsrechts

2. Zulässigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB

3. Zulässigkeit als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB

|146|4. „Begünstigte Vorhaben“ i.S.d. § 35 Abs. 4 BauGB

5. Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung im Wege der Befreiung

a) Planwidrige gesetzliche Regelungslücke

b) Anspruch aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG

|148|III. Anspruch der Eheleute K auf Erteilung der Baugenehmigung in Form amtshaftungsrechtlicher Entschädigung für rechtswidrig behördliche Täuschung (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB)

IV. Ergebnis

|149|Fall 10: Café-Werbeschild

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen

Gutachten. I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

II. Zulässigkeit des Antrags des A auf gerichtlichen Rechtsschutz

1. Statthaftigkeit des Antrags des A

2. Antragsbefugnis

3. Beteiligten- und Prozessfähigkeit

4. Antragsgegner

5. Rechtsschutzbedürfnis

6. Zwischenergebnis

|153|III. Begründetheit des Eilantrags

1. Rechtmäßigkeit der Anordnungen gegenüber A – Rechtsgrundlagen

a) Formelle Rechtmäßigkeit

b) Materielle Rechtmäßigkeit

2. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO

|161|a) Demontageverfügung bezüglich des Hinweisschilds

b) Nutzungsuntersagung bezüglich der Veranda

c) Abrissverfügung bezüglich der Veranda

d) Zwischenergebnis zur Begründetheit

IV. Ergebnis

|163|Kapitel 7: Fälle zum Kommunalrecht |165|Fall 11: Ratssitzung über Stellenplanentwurf

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

|168|3. Rechtsfragen

Gutachten

|169|I. Sachentscheidungsvoraussetzungen

1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO

2. Statthafte Klageart, § 42 Abs. 1 VwGO

a) Rechtscharakter des Ratsbeschlusses über die Verhängung des Ordnungsgeldes gegen G

b) Bescheid des Oberbürgermeisters

|171|3. Klagebefugnis

4. Richtiger Beklagter, § 78 VwGO

5. Ergebnis

II. Begründetheit

1. Rechtswidrigkeit des verhängten Ordnungsgeldes

|172|a) Formelle Rechtmäßigkeit des Bescheids

b) Materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids

2. Ermessensfehlerfreiheit

3. Ergebnis

|177|Fall 12: Stadtentwässerungsbetriebe

Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitstand)

3. Rechtsfragen

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

|179|Gutachten. I. Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage des A. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

2. Zulässigkeit. a) Klageart

b) Prozessführungsbefugnis

c) Beteiligtenfähigkeit

d) Prozessfähigkeit

|184|e) Klagebefugnis

f) Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

3. Zwischenergebnis

II. Begründetheit

1. (Teil-)Rechtswidrigkeit des Bescheids. a) Gesetzliche Grundlage

2. Verletzung der Rechte des A

3. Rückzahlungsanspruch

a) Anerkennung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs

b) Voraussetzungen

III. Ergebnis

|189|Kapitel 8: Fall zum Amtshaftungsrecht |191|Fall 13: „Feindliches Grün“ auf kommunaler Baustelle

|192|Strukturierung des Sachverhalts. 1. Tatsachen

2. Parteivorbringen (Streitgegenstand)

3. Rechtsfragen

4. Gutachterlicher Prüfungsauftrag

Gutachten

I. Haftungsrechtlicher Beamtenbegriff

1. Relevante Tätigkeit

2. Straßenbaulast

3. Sicherheit des Straßenverkehrs

4. Aufstellung von Verkehrszeichen

|196|II. Ausübung eines öffentlichen Amtes durch B und V

1. Verwaltungshelfer

2. Werkzeugtheorie

|197|3. Erfüllungsgehilfen

4. Verrichtungsgehilfe

5. Gesetzlich eröffnete „Verwaltungshilfe“ durch Private (eigener Vorschlag)

|198|6. Gesetzlicher Rahmen und Vorgaben für Verwaltungshelfer bei Straßenbauarbeiten und Verkehrseinrichtungen

a) Straßenbaulast

b) Sicherheit des Straßenverkehrs

c) Aufstellung von Verkehrszeichen

III. Amtspflichtverletzung

|200|IV. Drittbezogenheit der Amtspflicht

1. Schaden eines Dritten. a) Schadenshöhe

b) Kausalität

V. Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit

|202|VI. Ergebnis

|203|Weiterführende Literatur

|205|Sachwortverzeichnis

Fußnoten

Copyright / Impressum

Отрывок из книги

Joachim Wolf

Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

.....

Die Objektformel liefert nicht mehr als eine Grundorientierung für den gutachterlichen Umgang mit der Menschenwürde, wobei viele konkrete Einzelfragen und Abgrenzungen offenbleiben. So ist es beispielsweise keineswegs klar, ob eine Degradierung des Einzelnen zum Objekt staatlicher Behandlung schon in zielmäßig klar begrenzten Einzelmaßnahmen liegen kann, in denen ersichtlich eine – für sich genommen unstreitige und allgemein akzeptierte – staatliche Sicherheitsverantwortung zum Ausdruck kommt, ohne jede staatliche Absicht der Degradierung des Einzelnen zum Objekt. Der zeitlich kurze Kontrollvorgang – 30 bis 40 Sekunden – und die unterschiedslose Anwendung auf alle Fluggäste, lassen klar erkennen, dass das Ziel der neuen Scannertechnologie nur darauf ausgerichtet ist, hochbrisante Einzelfälle im Interesse der Flugsicherheit für alle herauszufiltern. Hier kann man durchaus Zweifel an einer Objektbehandlung haben. Umgekehrt spricht der Ausschluss jeder Rückzugs- und Vermeidungsmöglichkeit für den Einzelnen für eine Objektbehandlung. Die Objektformel ist also in ihrer konkreten Anwendung auf den Fall erörterungsbedürftig.

Die vorausgegangenen Überlegungen lassen bei entsprechender Begründung sowohl eine Bejahung als auch eine Verneinung eines Eingriffs in die Menschenwürde zu. Eine konkrete Fallanalyse spricht wohl eher dafür, einen Eingriff in die Menschenwürde zu verneinen. Der Kontrolleingriff bleibt, ungeachtet einer Beeinträchtigung des Schamgefühls und der Intimsphäre, begrenzt und strikt auf die Durchführung von Sicherheitsaufgaben bezogen.

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