Der Antrag in der Verhaltenstherapie
Реклама. ООО «ЛитРес», ИНН: 7719571260.
Оглавление
Jürgen Brunner. Der Antrag in der Verhaltenstherapie
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Kritik des Gutachterverfahrens. 1.1 Nachteile des Gutachterverfahrens
1.2 Vorteile des Gutachterverfahrens. 1.2.1 Vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung
1.2.2 Qualitätssicherung und Erfüllung der Dokumentationspflicht
1.3 Anliegen des Buchs
1.4 Was kommt nach der Abschaffung des Gutachterverfahrens?
2 Verhaltenstherapeutische Diagnostik. 2.1 Klassifikatorische Diagnostik
2.2 Psychopathologischer Befund
2.3 Verhaltensanalytische Diagnostik
2.4 Individualisierung und Standardisierung in der Verhaltenstherapie
3 Leitfaden zur Strukturierung von Sprechstunden und Probatorik
4 Funktionales Bedingungsmodell (Verhaltensanalyse)
4.1 Makroanalyse
4.1.1 Prädispositionshypothesen
4.1.2 Dekompensationshypothesen
4.1.3 Aufrechterhaltende Bedingungen
4.1.4 Ressourcen
4.1.5 Subjektives Krankheitsverständnis und Veränderungsmotivation
4.2 Mikroanalyse
5 Störungsmodelle und schematische Behandlungspläne
5.1 Störungsspezifische Ätiologiemodelle und schematische Therapiekonzepte. 5.1.1 Alkoholkonsumstörung
5.1.2 Bipolare affektive Störungen
5.1.3 Borderline-Störung
5.1.4 Depression (unipolar)
5.1.5 Depression (chronisch)
5.1.6 Essstörungen
5.1.7 Generalisierte Angststörung
5.1.8 Körperdysmorphe Störung (Dysmorphophobie)
5.1.9 Panikstörung und Agoraphobie
5.1.10 Psychosen
5.1.11 Schmerzstörungen
5.1.12 Somatoforme Störungen und Gesundheitssorgen
5.1.13 Soziale Angststörung
5.1.14 Traumafolgestörungen
5.1.15 Zwangsstörung
5.2 Transdiagnostische Störungsmodelle
5.3 Transdiagnostische Therapieelemente
5.3.1 Aufbau von Selbstwertgefühl
5.3.2 Selbstsicherheitstraining
5.3.3 Kognitive Umstrukturierung
5.3.4 Training emotionaler Kompetenzen
6 Therapieziele, Behandlungsplan und Prognoseeinschätzung. 6.1 Therapieziele
6.2 Behandlungsplan
6.3 Prognoseeinschätzung
7 Leitfaden für den Antragsbericht
7.1 Soziodemographische Daten
7.2 Symptomatik und psychischer Befund
7.3 Somatischer Befund/Konsiliarbericht
7.4 Biographische Anamnese, Krankheitsanamnese, funktionales Bedingungsmodell
7.4.1 Behandlungsrelevante Angaben zur biographischen Anamnese
7.4.2 Behandlungsrelevante Angaben zur Krankheitsanamnese
7.4.3 Funktionales Bedingungsmodell (Verhaltensanalyse)
7.5 Diagnose
7.6 Therapieziele, Behandlungsplan und Prognose
7.7 Umwandlungsantrag
7.8 Fortführungsantrag
7.9 Gruppentherapie
7.10 Kriterien zur Beurteilung der Qualität von Antragsberichten
7.11 Gliederung nach dem PTV 3. 7.11.1 Erst- und Umwandlungsantrag
7.11.2 Fortführungsantrag
8 Praktische Empfehlungen zum Antragsbericht
9 Optionen bei Nichtbefürwortung und Teilbefürwortung. 9.1 Nichtbefürwortung und Zweitgutachten
9.2 Teilbefürwortung
10 Antworten auf häufige Fragen
11 Exemplarische Antragsberichte
11.1 Bericht zum Umwandlungsantrag bei einer Patientin mit sozialer Angststörung
11.2 Bericht zum Erstantrag bei einer Patientin mit Agoraphobie
11.3 Bericht zum Umwandlungsantrag bei einem Patienten mit chronischer Depression
11.4 Bericht zum Fortführungsantrag bei einer Patientin mit Borderline-Störung
12 Literatur
13 Stichwortverzeichnis. A
B
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Отрывок из книги
Der Autor
Dr. med. Jürgen Brunner ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Supervisor und Lehrtherapeut. Er arbeitet als ärztlicher Psychotherapeut in eigener Praxis in München und ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Erst- und Zweitgutachter für Verhaltenstherapie bestellt.
.....
• Eine Nicht- oder Teilbefürwortung verändere den therapeutischen Prozess und könne beim Therapeuten zu Kränkungen, Wut, Motivationskrisen und Selbstzweifeln führen. Auch beim Patienten seien dysfunktionale Interpretationen und Verarbeitungen möglich (»ich bin noch nicht einmal die Kosten für eine Psychotherapie wert«).
• Das Gutachterverfahren sei eine unzulässige Einmischung und Bevormundung. Alle Psychotherapeuten mit Kassensitz haben ein anspruchsvolles Studium und eine Psychotherapieausbildung absolviert und verfügen über eine staatliche Approbation. Sonst werden in der Medizin Indikations- und Therapieentscheidungen auch bei kostenintensiven Behandlungen ohne vorherige Einschaltung eines Gutachters und auch ohne obligates Einholen einer zweiten Meinung getroffen, beispielsweise bei kostspieligen und nicht selten fragwürdigen Operationen an der Wirbelsäule, Gelenkoperationen und bei teuren pharmakologischen Behandlungen. Hier geht man davon aus, dass die nachgewiesene Fachkunde den Arzt befähigt, nach dem Facharztstandard Indikations- und Behandlungsentscheidungen zu treffen. Allerdings ist auch bei Zahnersatz ein Heil- und Kostenplan (HKP) obligat, der vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse zur Bewilligung vorgelegt werden muss.
.....