Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale Binnen & See. Ein Bordbuch für Skipper auf Segel-Yacht und Motorboot im Bereich von BinSchStrO, SeeSchStrO und KVR.

Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale Binnen & See. Ein Bordbuch für Skipper auf Segel-Yacht und Motorboot im Bereich von BinSchStrO, SeeSchStrO und KVR.
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Описание книги

Ein Bordbuch für Skipper auf Segel-Yacht und Motorboot im Bereich von BinSchStrO, SeeSchStrO und KVR.

>> Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale – draufklicken und nachschlagen.

Herausforderungen für Skipper:
– Kommt das Schiff da vorne im Dunkeln auf mich zu oder doch nicht? Was für ein Typ ist es? Ist es manövrierfähig? Hat es gefährliche Stoffe geladen? – Wie lautet die Kennung der südlichen Kardinal-Tonne bei Nacht? Wirklich? – Wo darf ein Sportboot in einem Industriehafen festmachen? Wo nicht? – Wann darf ein Sportboot endlich in die Schleuse einfahren? Soll ich Signal geben? Oder mich per Funk melden?
Schnell per Smartphone oder Tablet:
– Schilder, Tonnen, Lichterführung und Schallsignale nachschlagen – ein Klick liefert die Bedeutung – Zurück-Button, Lesezeichen und Suchfunktion der eBook-App liefern weiteren Komfort
Inhalte:
– die wichtigen Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale – Lateral- und Kardinalsystem, Zeichen der Schiffe, Brücken & Schleusen – Merkblätter: «10 goldene Regeln für Sportschifffahrt» & «Logbuch-Führung» – einige Fotos mit Schifffahrtszeichen und Lichtsignalen

Dieses eBook hilft:
– dem Skipper auf Segelyacht oder Motorboot beim Vorbereiten des nächsten Törns zusammen mit der Kartenkunde – dem Schiffsführer im Cockpit unterwegs – dem Segelschüler beim tieferen Durchdringen des Prüfungsstoffs
Viel Spaß auf dem Wasser!
Ludwig Brackmann charter-logbuch.de

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Ludwig Brackmann. Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale Binnen & See. Ein Bordbuch für Skipper auf Segel-Yacht und Motorboot im Bereich von BinSchStrO, SeeSchStrO und KVR.

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Icon-Navigation: Klick auf’s Bild! See: Schifffahrtszeichen

Sperrgebiete, Fahrwassermitte

See- und Binnen: Kardinalzeichen

Binnen: Schifffahrtszeichen

Binnen: Schifffahrtsstraßen

See- und Binnen: Wichtige Verbotszeichen

See- und Binnen: Wichtige Gebotszeichen & Einschränkungen

See- und Binnen: Wichtige Hinweiszeichen

See- und Binnen: Signale von Brücken & Schleusen

See: Bezeichnung der Fahrzeuge

Binnen: Bezeichnung der Fahrzeuge

Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter:

Binnen: Wichtige Schallsignale von Fahrzeugen

Binnen: Schallsignale der Großschifffahrt beim Überholen und Wenden:

See: Wichtige Schallsignale von Fahrzeugen

1 Schifffahrtszeichen

1.1 Seeschifffahrtsstraßen. 1.1.1 Seitenbezeichnung des Fahrwassers. Backbord-Seite von See kommend, Feuer (wenn vorhanden): Farbe rot

Steuerbord-Seite von See kommend, Feuer (wenn vorhanden): Farbe grün

1.1.2 Abzweigende oder einmündende Fahrwasser

1.1.3 Leuchtfeuerkennungen: Zeichenerklärung

1.1.4 Sperrgebiet, besondere Gebiete und Stellen, Badebetrieb, Geschwindigkeitsbeschränkung. Sperrgebiet (militärisch oder zivil)

Besondere Gebiete und Stellen, z.B. Reede

Wegen Badebetrieb für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder gesperrt

Geschwindigkeitsbeschränkung 8km/h innerhalb 500-m-Zone vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb

1.2 See- und Binnenschifffahrtsstraßen. Mitte von Schifffahrtswegen und Zufahrten zu Fahrwassern

1.2.1 Kardinalzeichen

Kardinalzeichen mit Toppzeichen: Spitze oben - Nord

Kardinalzeichen mit Toppzeichen: Spitzen voneinander - Ost

Kardinalzeichen mit Toppzeichen: Spitze unten - Süd

Kardinalzeichen mit Toppzeichen: Spitzen zueinander - West

Einzelgefahrenstelle

Leitfeuer mit Sektoren

Einfahrtzeichen: rechtes & linkes Ufer

1.2.2 Zusammenspiel: Kardinalzeichen, Einzelgefahrzeichen, Mittenfahrwasserzeichen, Leitfeuer mit Sektoren, Einfahrtzeichen, Tonnen für gesperrte Wasserflächen

1.3 Binnenschifffahrtsstraßen. 1.3.1 Bezeichnung der Fahrrinne. Linke Seite der Fahrrinne (stromab)

Fahrrinnenspaltung

Rechte Seite der Fahrrinne (stromab)

Zusammenspiel: Bezeichnung der Fahrrinnen und Spaltung (Binnen)

1.3.2 Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt. Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne / linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne / rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne

1.3.3. Bezeichnung der Wasserstraße. Linke Seite der Wasserstraße (stromab)

Rechte Seite der Wasserstraße (stromab)

Spaltung des Fahrwassers

1.3.4. Bezeichnung von Hindernissen. Linke Seite des Hindernisses (stromab)

Rechte Seite des Hindernisses (stromab)

1.3.5 Zusammenspiel: Bezeichnung von Wasserstraßen (Binnen)

1.4. See- und Binnenschifffahrtsstraßen

1.4.1 Wichtige Verbotszeichen. Tafel: Durchfahrt verboten (Binnen), Sperrung einer Teilstrecke (See)

Liegeverbot

Ankerverbot

Festmacheverbot

Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren

Verbot des Wasserskifahrens

Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren

Wellenschlag oder Sogwirkung vermeiden (rechts: nur Binnen)

Überholverbot allgemein

Verbot der Begegnens und Überholverbot

Nur für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar

Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Binnen)

Fahrverbot für Sportfahrzeuge (Binnen)

Fahrverbot für Segelfahrzeuge (Binnen)

Verbot des Segelsurfens (Binnen)

Verbot des Wassermotorradfahrens

Wendeverbot (Binnen)

Geschwindigkeitsbeschränken wegen Gefährdung durch Sog und Wellenschlag (See)

Sperrung Seeschifffahrtsstraße (Gesamte Strecke)

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

Rote Lichter: Durchfahrt verboten

Rote Flagge: Durchfahrt verboten

1.4.2 Wichtige Gebotszeichen. Anhalten

Pfeilrichtung einschlagen

Geschwindigkeitsbeschränkung (in km/h)

Verpflichtung, das Funkgerät auf dem Zeichen angegebenen Kanal in Betrieb zu nehmen (Binnen)

Schallsignal geben

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Durchfahrverbot außerhalb des von den Tafeln begrenzten Raumes (gilt auf Seeschifffahrtsstraßen nicht für kleine Fahrzeuge)

In einer Richtung befahren (Gegenrichtung gesperrt)

In beiden Richtungen befahrbar

1.4.3 Bezeichnung eines Radarzieles. Gelbe Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor

Stange mit Radarreflektor

Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern

Radarreflektoren an Freileitung befestigt

1.4.4 Einschränkungen. Fahrwassereinengung, Abstand in Metern, in dem sich Fahrzeuge vom Tafelzeichen entfernt halten sollen

Fahrwassertiefe begrenzt (Binnen)

Durchfahrtshöhe begrenzt (Binnen)

Beschränkung auf zusätzlichen Tafeln angegeben

1.4.5 Empfehlungs- und Hinweiszeichen. Empfehlung in Pfeilrichtung zu fahren

Ende eines Ge- oder Verbots

Fahrerlaubnis für Wassermotorräder

Wasserskistrecke (bei See: im Fahrwasser)

Kitesurfstrecke (Binnen)

Erlaubnis zum Segelsurfen (bei See: im Fahrwasser)

Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren (Binnen)

Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Binnen)

Fahrerlaubnis für Segelfahrzeuge (Binnen)

Fahrerlaubnis für Sportfahrzeuge (Binnen)

Stillliegen erlaubt (Binnen)

Ankern erlaubt (Binnen)

Festmachen erlaubt (Binnen)

Nicht frei fahrende Fähre

Frei fahrende Fähre

Fernsprechstelle

Hinweis auf Wehr (Binnen)

Nautischer Informationsfunk (Binnen)

Nautischer Informationsfunk (Binnen)

Kreuzung einer Hochspannungsleitung

Liegestellen (auch) für Sportschifffahrt

Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das explosive Stoffe geladen hat

Erlaubnis zum Durchfahren (Binnen)

2 Wichtige Signale

2.1 Wichtige Lichtsignale für das Durchfahren von Brücken / Sperrwerken / Schleusen auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Durchfahren / Einfahren verboten, Brücke / Sperrwerk / Schleuse ist geschlossen

Freigabe von Brücke / Sperrwerk / Schleuse wird vorbereitet

Brücke / Sperrwerk / Schleuse kann von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrtshöhe mit Sicherheit ausreicht; ein eventueller Gegenverkehr hat aber Vorfahrt

Brücke / Sperrwerk / Schleuse ist geöffnet; sie kann durchfahren bzw. es kann eingefahren werden, jedoch unter Beachtung der Vorfahrtregeln für Engstellen

Hubbrücke steht in der ersten Hubstufe und kann von Fahrzeugen, für die die Durchfahrtshöhe ausreicht, durchfahren werden

Durchfahren/Einfahren. Brücke / Sperrwerk / Schleuse ist geöffnet; Gegenverkehr ist gesperrt

Die Anlage ist für die Schifffahrt gesperrt

Einfahren in die Zufahrten, Schleusenvorhäfen und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals für Sportfahrzeuge frei

Aus der Schleuse ausfahren

Ausfahren aus der Schleuse ist verboten

Klein- und Sportfahrzeuge: Rotes Gleichtaktlicht Einfahrt für Klein- und Sportfahrzeuge verboten

Klein- und Sportfahrzeuge: Grünes Gleichtaktlicht Einfahrt für Klein- und Sportfahrzeuge erlaubt

2.2 Wichtige Schallsignale für das Durchfahren von Brücken / Sperrwegen / Schleusen auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Brücke / Sperrwerk / Schleuse ist geöffnet; seewärts fahrende Fahrzeuge durchfahren

Brücke / Sperrwerk / Schleuse ist geöffnet; binnenwärts fahrende Fahrzeuge durchfahren

Durchfahren/Einfahren verboten; Brücke / Sperrwerk / Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden

Schallsignal von Fahrzeugen: „Brücke / Sperrwerk / Schleuse öffnen“

3 Sichtzeichen und Bezeichnung der Fahrzeuge, Schallsignale

3.1 … für Fahrzeuge auf den Seeschifffahrtsstraßen. Maschinenfahrzeuge in Fahrt

Schleppverbände in Fahrt

Schubverbände in Fahrt

Trawler (Grundschleppnetzfischer)

Treibnetzfischer

Manövrierunfähiges Fahrzeug über 12 m Länge, keine Fahrt durchs Wasser

Manövrierbehindertes Fahrzeug, mit Fahrt durchs Wasser, über 50 m Länge

Manövrierbehindertes Fahrzeug bei Bagger- oder Unterwasserarbeiten; Passierseite: 2 grüne Lichter bzw. 2 schwarze Rhomben

Tiefgangbehinderte Fahrzeuge

Fahrzeuge vor Anker unter 50 m Länge

Fahrzeuge auf Grund

Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 20m Länge

Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 12 m Länge

Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 7m Länge, 7 kn Höchstgeschwindigkeit

Segelfahrzeuge in Fahrt unabhängig von ihrer Länge

Segelfahrzeuge in Fahrt unter 20 m Länge

Segelfahrzeuge in Fahrt unter 7 m Länge

Segelfahrzeuge in Fahrt mit Maschinenkraft fahrend

Fahrzeuge unter Ruder in Fahrt

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben, wenn der Verkehr gefährdet wird

Zollfahrzeug

Fähre in Fahrt: frei fahrend & nicht frei fahrend

Fähre in Fahrt: freifahrend auf NOK und Trave

Fahrzeuge mit bestimmten gefährlichen Gütern

3.2 … für Fahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Nachtbezeichnung für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb bis 110 m

Schubverband

Gekuppelte Fahrzeuge

Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb

Geschlepptes oder gekuppeltes Fahrzeug

Nicht mit Maschine oder Segel fahrend

Unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug

Mit Maschine und Segel fahrend

Manövrierunfähiges Fahrzeug

Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmende Anlagen, die gegen Wellenschlag zu schützen sind

Schwimmende Geräte bei der Arbeit

Fischereifahrzeuge mit Netzen oder Auslegern

Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

Fahrzeug, das einen Vorrang hat

3.2.1 Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter. 3 blaue Kegel/Lichter: Fahrzeug hat explosive Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 100 m:

2 blaue Kegel/Lichter: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 50 m:

1 blauer Kegel/Licht: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 10 m:

3.3 Wichtige Schallsignale der Fahrzeuge. 3.3.1 Schallsignale der Binnenschifffahrt. 1 langer Ton: „Achtung“

1 kurzer Ton: „Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord“

2 kurze Töne: „Ich ändere meinen Kurs nach Backbord“

3 kurze Töne: „Meine Maschine geht rückwärts“

4 kurze Töne: „Ich bin manövrierunfähig“

Folge sehr kurzer (mehr als 5) Töne: „Gefahr eines Zusammenstoßes“

Wiederholte lange Töne oder Gruppe von Glockenschlägen: „Notsignal“

3.2.1.1 Schallzeichen der Großschifffahrt für Überholen & Wenden

2 lange, 1 kurzer Ton: „Ich beabsichtige, Sie an ihrer Steuerbordseite zu überholen“

2 lange, 2 kurze Töne: „Ich beabsichtige, Sie an ihrer Backbordseite zu überholen“

1 kurzer Ton des Vorausfahrenden: „Das Überholen ist nicht an der gewünschten Steuerbordseite, aber an Backbord möglich“

2 kurze Töne des Vorausfahrenden: „Das Überholen ist nicht an der gewünschten Backbordseite, aber an Steuerbord möglich“

2 kurze Töne des Überholenden als Antwort auf das Signal des Vorausfahrenden, dass das Überholen nur an Backbord möglich ist: „Ich überhole an Backbord“

1 kurzer Ton des Überholenden als Antwort auf das Signal des Vorausfahrenden, dass das Überholen nur an Steuerbord möglich ist: „Ich überhole an Steuerbord“

1 langer, 1 kurzer Ton: „Ich wende über Steuerbord“

1 langer, 2 kurze Töne: „Ich wende über Backbord“

3.2.1.2 Schallzeichen bei Ein- und Ausfahrt von Häfen und Nebenwasserstraßen: 3 lange, 1 kurzer Ton: „Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten“

3 lange, 2 kurze Töne: „Ich will meinen Kurs nach Backbord richten“

3 lange Töne: „Ich will überqueren“

3.2.1.3 „Bleib-weg-Signal“

3.3.2 Schallsignale der Seeschifffahrt. Achtung

Gefahr- und Warnsignal

3.2.2.1 Kursänderungssignale. „Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord“

„Ich ändere meinen Kurs nach Backbord“

„Meine Maschine arbeitet rückwärts“

3.2.2.2 Aufforderungssignale. „Bitte Ausweichpflicht nachkommen“

Aufforderung zum Anhalten

3.2.2.3 Signale bei verminderter Sicht

Maschinenfahrzeug in Fahrt, Fahrt durchs Wasser

Maschinenfahrzeug in Fahrt, keine Fahrt durchs Wasser

Andere Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit

Letztes bemanntes Fahrzeug eines Schleppzuges

Ankerlieger unter 100 m Länge

Ankerlieger über 100 m Länge

Warnsignal eines Ankerliegers

3.2.2.4 Überholsignale. Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen

Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Backbordseite zu überholen

Zustimmung des zu überholenden Fahrzeuges zum Überholen

3.2.2.5 „Bleib-weg-Signal“

4 Die zehn goldenen Regeln für Wassersportler

Röhricht, Schilf & Uferpartien

Naturschutzgebiete

Feuchtgebiete

Anlanden

Seehundbänke

Fotografieren

Abfall & Müll

Vorbild für Andere

4.1 Vorschriften in besonderen Gebieten

5 Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher (Logbuch) 5.1 Müssen auf Sportfahrzeugen Seetagebücher geführt werden?

5.2 Gibt es für Sportfahrzeuge Rechtsvorschriften über Seetagebücher (Logbuch)?

5.3 Welche Formvorschriften gelten für Sportfahrzeuge?

5.4 Müssen Sportfahrzeugführer damit rechnen, dass sie von Polizeibehörden zur Rechenschaft gezogen oder gar mit Bußgeld bedroht werden, wenn sie kein Schiffstagebuch vorweisen können?

5.5 Verlangen die Gerichte eine Eintragung?

Anmerkung

6 Über den Autor

7 eBooks & Bücher für Segler, Skipper & Segelschulen*

7.1 Schneller Segeln lernen. PDF-Prüfungsbögen Sportbootführerschein Binnen. PDF

PDF-Prüfungsbögen Sportbootführerschein See. PDF

Handy-Prüfungsfragen Sportbootführerschein Binnen. eBook

Handy-Prüfungsfragen Sportbootführerschein See. eBook

Handy-Prüfungsfragen SKS. eBook

7.2 Besser Skippern lernen

Der VDS empfiehlt: Charter-Logbuch Segeln & 111 Skippertipps

Charter-Logbuch Segeln – mit Yachtcharter-Checklisten. Buch

Handy-Yachtcharter-Checklisten. eBook

111 Skippertipps für den perfekten Segelurlaub. Buch & eBook

Schifffahrtszeichen, Lichter, Schallsignale Binnen & See. eBook

7.3 Schönere Segelurlaube erleben

Der VDC empfiehlt: „Der erfolgreiche Chartertörn“

Der erfolgreiche Chartertörn. Planung – Praxis – Reviere. Buch & eBook

Gratis Checklisten für Segeltörns – mit Newsletter „Skippertipps für Charter-Segler“. eBook & PDF

Meilenbuch Segeln – mit vielen Extras. Buch

Der erfolgreiche Chartertörn: Konzept und Schulungsunterlagen für Segelschulen & Segel-Clubs. PDF

Seminar-Folien: "Der erfolgreiche Chartertörn - Mein erster Törn als Skipper". PDF & PPT

Segeln, eine Schule für’s Leben. Zitate aus den Jahrhunderten. Mit Segelfotos. eBook

8 Quellen und weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften Sportschifffahrt

Warenzeichen und Marken

Segel-Fotos

Отрывок из книги

Doppelklick auf's Foto zum Vergrößern.

Für eine vollumfängliche und aktuelle Auskunft sei auf die entsprechenden Gesetze und Verordnungen verwiesen.

.....

Web: www.charter-logbuch.de

Foto: Unter vollen Segeln bei Windstärke mehr 2 als 3.

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