Vorbeugender baulicher Brandschutz
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Joseph Messerer. Vorbeugender baulicher Brandschutz
[5]Vorwort
[7]Inhaltsverzeichnis
[13]1 Baurecht
1.1 Planungsrecht und Bauordnungsrecht
1.2 Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht
1.3 Bauordnungsrecht ist Landesrecht
[24]2 Begriffe. 2.1 Anordnen
2.2 Errichten
2.3 Ändern und Instandhalten
2.4 Bauprodukte
2.5 Bauart
[29]2.6 Brand – Feuer – Rauch
[30]3 Baustoffe
3.1 Nichtbrennbare Baustoffe
3.2 Brennbare Baustoffe
[37]3.2.1 Schwerentflammbare Baustoffe
3.2.2 Normalentflammbare Baustoffe
[39]3.2.3 Leichtentflammbare Baustoffe
[40]3.3 Holz
[42]3.4 Stahl
3.5 Aluminium
3.6 Beton
[47]3.7 Mauerwerk
[48]3.8 Glas
3.9 Kunststoffe
3.9.1 Thermoplaste
3.9.2 Duroplaste
3.9.3 Elastomere
3.10 Verwendung brennbarer Baustoffe
[57]4 Bauteile
4.1 Nationale Klassifizierung
[65]4.2 Europäische Klassifizierung
4.3 Feuerwiderstand von Wänden, Decken und Stützen
[69]4.3.1 Tragende Wände, Stützen
4.3.2 Außenwände
4.3.3 Trennwände
4.3.4 Brandwände
[74]4.4 Sonderbauteile. 4.4.1 Verglasungen
4.4.2 Bedachungen
[76]4.4.3 Feuerschutzabschlüsse
4.4.4 Lüftungsleitungen
[78]4.4.5 Kabelabschottungen
4.4.6 Rohrabschottungen, Installationsschächte
4.4.7 Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen
[80]5 Brandrisiken
5.1 Brandlast
5.2 Aufenthaltsräume
[87]5.3 Nutzungseinheiten
5.4 Wohngebäude
[88]5.5 Büro- und Verwaltungsgebäude
5.6 Beherbergungsstätten
5.7 Heime
[90]5.8 Krankenhäuser
5.9 Schulen
5.10 Versammlungsstätten
5.11 Garagen
5.12 Verkaufsstätten
[95]5.13 Mischnutzungen
5.14 Gewerbliche Betriebe – Industriebauten
5.15 Hochhäuser
5.16 Größe und Lage der Räume
[100]6 Abwehrender Brandschutz
[104]7 Brandentstehung
[107]8 Ausbreitung von Feuer und Rauch
8.1 Wärmeleitung
8.2 Wärmemitführung (Konvektion) und Rauchausbreitung
8.3 Wärmestrahlung
[114]8.4 Brandparallelerscheinung Rauch
[115]8.5 Rauch- und Wärmeabführung
8.5.1 Öffnungen zur Rauchableitung
8.5.2 Maschineller Rauchabzug
[121]9 Brandabschnitte. 9.1 Äußerer Brandabschnitt
9.1.1 Dächer
9.2 Innerer Brandabschnitt
9.2.1 Sprinkleranlage
9.2.2 Wände
9.2.3 Decken
9.2.4 Öffnungen in Wänden und Decken
[146]9.2.5 Leitungsdurchführungen
9.2.6 Lüftungsanlagen
9.2.7 Feuerüberschlag
[154]10 Rettungswege
10.1 Erster Rettungsweg
10.1.1 Ausgänge
10.1.2 Flure
10.1.2.1 Offene Gänge vor der Außenwand – Laubengänge
[178]10.1.3 Notwendige Treppen
10.1.4 Treppenräume
10.1.4.1 Außenliegende Treppenräume
[192]10.1.4.2 Innenliegende Treppenräume
10.1.4.3 Treppenräume von Hochhäusern
10.1.5 Sicherheitstreppenräume
10.1.5.1 Innenliegende Sicherheitstreppenräume
10.2 Zweiter Rettungsweg
[201]10.2.1 Leitern der Feuerwehr
10.2.2 Hubschrauber
10.2.3 Sprungkissen, Sprungpolster
[205]10.2.4 Rettungsschlauch
10.2.5 Rettungsrutsche
10.2.6 Knotenseil
10.2.7 Rettungsbalkon
10.2.8 Ersatzfluchtwege
10.2.9 Nicht notwendige Treppen
10.2.10 Maisonetten und Galerien
10.2.11 Ein- und Zweifamilienhäuser
10.2.12 Aufzüge
10.3 Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
10.4 Rettung von Tieren
[224]11 Durchführung wirksamer Löscharbeiten
11.1 Feuerlöscher
11.2 Ortsfeste Löschanlagen
11.3 Vorkehrungen für den Feuerwehreinsatz
11.3.1 Feuermeldung
11.3.2 Rauchwarnmelder
11.3.3 Gefahrenmeldeanlage
[237]11.3.4 Zugang zum Brandobjekt
[238]11.3.5 Zugänge
11.3.6 Feuerwehrzufahrten
[241]11.3.7 Aufstellflächen
[242]11.3.8 Bewegungsflächen
11.3.9 Feuerwehr-Schlüsseldepot
[244]11.3.10 Feuerwehraufzüge
[246]12 Versorgung mit Löschwasser
12.1 Abhängige Löschwasserversorgung
12.1.1 Überflurhydranten
12.1.2 Unterflurhydranten
12.1.3 Wandhydranten
12.1.4 Brandschieber
12.2 Unabhängige Löschwasserversorgung
[253]12.2.1 Löschwasserbrunnen
12.2.2 Löschwasserteiche
12.2.3 Unterirdische Löschwasserbehälter
12.2.4 Löschwasser-Sauganschlüsse
12.3 Löschwasserleitungen »trocken«
12.4 Löschwasserrückhaltung
[258]13 Sicherheitsstromversorgung
13.1 Sicherheitsbeleuchtung
13.2 Funktionserhalt
[264]14 Brandschutz auf Baustellen
[267]15 Schlussbetrachtung
[271]Anhang. A Grundsätze zur Auslegung des § 14 MBO
I. »Rettung von Menschen ermöglichen«
II. »Wirksame Löscharbeiten ermöglichen«
B Vorschriftenverzeichnis. Musterbauordnung
Muster-Verwaltungsvorschrift (MVV TB), Muster Regelungen für Sonderbauten, Feuerungsanlagen und Garagen, Muster zu Verfahren und die Prüfungen, Hinweise zum Brandschutz, Musterrichtlinien
Auswahl an Normen und Technischen Regeln (in der jeweils aktuellen Fassung)
Auswahl Fachempfehlungen der deutschen Feuerwehren (Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der AGBF (Städtetag) und des Deutschen Feuerwehrverbandes
[278]Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Wer mit der Errichtung eines Gebäudes befasst ist, sei er Bauherr, Architekt, Brandschutznachweisersteller oder Ausführender, der wird früher oder später mit Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes in Berührung kommen. Dies ist unvermeidlich, da die Baurechtsbestimmungen in erheblichem Umfang auf den Brandschutz abgestellt sind. Das Bauen ist in unseren Tagen eine komplexe Tätigkeit geworden, nicht mehr vergleichbar mit dem archaischen Zusammenfügen von Steinen und Balken, wie es seit Jahrtausenden genügt hat. Genauso komplex sind die rechtlichen Bestimmungen geworden, in ständigem Fluss und selbst für den Fachmann/-frau nicht immer durch- und überschaubar. Es soll daher Aufgabe des vorliegenden Buches sein, den Zusammenhang zwischen den Zielvorstellungen des Vorbeugenden Brandschutzes, den grundlegenden Rechtsbestimmungen und den technischen Ausführungsmöglichkeiten herzustellen. Damit soll das Verständnis für den Sinn der Bestimmungen gestärkt werden, die wegen ihrer Vielzahl und örtlichen Streuung natürlich in diesem Rahmen nicht einzeln dargestellt werden können.
Trotz einer inhaltlichen Gliederung lassen sich gewisse Wiederholungen und Verweisungen im Text wegen der stark ineinandergreifenden Sachverhalte nicht vermeiden. Dies zeigt deutlich, dass der Vorbeugende Brandschutz niemals aus isoliert zu betrachtenden Einzelmaßnahmen besteht, sondern – wenn er wirksam sein soll – ein Brandschutzkonzept, d. h. ein aufeinander abgestimmtes System von Vorkehrungen, darstellt, deren Zusammenwirken erst den umfassenden Schutz ergibt.
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»Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.«
[23]Dieser Kernsatz bildet die Grundlage für alle Bestimmungen des Vorbeugenden baulichen Brandschutzes und gibt gleichzeitig für die Praxis eine übersichtliche Gliederung, nach welchen Schutzzielen die zu treffenden vorbeugenden Maßnahmen auszurichten sind.
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