Germania

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Описание книги

… Was Verfehlungen und Verbrechen überhaupt betrifft, so haben unsere Vorfahren von Uralters her unterschieden zwischen solchen, welche dem Gemeinwesen, und solchen, welche den Einzelnen Schaden brachten. Jene, also Landesverrat und Fahnenflucht, konnten nur durch den Tod des Schuldigen gesühnt werden, diese dagegen mittels Gutmachung, d. h. der Schädiger war gehalten, den Einem oder Einer an Ehre, Gut, Leib und Leben zugefügten Schaden dem oder der Beschädigten, beziehungsweise ihren Rechtsnachfolgern zu vergüten mittels des sogenannten «Wergeldes», dessen Anlässe je nach der Schwere des Schadenshöher oder niedriger waren und das in Ermangelung baten Geldes auch in Vieh oder Fahr habe entrichtet werden konnte. Diese Rechtssatzung, die Sühnung der Schuld mittels Geldes, ist ein nach unserem Gefühle freilich roher erster Versuch gewesen, den Verheerungen, welche der urzeitliche Brauch der Blutrache in dem Gemeindewesen anrichtete, Einhalt zu tun. Aus diesem Brauche war das urgermanische Faust- und Felderecht entsprungen. Der unbedachtsame Mörder, der vorsätzliche Totschläger brach mittels seiner Tat den Frieden mit der Sippschaft des Getöteten. Dieser lag die Pflicht ob, den ihr gegenüber «friedlos» gewordenen Täter zur Rechenschaft zu ziehen. …

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Johannes Scherr. Germania

Das germanische Altertum

1. Ur- und Vorzeit

2. Heidnisch-germanisches Land und Volk

Das Mittelalter

1. Völkerwanderungszeit

2. Der karlingische Zeitraum

3. Unter den Ottonen

4. Unter den Heinrichen

5. Unter den Friedrichen

6. Die Ritterburg

7. Dorf und Stadt

8. Kirche und Staat

Die Reformationszeit

1. Vorwehen und Vorläufer

2. Von Wittenberg bis Münster und Osnabrück

3. Das eherne Zeitalter der Orthodoxie

4. Landsknechtschaft und Kriegsfurie

5. Von Künstlern und Dichten, von Musikanten und Komödianten, von Zeitungszufertigern und Buchhändlern

6. Hütte und Haus, schloss und Palast

Die Neuzeit. 1. Geist der Neuzeit

2. Zopf und Puder

3. Aufklärung und Kraftgenialität

4. Klassik und Romantik

5. Idealismus und Materialismus

6. Das neue Reich

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Titel

Das germanische Altertum.

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Die germanische Hochzeit ging nicht ohne Feierlichkeit vor sich. Nachdem in Gegenwart von Zeugen aus der beiderseitigen Sippe der Kaufpreis erlegt war, wurde dem Bräutigam die Braut gegenübergestellt. Das Haar, welches sie bislang freiwallend getragen, war ihr aufgebunden und unter eine Haube gesteckt(woher unser „Unter die Haube kommen“ stattheiraten) zum Zeichen, dass es mit ihrer Mädchenfreiheit nunmehr zu Ende. Ihren Gürtel zierte ein Schlüsselbund, denn sie sollte verwalten, was ihr Gatte Verschließbares besaß. Ein Jüngling, dessen Rolle in der des Brautführers bei schwäbischen Bauernhochzeiten jetzt noch fortlebt, stand ihr zur Seite, ein blankes Schwert haltend, welches sodann der Vater oder Vormund dem Bräutigam darreichte weil dieser von Stand an ebenso der Beschützer wie der Herr von des Weibes Leben sein sollte. Hierauf steckte der Bräutigam einen Ring an die linke Hand der Braut und zog ihr Schuhe an, jenes zum Zeichen, dass sie stets eingedenk fein sollte, wie sie gekauft worden sei — Metallringe waren ja das älteste Tauschmittel, die älteste Münze der Germanen — dieses, dass fortan all ihr Wandel in den Willen ihres Mannes gebunden und geschnürt sei. Wenn ein Rückschluss von den nordgermanischen Hochzeitbräuchen auf die deutschen gestattet ist — und er ist ja wohl gestattet —so fehlte der Vermählung auch die religiöse Weihe nicht. Denn zum Schlusse der feierlichen Handlung wurde der Braut ein Hammer in den Schoß gelegt. Den Hammer aber führte als Waffe der Blitz- und Donnergott Donar und also sollte der Braut bedeutet werden, dass der rächende Blitz des Gottes auf die Brecherin der ehelichen Treue fallen möchte. In reicheren Häusern währte der darauf folgende Hochzeitschmaus tagelang. Dann wurde die Braut mit allem, was Eltern, Geschwister und Sippen ihr an Hausrat, Kleidern und Schmucksachen zur Ausstattung mitgaben, auf einen Wagen gesetzt und in fröhlichem Zuge zur Behausung des Bräutigams gebracht.

„Das Weib war das gekaufte Eigentum des Mannes, seine Sache. Er konnte sie hudeln wie eine Sklavin, schlagen, verkaufen, auch ungestraft töten, wenn er sie für treulos erachtete. Die überwiesene Ehebrecherin verfiel barbarisch-harten Strafen. Da wurde sie splitternackt durch die ganze Gemeinde gepeitscht, dort im Sumpf erstickt, anderwärts gehangen, niedergehauen oder verbrannt. Auf der Hausfrau lastete großenteils die Sorge für den Haushalt, wozu namentlich auch die Beschaffung der Kleider für den ganzen Hausstand gehörte. Schafwolle, Flachs und Tierfelle lieferten die Stoffe der Gewandung.

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