Pfandleiherverordnung
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Jürgen Damrau. Pfandleiherverordnung
Pfandleiherverordnung
Vorwort zur dritten Auflage
Inhaltsverzeichnis
Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur
Texte. Gewerbeordnung (GewO)
Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung – PfandlV)
Anlage (zu § 10 Abs. 1 Nr. 2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe
Kommentierung. Einleitung
I.Geschichtliche Entwicklung. 1.Allgemeine Entwicklung
2.Entwicklung 1650 bis 1750
3.Pfand- und Leihreglement für Preußen
4.Entwicklung in Preußen 1810 bis 1845
5.Preußische Gewerbe-Ordnung von 1845
6.Einfluss der Zinsfreiheit ab 1860
7.Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund von 1869
8.Entwicklung 1869 bis 1879
9.Novelle zur Gewerbe-Ordnung von 1879
10.Pfandleihgesetze und -Verordnungen der Bundesstaaten und weitere Entwicklung bis 1961
II.Wirtschaftliche Bedeutung
III.Statistisches
Teil 1Erläuterungen zur Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung – PfandlV)
I.Das Gewerbe des Pfandleihers. 1.Sprachlich-historische Definition
2.Heutige Abgrenzung des Pfandleihgewerbes von Bankgeschäften
II.Die nicht-eigentümlichen Geschäfte des Pfandleihers (§ 2 Abs. 3 KWG) 1.Darlehensgewährungen ohne Faustpfandbestellung
2.Darlehensgewährungen im Nebengewerbe
3.Begrenzung des Pfandleihgewerbes durch das KWG
4.Darlehensumfang als Indiz für die Nicht-Eigentümlichkeit
5.Zivilrechtliche Gültigkeit nicht-eigentümlicher Geschäfte
III.Kaufmannseigenschaft des Pfandleihers
IV.Exkurs: Die Pfandleihanstalt
V.Exkurs: Die Refinanzierung der Pfandleiher. 1.Die erforderlichen Mittel i. S. v. § 34 GewO
2.Bedürfnis nach billigem Geld
3.Darlehensaufnahmen als Einlagen i. S. d. KWG § 1 Abs. 1 Nr. 1
4.Ergebnis
VI.Exkurs: Sicherungszession des Darlehensrückzahlungsanspruchs. 1.Entscheidung des Reichsgerichts zur Zession des Anspruchs
2.Entscheidung des Reichsgerichts scheint überholt
I.Zweck des § 2
II.Einzelerläuterungen. 1.Wechsel, Aufgabe, Hinzunahme von Räumen
2.Anzeigenpflicht bei Zweigstellen und Zweigniederlassungen
3.Beginn des Gewerbebetriebs
4.Unverzüglichkeit der Anzeige
5.Die Anzeige als Willenserklärung
6.Rechtsfolgen der Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige
7.Erzwingen der Anzeige und Ordnungswidrigkeit
8.Verjährung des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht
III.Anzeigeverordnung
I.Grundsätzliches und Zweck des § 3 PfandlV
II.Absatz 1 (Buchführung) 1.Verweis auf § 239 Abs. 2 bis 4 HGB
2.Satz 1 (Buchführungspflicht)
3.Satz 2 (Unverzüglich, in deutscher Sprache)
4.Anwendbarkeit von § 239 Abs. 1 HGB
5.Anwendbare Schrift
6.Satz 3 (Aufzeichnungen nach der Zeitfolge)
7.Satz 4 (Verweis auf § 239 Abs. 2 und 3 HGB)
8.§ 238 HGB Buchführungspflicht
9.§ 239 HGB Führung der Handelsbücher
III.Absatz 2 (Aufzeichnungen, Unterlagen)
1.Nummer 1 (laufende Nummer)
2.Nummer 2 (Tag des Vertragsabschlusses)
3.Nummer 3 (Personalien und Ausweis)
4.Nummer 4 (Schriftliche Vollmacht)
5.Nummer 5 (Betrag und Fälligkeit des Darlehens)
6.Nummer 6 (Vereinbarte sonstige Leistungen)
7.Nummer 7 (Tag der Einlösung)
8.Nummer 8 (Bezeichnung des Pfandes)
9.Nummer 9 (Zahlungen des Verpfänders)
10.Nummer 10 (Tag der Verwertung)
11.Nummer 11 (Höhe und Verbleib des Verwertungserlöses)
12.Nummer 12 (Mitteilung vom Verlust des Pfandscheins)
IV.Keine Außenwirkung der Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflicht
V.Zur Beweiskraft des Pfandbuchs als Handelsbuch
VI.Absatz 3 (Aufbewahrung der Unterlagen) 1.Dauer der Aufbewahrung
2.Ort der Aufbewahrung
VII.Absatz 4 (Pflichten nach anderen Vorschriften) 1.Pflicht des Pfandleihers nach § 154 AO
2.Geldwäschegesetz23
VIII.Exkurs: Verpfändung in Deutschland durch nicht in der EU ansässige Personen. 1.Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts
2.Beispiel: Verpfändung durch in der Schweiz ansässige Person
3.Einfuhrabgaben bei Verbringen der Sache in die EU – Zollkodex
4.Auslösung bzw. Versteigerung des Pfandes und Einfuhrabgaben
I.Aufhebung des § 4 PfandlV
II.§ 29 Gewerbeordnung (Auskunft und Nachschau)
III.Allgemeines. 1.Aufhebung zahlreicher Überwachungsvorschriften
2.Zweck der Überwachung
3.Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
4.Nur gewerberechtliche Zwecke rechtfertigen die Überwachung
5.Verdacht einer strafbaren Handlung
6.Kein Verdacht eines Verstoßes gegen gewerberechtliche Vorschriften
7.Häufigkeit der Überwachung
8.Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
9.Zuständige Behörde
10.Informelles Prüfungsersuchen
IV.Auskunftsverlangen entsprechend § 29 Abs. 1 und Abs. 3 GewO. 1.Auskunft
2.Erforderlichkeit der Auskunft
3.Umfang der schriftlichen Auskunft
4.Mündliche Auskünfte
5.Zeitraum für die Auskunft
6.Die verpflichtete Person
7.Das Wissen der Angestellten
8.Kreis der Verantwortlichen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
9.Wahrheitspflicht
10.Frist zur Auskunftserteilung
11.Unentgeltlichkeit
12.Auskunftsverweigerungsrecht (§ 29 Abs. 3 GewO)43
13.Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung
14.Bestimmtheit der Frage
15.Geltendmachen des Auskunftsverweigerungsrechts
16.Meinungsverschiedenheiten
17.Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht
18.Rechtsschutz gegen das schriftliche Auskunftsverlangen
19.Rechtsschutz bei mündlichem Auskunftsverlangen
20.Durchsetzung des Auskunftsverlangens
V.Ordnungswidrigkeit beim Auskunftsverlangen. 1.Ordnungswidrigkeiten bei Auskunftsverlangen
2.Ordnungswidrigkeit trotz Anfechtung des Auskunftsverlangens
3.Auswirkungen eines Widerspruchs
4.Widerspruch nach Begehung der Ordnungswidrigkeit
5.Fehlen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
6.Keine Aussetzung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens
VI.Nachschau (§ 29 Abs. 2 GewO) 1.Behördenbeauftragte
2.Nachschau gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 Gewerbeordnung
3.Die Besichtigung
4.Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen
5.Ort der Einsicht
6.Einsicht und Vorlegung der Unterlagen
7.Nachschau und Auskunftsverweigerungsrecht
8.Zeit für die Nachschau
9.Zeit für die Nachschau bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit
10.Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
11.Verweigerung der Nachschau ist keine Ordnungswidrigkeit
12.Rechtschutz gegen die Nachschau
VII.Weitere Fragen zur Überwachung. 1.Beanstandungen der Behörde
2.Eingaben an die Behörde
3.Schutz gegen Geheimnisverrat
I.Grundsätzliches
II.Absatz 1 (bloße Sachhaftung; Ablieferung des Mehrerlöses; Fälligkeit des Darlehens) 1.Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 (bloße Sachhaftung)
2.§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Ablieferung des Mehrerlöses)
3.Abs. 1 Satz 2 (Fälligkeit des Darlehens)
III.Absatz 2 (Verpfändung durch Bevollmächtigten) 1.Zweck und Inhalt des Schriftformerfordernisses
2.Vollmacht
3.Schriftformerfordernis und Umfang der Vollmacht
4.Fehlen der Vollmacht
5.Aushändigung der Vollmachtsurkunde
6.Rechtsfolgen der Nicht-Aushändigung der Vollmachtsurkunde
7.Vollmachtgeber
IV.Exkurs: Verbraucherdarlehen
V.Exkurs: Die Bestellung des Faustpfandes. 1.Zolllager-Verwahrung
2.Hinterlegung der Pfandsache bei einem Dritten
3.Pfandlager
4.Austausch von verpfändeten Sachen
I.Zweck der Vorschrift
II.Absatz 1 (Pflicht zur Aushändigung des Pfandscheins) 1.Begriff „Pfandleihvertrag“
2.Aushändigung des Pfandscheins
3.Anspruch auf einen Pfandschein
4.Eigentum am Pfandschein
5.Aushändigung an den Verpfänder
6.Die Begebungsabrede bezüglich des Pfandscheins
7.Ort der Aushändigung
8.Zeit der Aushändigung
9.Verzicht auf Ausstellung eines Pfandscheins
10.Unterschrift des Pfandleihers
11.Kosten für den Pfandschein
III.Absatz 2 (Pflichtinhalt des Pfandscheins) 1.Angaben nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 8
2AGB auf dem Pfandschein
3.Lesbarkeit
4.Unterschrift des Verpfänders
5.Fehlen von Erfordernissen des Absatzes 2
IV.Absatz 3 („Erneuerung“ des Pfandleihvertrags) 1.Zweck des § 6 Absatz 3
2.„Erneuerung“ des Pfandleihvertrags
3.„Verlängerung“ ohne neuen Pfandschein, Aufschub der Pfandverwertung
4.Andere Änderungen des Pfandleihvertrags – insb. Teilzahlungen
5.Weitergabe des (nur vergessenen) Pfandscheins von Seiten des Verpfänders
V.Erfordernisse nach § 37a HGB (Angabe der Firma)
VI.Pfandschein und Inhalt der Verträge. 1.Falsche Eintragung auf dem Pfandschein
2.Irrtum beim Darlehensvertrag
3.Nichtiger Darlehensvertrag, insb. bei Betreuung
4.Verwechslung der Pfänder
I.Zweck des § 7
II.Absatz 1 Satz 1 (Anbringen von Nummern)
III.Exkurs: Die Vorlegung von Pfandsachen. 1.Bei Veräußerungsabsichten des Pfandleihers
2.Aushändigung der Pfandsache gelegentlich einer Besichtigung der Sache
3.Vorlegung wegen einer Diebstahlsbehauptung
IV.Exkurs: Zwischenausleihe der Pfandsache an den Verpfänder. 1.Problemlage
2.Risiko für den Pfandleiher
3.Pfandbuch bei der Zwischenausleihe
V.Exkurs: Rückgabe von zu Strafverfolgungszwecken beschlagnahmter Sachen. 1.Person des Herausgabeberechtigten: der Pfandleiher
2.Verwahr- und Versicherungskosten bei gestohlenen Sachen
3.Ort der Rückgabe
VI.Exkurs: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem (bestohlenen) Eigentümer. 1.Grundsatz
2.Notwendige Verwendungen
3.Pauschalierung
4.Keine unerlaubte Nutzung für Pfandleiher, Ersatz der Verwendungskosten
5.Zeit nach Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit des Pfandleihers
6.Praktische Relevanz für die Herausgabe bei beschlagnahmten Sachen
I.Rechtslage (mit und ohne) Bestehen einer Versicherung gemäß § 8 PfandlV
II.Einzelerläuterungen der Rechtslage aufgrund des § 8 PfandlV. 1.„Das Pfand“ ist zu versichern
2.Schadensversicherung für fremde Rechnung
3.Versicherung zum „mindestens doppelten Darlehensbetrag“
4.Versicherung über den dreifachen Wert
5.Weitere versicherte Gefahren; Transport; Vandalismus
6.Aufrechnung durch den Pfandleiher mit seinem Rückzahlungsanspruch
7.Versicherung gem. § 8 PfandlV und Hausratsversicherung
8.Die Versicherung bei Veräußerung der Sache
9.Versicherung des Pfandlagers mit Stichtagsklausel
10.Fehlen einer (zureichenden) Versicherung
I.Absatz 1 (frühester Zeitpunkt der Pfandverwertung: ein Monat nach Fälligkeit) 1.Der Zweck des Absatz 1
2.Rechtslage nach dem BGB
3.Ausnahmen nach dem BGB: Verwertung vor Fälligkeit gem. § 1294 BGB
4.Ausnahme nach dem BGB: Drohender Verderb der Sache gem. § 1218 BGB
5.Inhalt des Absatz 1
II.Absatz 2 (späteste Verwertung: sechs Monate nach Fälligkeit) 1.Der Zweck Absatz 2
2.Rechtslage nach dem BGB
3.Inhalt des Absatz 2
III.Absatz 3 (Änderung der Verwertungsfrist)
IV.Absatz 4 (Versteigerung und Bekanntmachung der Versteigerung) 1.Die Person des Versteigerers
2.„Versteigerer“ und „öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer“
3.Die Bekanntmachung der Versteigerung
4.Ort und Zeit der Veröffentlichung
5.Der Versteigerer als Erfüllungsgehilfe des Pfandleihers
6.Voraussetzungen einer Online-Versteigerung
7.Die nochmalige Bekanntmachung (Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2) muss § 1237 BGB genügen
8.Die Versteigerung als besondere Form des Verkaufs und der Übereignung
9.Mängelhaftung des Pfandleihers bei Versteigerung neuen Verbrauchsgutes
V.Rechtsfolgen der Nichtbeachtung von § 9 PfandlV. 1.Nichtbeachtung von Absatz 1
2.Verstoß gegen Absatz 2
3.Nichtbeachtung von Absatz 4
VI.Andere Arten der Pfandverwertung als die Versteigerung. 1.Grundsätzliche Zulässigkeit anderer Arten der Pfandverwertung
2.Sachen mit Börsen- oder Marktpreis
VII.Besonderheiten bei Verwertung von verpfändeten Inhaberschecks. 1.Darlehenslaufzeit von drei Monaten bedingt Vordatierung des Schecks
2.Pfandverwertung erfolgt durch Einziehung des Schecks
3.Vorlegungsfrist: acht Tage ab Ausstellungsdatum
4.Mögliche Scheckbestätigung und Einlösungszusage
5.Scheckrechtlicher Rückgriff
6.Zinsen und Kosten bei der Verwertung des Inhaberschecks
7.Überschüsse bei der Verwertung des Schecks
8.Erforderlichkeit eines Pfandscheins
9.Verpfändung eines nicht vordatierten Schecks
10.Kein Rückgriff bei nicht vordatierten Schecks
11.Ergebnis
VIII.Besonderheiten bei der Verwertung von Inhabergrundschuldbriefen. 1.Faustpfand am Inhabergrundschuldbrief
2.Ausgestaltung der Inhabergrundschuld
3.Zweckmäßigkeit der Verwertung nach Erlangen eines Vollstreckungstitels
4.Ergebnis
IX.Besonderheiten bei der Verwertung von Gold-, Platin- und Silbersachen. 1.Gold- und Silbersachen
2.Der Wert des Goldes
3.Kein Zuschlag unter dem Goldwert der Sache
X.Pfandverwertung mehrerer Sachen wegen einer Darlehensforderung. 1.Auswahl des Pfandgläubigers unter den Sachen
2.Verbleib nicht versteigerter Sachen
Anlage (zu § 10 Abs. 1 Nr. 2)
I.Zweck des § 10 PfandlV
II.Absatz 1 (Zinsen und Unkostenvergütung) 1.Satz 1 Nummer 1 (Zinsen)
2.Satz 1 Nummer 2 (Unkostenvergütung)
3.Satz 1 Nummer 3 (notwendige Kosten der Verwertung)
4.Satz 2 (Rückzahlung in Teilbeträgen)
III.Absatz 2 (keine Kosten des Geschäftsbetriebs) 1.Zweck des Absatz und Grundsatz
2.Aufwendungsersatz
IV.Absatz 3 (keine Vorauszahlung auf Kosten und Unkostenvergütung)
V.Absatz 4 (Berechnung der Zinsen und Unkostenvergütung) 1.Rechtslage nach dem BGB und nach der PfandlV
2.Nummer 1 (Rückzahlung am Tag der Darlehenshingabe)
3.Nummer 2 (Monatszins bei angefangenem Monat)
4.Zinsen und Unkostenvergütung für die Zeit nach Fälligkeit
5.Zinsen und Unkostenvergütung bei Insolvenz des Darlehensnehmers
VI.Absatz 5 (Kostenverteilung bei Versteigerung mehrerer Pfänder) 1.Kostenanteil bei einer Sammelversteigerung
2.Erfolglose Versteigerung
VII.Verteilung des Erlöses bei einem Mindererlös bei der Versteigerung
VIII.Exkurs: Besteuerung des Pfandverkaufs. 1.Grundsätzliches
2.Rechtliche Grundlagen – Umsatzsteuergesetz 33
3.Die wirtschaftliche (steuerrechtliche) Konstruktion
I.Absatz 1 (Pflicht des Pfandleihers zur Ablieferung des Mehrerlöses)
II.Absatz 2 (Befriedigung des Pfandleihers wegen früheren Mindererlöses) 1.Normzweck
2.Mindererlös
3.Zwei Vereinbarungen gemäß § 5 PfandlV
4.Regelmäßiger, praktischer Ablauf der Befriedigung
5.Rechtliche Einordnung der Befriedigung, Aufrechnung
6.Einseitige, nicht empfangsbedürftige Erklärung der Aufrechnung
7.Zeitpunkt der Befriedigungserklärung
8.Zeitfolge der Pfandkreditverträge
9.Zeitspanne zwischen Mindererlös und Mehrerlös
10.Mindererlös aus einem späteren Kreditvertrag
11.Befriedigung aus früherem Mehrerlös
Teil 2Erläuterungen der „Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe“ Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe
I.Pfandkreditvertrag – Pfandleihvertrag
II.Pfandschein. 1.Zweck des Pfandscheins
2.Rechtliche Einordnung des Pfandscheins
3.Befreiungswirkung = Legitimationswirkung zugunsten des Pfandleihers
4.Fehlende Legitimationsfunktion zugunsten des Papierinhabers
5.Die Wertpapierfunktion des Pfandscheins
6.Übertragung der Rechte des Verpfänders
7.Verpfändung des Pfandscheins, des Herausgabeanspruchs oder der Sache selbst
8.Pfändung des Pfandscheins und des Herausgabeanspruchs
III.Die Geltung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe“ 1.Geltung für den Verpfänder
2.Geltung der AGB für den Darlehensnehmer
IV.Exkurs: Einfluss der Verbraucherinsolvenz. 1.Unpfändbare Sachen
2.Pfandrechtsbestellung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.Pfandrechtsbestellung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
4.Sicherungsanordnung vor der Verfahrensanordnung
I.Die von der Regelung betroffenen Personen
II.Kollision von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.Distanzgeschäft
2.Geschäftsabschluss unter Anwesenden
I.Von der Regelung betroffene Gegenstände
II.Erklärungen des Verpfänders
III.Bestätigung rechtlich relevanter Tatsachen
IV.Unrichtigkeit der Bestätigung
I.Grundlage der AGB Nr. 3
II.Kein Ausschuss der Aufrechnung
III.Wirksamkeit des Pfandrechts – nicht gesicherte Forderungen
I.Abs. 1: Prüfung der Berechtigung des Pfandscheininhabers. 1.Pfandschein als qualifiziertes Legitimationspapier
2.Auslösung durch einen Nichtberechtigten
3.Rechtsfolgen bei Leistung des Pfandleihers ohne befreiende Wirkung
II.Abs. 2 Satz 1: Die Auslösung des Pfandes. 1.Frühester Zeitpunkt der Pfandauslösung
2.Betriebsferien des Pfandleihers
3.Beendigung des Auslösungsrechts
4.Zahlung nach der Versteigerung
5.Funktion des Pfandscheins bei der Zahlung
6.Recht auf Erteilung einer Quittung
III.Abs. 2 Satz 2: Zeitpunkt der Verwertung des Pfandes. 1.Die gesetzliche Regelung nach § 1234 BGB
2.Letzter Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung, Untunlichkeit
I.Einverständnis des Pfandleihers zur Verlängerung des Kredits
II.Verlängerung oder Erneuerung des Pfandkredits. 1.Unterscheidung zwischen Verlängerung und Erneuerung des Darlehens
2.Keine Mindestlaufzeit von drei Monaten
3.Darlehensverlängerung vor Ablauf der (alten) Laufzeit
4.Darlehensverlängerung nach Ablauf der (alten) Laufzeit (eingehend § 10 Rz. 21)
III.Abweichen des Pfandleihers von Nr. 5 AGB
I.Rechtslage bei Verlust des Pfandscheins. 1.Ausgangssituation
2.Schutz des Verlierers
3.Zweck der AGB Nr. 6
II.Die einzelnen Merkmale der AGB Nr. 6. 1.Begriff „Verlust“; Form der Anzeige
2.Inhalt der Verlustanzeige
3.Unverzüglichkeit der Anzeige
4.Berechtigung zur Anzeige
5.Glaubhaftmachen des Verlustes
6.Zweck der Glaubhaftmachung
III.Das Verhalten des Pfandleihers nach Eingang der Verlustanzeige. 1.Verhalten gegenüber dem Verpfänder
2.Verhalten des Pfandleihers gegenüber dem Pfandscheininhaber
IV.Pflicht zur Verlustanzeige und zur Glaubhaftmachung
V.Auslösung des Pfandes vor Fälligkeit. 1.Vor Erhalt der Verlustanzeige
2.Auslösung nach Erhalt der Verlustanzeige
VI.Kosten der Bearbeitung einer Verlustanzeige und der einer Verlustbescheinigung
VII.Verlängerung des Pfandkredits nach Verlust des Pfandscheins
I.Grundsätzliches. 1.AGB Nr. 7 ordnet keinen Monatszins an
2.Monatsberechnung beruht auf Individualvereinbarung
3.Monatsberechnung auch bei Zahlung vor Fälligkeit
4.Rückzahlung nach Fälligkeit
II.Vereinbarkeit der AGB Nr. 7 mit §§ 305 ff. BGB. 1.AGB Nr. 7 Satz 1
2.AGB Nr. 7 Satz 2
I.Absatz 1 (Pfandverwertung) 1.Formen der Verwertung
2.Öffentliche Versteigerung
3.Freihändiger Verkauf bei Börsen- und Marktpreis
4.Verwertung von verpfändeten Inhaberpapieren
5.Verwertung von verpfändeten Orderpapieren
II.Absatz 2 (untunliche Mitteilungen) 1.Absatz 2 Satz 1
2.Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Verwertung (Satz 2)
3.Mitteilung des Verwertungsergebnisses (Satz 3)
4.Abholung des Überschusses (Satz 4)
III.Absatz 3 (als Unternehmer vorgenommene Verpfändung)
IV.Exkurs: Sonstige Art der Pfandverwertung, insbes. Online-Versteigerung
I.Absatz 1 (Auszahlung des Überschusses an den Vorleger des Pfandscheins) 1.Pfandschein mit Legitimationsfunktion für den Überschuss/Mehrerlös
2.Keine Legitimationsfunktion durch eine Verlustbescheinigung
II.Absatz 2 (Definition des Überschusses/Mehrerlöses)
III.Absatz 3 (Verfall des Überschusses, Befriedigung wegen früheren Mindererlöses) 1.Satz 1 und Satz 4 (Ablieferung des nicht abgeholten Mehrerlöses an den Fiskus)
2.Satz 2
I.Absatz 1 (Versicherung für Einbruchsdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer und Raub) 1.Versicherung gegen Feuer- und Leitungswasserschäden usw
2.Der Versicherer wird nicht genannt
3.Versicherung „mindestens“ zum doppelten Darlehensbetrag
4.Aufrechnung mit der Versicherungssumme durch den Pfandleiher
II.Absatz 2 (Ausschluss der Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden) 1.Absatz 2 betrifft alle Vermögensschäden
2.Vom Pfandleiher und seinen Angestellten verschuldete Schäden
3.Nicht verschuldete Schäden
III.Absatz 3 (sofortige Rügepflicht)
Anhang. Übersicht
I.Begründung des Entwurfes eines Kreditwesengesetzes
II.Begründung des Entwurfes einer Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
II.Im einzelnen
III.Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
Zu Art 10 (Änderung der Pfandleiherverordnung)
IV.(Bundeseinheitliche) Allgemeine Verwaltungsvorschriften
1.Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der für das Pfandleih- und Pfandvermittlungsgewerbe geltenden Vorschriften (PfandlVwV)
Inhaltsübersicht
1Anwendungsbereich
2Erlaubnisverfahren, Erteilung, Versagung und Erlöschen der Erlaubnis
3Pfandleiherverordnung (PfandlV)
6.Verwertung (§ 9)
7Zinsen und Vergütung (§ 10)
8Überschüsse aus der Verwertung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 11)
2.Allgemeine Verwaltungsanordnung – Hamburg (aufgehoben)1
2Begriffsbestimmungen
6Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
8Verfahren bei Erteilung und Rücknahme der Erlaubnis
9Überwachung der Gewerbeausübung
10Ahndung von Zuwiderhandlungen
Anlage 1z. FW W/G Nr. 3/77. Muster der Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleihgewerbes
Anlage 2z. FW W/G Nr. 3/7. Muster für die Errechnung des Überschusses aus der Verwertung
V.Muster eines Pfandscheins
Stichwortverzeichnis
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zur Pfandleiherverordnung und
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe
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Unschädlich ist, wenn die Refinanzierungsunternehmen daneben wirtschaftliche Risiken weitergeben, ohne dass damit ein Rechtsübergang einhergeht.
(25) Refinanzierungsmittler sind Kreditinstitute, die von Refinanzierungsunternehmen oder anderen Refinanzierungsmittlern Gegenstände aus dem Geschäftsbetrieb eines Refinanzierungsunternehmens oder Ansprüche auf deren Übertragung erwerben, um diese an Zweckgesellschaften oder Refinanzierungsmittler zu veräußern; unschädlich ist, wenn sie daneben wirtschaftliche Risiken weitergeben, ohne dass damit ein Rechtsübergang einhergeht.
.....