Falltraining Insolvenzrecht
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Josef Parzinger. Falltraining Insolvenzrecht
Falltraining Insolvenzrecht
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der Themen
Kommentierungsvorschläge
Von der Krise bis zur Insolvenz
Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 1
1. Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens nach der InsO?
2. Welche drei Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger sieht die InsO im Fall einer Unternehmensinsolvenz vor?
3. Was ist der Sinn einer gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger?
Anmerkungen
4. Man stelle sich vor, es gäbe keine Insolvenzordnung. Würden die Gläubiger der InsO vergleichbare Regelungen vertraglich vereinbaren?
5. Welche Argumente könnten im Einzelfall für eine Reorganisation sprechen?
Anmerkungen
6. Inwiefern unterscheidet sich die Vollstreckung nach der InsO zur Vollstreckung nach den §§ 704 ff. ZPO?
Anmerkungen
7. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Bringen Sie die folgenden Begriffe in eine chronologische Abfolge: „Berichtstermin, Anfechtung, Verwertung der Masse, Eröffnungsverfahren, Eröffnungsbeschluss, Beendigung des Verfahrens, Prüfungstermin, Verteilung der Masse, Insolvenzantrag“
Anmerkungen
8. Darf ein Prokurist einen Insolvenzantrag stellen? Wie verhält es sich bei einem Gesellschafter?
a) Aussonderungsberechtigte Gläubiger
Anmerkungen
b) Absonderungsberechtigte Gläubiger, §§ 49 bis 52 InsO
Anmerkungen
c) Massegläubiger, §§ 53 bis 55 InsO
Anmerkungen
d) Insolvenzgläubiger, § 38 InsO
Anmerkungen
e) Nachrangige Insolvenzforderungen, § 39 InsO, § 174 III InsO
Anmerkungen
f) Illustration der Befriedigungsreihenfolge
Anmerkungen
10. Wie unterscheiden sich aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger?
Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2
11. Warum spielt § 80 InsO eine zentrale Rolle?
Anmerkungen
12. Ist nach Insolvenzeröffnung ein gutgläubiger Erwerb vom Schuldner möglich?
13. Wozu dient die Insolvenzanfechtung?
Anmerkungen
14. Welche Haftungsrisiken gibt es für GmbH-Geschäftsführer im Vorfeld der Insolvenz?
Anmerkungen
15. Wann kann ein Rangrücktritt die Überschuldung beseitigen?
Anmerkungen
16. Welche Wirkungen des eröffneten Verfahrens können durch das Gericht in das Eröffnungsverfahren vorverlagert werden?
Anmerkungen
17. Was geschieht mit Kapital- und Personengesellschaften in der Insolvenz?
Anmerkungen
18. Worum handelt es sich bei Hold-out Gläubigern?
Anmerkungen
19. Zu welchen Änderungen hat die Reform der InsO zum 1.1.2021 geführt?
20. Zu welchen Änderungen hatte das ESUG 2012 geführt?
Anmerkungen
Der Grundsachverhalt
1. Einführungsfall
2. Einführungsfall
3. Einführungsfall
4. Einführungsfall
5. Einführungsfall
6. Einführungsfall
7. Einführungsfall
8. Einführungsfall
9. Einführungsfall
Anmerkungen
10. Einführungsfall
11. Einführungsfall
Lösungen
Anmerkungen
Übungsfälle
Übungsfall 1 Der Übergang der Verfügungsbefugnis
Lösung
A. Die Klage der Schernhorst OHG
I. Entstehung des Anspruchs
II. Erlöschen des Anspruchs nach § 103 InsO?
III. Durchsetzbarkeit des Anspruchs, § 103 InsO
1. Voraussetzungen des § 103 InsO
2. Modifikation des § 103 InsO durch § 106 I 1 InsO (Vormerkung)
a) Gutgläubiger Erwerb nach § 81 I 2 InsO
b) Gutgläubiger Erwerb nach § 91 II InsO i.V.m. § 878 BGB
(1) Anwendbarkeit des § 878 BGB
(2) Voraussetzungen des § 878 BGB analog
c) Erwerb der Vormerkung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. Anfechtbar erlangte Rechtsposition?
a) Rechtshandlung, § 129 InsO
b) Vor Eröffnung des Verfahrens, §§ 129, 147, 140 InsO
c) Benachteiligung der Gläubiger
d) Anfechtungsgrund
(1) § 130 InsO (kongruente Deckung)
(2) § 131 InsO (inkongruente Deckung)
(3) § 132 InsO
(4) Weitere Anfechtungsgründe
e) Ergebnis zur Anfechtung
4. Ergebnis zur Durchsetzbarkeit
IV. Ergebnis zur Begründetheit
B. Ergebnis
Anmerkungen
Übungsfall 2 Die Absonderungs- und Aussonderungsrechte
Lösung
A. Zu Teil 1. – Ansprüche der Sammet KG gegen den Insolvenzverwalter
I. Aussonderungsansprüche
II. Ersatzaussonderung
1. Veräußerung
2. Gegenstand, dessen Aussonderung hätte verlangt werden können
a) Übergabe
b) Der Verarbeitungsvorgang
c) Voraussetzungen von § 950 BGB
d) Auswirkungen der sogenannten Verarbeitungsklausel
e) Keine Nichtigkeit der Sicherungsübereignung wegen Übersicherung
f) Zwischenergebnis
3. Sicherungseigentum kein aussonderungsfähiges Recht
4. Ergebnis zur Ersatzaussonderung
III. Anspruch auf abgesonderte Befriedigung gemäß § 51 I Nr. 1, §§ 165 ff. InsO
IV. Ersatzabsonderung gemäß § 48 S. 1 InsO analog
1. Analoge Anwendung des § 48 S. 1 InsO
2. Tatbestandliche Voraussetzungen des § 48 S. 1 InsO analog
a) Gegenstand einer Absonderung
b) Veräußerung
c) Unberechtigt
d) Ausstehen der Gegenleistung
3. Rechtsfolge
4. Ergebnis zur Ersatzabsonderung
V. Weitere Ansprüche der Sammet KG
1. Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB i.V.m. der Sicherungsabrede
2. Anspruch aus §§ 989, 990 I BGB
3. Anspruch aus § 816 I 1 BGB
4. Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 2 BGB
5. Ansprüche aus angemaßter Eigengeschäftsführung
6. Anspruch aus § 823 I BGB
7. Anspruch aus § 826 BGB
8. Ergebnis zu den Ansprüchen neben § 48 S. 1 InsO analog
VI. Ergebnis zu Teil 1
B. Zu Teil 2 – Ansprüche der Sammet KG gegen die Nick&Sale-GmbH und den Insolvenzverwalter wegen der zweiten Hälfte der 200 Lederstücke. I. Ansprüche gegen die Nick&Sale-GmbH
1. Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB
a) Eigentümerstellung der Sammet KG
b) Besitzerin ohne Besitzrecht
c) Ergebnis
2. Herausgabeanspruch gemäß § 1007 I BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
3. Herausgabeanspruch gemäß § 1007 II 1 BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
4. Herausgabeanspruch gemäß § 861 I BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
5. Herausgabeanspruch gemäß § 823 I BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
6. Herausgabeanspruch gemäß §§ 823 II, 858 I BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
7. Herausgabeanspruch gemäß § 816 II BGB gegen die Nick&Sale-GmbH
8. Ergebnis zu den Herausgabeansprüchen gegen die Nick&Sale-GmbH
II. Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter Herrn Ostler
1. Anspruch gegen den Insolvenzverwalter aus § 48 S. 2 InsO
a) Voraussetzungen des § 48 S. 1 InsO
b) Wirksamkeit der Verfügung
c) Rechtsfolge, § 48 S. 2 InsO
d) Ergebnis
2. Weitere Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter
a) Anspruch aus §§ 989, 990 I BGB
b) Anspruch aus § 816 I 1 BGB
c) Anspruch aus angemaßter Eigengeschäftsführung
d) Anspruch aus § 823 I BGB
e) Anspruch aus § 826 BGB
f) Ergebnis zu den weiteren Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter
III. Verhältnis der Ansprüche zueinander
IV. Ergebnis zu Teil 2
Anmerkungen
Übungsfall 3 Erfüllungswahlrecht, Aufrechnung
Lösung
A. Entstehung des Anspruchs
B. Erlöschen des Anspruchs
I. Erlöschen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
II. Erlöschen durch Erfüllung, § 362 I BGB
III. Erlöschen durch Aufrechnung, § 389 BGB
1. Ausschluss der Aufrechnung nach § 95 I 3 InsO
2. Ausschluss der Aufrechnung nach § 96 I Nr. 1 InsO
3. Korrektur dieses Ergebnisses
4. Ergebnis zur Aufrechnung
IV. Ergebnis zum Erlöschen der Forderung
C. Anspruch durchsetzbar
D. Ergebnis
Anmerkungen
Übungsfall 4 Die Insolvenzanfechtung im Detail
Lösung
Frage 1: Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit. I. Statthaftigkeit und Rechtsschutzziel
II. Zuständigkeit. 1. Sachliche Zuständigkeit
2. Örtliche Zuständigkeit
III. Parteibezogene Voraussetzungen
IV. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Anspruch aus § 143 I 1 InsO
1. Allgemeine Voraussetzungen, § 129 InsO
a) Rechtshandlung
b) Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung
c) Benachteiligung
2. Anfechtungsgrund
a) Vorsätzliche Benachteiligung nach § 133 I InsO
b) Vorsätzliche Benachteiligung nach § 133 IV InsO
c) Unentgeltliche Leistungen, § 134 InsO
d) Zwischenergebnis
3. Rechtsfolge
II. Anspruch aus § 31 I GmbHG
1. Auszahlung
2. Kapital zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich?
3. Rechtsfolge
III. Anspruch aus §§ 43 III 1, 30 GmbHG
IV. Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB
V. Ergebnis zur Begründetheit
C. Gesamtergebnis
D. Variante
I. Anspruch aus § 143 I InsO
1. Rechtshandlung vor Eröffnung des Verfahrens
2. Gläubigerbenachteiligung
3. Anfechtungsgrund
a) § 130 I 1 Nr. 1 InsO
b) § 131 I Nr. 2, 3 InsO
c) § 132 I Nr. 1 InsO
d) § 133 I InsO
e) § 133 IV InsO
f) § 135 I Nr. 2 InsO
g) Ergebnis zum Anfechtungsgrund
4. Ergebnis
II. Anspruch aus § 15b IV S. 1 InsO[38]
Anmerkungen
Übungsfall 5 Unternehmensverkauf in der Insolvenz (Distressed M&A)
Lösung. 1. Wie unterscheiden sich Reorganisation und übertragende Sanierung?
2. In welchen Fällen ist der Erhalt des alten Unternehmensträgers sinnvoll?
3. Auf welche Weise kann die Veräußerung eines Unternehmens grundsätzlich vonstattengehen? a) Share Deal
b) Asset Deal
c) Übernahmegesellschaft
4. Wie hoch muss der Kaufpreis bei der Veräußerung mindestens bemessen sein?
5. Welche Themen sind beim Verkauf in der Krise besonders relevant?
a) Das Erfüllungswahlrecht
b) Die Anfechtung
c) Die fehlende Durchsetzbarkeit von Garantien
6. Wie verhält es sich mit der Gewährleistung? a) Gewährleistung bei einem Asset Deal?
b) Gewährleistung bei einem Share Deal
7. Welche Tatbestände kommen mit Blick auf eine Haftungskontinuität des Käufers in Betracht? Werden diese Risiken im Insolvenzverfahren reduziert?
a) Haftung nach § 25 HGB bei Firmenfortführung
b) Haftung nach § 75 I 1 AO für Betriebssteuern
c) Haftung nach § 613a II 1 BGB
8. Wie verhält es sich mit der Übernahme von Arbeitsverhältnissen?
9. Wie kann die Übernahme von Arbeitsverhältnissen beschränkt werden?
a) Kündigung vor Betriebsübertragung
b) Andere Gestaltungsmöglichkeiten
10. Worum handelt es sich bei einem Debt-Equity-Swap?
11. Welche Schwierigkeiten bringt ein Debt-Equity Swap mit sich?
12. Müssen die Gesellschafter an der Veräußerung mitwirken?
13. Wie unterscheidet sich der Unternehmenskauf vor dem Insolvenzantrag, im Insolvenzeröffnungsverfahren und nach der Insolvenzeröffnung?
Anmerkungen
Übungsfall 6 Die Haftung wegen Insolvenzverschleppung
Lösung
A. Zulässigkeit der Klage. I. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 I, II ZPO
II. Gerichtsbezogene Sachurteilsvoraussetzungen. 1. Sachliche Zuständigkeit
2. Örtliche Zuständigkeit[1]
a) Gerichtsstand des Erfüllungsortes, § 29 I ZPO
b) Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, § 32 ZPO
c) Allgemeiner Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters, § 19a ZPO
d) Allgemeiner Gerichtsstand, §§ 12, 13 ZPO
e) Ergebnis zur örtlichen Zuständigkeit
III. Parteibezogene Sachurteilsvoraussetzungen
1. Prozessführungsbefugnis
2. Gesamtschaden i.S.d. § 92 S. 1 InsO
3. Subsumtion
4. Ergebnis zu § 92 S. 1 InsO
IV. Zwischenergebnis zur Zulässigkeit
B. Begründetheit der Klage
I. Anspruch aus §§ 280 I, 241 II i.V.m. 311 III BGB
1. Vorvertragliches Schuldverhältnis
2. Inanspruchnahme besonderen Vertrauens
3. Besonderes wirtschaftliches Eigeninteresse
4. Ergebnis zu I
II. Anspruch aus § 823 I BGB
III. Anspruch aus § 823 II 1 BGB i.V.m. § 15a I InsO
1. Schutzgesetzcharakter und Schutzbereich des § 15a I InsO
a) § 15a InsO als Schutzgesetz
b) Persönlicher Schutzbereich des § 15a InsO
c) Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Schutzgesetzes
d) Haftungsausfüllende Kausalität und Schaden, §§ 249 ff. BGB
(1) „Quotenschaden“
(2) Ersatz des gesamten Ausfallbetrags
(3) Anspruchskürzung gemäß § 254 BGB
2. Ergebnis zu § 823 II i.V.m. § 15a InsO
IV. Anspruch aus § 823 II 1 BGB i.V.m. § 263 I StGB
V. Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 15a IV, V InsO
1. Tatbestandliche Voraussetzungen des Schutzgesetzes
VI. Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs
VII. Anspruch aus § 826 BGB
VIII. Anspruch aus § 15b IV S. 1 InsO
IX. Ergebnis zur Begründetheit
C. Endergebnis
Anmerkungen
Übungsfall 7 Das Insolvenzplanverfahren
Lösung. 1. Wo findet sich der Insolvenzplan geregelt?
2. Welche Voraussetzungen hat das Planverfahren?
3. Ergeben sich im Planverfahren Veränderungen gegenüber dem normalen Insolvenzverfahren hinsichtlich Verfügungsbefugnis, Anfechtungsrecht und (Nicht-)Erfüllungswahl?
4. Welches ausländische Insolvenzrecht stand für das Planverfahren Pate?
5. Können die absonderungsberechtigten Gläubiger von einem Insolvenzplan erfasst werden?
6. Wie verhält es sich mit den aussonderungsberechtigten Gläubigern?
7. Kann in einem Insolvenzplan die Liquidation des Unternehmens vorgesehen werden?
8. Wer darf einen Insolvenzplan vorlegen?
9. Zu welchem Zeitpunkt darf frühestens ein Insolvenzplan vorgelegt werden?
10. Aus welchen Teilen besteht der Plan? Was findet sich in ihnen geregelt?
11. Welche Mehrheiten sind nötig, damit ein Insolvenzplan angenommen wird?
12. Um was handelt es sich bei dem sogenannten „Obstruktionsverbot“?
13. Welchem Zweck dient die Regelung des § 264 InsO?
14. Wie endet das Planverfahren?
15. Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Plan?
16. Was geschieht mit dem Anteil der Forderung eines Insolvenzgläubigers, die nicht im Planverfahren befriedigt wird?
17. Worum handelt es sich beim sogenannten ESUG?
18. Was wurde im Rahmen des ESUG am Planverfahren geändert?
19. Welcher Anteil an Insolvenzverfahren wird als Planverfahren abgewickelt?
Anmerkungen
Übungsfall 8 Die Eigenverwaltung
Lösung. 1. Wo findet sich die Eigenverwaltung geregelt?
2. Welchen Zweck erfüllt die Eigenverwaltung?
3. Welcher Anteil an Insolvenzverfahren wird in Eigenverwaltung abgewickelt?
4. Warum ist der Anteil der Eigenverwaltung derart gering?
5. Was wurde durch das SanInsFoG mit Wirkung zum 1.1.2021 an der Eigenverwaltung verändert?
6. Was ist das Besondere am Schutzschirmverfahren?
7. Warum bietet sich die Kombination von Planverfahren und Eigenverwaltung an?
8. Ist die Eigenverwaltung bereits im Eröffnungsverfahren möglich?
9. Welche Aufgaben übernimmt der Schuldner, welche Aufgaben übernimmt der Sachwalter?
10. Welches Insolvenzrecht stand für die Eigenverwaltung Pate?
Anmerkungen
Übungsfall 9 Die Konzerninsolvenz
Lösung. 1. Was ist ein Konzern?
2. Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Insolvenz eines Konzerns? a) Auswirkungen auf den Konzern als Ganzes
b) Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
c) Schwierigkeiten hinsichtlich der Person des Insolvenzverwalters
d) Weitere Fragen, die sich in der Konzerninsolvenz stellen
3. Warum hat die Konzerninsolvenz besonders große Relevanz?
4. Wie lässt sich die Konzerninsolvenz in den Griff bekommen und wie finden sich die nötigen Instrumente in der InsO wieder? a) Zuständigkeit eines Insolvenzgerichts für die gesamte Gruppe
b) Ernennung eines Insolvenzverwalters für die gesamte Gruppe
c) Verfahrensmäßige Koordinierung und Konzentration der Insolvenzverfahren
d) Substantielle (materielle) Konsolidierung der Insolvenzverfahren
e) Verfahrensmäßige Konsolidierung der Insolvenzverfahren
f) Zusammenfassung
5. Wie ist die Rechtslage zur Konzerninsolvenz auf europäischer Ebene?
Anmerkungen
Übungsfall 10 EuInsVO und internationales Insolvenzrecht
Auszüge aus der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren[2]
Anmerkungen
Lösung. I. Teilfrage a)
1. Internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte
a) Anwendungsbereich der EuInsVO
(1) Sachlicher Anwendungsbereich der EuInsVO
(2) Räumlicher Anwendungsbereich der EuInsVO
(3) Grenzüberschreitender Bezug
b) Zuständigkeit für die Verfahrenseröffnung, Art. 3 EuInsVO
c) Ergebnis zur internationalen Zuständigkeit
2. Regelung der Zuständigkeit in Deutschland
3. Ergebnis zur Zuständigkeit des AG München
II. Teilfrage b)
III. Teilfrage c)
IV. Teilfrage d)
V. Teilfrage e) 1. Anwendungsbereich eines Scheme of Arrangement
2. Ablauf eines Scheme of Arrangement
3. Anerkennung eines Scheme of Arrangement
Anmerkungen
Übungsfall 11 Die Privatinsolvenz
Lösung. 1. Wie ist die Erklärung vom 17.9.2019 rechtlich einzuordnen (Bürgschaft, Garantie, Patronat)?
2. Sind die beiden Insolvenzanträge zulässig? Was müssen die Gläubiger dafür darlegen?
3. Welche Rechtsmittel sind möglich?
4. Dürfen die Gläubiger ihre Forderungen sowohl im Insolvenzverfahren der Pellet GmbH als auch im Insolvenzverfahren des Herrn Glas zur Tabelle anmelden?
5. Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
6. Um was handelt es sich bei der Restschuldbefreiung? Umfasst sie alle Forderungen?
7. Für wie viele Jahre muss das pfändbare Vermögen an einen Treuhänder abgetreten werden?
8. Ist die Restschuldbefreiung nur für Verbraucher möglich?
9. Was sind die nächsten Schritte für Herrn Glas?
10. Was müsste Herr Glas veranlassen, wenn er während des Insolvenzverfahrens eine Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrags erreichen möchte?
Anmerkungen
Übungsfall 12 Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG
Lösung. 1. Worin liegen die Vorteile des Sanierungsverfahrens?
2. Welches sind die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens? Hilft das StaRUG auch gegen Vollstreckungsbescheide?
3. Welche Gestaltungsmöglichkeiten sieht der Restrukturierungsplan vor? Können Verträge mit Wirkung für die Zukunft geändert werden?
4. Wie erfolgt die Abstimmung über den Restrukturierungsplan? Müssen alle Gruppen dem Plan zustimmen?
5. Welche Rechtsmittel gibt es gegen den Restrukturierungsplan?
6. Kann die Automobil AG jederzeit in das Sanierungsverfahren eintreten oder gibt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten?
7. Welche Pflichten hat der Vorstand während des Verfahrens?
8. Wird in jedem Fall ein Restrukturierungsbeauftragter ernannt?
9. Welches Gericht ist zuständig
10. Welche Rolle werden Lock-up Vereinbarungen im Rahmen des StaRUG spielen?
11. Wozu dient § 89 StaRUG?
12. Inwiefern ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) dem StaRUG ähnlich?
13. Wie und wann wird ein gemeinsamer Vertreter nach dem SchVG bestellt. Können auch juristische Personen bestellt werden? Welche Rolle spielt der gemeinsame Vertreter?
Anmerkungen
1. Abschlussfall
2. Abschlussfall
3. Abschlussfall
4. Abschlussfall
5. Abschlussfall
6. Abschlussfall
7. Abschlussfall
8. Abschlussfall
9. Abschlussfall
10. Abschlussfall
11. Abschlussfall
12. Abschlussfall
13. Abschlussfall
14. Abschlussfall
15. Abschlussfall
16. Abschlussfall
17. Abschlussfall
18. Abschlussfall
19. Abschlussfall
20. Abschlussfall
21. Abschlussfall
22. Abschlussfall
23. Abschlussfall
24. Abschlussfall
Lösungen
Anmerkungen
Отрывок из книги
Josef Parzinger
2. neu bearbeitete Auflage
.....
Übungsfall 2 Die Absonderungs- und Aussonderungsrechte
Übungsfall 3 Erfüllungswahlrecht, Aufrechnung
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