Die Wiederaufnahme in Strafsachen
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Klaus Marxen. Die Wiederaufnahme in Strafsachen
Die Wiederaufnahme in Strafsachen
Anmerkungen
Impressum
Vorwort der Herausgeber
Vorwort der Autoren
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
A. Zur Praxis der Wiederaufnahme in Strafsachen und zugleich zur Konzeption des Buches
B. Einführung in das Recht der Wiederaufnahme in Strafsachen
Anmerkungen
Teil 1 Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags
A. Zulässigkeitsvoraussetzungen
a) Antrag
b) Sonstige allgemeine Prozessvoraussetzungen
a) Rechtskräftige Urteile
aa) Vollrechtskräftige Sachurteile
bb) Prozessurteile, insbesondere Einstellungsurteile
cc) Teilrechtskräftige Urteile
b) Rechtskräftige Strafbefehle
c) Beschlüsse
3. Antragsberechtigung
4. Beschwer
5. Zuständigkeit des Gerichts
a) Örtliche Zuständigkeit
b) Sachliche Zuständigkeit
1. Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten
a) Zulässige Antragsziele
(1) Freisprechung und vergleichbare Entscheidungen
(2) Strafmilderung
(3) Andere Maßregelentscheidung
bb) Speziell zulässiges Antragsziel in Fällen des § 359 Nr. 1 bis 4 und 6 StPO: Schuldspruchänderung
b) Form und Frist
c) Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
aa) Allgemeine Anforderungen
(1) Geltendmachen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(a) Angabe eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(b) Schlüssiger Sachvortrag
(2) Anführen eines geeigneten Beweismittels
(a) Beweismittel
(b) Geeignetheit
(1) Unechte oder verfälschte Urkunden, Nr. 1
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(b) Schlüssiger Sachvortrag
(c) Geeignete Beweismittel
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(b) Schlüssiger Sachvortrag
(c) Geeignete Beweismittel
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(b) Schlüssiger Sachvortrag
(c) Geeignete Beweismittel
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(b) Schlüssiger Sachvortrag
(c) Geeignete Beweismittel
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(aa) Tatsachen oder Beweismittel
(bb) Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
(aaa) Neuheit von Tatsachen
(bbb) Neuheit von Beweismitteln
(cc) Geeignetheit
(aaa) Erheblichkeit
(bbb) Hinreichende Erfolgsaussicht
(b) Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
(aa) Tatsachen
(bb) Beweismittel
(cc) Neuheit
(dd) Geeignetheit
(aaa) Erheblichkeit
(bbb) Hinreichende Erfolgsaussicht
(a) Bedeutung des § 359 Nr. 6 StPO
(b) Gesetzliche Voraussetzungen
(c) Schlüssiger Sachvortrag
(d) Geeignete Beweismittel
(e) Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
d) Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e) Kein Verbrauch des Vorbringens
2. Wiederaufnahmeantrag zuungunsten des Angeklagten
a) Zulässige Antragsziele
b) Form und Frist
c) Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
aa) Allgemeine Anforderungen
(1) § 362 Nr. 1 bis 3 StPO
(a) Gesetzliche Voraussetzungen
(b) Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
d) Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e) Kein Verbrauch des Vorbringens
Anmerkungen
B. Zulässigkeitsverfahren
Anmerkungen
C. Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
Anmerkungen
D. Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Anmerkungen
Teil 2 Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags
A. Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes
Anmerkungen
B. Begründetheitsverfahren
I. Erforderlichkeit der Beweisaufnahme
II. Anordnung der Beweisaufnahme
III. Durchführung der Beweisaufnahme
IV. Schlussanhörung
Anmerkungen
C. Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
I. Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags
II. Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Entscheidung über die Erneuerung der Hauptverhandlung
1. Wirkungen der Wiederaufnahmeanordnung
a) Das für die neue Hauptverhandlung zuständige Gericht
b) Verfahren in der neuen Hauptverhandlung
c) Entscheidungsmöglichkeiten des neu erkennenden Gerichts
3. Entscheidung ohne neue Hauptverhandlung, § 371 Abs. 2 StPO
Anmerkungen
D. Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Anmerkungen
Teil 3 Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zugunsten des Verurteilten
A. Weitere Aufklärung des Sachverhalts
Anmerkungen
B. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers
I. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364a StPO
1. Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
a) Fehlende Verteidigung
b) Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
c) Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Wiederaufnahmeantrags
d) Antragstellung
2. Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
II. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 364b StPO
1. Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
a) Fehlende Verteidigung
b) Erfolgsaussicht des Wiederaufnahmeantrags
c) Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
d) Mittellosigkeit des Verurteilten
e) Antragstellung
2. Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
Anmerkungen
Teil 4 Vollstreckungsaufschub oder -unterbrechung
Anmerkungen
Teil 5 Besonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten eines Verstorbenen
Anmerkungen
Teil 6 Besonderheiten der Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
A. Bedeutung des § 79 Abs. 1 BVerfGG
Anmerkungen
B. Zulässige Antragsziele
Anmerkungen
C. Gesetzliche Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BVerfGG
Anmerkungen
D. Schlüssiger Sachvortrag
Anmerkungen
E. Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Anmerkungen
Teil 7 Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen
A. Anfechtbare Bußgeldentscheidungen
Anmerkungen
B. Antragsberechtigung
Anmerkungen
C. Zuständigkeit des Gerichts
Anmerkungen
D. Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Anmerkungen
E. Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen
Anmerkungen
F. Wiederaufnahmeverfahren, Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag und weiteres Verfahren
Anmerkungen
Teil 8 Entschädigung des Verurteilten nach erfolgreicher Wiederaufnahme
Anmerkungen
A. Der Entschädigungsanspruch
I. Voraussetzungen einer Entschädigung dem Grunde nach
II. Umfang des Entschädigungsanspruchs
Anmerkungen
B. Das Entschädigungsverfahren
I. Grundverfahren
II. Betragsverfahren
Anmerkungen
Teil 9 Muster von Verteidigerschriftsätzen[1]
Anmerkungen
Literaturverzeichnis[1]
Anmerkungen
Verzeichnis der Gesetzesstellen
1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
2. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
3. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
4. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
6. Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
7. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
8. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
9. Grundgesetz (GG)
10. Jugendgerichtsgesetz (JGG)
11. Menschenrechtskonvention (MRK)
12. Rechtspflegergesetz (RPflG)
13. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
14. Strafgesetzbuch (StGB)
15. Strafprozessordnung (StPO)
16. Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
17. Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
18. Zivilprozessordnung (ZPO)
19. Zuständigkeitsergänzungsgesetz (ZEG)
Stichwortverzeichnis
BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [1]
Anmerkungen
BVerfGG. Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
BZRG. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)
GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GVG. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
GWB. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
JGG. Jugendgerichtsgesetz (JGG) [2]
Anmerkungen
OWiG. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Anmerkungen
RPflG. Rechtspflegergesetz
RVG. Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) [5]
Anmerkungen
StGB. Strafgesetzbuch (StGB)
StPO. Strafprozessordnung (StPO)
Anmerkungen
StVollzG. Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz – StVollzG)
ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)
Отрывок из книги
Dr. Klaus Marxen
Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin
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(1)§ 362 Nr. 1 bis 3 StPO
(2)Geständnis des Freigesprochenen, Nr. 4
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