Arztstrafrecht in der Praxis

Arztstrafrecht in der Praxis
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Описание книги

Das Handbuch stellt die komplexe Materie des gesamten Medizinstrafrechts umfassend dar und gibt wertvolle praktische Hinweise zur Verteidigung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Die Darstellung richtet sich nicht nur an Juristen sondern auch an Mediziner. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der rechtlichen Probleme. Ausführlich behandelt werden die Themen: Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Schweigepflicht, Organtransplantation und Organvergabe, Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln. Besonders im Fokus stehen mit dieser Auflage der Abrechnungsbetrug, die Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen und die (Vertragsarzt-) Untreue. Wichtige Empfehlungen für das Verhalten des Arztes nach einem Zwischenfall oder bei einer Durchsuchung/ Beschlagnahme helfen, Nachteile für den Beschuldigten zu vermeiden.

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Klaus Ulsenheimer. Arztstrafrecht in der Praxis

Arztstrafrecht in der Praxis

Impressum

Vorwort der Herausgeber

Bearbeiterverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts

Anmerkungen

Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung

Anmerkungen

Teil 1 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

I. Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat

Anmerkungen

1. Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg

a) Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler

b) Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab

aa) Der Facharztstandard

bb) Die gebotene Sorgfalt

cc) Erlaubtes Risiko als Grenze

dd) Normativität des Standards

c) Standard und Leitlinien

aa) Maßgeblichkeit des Standards

bb) Prozessuale Bedeutung der Leitlinien

cc) Differenzierung der Leitlinien

dd) Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien

ee) Klinikinterne Leitlinien

ff) Zusammenfassung und prozessuale Hinweise

d) Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante

aa) Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt

bb) Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten

cc) Therapiefreiheit und Behandlungsfehler

dd) Einschränkungen der Therapiefreiheit

f) „Facharztstandard“ und Facharztqualität

aa) Formeller und materieller Facharztstatus

bb) Notwendigkeit des formellen Facharztstatus

cc) Haftung des Berufsanfängers

dd) Einsatz des Berufsanfängers

ee) Personelle Voraussetzungen in der Geburtshilfe

ff) Personelle Voraussetzungen in der Anästhesie

g) Differenzierungen des Sorgfaltsmaßstabs (Standards)

h) Einfluss der Ressourcenknappheit auf den medizinischen Standard

aa) Ökonomische Grenzen des Standards

bb) Relativität des Standards

cc) Sozialrechtliche Grenzen des Standards

i) Maßstabssteigerung bei größerem individuellen Leistungsvermögen und besserer Ausstattung

j) Übernahmeverschulden (sog. Übernahmefahrlässigkeit)

k) Die ärztliche Fortbildungspflicht

a) Sachfragen und Rechtsfragen

b) Prozessuale Stellung des Sachverständigen und Konsequenzen für die Verteidigung

c) Gebot der Objektivität

d) Übersteigerungsgefahren

4. Sorgfaltspflichtverletzung durch Tun oder Unterlassen

a) Der Tatbestand der unechten Unterlassungsdelikte

aa) Das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit

bb) Normative Abgrenzungskriterien

cc) Problematik der wertenden Betrachtung

c) Die Garantenstellung des Arztes

aa) Garantenstellung durch Behandlungsübernahme

bb) Garantenstellung durch Ingerenz

cc) Weitere Fallgruppen und fehlende Garantenstellung

d) Die tatbestandliche Pflichtverletzung

5. Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler

Anmerkungen

1. Begriff

2. Der „Kunstfehler“-Begriff

3. Klassifikation der Behandlungsfehler

4. Der grobe Behandlungsfehler: Begriff und Bedeutung im Strafrecht

a) Strafrechtliche Relevanz des groben Behandlungsfehlers

b) Leichtfertigkeit und grobe Fahrlässigkeit

c) Definition des groben Behandlungsfehlers

d) Richterliche Wertung des Behandlungsfehlers als „grob“

e) Beispiele für „grobe Behandlungsfehler“

Anmerkungen

a) Praktische Systematisierung von Organisationsfehlern

b) Rechtliche Systematisierung von Organisationsfehlern

aa) Organisationsverschulden versus Übernahmeverschulden

bb) Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungszuständigen

cc) Organisationsverschulden versus Sicherheitsrecht (Nebenstrafrecht)

c) Systemische Aspekte adäquater Organisation

d) Risk Management als Instrument adäquaten Qualitätsmanagements

2. Insbesondere: Organisationsfehler im Rahmen der Arbeitsteilung

a) Teilbarkeit der Verantwortungsbereiche: Prinzip der Einzel- und Eigenverantwortlichkeit

b) Der Vertrauensgrundsatz als tragendes Leitprinzip zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Begrenzung der jeweiligen Sorgfaltspflichten

c) Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz in typischen Fallkonstellationen

aa) Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich horizontaler Arbeitsteilung (1) Fallgruppe 1a: Interdisziplinäre ärztliche Zusammenarbeit im stationären Bereich

(2) Fallgruppe 1b: Interdisziplinäre ärztliche Zusammenarbeit im ambulanten Bereich

(3) Fallgruppen 2-4: Zusammenarbeit zwischen Facharzt für Allgemeinmedizin und anderen Fachärzten, niedergelassenem Arzt und Krankenhausarzt sowie bei Hinzuziehung eines Konsiliarius

bb) Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich vertikaler Arbeitsteilung

(1) Die „Allzuständigkeit“ des Chefarztes

(a) Dienstanweisungen und Kontrolle bezüglich ärztlicher Dokumentation und Patientenaufklärung

(b) Organisation des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft

(c) Verantwortlichkeit für die Vornahme des AB0-Identitätstests bei Bluttransfusionen

(d) Verantwortlichkeit für die ausreichende personelle Besetzung der Abteilung

(e) Sicherstellung der apparativen Ausstattung sowie Funktionsfähigkeit und Wartung der Geräte

(f) Weitere Gegenstände chefärztlicher Organisationszuständigkeit

(2) Die sekundären Sorgfaltspflichten des Chefarztes

(3) Der Vertrauensgrundsatz bei ärztlicher Zusammenarbeit im Über- und Unterordnungsverhältnis

(a) Oberarzt – Stationsarzt

(b) Chefarzt – Stationsarzt

(c) Oberarzt – Assistenzarzt

(d) Leitender Arzt – Assistenzarzt

(e) Chefarzt/Oberarzt – nachgeordnete Ärzte

(f) Einsatz eines noch unerfahrenen Assistenzarztes

(g) Leitender Arzt/Oberarzt – Facharzt

(4) Der Vertrauensgrundsatz bei der Teamarbeit zwischen Arzt und nichtärztlichem Personal

(a) Arzt – Hebamme

(b) Arzt – Krankenpflegekräfte

(c) Überprüfung komplizierter technischer Geräte im Bereich vertikaler Arbeitsteilung

(d) Zulässigkeit der Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf Krankenpflegekräfte

(e) Richtlinien bezüglich der Vornahme intravenöser und intramuskulärer Injektionen

cc) Originär ärztliche Tätigkeiten (Arztvorbehalt/Delegationsausschluss)

dd) Originär eigene Aufgaben des Pflegedienstes

Anmerkungen

V. Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung

a) Strafverfahren wegen Aufklärungsfehlern

b) Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers

c) Einige Beispiele

d) Der Myom-Fall und seine Folgen

e) Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht

f) Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang

g) Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern

2. Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung

a) Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts

b) Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs

c) Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen

3. Aufklärung und Einwilligung

a) Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung

b) Entwicklung der Aufklärungspflicht

c) Verschärfung der Aufklärungsanforderungen

Anmerkungen

1. Bestandteil der Behandlung

2. Recht auf Nichtwissen

3. Keine allgemeingütige Formel

4. Gegenstand der Aufklärung[35]

a) Therapeutische „Aufklärung“

b) Wirtschaftliche Aufklärung

c) Diagnoseaufklärung

d) Risikoaufklärung als Oberbegriff

aa) Verlaufsaufklärung

bb) Risikoaufklärung im engeren Sinn

5. Umfang und Intensität der Risikoaufklärung

aa) Allgemeine Risiken

bb) Eingriffsspezifische, typische Risiken

cc) Allgemein bekannte Risiken

b) Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs

aa) Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen

bb) Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen

cc) Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen

dd) Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen

ee) Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen

6. Die Schwere des Eingriffs

7. Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten

a) Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung

b) Individualisierung der Aufklärung

8. Aufklärung über Behandlungsalternativen

a) Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele

b) Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden

c) Schranken der Aufklärung

9. Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“

a) Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen

aa) Akutsituation

bb) Elektive Eingriffe

cc) Intraoperatives Transfusionserfordernis

b) Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“

10. Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan

11. Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung

a) Wer klärt auf?

aa) Aufklärung durch den behandelnden Arzt

bb) Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte

b) Die aufzuklärende Person

aa) Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung

(1) Der einwilligungsunfähige Patient

bb) Minderjährige Patienten (1) Einwilligungsfähigkeit und Entscheidungskompetenz[453]

(2) Keine festen Altersgrenzen

(3) Kinder

(4) Jugendliche

(5) Kontrazeption

(6) Auffassung des BGH in Zivilsachen

(7) „Familienautonomie“: Kindeswohl und Fehlgebrauch des Sorgerechts

(8) Sonderfall Beschneidung

cc) Einwilligungsunfähige Volljährige

12. Der Zeitpunkt der Aufklärung

a) Die Umstände des Einzelfalls entscheiden

b) Zeitpunkt bei stationären Eingriffen

aa) Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist

c) Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe

d) „Verspätete“ Aufklärung

e) Problemfall Geburtshilfe

f) Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung

a) Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis

b) Gespräch unerlässlich

c) Sprachkundige Person

d) „Einwilligungserklärung“

e) Das Konzept der Stufenaufklärung

14. Dokumentation und „Beweissicherung“

15. Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung

16. „Ständige Übung“

17. Wegfall der Aufklärungspflicht

a) Vorinformierter Patient

b) Ausdrücklicher Verzicht

aa) Kein Blankoverzicht

bb) Kein Verzicht durch Berechtigte?

c) Aufklärung „kontraindiziert“

d) Unmöglichkeit der Aufklärung

18. Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht

a) Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“

aa) Hypothetische Einwilligung

bb) Nachweis der hypothetischen Einwilligung

cc) Zivilverfahren

dd) Strafverfahren

a) Tatbestandsirrtum

b) Verbotsirrtum

Anmerkungen

VII. Die Zurechenbarkeit des Erfolges

a) Sog. doppelte Kausalitätsprüfung der Rechtsprechung

b) Gebotene Prüfung des rechtmäßigen Alternativerhaltens

c) Spezifischer Pflichtwidrigkeitszusammenhang

d) Striktes Verständnis – Anforderungen an den Nachweis

aa) An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Verhalten

bb) Vermeidbarkeitstheorie und Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

cc) „Vernünftige“ Zweifel in ihren Auswirkungen

e) Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Ansichten von Judikatur und Risikoerhöhungslehre

f) Die Feststellung einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in der Praxis – Bedeutung der Lebensverkürzung

aa) Keine sichere Lebensrettung

bb) Sichere Lebensverlängerung

cc) Dauer der Lebensverkürzung

dd) Lebensverkürzung um Stunden

ee) Reale Konsequenzen der neueren Rechtsprechung

ff) Kritik und Grenzen der neueren Rechtsprechungsentwicklung

h) Fehler bei der Kausalitätsprüfung in der Praxis

a) Unterscheidung von Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang

b) Beispiele für den fehlenden Schutzzweckzusammenhang

3. Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung- und Schädigung

4. Das Dazwischentreten des Opfers und Dritter

Anmerkungen

VIII. Die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges

Anmerkungen

IX. Die praktisch relevanten Rechtfertigungsgründe im Arztstrafrecht

1. Die Einwilligung

a) Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten

b) Aufklärung des Patienten

c) Willensmängel

aa) Beispiele

bb) Einwilligung ad personam

cc) Heimliche Aids-Tests

d) Die Sittenwidrigkeit des Eingriffs (§ 228 StGB)

aa) Rechtliche Zulässigkeit der „Wunschsectio“

bb) Zulässigkeit weiterer nicht indizierter verbreiteter ärztlicher Handlungen

cc) Sittenwidrigkeit des Doping

a) Eigenständigkeit des Rechtfertigungsgrundes

b) Fallgestaltungen der mutmaßlichen Einwilligung

c) Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung

d) Maßgeblichkeit des Patientenwillens

e) Erforschung des mutmaßlichen Willens

3. Unrechtsausschlussgründe: Erlaubnistatbestandsirrtum und hypothetische Einwilligung

4. Sonstige Rechtfertigungsgründe

Anmerkungen

X. Voraussetzungen des Schuldvorwurfs wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung

1. Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung

2. Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges

3. Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt

Anmerkungen

1. Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)

2. Die vorsätzliche Körperverletzung

a) Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit

b) Die Abgrenzungskriterien

c) Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen

d) Beispiele für Vorsatzfälle

e) Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)

f) Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz

3. Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung

a) Der Strafantrag

b) Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung

c) Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“

d) Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten

4. Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)

a) Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

b) Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

c) Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)

d) Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

aa) Voraussetzungen nach der Rechtsprechung

bb) Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB

cc) Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf

e) Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

Anmerkungen

Teil 2 Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

1. Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte

2. Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt

3. Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“

a) Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes

b) Verkennung des Vorsatzerfordernisses

Anmerkungen

a) Das Tatbestandsmerkmal „Unglücksfall“

b) Suizid(-Versuch) als Unglücksfall i. S. v. § 323c Abs. 1 StGB?

c) Ex-post-Bestimmung des Unglücksfalls

d) Raum-zeitliche Beziehung („bei“) zum Unglücksfall

a) Ex-ante-Bestimmung der Erforderlichkeit

b) Bestmögliche Hilfeleistung

c) Erforderlichkeit der Krankenhauseinweisung

d) Untersuchung Bestandteil der erforderlichen Hilfe

e) Hausbesuch als erforderliche Hilfeleistung

f) Grenzen der „erforderlichen“ Hilfe

3. Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Hilfspflicht

4. Das Vorsatzerfordernis, Tatbestands- und Verbotsirrtum

5. Subsidiarität des § 323c Abs. 1 StGB

6. Strafrahmen, Verjährung

Anmerkungen

III. Literatur zu § 323c Abs. 1 StGB

Teil 3 Ärztliche Sterbehilfe – Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – Behandlungsabbruch – Tötung auf Verlangen – Beihilfe zum Suizid

I. Die Problemstellung

Anmerkungen

1. BGHSt 32, 367 ff. („Fall Dr. Wittig“)[1]

2. OLG München JA 1987, 579 ff. („Fall Prof. Hackethal“)[3]

3. LG Ravensburg NStZ 1987, 229 ff

4. BGHSt 40, 275 ff. („Kemptener Fall“)[8]

5. BGHSt 42, 301 ff. = BGH NStZ 1997, 182[9]

6. BGHSt 46, 279 ff. = BGH JZ 2002, 150 ff

7. BGH Beschl. v. 17.3.2003 – XII ZB 2/03[11]

8. BGHZ 163, 195 = BGH NJW 2005, 2385 ff.[13]

9. BGH Urt. v. 25.6.2010 – II StR 454/09 (Fall Putz)[16]

10. BGH NJW 2011, 161[18] = NStZ 2011, 274 = ZfL 2011, 20

11. BGH Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 202/13[20]

12. BGH Urt. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16[21]

13. BGH Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15[22]

14. BGH Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18[23]

15. BGH Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18[24]

Anmerkungen

1. BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – III C 19.15[1]

2. BVerwG Urt. v. 28.5.2019 – III C 6.17[2]

Anmerkungen

IV. Leitsätze (Entscheidungskriterien) und Differenzierungen

Anmerkungen

V. „Direkte“ und „indirekte“ Sterbehilfe

1. Direkte Sterbehilfe

2. Indirekte Sterbehilfe

Anmerkungen

1. Sterbehilfe „im eigentlichen“ und „im weiteren“ Sinne

2. Maßgeblichkeit des aktuellen Patientenwillens

3. Maßgeblichkeit des antizipativen Willens

4. Maßgeblichkeit des Behandlungswunsches/mutmaßlichen Willens

a) Strenge Prüfungsvoraussetzungen

b) Rückgriff auf allgemeine Wertvorstellungen

c) Erforschung des individuellen mutmaßlichen Willens

d) Betreuerbestellung und Einschaltung des Betreuungsgerichts

e) Entscheidung pro vita in Zweifelsfällen

f) Keine „einsamen“ Entscheidungen

5. Pflicht zur Rettung des bewusstlosen Patienten unter Inkaufnahme irreparabler schwerer Schäden? – Ein Fallbeispiel aus der Praxis

Anmerkungen

VII. Zum ärztlich assistierten Suizid

a) OLG München 1987

aa) Unterlassene Hilfeleistung

bb) Berufspflichtverletzung

b) VG Berlin Urt. v. 30.7.2012 – 9 K 63.09 = ZfL 2012, 80 ff.[9]

c) LG Gießen 2012

d) StA LG München I 2010

e) LG Deggendorf 2013

2. Das „Hamburger“ und das „Berliner“ Urteil des BGH 2019

a) Der Hamburger Fall[25]

(1) Straflose Beihilfe

(2) Keine mittelbare Täterschaft bei freiverantwortlichem Suizidenten

bb) Keine vollendete Tötung durch Unterlassen

cc) Keine versuchte Tötung durch Unterlassen mangels Garantenstellung

(1) Keine Übernahme der ärztlichen Behandlung

(2) Keine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (Ingerenz)

(3) Keine Garantenstellung durch Verletzung der Bundesärzteordnung oder des ärztlichen Standesrechts

(4) Pflichtwidrige geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?

dd) Keine unterlassene Hilfeleistung

b) Der Berliner Fall[26]

aa) Kein vollendetes Tötungsdelikt durch aktives Tun

(1) Keine Tatherrschaft des Angeklagten

(2) Keine mittelbare Täterschaft mangels Verantwortlichkeitsdefizits

(a) Kein Ausschluss der Freiverantwortlichkeit des Selbsttötungsentschlusses

(b) Langjähriger ernsthafter Todeswunsch

(3) Gabe muskelentspannender Medikamente nicht kausal für Tod

(4) Verhindern von Rettungsbemühungen

(1) Vereinbarung einer Sterbebegleitung

(2) Anspruch, in Ruhe sterben zu dürfen

(3) Keine Verpflichtung, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln

(4) Verschaffen der Medikamente

cc) Keine unterlassene Hilfeleistung

c) Bewertung der Urteile

3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB[31]

a) Hintergrund des Urteils

b) Recht auf selbstbestimmtes Sterben

aa) Recht auf Selbsttötung ohne Reichweitenbegrenzung und Freiheit, angebotene Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen

bb) Unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

cc) Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe

dd) Verbote in den ärztlichen Berufsordnungen verfassungsrechtlich bedenklich

ee) Europäische Menschenrechtskonvention

ff) Voraussetzungen autonomer Selbstbestimmung

(1) Freier Wille

(2) Umfassende Aufklärung und Beratung

gg) Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Regulierung der Suizidhilfe

4. VG Köln und erneute Entscheidung des BVerfG

a) Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln

b) Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht erreicht

c) Erlaubnisanträge nicht erfolgreich

d) Zur Anpassung des Betäubungsmittelrechts

a) Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben

b) Recht Dritter, ihre Bereitschaft zur Suizidhilfe rechtlich umzusetzen

c) Grenzen zu § 216 StGB neu definieren?

Anmerkungen

VIII. Grenzen der Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen

Anmerkungen

Teil 4 Strafrechtliche Probleme der Organ- und Gewebetransplantation

Anmerkungen

I. Die Entnahme von und der Handel mit Organen und Gewebe von Lebenden

1. Begrenzte Zulässigkeit der Lebendorganspende

a) Näher geregelte Einwilligung

b) Arztvorbehalt und Subsidiarität der Lebendspende

c) „Besondere persönliche Verbundenheit“

a) § 19 Abs. 1 und 4 TPG

b) Anwendbarkeit des StGB (Konkurrenzen)

Anmerkungen

1. Die Zulässigkeit der Organ- und Gewebeentnahme bei Verstorbenen

2. Strafbarkeit der Entnahmen bei Verstorbenen

a) § 19 Abs. 2, 4 und 5 TPG

b) (Weitere) Anwendbarkeit des StGB

3. Im Besonderen: Der strafbare Organhandel (§§ 17, 18 TPG)

Anmerkungen

III. Implantation fremder Organe

Anmerkungen

IV. Manipulationen bei der Organallokation

1. Spezialtatbestand des § 19 Abs. 2a TPG

2. Strafbarkeit nach den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten

a) Höchstrichterliche Rechtsprechung

b) Praktische Folgen und Bewertung

Anmerkungen

V. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen

Anmerkungen

VI. Literaturhinweise

Teil 5 Schwangerschaftsabbruch (§§ 218–219b StGB)

I. Zur Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Bestimmungen

Anmerkungen

II. Übersicht über die gesetzlichen Regelungen[1]

1. Keine Strafbarkeit nidationshindernder Maßnahmen nach dem StGB

2. Die Strafvorschriften und die gesetzlichen Ausnahmen von der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs

3. Die Vorschrift des § 219 StGB

Anmerkungen

a) Die rechtliche Bedeutung des „Beginns der Geburt“

b) Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der schädigenden Einwirkung

c) Die Eröffnungswehen als Bestimmungskriterium für den „Beginn der Geburt“

d) Fallbeispiele

2. Tatobjekt des § 218 StGB

3. Tathandlung des § 218 StGB

4. Subjektiver Tatbestand des § 218 StGB

5. Täterschaft und Teilnahme am illegalen Schwangerschaftsabbruch

6. Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe (§ 218 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)

7. Der Versuch des illegalen Schwangerschaftsabbruchs

8. Der Tatbestandsausschluss gemäß § 218a Abs. 1 StGB

9. Der Rechtswidrigkeitsausschluss gemäß § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB

aa) Allgemeines

bb) Speziell: Die Problematik eines späten Abbruchs der Schwangerschaft in Fällen des § 218a Abs. 2 StGB

cc) Die tatbestandlichen Voraussetzungen der medizinisch-sozialen Indikation

b) Die kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB)

10. Die Einwilligung der Schwangeren als Rechtfertigungsvoraussetzung in § 218a StGB

11. Der persönliche Strafausschließungsgrund des § 218a Abs. 4 S. 1 StGB und das Absehen von Strafe (§ 218a Abs. 4 S. 2 StGB)

12. Weigerungsrecht des Arztes

13. Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

a) Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne schriftliche Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 1 StGB)

b) Strafbares Erstellen einer unrichtigen Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 2 StGB)

c) Untersagung der Feststellungsberechtigung

d) Strafbarkeit des abbrechenden Arztes nach § 218c StGB wegen der Verletzung bestimmter Darlegung-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten

a) Verbotene Werbung

b) Verbotenes Inverkehrbringen

Anmerkungen

Teil 6 Kastration und Sterilisation

Anmerkungen

1. Die Kastration im engeren Sinne

2. Der Kastration weithin gleichgestellte ärztliche Behandlungen

3. Sonstige Eingriffe mit triebbeeinflussender Wirkung

4. Literaturhinweise

Anmerkungen

1. Begriff der Sterilisation

2. Strafbarkeit der Zwangssterilisation

3. Die Straflosigkeit der freiwilligen Sterilisation

4. Sterilisation geistig Behinderter

5. Literaturhinweise

Anmerkungen

Teil 7 Strafbarkeitsrisiken der Fortpflanzungsmedizin und der Forschung an Embryonen und Stammzellen

Anmerkungen

1. Ziele und praktische Bedeutung des Embryonenschutzgesetzes

2. Überblick: straflose und strafbare Fortpflanzungsmedizin

a) Grundsätzliche Beurteilung der Verhaltensweisen

b) Strafbefreiung für die potenzielle Mutter und Teilnahme im Ausland

3. Erforderliche Auslegung ursprünglicher Verbote des ESchG

a) Reichweite der strafbaren postmortalen Insemination

b) Reichweite des Verbots der übertragungsunabhängigen Befruchtung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG)

c) Spende von Samen, (imprägnierten) Eizellen und Embryonen

Anmerkungen

II. Strafbarkeit und Straflosigkeit der Präimplantationsdiagnostik

1. Einordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 ESchG

2. Die gesetzliche Spezialregelung der PID

a) Regelungsstruktur des neuen Rechts der PID

b) Würdigung der Gesetzgebung und konzeptionelle Probleme

c) Ausgewählte Praxisprobleme

Anmerkungen

III. Strafrechtliche Probleme des Stammzellgesetzes

1. Übersicht über die Regelungsmaterie

2. Anwendbarkeit im Ausland

3. Verhältnis zur PID de lege lata

4. Weitere Literatur zum Stammzellgesetz

Anmerkungen

Teil 8 Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203-205 StGB) und das Sanktionsregime der DSGVO

I. Die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens

Anmerkungen

II. Das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse (§ 203 StGB)

a) Täterkreis

b) Begriff des Geheimnisses

c) Fremdheit des Geheimnisses

d) Berufsspezifische Kenntniserlangung

e) Tathandlung des Offenbarens

f) Postmortale Schweigepflicht

2. Rechtfertigungsgründe

a) Einwilligung des Patienten (Entbindung von der Schweigepflicht)

b) Mutmaßliche Einwilligung

c) Gesetzliche Offenbarungspflichten

aa) Überblick

bb) Beschlagnahmen im Strafverfahren

d) Offenbarung zur Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen

e) Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse zum Schutz Dritter oder der Allgemeinheit

aa) Spezialgesetzliche Offenbarungsbefugnisse (neben §§ 138 f. StGB) (1) Fälle des § 4 KKG

(2) Fälle des § 32 BMG

bb) Einzelfälle des § 34 StGB

(1) Aufklärung des Ehe- oder Sexualpartners über ansteckende Krankheiten

(2) Mitteilungen an die Verkehrsbehörden

(3) Schweigepflicht bei Suizidgefahr des Patienten

(4) Fall Lubitz – Erkrankungen in sicherheitsrelevanten Berufen

cc) Strafbewehrte Offenbarungspflichten auf der Grundlage von Offenbarungsbefugnissen

f) Verschwiegenheitspflicht und Informationsansprüche der Angehörigen

3. Subjektiver Tatbestand

4. Qualifikation und Verwertungstatbestand

5. Tatbestand der unterlassenen Verpflichtung (§ 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 2 StGB)

6. Weiterführende Literaturhinweise

7. Strafprozessuale Bedeutung: Zusammenspiel mit dem strafprozessualen Schweigerecht nach den §§ 53, 53a StPO

Anmerkungen

III. Das Sanktionsregime der DSGVO

1. Sanktionstatbestände der DSGVO

a) Normaler Bußgeldrahmen

b) Erhöhter Bußgeldrahmen

2. Sanktionierung nach der DSGVO

3. Tatbestände zur weiteren Durchsetzung der DSGVO

4. Verfahrensfragen

Anmerkungen

Teil 9 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und Urkundenfälschung an Krankenakten (§ 267 StGB)

Anmerkungen

I. Inhalt der Strafbestimmung des § 278 StGB

1. Täterkreis

a) Gesundheitszeugnisse

b) Unrichtigkeit

3. Tathandlung, Versuch, Vollendung

4. Der subjektive Tatbestand

Anmerkungen

II. Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Anmerkungen

III. Fälschung von Patientendaten (§ 269 StGB)

Anmerkungen

Teil 10 Strafbare Verschreibung, Verabreichung und Überlassung von Betäubungsmitteln

I. Ziel und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

Anmerkungen

II. Die Voraussetzungen des Ärzteprivilegs (§ 13 Abs. 1 BtMG)

Anmerkungen

III. Bedeutung der BtMVV

Anmerkungen

1. Überblick

2. Objektiver und subjektiver Tatbestand des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 BtMG, Fahrlässigkeitsstrafbarkeit (§ 29 Abs. 4 BtMG), Irrtumsfälle, Strafschärfung (§§ 29 Abs. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG)

3. Strafbarkeit des Versuchs (§ 29 Abs. 2 BtMG)

4. Strafbarkeitsrisiken des Substitutionsarztes nach dem BtMG

5. Keine Dispositionsbefugnis des Einzelnen

Anmerkungen

V. Strafbarkeit des Arztes wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung (mit Todesfolge)

1. Bisherige Einschränkung des Prinzips der Selbstverantwortung durch den BGH

2. Neuere Rechtsprechung zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der Substitutionsbehandlung

3. Literaturhinweise

Anmerkungen

Teil 11 Strafbarkeit nach dem AMG, insbesondere bei der klinischen Arzneimittelprüfung, und dem MPG bei der klinischen Prüfung von Medizinprodukten

I. Arzneimittelsicherheit und „klinische Prüfung“

Anmerkungen

1. Heilversuch und klinisches Experiment

2. Heilversuch und Humanexperiment

3. Heilversuch und „Heilversuchsreihen“

Anmerkungen

III. Klinische Prüfung unter Verwendung von Medizinprodukten

Anmerkungen

IV. Der Umfang des Strafrechtsschutzes der klinischen Prüfung von Arzneimitteln (§ 96 Nr. 10 und Nr. 11 AMG)

1. Strafbarkeit der klinischen Prüfung bei gesunden Menschen

2. Strafbarkeit im Bereich der klinischen Prüfung bei Kranken

3. Rechtslage bei Geschäftsunfähigkeit/Minderjährigkeit der Probanden

4. Vorsatzerfordernis, Rechtsnatur und Täterkreis des § 96 Nr. 10 AMG

5. Ausschluss der Strafbarkeit nach den Bestimmungen des Kernstrafrechts (Körperverletzung und Tötung) durch §§ 40, 41 AMG

6. Zur strafrechtlichen Beurteilung der Verabreichung eines Placebos

Anmerkungen

1. Off-Label-Use und Therapiefreiheit

2. Inverkehrbringen ohne Zulassung

3. Mögliche Strafbarkeit wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler

Anmerkungen

VI. Sonstige Strafbestimmungen des AMG

1. Unerlaubte Abgabe eines Arzneimittels

2. Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln

3. Unerlaubter Großhandel mit Arzneimitteln

4. Aufbereitung eines nicht zugelassenen Fertigarzneimittels[9]

5. Einsetzen von ausländischen nicht zugelassenen Hormonspiralen

6. Strafbarkeit des Dopings

Anmerkungen

VII. Weitere Literaturhinweise

Teil 12 Strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes

1. Lockerung des allgemeinen Werbeverbots für Ärzte

2. Grundsätzliches Werberecht

3. Zielsetzung des Werbeverbots

4. Patientenschutz versus Kommerzialisierung

Anmerkungen

II. Strafbare Verhaltensweisen des Arztes im Rahmen der Werbung

1. Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG

a) Irreführende Werbung durch unwahre Angaben (objektiver Tatbestand)

b) Vorsatzerfordernis (Irrtumsproblematik)

a) Schutzzweck der Strafnormen

b) Irreführende Verhaltensweisen

c) Das Verhältnis von Standes-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht

d) Adressat des § 14 HWG

e) Objektive Tatbestandsvoraussetzungen

f) Vorsatzerfordernis und Irrtumsfälle

g) Ordnungswidrigkeiten, Konkurrenzen, Verjährung

3. Strafbarkeit nach § 148 Nr. 1 GewO

4. Strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Anmerkungen

Teil 13 Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

1. Vom eng verflochtenen Gesundheitswesen zum primären Feld der Korruptionsbekämpfung

2. Zu gewährleisten: Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung

Anmerkungen

II. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)

1. Betroffener Personenkreis (täterschaftliche Qualifikation)

a) Anwendungsfälle des Gesundheitswesens

b) Fehlende Qualifikation der Vertragsärzte

c) Fehlende Qualifikation in weiteren Fällen

2. Vorteilsbezogene Tathandlung

a) Extensiv ausgelegter Vorteilsbegriff

aa) Einbeziehung von Vertragsabschlüssen

bb) Mittelbare Vorteile und Einbeziehung des Drittvorteils

cc) Einschränkungen des Vorteils infolge Sozialadäquanz?

dd) Einschränkungen des Vorteils in Drittmittelfällen?

b) Tathandlungen der Nehmerseite

aa) Fordern

bb) Sich versprechen lassen

cc) Annehmen

3. Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („für“)

a) Gesetzliche Lockerung – Bezugspunkt der Dienstausübung

b) Notwendige Einschränkungen

aa) Drittmitteleinwerbung

bb) Sponsoring und Spenden

cc) Notwendigkeit klarer hausinterner Regelungen

a) Vorsatzerfordernis

b) Irrtumsfälle

5. Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen

6. Täterschaft und Teilnahme – Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)

7. Genehmigung nach §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB

a) Voraussetzungen der wirksamen Genehmigung

b) Rechtsfolgen der (rechtmäßigen) Genehmigung und Irrtumsfragen

Anmerkungen

III. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB)

1. Nachweis einer strengen Unrechtsvereinbarung

2. Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung und Irrtümer

3. Im Besonderen: „Sich-bereit-zeigen“ zur unsachlichen (Ermessens-)Entscheidung – Nachweis und Beispiele

a) Ärztliche Ermessensentscheidung auf Grund unsachlicher Erwägungen

b) Sich-bereit-zeigen zur pflichtwidrigen/ermessensfehlerhaften Handlung

Anmerkungen

IV. Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)

1. Tatbestandsstruktur und Schutzrichtung des § 299a StGB

2. Kreis der erfassten Heilberufler und Handeln im Zusammenhang mit der Berufsausübung

3. Vorteilsbezogene Tathandlung

a) Begriff des Vorteils

b) Variante der Tathandlung

4. Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („dafür“)

a) Verknüpfung von Vorteil und zukünftiger Bevorzugung im Wettbewerb

aa) Bevorzugung im Wettbewerb

bb) Ausklammerung rechtswidriger oder sittenwidriger Behandlungen

b) Bevorzugung bei den enumerativ ausgewählten Tatsituationen

aa) Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten (§ 299a Nr. 1 StGB)

bb) Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten im Fall der Bestimmung zur unmittelbaren Anwendung (§ 299a Nr. 2 StGB)

cc) Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial (§ 299a Nr. 3 StGB)

c) Unlauterkeit der Bevorzugung

d) Feststellung der Unrechtsvereinbarung

aa) Maßgebliche Indizien

bb) Bedeutung der Angemessenheit der Vergütung

e) Resultierende Tatverdachtsschwelle und Compliance durch Indizienmanagement

5. Tatvorsatz und Irrtumsfragen

6. Zusätzliche Deliktsvoraussetzungen, Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen

7. Täterschaft und Teilnahme – Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB)

8. Besonders schwere Fälle insbesondere bei Regelbeispielen

a) Vorteil großen Ausmaßes

b) Gewerbsmäßiges Handeln

c) Bandenmäßiges Handeln

d) Unbenannte besonders schwere Fälle

9. Praxisrelevante und konkretisierende Fallkonstellationen

a) Sog. Depotfälle

b) Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus

c) Honorararztverträge in Krankenhäusern

d) Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern

e) Anwendungsbeobachtungen

f) Kostenlose Überlassung von Geräten

g) Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen

h) Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln

i) Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen

j) Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten

k) Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)

l) Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren

Anmerkungen

V. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

1. Prinzipielle Anwendbarkeit des § 299 StGB im Gesundheitswesen

2. Mögliche Anwendungsfälle und Sperrwirkung

Anmerkungen

VI. Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

1. Das Trennungsprinzip

2. Das Transparenzprinzip

3. Das Dokumentationsprinzip

4. Das Prinzip der Bargeldlosigkeit

5. Das Prinzip der Kontendistanz

6. Das Prinzip der Fremdnützigkeit

7. Das Prinzip der Äquivalenz

Anmerkungen

VII. Dienst-, Berufs- und Disziplinarrecht

1. Beamtenrechtliche und tarifvertragliche Einschränkungen

2. Ordnungswidrigkeit der unzulässigen Werbung

3. Berufsrechtliche Schranken

4. Sozialrechtliche Korruptionsprävention und -ahndung

Anmerkungen

Teil 14 Abrechnungsbetrug

I. Einleitung: Bedeutung und Problematik

1. Richtige Abrechnung im Gesundheitswesen – kein risikoloses Kinderspiel

a) Beachtung sozialrechtlicher Vorgaben

b) Maßgaben der Privatliquidation

c) Drohende geringe Strafbarkeits- und Verdachtsschwelle

2. Rückwirkungen auf die Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren

3. Verknüpfung mit Folgeverfahren

4. Gebotene Compliance-Anstrengungen

Anmerkungen

II. Gründe und Erscheinungsformen des Abrechnungsbetruges

1. Typische Fallgestaltungen im vertragsärztlichen (niedergelassenen) Bereich[12]

2. Typische Fallgestaltungen[25] im GOÄ-Bereich

Anmerkungen

III. Rechtliche Würdigung insbesondere anhand der GKV

1. Tatbestandsüberblick am Beispiel der Luftleistung

2. Merkmale des objektiven Tatbestandes

a) Täuschung über Tatsachen

aa) Bezugspunkt der Tatsache im Gegensatz zur Rechtsfrage

bb) Praxis- und Problemschwerpunkt konkludente Täuschung insbesondere bei umstrittenen Abrechnungsvorschriften

b) Täuschung durch Unterlassen

c) Täuschungsbedingter Irrtum und Computerbetrug

aa) Intensität und Feststellung einer positiven Fehlvorstellung

bb) Entbehrlichkeit des Irrtums bei Automatisierung und Digitalisierung

cc) Normativ bedingter Ausschluss einzelner Fehlvorstellungen

dd) Irrtum unter Zweifeln und objektive Zurechnung

d) Täuschungsbedingte Vermögensverfügung

aa) Unmittelbare Minderung des Vermögens

bb) Person des Verfügenden und Dreiecksbetrug

cc) Kausalität und mangelnde Zurechenbarkeit

e) Täuschungsbedingter Vermögensschaden

aa) Grundlagen der Saldierung

bb) Streng formale Betrachtungsweise im Sozialrecht und begrenzte Saldierung

cc) Kritik der streng formalen Betrachtungsweise und gesetzgeberische Abkehr

(1) Deliktstypwidrige Normativierung

(2) Gebotene Gesamtbetrachtung infolge der Vorleistungspflicht

(3) Bestimmbarkeit der Wertansätze

(4) Gesetzgeberische Abkehr

(5) Gebotene differenzierende Betrachtung

dd) Formale Betrachtungsweise und Strafzumessung

ee) Schadensfeststellung durch Schätzung und Hochrechnung

3. Merkmale des subjektiven Tatbestandes

a) Vorsatz

aa) Nachweisanforderungen

bb) Problemfall streitige Anspruchslage – beachtliche Tatbestandsirrtümer

cc) Verteidigung über den Vorsatz?

b) Absicht rechtswidriger Bereicherung

aa) Objektiver Bezugspunkt: rechtswidriger Vermögensvorteil

bb) Stoffgleichheit zwischen Schaden und Vermögensvorteil

cc) Vorsatz bezüglich Rechtswidrigkeit und Stoffgleichheit

dd) Absicht bezüglich der Vorteilserlangung

4. Betrug als Korruptionsdelikt?

5. Übertragung auf die Abrechnung in der Pflege und Rückgriff auf den Verbrechenstatbestand

Anmerkungen

IV. Ausgewählte Einzelkonstellationen der Privatliquidation

1. Privatliquidation des niedergelassenen Arztes

a) Täuschung im Kontext der GOÄ

b) Irrtumsfeststellung bei Privatpatienten/Selbstzahlern

c) Verfügung und Schadensherleitung

aa) Strikte Medizinrechtsakzessorietät nach der Rechtsprechung

bb) Notwendige Kritik

d) Subjektiver Tatbestand

2. Abrechnungsbetrug im chefärztlichen Liquidationsbereich

a) Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten

b) Irrtumserregung

c) Vermögensschaden

aa) Leistungserbringung durch einen Vertreter

bb) Mögliche Vertretungsfälle

cc) Expertenqualität durch Vertreter

d) Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Anmerkungen

V. Abrechnungsbetrug im Krankenhaus und Verantwortung der Leitungsebene

1. Besonderheiten und Fallgruppen der Krankenhausabrechnung

2. Abrechnungsbetrug durch leitende Verantwortliche insbesondere eines Krankenhauses

Anmerkungen

VI. Rechtsfolgen des Abrechnungsbetrugs

1. Strafmaß und Strafzumessung

2. Berufsverbot und Folgeverfahren

Anmerkungen

VII. Verzeichnis abgekürzt zitierter Spezialliteratur

Teil 15 (Vertragsarzt)-Untreue und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

I. Grundproblem des Untreuetatbestandes

Anmerkungen

II. Tatbestandssystematik und Deliktsmerkmale

1. Objektive Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vermögensbetreuungspflicht

b) Tathandlung: Missbrauch oder Pflichtwidrigkeit

c) Vermögensnachteil infolge der Tathandlung

2. Subjektiver Tatbestand – Vorsatz

Anmerkungen

III. Untreue des Vertragsarztes

1. Etablierung und Infragestellung in der Rechtsprechung des BGH

2. Fortführung über Wirtschaftlichkeitsgebot und fehlende Kontrolle

3. Kritik der BGH-Rechtsprechung de lege lata

a) Fortfall der Vertreterthese und des Missbrauchstatbestandes

b) Ergebnisorientiertes Schleifen bisheriger Kriterien – Verschleifung

c) Unnötige Geringschätzung des Betruges

d) Überdehnung der Vermögensbetreuungspflicht

Anmerkungen

IV. Begrenzung der Untreue losgelöst von der Vermögensbetreuungspflicht

1. Mangelnde Pflichtwidrigkeit

2. Pflichtwidrigkeit jenseits einer Vermögensbetreuungspflicht

3. Strenge Anforderungen an den Vermögensnachteil

4. Mangelnder Vorsatz: Tatbestandsirrtümer und fehlende Inkaufnahme

Anmerkungen

V. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Anmerkungen

Teil 16 Strafrechtliche Fragen des Infektionsschutzes und von Pandemien

Anmerkungen

1. Überblick über das Infektionsschutzgesetz

2. Strafrechtliche Anknüpfung an das maßstabsetzende Verwaltungsrecht und konkrete Anordnungen

3. Verbreitungstatbestand des § 74 IfSG

4. Ggf. qualifizierte Zuwiderhandlungen gemäß § 75 IfSG

Anmerkungen

II. Strafbarkeitsrisiken nach dem StGB

1. Aktive Verbreitung des Virus

2. Schlechte oder fehlende Verbreitungsvorsorge

3. Unterlassene Hilfeleistung?

Anmerkungen

III. Triage in epidemischen oder pandemischen Mangelsituationen

1. Prämissen der Indikation und des Behandlungswunsches

2. Sog. ex ante-Triage

a) Rechtfertigende Pflichtenkollision

b) Kriterien der Entscheidung

3. Sog. ex post-Triage

a) Strafbarkeitsrisiko und Rechtfertigung

b) Mindestanforderungen an eine rechtmäßige ex post-Triage

4. Für die Zukunft: gesetzliche Regelung

Anmerkungen

Teil 1 Die Funktionen des Anwalts in Arztstrafsachen

I. Die Übernahme des Verteidigermandats[1]

1. Umfassende Information des Arztes

2. Klärung der prozessualen Rolle des Arztes

3. Vorermittlungen und informatorische Befragungen

4. Grundsatz: keine Einlassung zur Sache vor Akteneinsicht

a) Keine Selbstbezichtigung

b) Praktische Folgen des Schweigerechts

c) Keine generelle Anzeige- und Offenbarungspflicht für fremdes Fehlverhalten

d) Nemo-tenetur bei der ärztlichen Leichenschau

e) Keine Anzeigepflicht bei fahrlässiger Körperverletzung

f) Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit

g) Informationspflicht betreffend eigene Behandlungsfehler

h) Offenbarung fremder Behandlungsfehler

i) Wahrung der eigenen Interessen

6. Weitere Verhaltensempfehlungen

7. Vorgehen gegen mutwillige Strafanzeigen und Presseberichte

Anmerkungen

II. Der Anwalt des Verletzten oder der Angehörigen eines verstorbenen Patienten

1. Erstattung der Strafanzeige

2. Einsicht in die Krankenunterlagen

3. Auswirkungen des Strafverfahrens auf den Zivilprozess

4. Konkrete Tätigkeiten im Strafverfahren

5. Das Klageerzwingungsverfahren

6. Nebenklage und Nebenklägervertreter

Anmerkungen

III. Der Anwalt als Rechtsbeistand eines Zeugen

1. Das Recht des als Zeuge geladenen Arztes auf anwaltlichen Beistand

2. Der Anwalt als Beistand des als Zeuge geladenen geschädigten Patienten

3. Grundsätzliche Fragen der Wahrnehmung der Beistandsfunktion für den Zeugen

Anmerkungen

IV. Sonstige anwaltliche Beratung anlässlich laufender Strafverfahren sowie über Compliance-Maßnahmen

Anmerkungen

Teil 2 Die Verteidigertätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten

1. Bedeutung des Ermittlungsverfahrens

a) Aktivität des Verteidigers

b) Ohne Akteneinsicht keine Einlassung

c) Formulierung des Akteneinsichtsgesuchs

d) Zeitpunkt der Akteneinsicht

2. Keine Weitergabe von Originalunterlagen, Übersendung von Fotokopien

3. Eigene Ermittlungstätigkeit des Verteidigers, insbesondere Einholung eines entlastenden Sachverständigengutachtens

a) Zu Punkt 1

b) Zu Punkt 2

c) Zu Punkt 3

4. Die schriftliche Einlassung zur Sache (Schutzschrift)

5. Anwesenheits- und Fragerecht bei richterlichen Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen

6. Vermeidung der Anklage als Hauptziel

a) Die Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a StPO

b) Vor- und Nachteile der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

aa) Vorteile

bb) Nachteile

c) Gesichtspunkte für die Bejahung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 153a StPO

d) Der Strafbefehl

aa) Vorteile

bb) Nachteile

e) Unterrichtung des Mandanten über die zu erwartende Höhe der Strafe und deren Folgen (Tagessatzprinzip, Begriff des Nettoeinkommens)

7. Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklageschrift oder Strafbefehlsantrag

Anmerkungen

II. Die Verteidigertätigkeit im Zwischenverfahren

1. Prüfung des „hinreichenden Tatverdachts“

2. Prüfung der Prozessvoraussetzungen

a) Der Anklagesatz

b) Ergänzung des Anklagesatzes durch das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“?

c) Rechtsfolgen einer mangelhaften Anklageschrift

d) Strafbefehl und Anklageschrift

e) Beispiele zur Verdeutlichung

a) Weiterer Sachvortrag, zusätzliche Zeugen und Sachverständige

b) Rechtsausführungen

5. Weitere Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts gemäß § 202 StPO

6. Die negative Kontrollfunktion des Zwischenverfahrens

a) Garantiefunktion

b) Filterfunktion

c) Vertrauensstärkungsfunktion

d) Zusammenfassung

7. Zur Zulässigkeit der Rücknahme des Eröffnungsbeschlusses bei Wegfall des Tatverdachts

8. Gerichtszuständigkeit

Anmerkungen

III. Die Tätigkeit des Verteidigers vor und in der Hauptverhandlung

a) Die Vorbereitung des Mandanten

b) Weitere Vorbereitungsmaßnahmen

c) Besonders wichtig in der Hauptverhandlung selbst

d) Der Schlussvortrag

Anmerkungen

Teil 3 Rechtsfolgen arztstrafrechtlicher Vergehen

I. Das Strafmaß

1. Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung (§§ 222, 229 StGB)

2. Verwarnung mit Strafvorbehalt

3. Unterlassene Hilfeleistung

4. Abrechnungsbetrug, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sowie Untreue

a) Die Bedeutung der 90-Tagessätze-Grenze

b) Tagessatzhöhe

Anmerkungen

II. Strafzumessungsgesichtspunkte

Anmerkungen

III. Vermögensabschöpfung

Anmerkungen

1. Die Voraussetzungen eines Berufsverbots (§ 70 StGB)

2. Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Verhängung des Berufsverbots

3. Das vorläufige Berufsverbot (§ 132a StPO)

4. Unabhängigkeit von (vorläufigem) Berufsverbot und Approbationsentzug

Anmerkungen

V. Standesrechtliche Folgen

1. Berufsunwürdigkeit

2. Berufsrechtlicher Überhang

Anmerkungen

VI. Widerruf (Ruhen) der Approbation

Anmerkungen

VII. Entzug und Ruhen der Kassenzulassung

1. Voraussetzungen der Zulassungsentziehung

2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Disziplinar- und Entziehungsverfahren

3. Mögliche „Doppelung“ der Sanktionen

Anmerkungen

VIII. Erstattungsverfahren

IX. Hochschulrechtliche Folgen

Anmerkungen

Allgemeines Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Отрывок из книги

Arztstrafrecht in der Praxis

Begründet von

.....

2.Strafbarkeit der Zwangssterilisation

3.Die Straflosigkeit der freiwilligen Sterilisation

.....

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