Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678

Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678
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Die frühe Geschichte Pommerns wurde in den 1868 in Stettin erschienen Baltischen Studien behandelt und in diesem Band neu herausgegeben. Rudolph Virchow berichtet über pathologische Knochen aus einem Hünengrab, Johann Ludwig Quandt über die Urgeschichte der Pomoranen und die Liutizen und Obodriten, Dr. Franck über den pommerschen Reformator Paulus vom Rode. Es folgen Berichte über Greifswald im 30jährigen Krieg und die kriegerischen Ereignisse in und bei Stralsund während des Jahres 1678. – Rezension zur maritimen gelben Reihe: Ich bin immer wieder begeistert von der «Gelben Buchreihe». Die Bände reißen einen einfach mit. Inzwischen habe ich ca. 20 Bände erworben und freue mich immer wieder, wenn ein neues Buch erscheint. oder: Sämtliche von Jürgen Ruszkowski aus Hamburg herausgegebene Bücher sind absolute Highlights. Dieser Band macht da keine Ausnahme. Sehr interessante und abwechslungsreiche Themen aus verschiedenen Zeitepochen, die mich von der ersten bis zur letzten Seite gefesselt haben! Man kann nur staunen, was der Mann in seinem Ruhestand schon veröffentlicht hat. Alle Achtung!

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Johann Ludwig Quandt. Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678

Vorwort des Herausgebers

Hamburg, 2020 Jürgen Ruszkowski

Aus der Geschichte Pommerns

Pathologische Knochen aus einem Hünengrabe

Zur Urgeschichte der Pomoranen

Die Liutizen und Obdriten

Die Völkerschaften

Paulus vom Rode

Greifswald im dreißigjährigen Kriege

Erstes Kapitel

Zweites Capitel

Drittes Capitel

Viertes Capitel

Fünftes Capitel

Die kriegerischen Ereignisse in und bei Stralsund während des Jahres 1678

Die gelbe Buchreihe

Weitere Informationen

Band 127e in der gelben Buchreihe

Impressum

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Titel

Vorwort des Herausgebers

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Wartislaws Enkel vom ältesten Sohn ist spätestens 1177, er selber also vor 1127 geboren (Joh. v. Gutzkow hat 17. Mai 1249 einen fünfjährigen Sohn (C. P. 858), ist Tochtersohn der Dobroslawa, die 24. April 1200 noch mit ihrem Bruder zu Schlawe eine U. ausstellt, also erst hernach den Wartislaw Bartholomei geheiratet hat, und, da der Vater 1181 sich vermählte, mit dem Bruder frühestens 1182 und 1184 geboren ist. Daraus ergeben sich 1202 und 1220 als notwendige Geburtsjahre für die Tochter und Johann, 1177 als spätestes für Wartislaw. Dass Männer des Hauses nicht vor dem Alter von 24 Jahren heirateten, zeigt seine Genealogie.), sein Vater also Zeitgenosse von Wartislaw I. Wartislaw wird in der ersten ihn erwähnenden U. (von 1173), welche auch die erste von Boguslaw I., die erste von einem Herzoge in Pommern ausgestellte ist (Nur die U. Kasimirs I C. P. 71 ist früher, aber zu Havelberg gegeben.), und abermals 1183 als cognatus Boguslaws I. bezeichnet, und so oder consanguineus bezeichnet Barnim zwei Enkel und den Urenkel desselben, den letzten der Nachkommen († 1277/81). Dass die Ausdrücke hier nicht, wenn auch sonst, Affinität anzeigen können, ergibt der stets beiläufige durch vier Generationen und, so lange Urkunden ihn haben können, konstante Gebrauch, folgt auch daraus, dass andrerseits Swantibor 1220 den Barnim (den etwa zwölfjährigen, aber seinen Oberherrn) patruus nennt, denn dies durch Halbbrüderschaft zu erklären, erlauben die Verhältnisse nicht. — Wegen des cognatus halten nun unsere Chroniken den Wartislaw für einen Sohn Ratibors, und das ist noch in einer neuesten Publikation festgehalten. Dafür ist gar nichts, dagegen Alles. Erstlich Wartislaws Alter; er ist vor 1127 geboren, müsste jedenfalls jünger sein als Boleslaw, wohl auch als Swentepolk, aber 1127 war Ratibor noch nicht oder eben erst volljährig. Zweitens sein Verhältnis; er würde Landeshoheit haben wie die genannten. Drittens die Bezeichnung als bloß cognatus; Swentepolk kommt nur einmal vor und heißt da Sohn des Herzogs Ratibor, und das Verhältnis des patruelis drücken damals unsere Herzoge durch frater aus. Viertens das Patronymikon, das ihn entweder als Sohn oder als Nachkommen eines Swantibor anzeigt; im ersten Falle müsste er Enkel Ratibors sein, was unmöglich ist, im zweiten wären die Herzoge selber Swantiboritzen. Die drei ersten Gründe sprechen auch gegen meine frühere Ansicht, Swantibor als Wartislaws Vater sei Bruder Ratibors; er müsste noch jünger sein als dieser. Vielmehr ist der gemeinschaftliche Stammvater höher hinauf zu rücken, in die heidnische Zeit; der Vater Wartislaws muss gewesen sein, was er war, Herr von Stettin, in freierer Stellung des pan zum knez, dem priesterlichen Geschlechtshaupt, er muss als Zeitgenosse Wartislaws I. Stettins Verhältnis zu diesem repräsentieren.

16. Das geschieht nun 1124 durch Domislaw. Er war „der vorragendste unter den Stettinern an Leib und Geist, an Reichtum und Adel des Geschlechts, von allen so hochgeehrt, — tanto honore et reverentia colebatur, man denke an Saxos Bericht über die Verehrung, welche die slawischen Fürsten, Jaromar von Rügen und Niklot der Obodrite erhielten, selbst von Feinden, — dass auch der Herzog sich nicht herausnahm, ohne seinen Rat und Beifall in Stettin etwas zu tun, sondern nach seinem Willen alle öffentlichen und privaten Sachen geordnet wurden, seine Hausgenossenschaft zählte 500, der größte Teil Stettins war mit seinen Angehörigen und Verwandten erfüllt, [die minderfreien Einwohner also ihm hörig,] er hatte deren auch in der Umgegend so viele, dass niemand ihm leicht widerstehen konnte (Andreas V. Ott. 2, 9 Jasch. Ebbo 51. Der früher gemachte Einwand Andreas habe die erhaltenen Nachrichten corrumpiert, ist abgewiesen durch Klempins Nachweis, dass er wörtlich abschrieb.). Offenbar war er also weder Privatmann noch Beamteter; er war der dem knez untergeordnete pan, Haupt einer vielgliedrigen Familie; es musste für einen Deutschen schwer sein, die Stellung, eines solchen im Slawenlande, wo das Lehnwesen mit seinen Funktionen und Titeln nicht existierte, wo die Grenzen im Verhältnis zum oberpriesterlichen Geschlechtshaupt, zu den Verwandten, dem Adel und den Freien nicht scharf bestimmt waren, an einen modernen Begriff von Fürstlichkeit nicht zu denken ist, zu erfassen, und sie konnte kaum deutlicher bezeichnet werden, als geschehen ist. Domislaw war nun 1124 im frischesten Mannesalter, seine Gattin eine geraubte Christin aus Sachsen, beider zwei Söhne als blühende Knaben (von 7 bis 10 Jahren) durch Ottos Liebe gewonnen die am 25. Oktober 1124 getauften Erstlinge der Stettiner Christen. Wartislaw, vor 1127 geboren, ist unfraglich Domislaws Erbe, entweder einer der beiden Erstlinge, dann Swantibor dieses Vorfahr, oder, wenn die Knaben jung verstorben, Domislaws Neffe, Swantibor dessen Bruder. Die einzige Regierungshandlung nun in Wartislaws Regentschaft, von der Kunde auf uns gekommen, ist zu S. Ottos Ehren geschehen, von dessen Verehrung sein Colbatz nächst Stettin die meisten Spuren zeigt; er selber, „obwohl ein Slawe, war doch nicht von barbarischer Sitte und ganz unähnlich seinen Bürgern, sehr eifrig für Vermehrung und Zierung der Religion, daher er ein Kloster stiftete, um sein dem Aberglauben ergebenes Vaterland vom Dienst des Irrtums zurückzuführen“; zwei von seinen vier Söhnen haben christliche Namen, welche doch im Herzogshause sehr selten und erst im 15. und 16. Jahrhundert vorkommen (Joachim im 15., Johann Friedrich und drei Georg später.); das Alles weist auf die erste Alternative, die schon an sich vorzuziehen wäre.

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