Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland
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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen «unvollkommenen Rechtsschutz» vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz «zweiter Klasse» empfunden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

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Johannes Hempel. Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Teil I. Einleitung, Problemaufriss. und Gang der Untersuchung. A. Einleitung und Problemaufriss

B. Gang der Untersuchung

Teil II. Die historische Entwicklung der Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche und der mitarbeitervertretungsrechtliche Rechtsschutz im System des Arbeitnehmervertretungsrechts. A. Die historische Entwicklung der Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche

I. Das Betriebsrätegesetz vom 4.2.1920 (BRG)34

II. Die Zeit des Nationalsozialismus

III. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum MVG.EKD

IV. Der Rechtsschutz im „Ursprungs – MVG.EKD“ 1992 – (MVG.EKD 1992)72

V. Das erste Änderungsgesetz zum MVG.EKD vom 6.11.1996 – (MVG.EKD 1996)88

VI. Das Vierte Änderungsgesetz vom 6.11.2003 – (MVG.EKD 2003)97

VII. Das Zweite Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der EKD – MVG.EKD 2013111

VIII. Zusammenfassung und Ausblick

B. Die mitarbeitervertretungsrechtliche Rechtsschutzgewährung im System des Arbeitnehmervertretungsrechts

I. Die Durchsetzbarkeit arbeitsgerichtlicher Beschlüsse im Betriebsverfassungsrecht. 1. Die Vollstreckung

a) Vollstreckung gegen den Arbeitgeber

b) Vollstreckung gegen den Betriebsrat

c) Die vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 85 I 2 ArbGG)

2. Die Vollziehung einstweiliger Verfügungen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

a) Zum Begriff „Vollziehung“

b) Die Vollziehung von gegen den Arbeitgeber gerichteten einstweiligen Verfügungen des Betriebsrats

c) Vollziehung von gegen den Betriebsrat gerichteten einstweiligen Verfügungen des Arbeitgebers

d) Vorläufige Vollstreckbarkeit und einstweiliger Rechtsschutz

II. Die Durchsetzbarkeit gerichtlicher Entscheidungen im Personalvertretungsrecht

1. Die Vollstreckung. a) Die Vollstreckung gegen den Personalrat

b) Die Vollstreckung gegen die Dienststelle

2. Die Vollziehung. a) Die Vollziehung von einstweiligen Verfügungen gegen den Personalrat

b) Die Vollziehung von einstweiligen Verfügungen gegen die Dienststelle

c) Die Dienstaufsichtsbeschwerde

III. Die Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Entscheidungen im Mitarbeitervertretungsrecht

1. Die Rechtsschutzgewährung nach dem MVG.EKD. a) Beschwerderecht und Ersatzvornahme

b) Der Unterlassungsanspruch der Mitarbeitervertretung

c) Die Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Beschlüsse gegen die Mitarbeitervertretung

d) Der Ordnungsgeldbeschluss (§ 63a MVG.EKD)

e) Der einstweiliger Rechtsschutz

aa) Optionen der Dienststellenleitung

bb) Optionen der Mitarbeitervertretung

cc) Das Ordnungsgeld (§ 63a MVG.EKD)

2. Der Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht evangelischer Landeskirchen außerhalb des MVG.EKD

a) Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (MVG.HN)308

b) Das Mitarbeitervertretungsgesetz in der Konföderation der Ev. Kirchen in Niedersachsen (MVG. Konf.)309

C. Die unterschiedliche Ausgangslage für die Rechtsschutzgewährung im privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitnehmervertretungsrecht. I. Das Betriebsverfassungsrecht

II. Das Personalvertretungsrecht

III. Das Mitarbeitervertretungsrecht

Teil III. Christliches Selbstverständnis und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht. A. Einführung

B. Dienstgemeinschaft und substantieller Rechtsschutz

I. Die Herkunft des Begriffs der Dienstgemeinschaft und die Rechtsdurchsetzung im kirchlichen Arbeitsrecht

II. Die „Theologisierung“ der Dienstgemeinschaft und ihre Bedeutung für eine zwangsweise Rechtsdurchsetzung

1. Der neutestamentliche Befund

2. Das allgemeine Priestertum

3. Zusammenfassung und Ergebnis

III. Das Verhältnis der Dienstgemeinschaft als ambivalenter Begriff zur zwangsweisen Rechtsdurchsetzung

1. Die Dienstgemeinschaft als objektives Strukturelement kirchlichen Dienstes

2. Dienstgemeinschaft zwischen Glauben und empirischer Realität

3. Dienstgemeinschaft und Rechtsdurchsetzung

a) Dienstgemeinschaft und Rechtsschutzgewährung im kirchlichen Individualarbeitsrecht

b) Dienstgemeinschaft und Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht

4. Eigene Ansicht

IV. Zusammenfassung und Ergebnis

C. Kirchenrecht und zwangsweise Rechtsdurchsetzung

I. Die Spaltung des Kirchenbegriffs und der Rechtszwang

1. Territorialismus und Kollegialismus

2. Die Spaltung des Kirchenbegriffs

3. Günther Holstein

II. Die Überwindung der Spaltung des Kirchenbegriffs und der Rechtszwang

1. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934

2. Karl Barth

3. Erik Wolf

4. Johannes Heckel

5. Zwischenergebnis

III. Die eine Kirche, das eine Recht und der Rechtszwang

1. Sine vi humana, sed verbo

2. Die Einheit des Kirchenrechts und der Zwang

a) Die Struktur des Kirchenrechts

b) Die Besonderheit des Kirchenrechts und der Rechtszwang

c) Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht und christliches Selbstverständnis

Teil IV. Die Erforderlichkeit eines substantiellen Rechtsschutzes im Mitarbeitervertretungsrecht

A. Das Rechtsstaatsprinzip und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

I. Rechtsstaatlichkeit und substantieller Rechtsschutz

II. Kirchengerichte (Schiedsstellen, Schlichtungsstellen) und das Rechtstaatsprinzip

III. Rechtsstaatsprinzip und zwangsweise Rechtsdurchsetzung im Mitarbeitervertretungsrecht

B. Die Richtlinie 2002/14/EG und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

I. Das MVG.EKD und die Anforderungen der RL 2002/14/EG

1. Grundsätze und Ziele der Richtlinie

2. Die Umsetzung der RL 2002 /14/EG

3. Das Effektivitätsgebot

II. Ergebnis

Teil V. Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht in kirchengerichtlicher Rechtsprechung und Literatur

A. Die Vollstreckung kirchengerichtlicher Entscheidungen im Mitarbeitervertretungsrecht in der kirchlichen Rechtsprechung

I. Anwendung staatlichen kollektiven Arbeitsrechts statt Vollstreckung

1. Die Entscheidung der Schiedsstelle DW Hannover v. 3.12.1996 – 3 VR MVO 67/95770

2. Stellungnahme zu der Entscheidung

II. Die Vollstreckung kirchengerichtlicher Entscheidungen im Mitarbeitervertretungsrecht in der kirchenrechtswissenschaftlichen Literatur

1. Die Lösungsansätze

a) Der „mitarbeitervertretungsgesetzliche“ Lösungsansatz

b) Der „vereinsrechtliche“ Lösungsansatz

c) Der „zivilprozessuale“ Lösungsansatz

d) Der „arbeitsgerichtliche“ Lösungsansatz

e) Der Lösungsansatz „Rechts- und Amtshilfe“

f) Der Lösungsansatz „materiell-rechtliches Erkenntnisverfahren“

2. Zusammenfassung und Ausblick

B. Die Vollziehung kirchengerichtlicher Entscheidungen in kirchenrechtswissenschaftlicher Literatur und Rechtsprechung. I. Die Vollziehung in der kirchenrechtswissenschaftlichen Literatur

II. Der einstweilige Rechtsschutz in der kirchengerichtlichen Rechtsprechung

III. Zusammenfassung und Ausblick

Teil VI. Staatliche Justizgewähr und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

A. Die Bedeutung von Koordinations-, Bereichs- und Abwägungslehre für den Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

I. Die Koordinationslehre

II. Die Bereichslehre

1. Bereichslehre und staatliche Justizgewähr

2. Bereichslehre und Mitarbeitervertretungsrecht

III. Die Abwägungslehre

1. Abwägungslehre und Justizgewähr

2. Justizgewährungspflicht und Mitarbeitervertretungsrecht

B. Substantieller Rechtsschutz und ordentliches mitarbeitervertretungsrechtliches Kirchengerichtsverfahren zwischen staatlicher Justizgewähr und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht

I. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ihre Bedeutung für das Mitarbeitervertretungsrecht

1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2015938

2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und das mitarbeitervertretungsrechtliche Verfahren

II. Prozessuale Probleme bei Klagen zur zwangsweisen Durchsetzung von Rechtspositionen aus dem Mitarbeitervertretungsrecht. 1. Der Rechtsweg

a) Das Problem

b) Der Lösungsansatz: §§ 10, 2a ArbGG analog und § 83 II BPersVG analog

2. Das Rechtsschutzbedürfnis

a) Das Rechtsschutzbedürfnis für Klagen nach dem „materiell-rechtlichen Lösungsansatz“ im Bereich des Mitarbeitervertretungsrechts

b) Unmittelbarer Zugang zu den staatlichen Gerichten

3. Die eingeschränkte Überprüfung der kirchengerichtlichen Entscheidung durch das staatliche Gericht

C. Einstweiliger Rechtsschutz durch staatliche Gerichte im Mitarbeiter-vertretungsrecht

I. Lösungsansatz „materiell-rechtliches Erkenntnisverfahren“ und einstweiliger Rechtsschutz

II. Staatlicher einstweiliger Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

1. Das Verhältnis von kirchengerichtlichem zu staatlichem einstweiligen Rechtsschutzverfahren

2. Die Anwendung des Mitarbeitervertretungsrechts durch staatliche Gerichte

a) Die Inzidentkontrolle und der unmittelbare Zugang zu den staatlichen Gerichten im Mitarbeitervertretungsrecht

b) Dienstgemeinschaft und säkulare Gerichtsbarkeit

III. Zusammenfassung und Ausblick

Teil VII. Zusammenfassung und Ausblick. A. Zusammenfassung

B. Ausblick

Literaturverzeichnis

Curriculum Vitae

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Dekanin: Prof. Dr. Andrea Lohse Erstgutachter: Prof. Dr. Jacob Joussen Zweitgutachter: Prof. Dr. Arno Schilberg Tag der mündlichen Prüfung: 17.07.2020

Die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zur Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Beschlüsse im mitarbeitervertretungsrechtlichen Verfahren

.....

2. Karl Barth

3. Erik Wolf

.....

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