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Karl Geller. Geschichte der Demokratischen Schule
Geschichte der Demokratischen Schule
Widmung
Danksagung
Vorwort
Einleitung
1. Begriffsklärung. 1.1 Übersicht
1.2 Zentrale Merkmale Demokratischer Schulen
1.3 Definition der European Democratic. Education Community – EUDEC
1.4 Stufen der Demokratie-Entwicklung. an Demokratischen Schulen
2. Ideengeschichtliche Zweige zur. Entstehung Demokratischer Schulen
2.1 Libertäre Pädagogik
2.2 Civic Education
2.3 Kinderrechte machen Schule
2.4 Quäkerpädagogik für den Frieden
2.5 Schulen für die post-industrielle. Wissensgesellschaft
2.6 Freilerner-Gemeinschaften
2.7 Demokratische Schulbesetzungen
3. »Demokratische Schule« als Label. 3.1 Yaacov Hecht – Hadera Democratic School
3.2 Demokratische Schulen in Israel
3.3 Internationalisierung
4. Schlussfolgerungen
4.1 Demokratische Entscheidungskultur
4.2 Lernfreiheit
4.3 Verhältnis von Lernfreiheit und demokratischer Entscheidungskultur
4.4 Exkurs
5. Anhang. 5.1 Demokratische Schulen in Deutschland
5.2 Berühmte Absolventen
5.3 Globale Liste Demokratischer Schulen
Literaturverzeichnis
Impressum
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Отрывок из книги
Karl Geller
Der Zukunft
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2. Demokratische Entscheidungskultur
Die zweite historische Entwicklung ist die der Etablierung der demokratischen Entscheidungskultur. Dies kann von situativen Gemeinschaftsentscheidungen und situativer Beachtung der Kinderwünsche durch die Pädagogen bis zur Schulversammlung als höchstes beschlussfähiges Organ der Schule gehen. Die ersten Schulen und Kinderrepubliken mit Parlament, wie Summerhill und die George Junior Republic waren auch im Alltag stark durch die Gründerväter geprägt, die sich (wenn auch selten) gegen den Willen der Mehrheit stellten. Eher beeinflussten sie Mehrheitsentscheidungen durch ihre Position und ihr Charisma, manchmal stellten sie sich aber auch ganz offen gegen eine getroffene Entscheidung. Darüber hinaus gab und gibt es an manchen Schulen Fragen, die grundsätzlich nicht von der Schulversammlung entschieden werden können, wie die Einstellung der Lehrer in Summerhill. Wichtig für alle Demokratischen Schulen ist aber, dass jedes Mitglied der Schulgemeinschaft Teil der Schulversammlung ist. Lediglich die Soziokratischen Schulen funktionieren mit imperativen Mandaten für das höchste beschlussfähige Organ. Allerdings reicht zur Wahl der Vertreter keine einfache Mehrheit aus. Es braucht einen Konsent (vgl. Kapitel 2.5.1), wodurch indirekt wieder alle an der Entscheidung beteiligt sind.
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